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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.03.2024 um 17:22
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Dann hätte er aber z.B. in seiner Aussage gesagt, dass der Tatort auf dem Kampenwandparkplatz war und dass Hanna vergewaltigt worden ist. Denn das stand so in den Medien und das hätte der M. sicher mit Wißbegier aufgesogen und bei der Vernehmung wieder ausgespuckt.
Hat er aber nicht.
Wo stand denn bitte, dass Hanna vergewaltigt worden ist?

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.03.2024 um 17:31
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich finde eher, dass Du Psychologie und Psychiatrie als Witzwissenschaften abtust, wenn Du Dich hier darüber echauffierst, dass die Richter die Aussagen des M. für glaubwürdig halten, obwohl er psychiatrische Diagnosen bekommen hat. Das zeigt mir eben, dass Du Dich mit der Komplexität und Vielseitigkeit von pychiatrischen Erkrankungen nicht auskennst, sondern ein Bild von diesen Menschen hast, dass sehr vorurteilsbehaftet und oberflächlich ist.
Meint @Rabunsel nicht genau etwas anderes? Hätte man bei diesen psychiatrischen Erkrankungen dann nicht einen Aussagepsychologen heranziehen müssen, der das fachgemäß hätte berücksichtigen können? Richter sind in diesen Dingen Laien wie Du und ich. Hatte das Gericht überhaupt die notwendige Expertise?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.03.2024 um 17:40
Zitat von LentoLento schrieb:Hätte man bei diesen psychiatrischen Erkrankungen dann nicht einen Aussagepsychologen heranziehen müssen, der das fachgemäß hätte berücksichtigen können?
Nein. Die allgemeine Glaubwürdigkeit des Zeugen oder der Zeugin ist nämlich nicht Gegenstand einer aussagepsychologischen Begutachtung.

Es geht vielmehr um die Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, d. h. einem tatsächlichen Erleben der untersuchten Person entsprechen. Und da hat die Strafkammer begründet, aufgrund welcher Fakten sie es für zutreffend hält, dass ST dem M gegenüber das von M inhaltlich näher geschilderte Geständnis abgelegt hat, dies also auf einem tatsächlichen Erleben des M beruht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.03.2024 um 17:48
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Man wird an machen Stellen das Gefühl nicht los, dass manches von hinten aufgezäumt werden musste.
Geht mir genauso, vor allem bei der Bestimmung des Tatorts entstand bei mir der Eindruck, dass hier schon mitüberlegt wurde, dass dieser schon zu einem möglichen Aufenthaltsort des ST passen sollte. Dann ist das Argument, könnte zeitlich und örtlich in der Nähe sein zwar schwachsinnig, lässt sich aber nicht widerlegen. Ich sehe da noch nicht mal böse Absicht, aber astreine Ermittlungsarbeit, könnte man es nicht nennen. Es wäre zumindest möglich, wenn man nur zwei GPS Daten hat, die ca. 80 Meter genau sind, keine Sichtungszeugen, einen Schrei, dess Herkunft sich auch nicht klar eingränzen lässt, keine Spuren etc. hat. Bezüglich der Tatortbestimmung wundert mich auch, weshalb es keine Erklärung zu den fehlenden Blutspuren gibt, da ja nach Aussage der Gerichtsmedizin die Kopfwunden stark bluten mussten. Ich als Laie gehe nicht davon aus, dass sich viel Blut rückstandslos durch Regen auflöst, zumindest nicht so, dass ein Bluthund das nicht finden würde. Der genaue Ringfundort und eine Erklärung, wie der Ring dort hinkam hätte mich diesbezüglich auch interessiert. Diese Informationen könnten dem Gericht selbstverständlich vorliegen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass eine Anklageschrift das Gegenteil ist und den Abschluss unter aufwendige Ermittlungsarbeit darstellt , bei denen im Rahmen einer Art „Ausleseprozess“ bezüglich der festgestellten Indizien diese eine Person als wahrscheinlichster Täter übriggeblieben ist und daher nun angeklagt wird, scheint hier manchmal unterzugehen.
Wegen der Trennung der Exekutive und Judikative sollt das auch tunlichst vergessen werden, alles andere wäre per Definition Befangenheit.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber für den Angeklagten haben sich im Rahmen der Ermittlungen eben keine oder nur sehr wenige solche ergeben, sonst säße er eben nicht auf der Anklagebank. Um dorthin zu gelangen, muss ein Angeklagter doch erst mal zig Hürden nehmen, und an jeder dieser Hürden wird überprüft, ob er tatsächlich dringend tatverdächtig ist und ob der Tatverdacht so schwerwiegend ist, dass eine U-Haft, die Aufrechterhaltung der U-Haft und später dann eine Anklage gerechtfertigt ist.
Das ist auch nicht der StA der das bewertet, sondern mehrere Richter.
Der StA hatte einfach gar nichts, weder entlastend noch belastend. Warum hätten sie denn sonst aus der V. eine Hauptbelastungszeugin gemacht, dem StA lagen doch die Handydaten von V. vor und dadurch war doch abzusehen, dass ihre Aussage nicht halten wird.
Aus gefundenen Kondomen, nicht näher bestimmbaren Anhaftungen, Porno-Konsum, Misserfolg bei Frauen, Alkoholkonsum, einer vom StA angenommen Laufroute, die vom Angeklagten in der Form abgestritten wird und es auch keine Zeugen für diese gibt, etc.... halte ich persönlich für weder be- noch entlastend den erwiesenen Tatbestand betreffend.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.03.2024 um 17:50
Zitat von LentoLento schrieb:Man musste sicher stellen, dass es auch der Angeklagte war, daher musste dieses Video auch in die Verhandlung eingeführt werden. Ob es noch weiter gab, wissen wir nicht, diese hätten so gut wie keine Bedeutung.
Doch, das ist bekannt. Es wurden alle Kameras entlang der angegebenen Laufstrecke ausgewertet und in den Prozess eingeführt, auch die, die ihn nicht zeigten. Von dem Tag, an dem die Ergebnisse der Eiskellerkameras vorgestellt wurden, gibt es leider keinen ausführlichen Bericht.

