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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.03.2024 um 23:25
Die Medizinstudentin hatte sich spontan entschlossen, nicht mit ihrem Nachbarn nach Hause zu gehen. Dann habe der Angeklagte Hanna von hinten angegriffen und sich mit den Knien auf sie gewuchtet.

Hanna habe versucht ihre Eltern anzurufen, Sebastian T. habe es bemerkt und das Handy ins Wasser geworfen. Sebastian T. habe dann begonnen, die junge Frau zu schlagen. „Hanna war bewusstlos, sie konnte sich nicht wehren. Aber aus irgendeinem Grund hat er aufgehört. Er lässt ab von Hanna, wirft sie ins Wasser und läuft nach Hause“, so Aßbichler.
Quelle: ippen Media aus dem Wiki zum Urteil.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Vielleicht weil es eben von einer absoluten impulsiven Spontanaktion ausgeht? Und weil ein Angriff bei einer bereits alarmierten Person risikoreich ist, während bei einem Unterlassen und Vorbeilaufen ja gar nichts passiert wäre?
Hatte das so gar nicht auf dem Schirm. Im Focus Ticker dazu auf die Schnelle nichts gefunden. Und Ippen macht einen Absatz bei dem von Dir so dargestellten Sachverhalt. Obwohl es dort chronologisch so wäre.

Ich muss jetzt erstmal deinen Bericht dazu raussuchen. Finde bzgl. Notruf das
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 20.03.2024:Auch der Notruf vom Handy schließt einen Unfall aus. Im Wasser könne dieser nicht ausgelöst werden. „Nicht durch Gras und Gestrüpp, durch nichts!“ Es ist auch komplett lebensfremd, dass Hanna versucht erstmal einen Notruf abzusetzen anstatt sich aus dem Wasser zu retten.
Wie kommst du jetzt genau zu dieser These/ Fragestellung?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Warum geht das Gericht davon aus, bzw. splittet es so explizit auf, dass der Notruf erst erfolgte, als H bereits fixiert wurde und die Schulterdächer brachen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.03.2024 um 23:38
Zitat von LanzaLanza schrieb:Verfassungsgerichtsurteil dazu
Das Bundesverfassungsgericht nimmt eine Abwägung vor. Das Handelsblatt wollte damals eine Urteilabschrift in einem speziellen Fall.
Konkret ging es dem Handelsblatt um die Übersendung einer anonymisierten Urteilskopie aus einem Strafverfahren vor dem Landgericht (LG) gegen den ehemaligen Innenminister Thüringens. Diesen hatte das LG wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen und Abgeordnetenbestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt. Eine weitere Person wurde gesondert strafrechtlich verfolgt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte den Schuldspruch des Ex-Innenministers später wegen Abgeordnetenbestechung und Vorteilsnahme, in einem anderen Fall sprach er den Politiker vom Vorwurf der Vorteilsnahme frei.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr85715-handelsblatt-auskunft-urteil-pressefreiheit/
Das BVerfG nimmt eine Abwägung vor: Beim Thüringischen Innenminister handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens, in dem Verfahren ging es um strafrechtliche Vorwürfe mit öffentlichem Bezug. Vor diesem Hintergrund hätte das Gericht das Urteil nur dann vollständig unter Verschluss halten dürfen, wenn konkrete Anhaltspunkte unmittelbar und dringend die Gefahr nahegelegt hätten, dass das Strafverfahren vereitelt, erschwert, verzögert oder zumindest gefährdet würde. Solche Anhaltspunkte sahen die Richter ebensowenig wie Hinweise dafür, dass das Handelsblatt ihm obliegende mediale Sorgfaltspflichten und die Rechte Dritter nicht respektieren würde.
Quelle: wie oben.

Dass ST eine Person des öffentlichen Lebens wäre wie ein ehemaliger Landesinnenminister, bei dem Straftaten im Zusammenhang mit eben diesem Amt verhandelt wurden, lässt aber kaum sagen. Insofern kann nach wie vor bezweifelt werden, dass in seinem Fall die Presse einen Anspruch auf Überlassung einer anonymisierten Urteilsabschrift hat. Fände ich auch nicht unbedingt wünschenswert, dass die Presse jedes Strafurteil von Hinz und Kunz bekäme. Entweder haben wir in diesem Land Datenschutz für Normalos ( für Personen des öffentlichen Lebens gilt das in bestimmten Fällen aus sehr guten Gründen nur eingeschränkt) oder wir haben keinen. Da muss man sich als Gesellschaft und Politik dann mal entscheiden, was man man will.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.03.2024 um 23:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Fände ich auch nicht unbedingt wünschenswert, dass die Presse jedes Strafurteil von Hinz und Kunz bekäme. Entweder haben wir in diesem Land Datenschutz für Normalos ( für Personen des öffentlichen Lebens gilt das in bestimmten Fällen aus sehr guten Gründen nur eingeschränkt) oder wir haben keinen. Da muss man sich als Gesellschaft und Politik dann mal entscheiden, was man man will.
Und in diesem Fall fände ich es ganz und gar wünschenswert, wenn nicht sogar zwingend erforderlich.
Persönlichkeitsrechte wurden hier schon plattgetreten.
Bin bei Dir das alles was H. betrifft geschwärzt werden sollte.
Aber was ST betrifft, ist es doch wie gesagt schon so gut wie alles in die Öffentlichkeit gezerrt.
Da gehört jetzt das Urteil dazu und wird ihm vermutlich sogar helfen, wenn die Hobbydetektive sich das einmal ansehen.
Und ich glaub, es gab ja eh die Vermutung von Dir , dass Rick, dass veröffentlichen könnte...
Und zumindest ihr wirst du ja keine Stricke drehen außer die bekannten