Zu den weiteren gibt es Aussagen im Focus-Ticker, demnach wurde er nur von der Kamera beim Chalet erfasst:
Später wurden noch diverse Kameras ausgewertet, die sich auf Hannas Heim- bzw. dem angegebenen Joggingweg des Angeklagten befunden haben. Auf einem Überwachungsvideo ist ein Jogger zu sehen, andere Kameras brachten, unter anderem wegen eines Spinnennetzes, keinen Erkenntnisgewinn. Auch die Wege, die dafür benötigte Zeit und das Tempo wurden mithilfe einer Nachstellung nachvollzogen
https://m.focus.de/panorama/mordprozess-hanna-im-ticker-dann-entbrennt-im-gericht-eine-uhrzeit-diskussion-wir-koennen-ja-nicht-rechnen_id_259497387.html

Wenn er auf dem Hinweg den besagten Streckenabschnitt gelaufen wäre, hätte ihn eine weitere Kamera erfasst, nämlich die beim Eiskeller. Hat sie aber nicht. Ich gehe davon aus, dass seine Angabe den Rückweg betraf.
Den Streckenabschnitt zwischen den beiden Kreuzungen hat er als Teil der gelaufenen Route angegeben und das nimmt man auch als wahr an, allerdings in Form einer Extrarunde, die umstandsbedingt zum Abstecher geworden ist.


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23.03.2024 um 17:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es geht vielmehr um die Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, d. h. einem tatsächlichen Erleben der untersuchten Person entsprechen. Und da hat die Strafkammer begründet, aufgrund welcher Fakten sie es für zutreffend hält, dass ST dem M gegenüber das von M inhaltlich näher geschilderte Geständnis abgelegt hat, dies also auf einem tatsächlichen Erleben des M beruht.
Warum wurde im Fall Peggy Knobloch genau deshalb ein Psychiater beauftragt? Das erfolgte eben gerade wegen der psychiatrischen Auffälligkeiten des damaligen Verdächtigen. Nichts anderes gibt es hier.

Zeugen haben geschildert, dass der Angeklagte über seinen Fall und den Akteninhalt mit anderen gesprochen hat. Wie kann das dann noch erkannt werden? Außerdem hat das Gericht aus fehlenden Details auf die höher Glaubwürdigkeit geschlossen, wie z.B. dem Tatort. Eine sehr “mutige“ Vorgehensweise.


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23.03.2024 um 18:02
Zitat von LentoLento schrieb:Meint @Rabunsel nicht genau etwas anderes? Hätte man bei diesen psychiatrischen Erkrankungen dann nicht einen Aussagepsychologen heranziehen müssen, der das fachgemäß hätte berücksichtigen können? Richter sind in diesen Dingen Laien wie Du und ich. Hatte das Gericht überhaupt die notwendige Expertise?
Du schwingst Dich aber ganz schön auf! Richter sind Laien wie Du und ich!
Du meinst, Du hättest so viel Expertise wie ein Richter in Sachen Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagen. Wenn jemand so lässig daherredet, dann ist er wohl zuverlässig Laie. Und zum Richter ist da wohl ein gewisser Unterschied.


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23.03.2024 um 18:03
Zitat von PalioPalio schrieb:Doch, das ist bekannt. Es wurden alle Kameras entlang der angegebenen Laufstrecke ausgewertet und in den Prozess eingeführt, auch die, die ihn nicht zeigten. Von dem Tag, an dem die Ergebnisse der Eiskellerkameras vorgestellt wurden, gibt es leider keinen ausführlichen Bericht.
Sie wurden zwar ausgewertet, aber sie werden nicht automatisch alle in den Prozess eingeführt, welche bleiben dem Gericht überlassen. Man muss nichts unwichtiges erörtern, das würde gegen den Beschleunigungsgrundsatz verstoßen.

Wie gesgat, wir können uns noch lange hier im Kreis drehen, Du sagst selber, dass Du keinen Beleg für die Einführung der Videos im Vefahren hast. Ich habe Dir ganz konkret gezeigt, dass es weitaus naheliegender ist, dass der Umweg auf dem Hinweg erfolgte.

Wie gesagt, es ist aktuell müßig darüber weiter zu diskutieren, warte es einfach ab.


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23.03.2024 um 18:10
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Was Du einfach nicht verstehst, sind die Begründungen die die Richterin in der Urteilsbegründung genannt hat. Sie ist da Information für Information, die M. in seiner Aussage genannt hat, durchgegangen und hat begründet, warum diese Aussage glaubwürdig ist.
Ich versteh die Begründung des Gerichts schon richtig, halte sie aber für zu kurz gegriffen. Sie berücksichtigt halt nicht, dass es ein Gespräch zwischen ST und M gegeben haben kann ohne ein Geständnis. Die Behauptung jemand würde nicht lügen, weil er schon mal die Wahrheit gesagt hat, werte ich als Seitenhieb gegen die Wahlverteidigerin und nicht als lebensnahe Begründung. Deine Schlussfolgerungen wiederum versteh ich manchmal nicht.


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23.03.2024 um 18:12
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Wo stand denn bitte, dass Hanna vergewaltigt worden ist?
Ließ Dir einfach die Begründung des Gerichtes durch:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 20.03.2024:So hat Adrian M. gesagt, dass ST ihm gesagt hat. es wurden keine DNA-Spuren gefunden. Das kann der Angeklagte nicht aus der Presse haben, das hat ST durch seinen Verteidiger erfahren. Auch hat M. ausgesagt, dass der Angeklagte Hanna missbrauchen wollte. Woher hat er gewusst dass keine Vergewaltigung stattgefunden hat. Das ist Täterwissen. Es wurden keine Spermaspuren gefunden und der Slip saß regelrecht. Der Angeklagte muss Adrian erzählt haben, dass keine Vergewaltigung stattgefunden hat.



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23.03.2024 um 18:16
Zitat von allegroassaiallegroassai schrieb:Du schwingst Dich aber ganz schön auf! Richter sind Laien wie Du und ich!
Wenn Du meinen Beitrag wirklich gelesen hast, ging es um die psychologischen Auffälligkeiten des Zeugen. In einem ähnlichen Fall wurde ein Psychiater herangezogen, der dann die Glaubwürdigkeit belegen sollte. Du darfst nicht vergessen, zum Spruchkörper gehören auch Laien, selbst wenn man annimmt, dass die Berufsrichtern da etwas mehr Erfahrung mitbringen, ob deren Expertise ausreichend ist, steht in den Sternen.


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23.03.2024 um 18:23
Zitat von LentoLento schrieb:Sie wurden zwar ausgewertet, aber sie werden nicht automatisch alle in den Prozess eingeführt, welche bleiben den Gerichten überlassen. Man muss nichts unwichtiges erörtern, das würde gegen den Beschleunigungsgrundsatz verstoßen.
Die Belege sind der oben zitierte Focus-Ticker mit Erwähnung der Kameras beim Kampenwandparkplatz, die nichts von Interesse zeigten und hier der Beleg, dass die Videoaufnahmen vom Eiskeller am Prozesstag 17.10.23 ausgewertet wurden:
Zitat von emzemz schrieb am 17.10.2023:Beim heutigen Prozesstermin vor dem Landgericht Traunstein sollen Zeugen aus Hannas Freundeskreis zu Wort kommen. Daneben wird ein Kriminalpolizist mit dem Gericht Videoaufnahmen aus dem Eiskeller auswerten
Dass sie (selbstverständlich) umfassend insbesondere bezüglich des Joggers ausgewertet wurden und zu Erkenntnissen in Form eines Ausschlusses führten, besagt die Feststellung von Frau Rick, Sebastian T. habe Hanna nicht verfolgt.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich habe Dir ganz konkret gezeigt, dass es weitaus naheliegender ist, dass der Umweg auf dem Hinweg erfolgte.
Nun, vielleicht merkst du es: Ich finde ich das ganz und gar nicht naheliegender, aus den von mir dargestellten Gründen: Keine Erwähnung einer Erfassung durch eine weitere Überwachungskamera als der beim Chalet, im Artikel geht es bei der Variation im Kontext um den Rückweg, alle Kameraaufzeichnungen entlang der Route wurden gezeigt, auch die belanglosen, der Staatsanwalt bezieht sich im Plädoyer auf die Angabe von ST, am Tatort langgejoggt zu sein.
Für mich steht daher aktuell fest, dass ST eine entsprechende Angabe bezüglich des Rückwegs gemacht haben wird.


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23.03.2024 um 18:25
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ließ Dir einfach die Begründung des Gerichtes durch
Das hat das Gericht so begründet, aber ich glaube der User meinte, wer von der Presse falsch dargestellt hat, dass H vergewaltigt wurde.

Dass er solche Sachen, wie die DNA und eben das und die Sache mit den Körben nur von ST haben kann, ist klar. Wobei man letzteres auch dazudichten kann, da er in der damaligen Berichterstattung schon als Einzelgänger bekannt war.

Aber es bedeutet nicht zwangsläufig, dass er ihm auch die Tat gestanden hat. Das kann auch alles Aktenwissen sein.

Ich persönlich, fand die Begründung aus dieser "umgedrehten" Sicht, erstmal gar nicht so uninteressant, habe eben bis zum Schluss für jede Seite ein offenes Ohr. Es ist nur so, dass er ja gesagt hat, er hat den Fall hauptsächlich über Newsticker im Fernsehen verfolgt und mit ST darüber gesprochen. Die Fernsehsachen und das Aktenwissen von ST reichen theoretisch für seine Aussagen. Während der falsche Tatort nur in Zeitungen stand. Und ich glaube doch, auch relativ häufig als ST noch nicht mal verhaftet wurde.


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23.03.2024 um 18:32
Zitat von LentoLento schrieb:Warum wurde im Fall Peggy Knobloch genau deshalb ein Psychiater beauftragt? Das erfolgte eben gerade wegen der psychiatrischen Auffälligkeiten des damaligen Verdächtigen. Nichts anderes gibt es hier.
Man nicht einfach einen Fall mit dem anderen vergleichen und nicht den Verdächtigen im Fall Knobloch mit dem hiesigen Zeugen AM. Das sind zwei unterschiedliche Personen mit jeweils anderen Persönlichkeitsbildern und -merkmalen. Und es geht um verschiedene Aussagen und verschiedene prozessuale Rollen der Beteiligten: dort das Geständnis des Verdächtigen, hier die Aussage des Zeugen AM hinsichtlich dessen, was er von ST erfahren haben will. Bei letzterem war das Gericht, wie es auch begründet hat, sehr wohl in der Lage, zu prüfen, ob AM da etwas aus eigenem Erleben geschildert hat oder nicht. Beim Verdächtigen im Fall Knobloch war es das dortige Gericht nicht, sonst hätte es bezüglich des Geständnisses des dortigen Verdächtigen kein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt.

Was aber nun mal nicht heißt, dass Gerichte jedesmal verpflichtet sind, solche Gutachten einzuholen, sobald ein Zeuge in irgendeiner Weise psychisch nicht ganz der Norm entspricht. Man kann es auch übertreiben mit der Gutachteritis.


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23.03.2024 um 18:38
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber es bedeutet nicht zwangsläufig, dass er ihm auch die Tat gestanden hat. Das kann auch alles Aktenwissen sein.
Wessen „Aktenwissen“ meinst du? AM konnte keine Einzelheiten aus dem Fall Hanna kennen, weder sein Anwalt noch er hatten und haben Zugriff auf die dortigen Akten.

Und Aktenwissen von ST? Willst du wirklich sagen, dass ein unschuldiger (!) ST mit Wissen aus den Akten im Fall Hanna damit dann zu AM gegangen wäre und sich vor diesem der Tötung von Hanna bezichtigt und dazu Details erzählt hätte, die er (nur) aus den Akten hat? Das ergibt doch nun keinerlei Sinn.


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23.03.2024 um 18:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:nd Aktenwissen von ST? Willst du wirklich sagen, dass ein unschuldiger (!) ST mit Wissen aus den Akten im Fall Hanna damit dann zu AM gegangen wäre und sich vor diesem der Tötung von Hanna bezichtigt und dazu Details erzählt hätte, die er (nur) aus den Akten hat? Das ergibt doch nun keinerlei Sinn.
Nein, aber er hat ja anderen auch aus den Akten vorgelesen. So hat es ja auch die Richterin begründet. AM konnte die Fehlende DNA nur durch ST erfahren haben. Der hat es wiederum von seinem Anwalt. Das kann er ihm auch ohne Geständnis erzählt haben, genau wie den Rest.


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23.03.2024 um 18:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und Aktenwissen von ST? Willst du wirklich sagen, dass ein unschuldiger (!) ST mit Wissen aus den Akten im Fall Hanna damit dann zu AM gegangen wäre und sich vor diesem der Tötung von Hanna bezichtigt und dazu Details erzählt hätte, die er (nur) aus den Akten hat? Das ergibt doch nun keinerlei Sinn.
ST könnte mit M über seine Akten gesprochen haben ohne sich selbst der Tat bezichtigt zu haben. Das Geständnis der Tat hätte M dann dazu erfunden.


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23.03.2024 um 18:47
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich persönlich, fand die Begründung aus dieser "umgedrehten" Sicht, erstmal gar nicht so uninteressant, habe eben bis zum Schluss für jede Seite ein offenes Ohr. Es ist nur so, dass er ja gesagt hat, er hat den Fall hauptsächlich über Newsticker im Fernsehen verfolgt und mit ST darüber gesprochen. Die Fernsehsachen und das Aktenwissen von ST reichen theoretisch für seine Aussagen. Während der falsche Tatort nur in Zeitungen stand. Und ich glaube doch, auch relativ häufig als ST noch nicht mal verhaftet wurde.
Ja, ich fand im ersten Moment die umgedrehte Sicht auch "überzeugend". Aber nach einer gewissen Zeit wurde mir klar, dass die Aussagekraft davon jedoch 0 ist. Genauiggenommen ist es eine Beweisbewertungsfehler. Hätte er z.B. den Tatort richtig bestimmt und der Tatort hätte NICHT in den Akten gestanden, dann wäre es ein Indiz für die Glaubwürdigkeit. Aber das Weglassen kann nicht die Glaubwürdigkeit erhöhen, nur weil es in der Presse falsch stand. Wenn man so vorgeht nicht gesagtes zur Glaubwürdigungsprüfung heranziehen muss, dann ist es sehr deutlich, dass es - wie Baumgärtel gesagt hat - wenig Verwehrtbares in seiner Aussage gibt. Zusätzlich kommt hinzu, dass der Angeklagte auch ohne Geständnis mit dem Knastzeugen hätte sprechen können, was emit anderen erfolgt ist. Eine Glaubwürdigkeitsprüfung ist so nicht machbar, erst recht nicht mit den weggelassenen Details.
Zitat von PalioPalio schrieb:Für mich steht daher aktuell fest, dass ST eine entsprechende Angabe bezüglich des Rückwegs gemacht haben wird.
Das ich Dich nicht überzeugen kann, war mir klar, nur liefert Du nicht die Begründung dafür, warum die von Dir angenomemn Falschbehauptung nicht als schwerwiegendes Indiz gewertet wurde, falls es diese von Dir behauptete kontinuierliche Überwachung gegeben haben soll und in das Verfahren eingeführt wurde. Zumal die Laufrekonstruktion ein anderer Weg war. Hier hinkt eben Deine Theorie. Welche Videos wirklich gezeigt wurden und was sie belegen sollten ist uns leider unbekannt. Ich habe z.B in Erinnerung, dass damit z.B. die Anwesenheit eines Zeugen belegt wurde und damit wahrscheinlich näher der Zeitrahmen seiner Beobachtung des Angeklagten bestimmt werden konnte. Das die Betrachtung der Videos sinnlos gewesen sein sollen, das können wir nicht beurteilen und dürfte fernliegend sein. Einzeklen Videos kann man sicher auf Antrag dann betrachtet worden sein, je nachdem was man damit zeigen will. Vielelicht ein fehlinterpretierter Lichtpunkt oder was auch immer.


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23.03.2024 um 18:49
Zitat von LentoLento schrieb:Man muss hier einfach abwarten.
Auf was willst Du warten?
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Geht mir genauso, vor allem bei der Bestimmung des Tatorts entstand bei mir der Eindruck, dass hier schon mitüberlegt wurde, dass dieser schon zu einem möglichen Aufenthaltsort des ST passen sollte. Dann ist das Argument, könnte zeitlich und örtlich in der Nähe sein zwar schwachsinnig, lässt sich aber nicht widerlegen. Ich sehe da noch nicht mal böse Absicht, aber astreine Ermittlungsarbeit, könnte man es nicht nennen.
Woher willst Du die Ergebnisse der Ermittlungsarbeit kennen?
Nach der Urteilsbegründung dürfte doch wohl offensichtlich sein, dass allen Prozessbeteiligten klar ist, wo der Tatort angenommen wird.
Die Frage ist doch auch, wie nah man örtlich und zeitlich am Tatort sein muss, um entweder der Täter zu sein oder die Tat mitzubekommen. Wenn S.T.s Route so stimmt, wie er sie angegeben hat, dann war er zur Tatzeit in unmittelbarer Tatortnähe, will aber nichts und niemanden gesehen und gehört haben.
Zitat von allegroassaiallegroassai schrieb:Du schwingst Dich aber ganz schön auf! Richter sind Laien wie Du und ich!
Du meinst, Du hättest so viel Expertise wie ein Richter in Sachen Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagen. Wenn jemand so lässig daherredet, dann ist er wohl zuverlässig Laie. Und zum Richter ist da wohl ein gewisser Unterschied.
So ist es. Es wird echt immer alberner hier!
Ein großer Anteil der Arbeit von Richtern ist die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Aussagen. Sie beschäftigen sich nicht nur dann damit, wenn sie gerade im Gerichtssaal sitzen und sich eine Aussage anhören, sondern auch und vor allem müssen sie sich bei der Verfassung von Urteilsbegründungen damit auseinandersetzen und müssen dann schriftlich und oft sehr detailliert darlegen und begründen, warum sie eine Aussage für glaubwürdig halten und eine andere nicht.
Jeder Richter weiß genau, dass sein Bauchgefühl für eine Urteilsbegründung nicht reicht und dass er die Glaubwürdigkeit mit objektiv nachvollziehbaren Argumenten begründen muss.
Hinzu kommt, dass sich auch noch 5 Richter mit dem Thema auseinandersetzen müssen, nicht einer alleine, von dem alles abhängt.

Aber hier kommen Leute aus ihren Wohnzimmern hervorgekrochen, die den Prozess über schlagwortartige Notizen in Newstickern verfolgt haben und meinen, sie können das besser beurteilen, weil sie gelesen haben, der Zeuge habe eine psychiatrische Diagnose und auch schon mal in einem anderen Prozess nicht die Wahrheit gesagt.


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