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 00:06
Zitat von LanzaLanza schrieb:Da gehört jetzt das Urteil dazu und wird ihm vermutlich sogar helfen, wenn die Hobbydetektive sich das einmal ansehen.
Gewiss, das kann zu bahnbrechenden neuen Erkenntnissen führen :D
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und ich glaub, es gab ja eh die Vermutung von Dir , dass Rick, dass veröffentlichen könnte...
Und zumindest ihr wirst du ja keine Stricke drehen außer die bekannten
Rick kann sehr gerne das Urteil veröffentlichen. Ansonsten werden wir es kaum erfahren. Auch wenn Medien es hätten, würden die kaum den vollen Wortlaut hergeben. Wenn Rick es also macht wie Strate auf seiner HP, etwa im Fall Darsow, sehr gerne. Persönlich finde ich bei allmy sowieso die Fälle am besten, wo schon Butter bei die Fische ist, also ein komplettes Urteil bekannt (und im Wiki) ist. Da hat man wenigstens Fakten anstatt irgendwelche abstrusen Usertheorien, wo man sich nur an den Kopf fassen kann…


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 00:06
Uhr: "Der Angeklagte greift Hanna von hinten an. Hanna ruft noch einmal den Notruf. Um sie wehrlos zu machen, schlägt er mehrfach mit einem harten Gegenstand auf den Schädel. Hanna kann sich nicht mehr wehren. Aus irgendeinem Grund macht er nicht mehr weiter: Eventuell war er von der Situation überfordert", sagt Aßbichler. Vielleicht sei es aber auch der Anruf gewesen, das Display war hell. Denn er habe nicht gewusst, dass der Anruf nicht durchging.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/erhoehtes-polizeiaufgebot-beim-hanna-prozess-amokwarnung-heute-bei-urteilsverkuendung-art-966990
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 20.03.2024:Der Angeklagte hat die Geschädigte überwältigt und sie fixiert, daher stammen auch die Einblutungen. Aufgrund des leuchteten Displays sah er nun das H. einen Notruf absetzten wollte. Er bemächtigte sich ihres Handys und warf es ins Wasser. Wann? Das wisse man leider nicht ganz genau. „Mit einem Stein oder einem ähnlichen Gegenstand“ schlug er ihr auf dem Kopf.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hatte das so gar nicht auf dem Schirm. Im Focus Ticker dazu auf die Schnelle nichts gefunden. Und Ippen macht einen Absatz bei dem von Dir so dargestellten Sachverhalt. Obwohl es dort chronologisch so wäre.

Ich muss jetzt erstmal deinen Bericht dazu raussuchen
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wie kommst du jetzt genau zu dieser These/ Fragestellung?
Zur These komme ich u.a durch den verlinkten Artikel und weil ich es in der Urteilsbegründung so aufgenommen habe.

Zur Fragestellung komme ich, weil es ja nicht uninteressant ist.


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31.03.2024 um 00:19
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Zur Fragestellung komme ich, weil es ja nicht uninteressant ist.
Ja interessante Frage, aber ich denke es geht um die Abkühlungsdaten. Wobei bei der Version irgendwie der lange Anrufversuch des Handys, glaube 38 Sekunden (bzgl. der Dauer bin ich mir nicht mehr sicher) ist schon lang. Hätte er das Handy dann genommen, weil er merkte, dass ein Anruf abgesetzt wurde und das Handy dann ohne aufzulegen ins Wasser geworfen. Oder vielleicht kann man nicht erklären wieso der Anruf nicht durchging und benötigt das Wasser als Erklärungsversuch dafür.

Ich frag mich grad, ob die Staatsanwaltschaft jemals von einem Anruf vor der Tat ausging? Irgendwie wäre ein Angriff nach Beginn eines Anrufs so extrem riskant, dass ich mir gar nicht vorstellen kann, wie man das erklären wollen würde.


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31.03.2024 um 00:35
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 09.03.2024:So sah er Hanna, deren Defekte Hose dem Angeklagten Blick auf ihren String und ihr freies Gesäß gab. Er verfolgte sie. Als diese im Begriff war Hilfe per Handy zu rufen, nahm er es ihr wütend ab und fixierte sie mit den Knien bis die Schulterdächer brachen. Sodann nahm er in Verletzungsabsicht einen „kleinflächigen Gegenstand“ möglicherweise „einen Stein, Messerknauf oder sonstiges.“ und schlug ihr fünfmal auf den Kopf. Um sich der Bewusstlosen oder bewusstseinsgetrübten zu entledigen, entsorgte er sie in dem Bärbach wobei er gewollt hat, dass diese ertrinkt oder er es zumindest in Kauf nahm.
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Ich frag mich grad, ob die Staatsanwaltschaft jemals von einem Anruf vor der Tat ausging? Irgendwie wäre ein Angriff nach Beginn eines Anrufs so extrem riskant, dass ich mir gar nicht vorstellen kann, wie man das erklären wollen würde.
Also wenn ich den Staatsanwalt an der Stelle richtig zitiert habe, wovon ich ausgehe, dann geht er schon davon aus.

Habe diese Handlung aber auch immer als zu mutig gefunden.

Insofern macht die Annahme des Gerichts für mich etwas mehr Sinn. Kann es mir aber auch schwer vorstellen und wirft für mich eben die Anderen Fragen auf.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 00:50
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Ich frag mich grad, ob die Staatsanwaltschaft jemals von einem Anruf vor der Tat ausging?
Die StA scheinbar nicht, aber die meisten Foristen hier. Glaub wenn man dazu suchen würde, gäbe es so einige Beiträge dazu.

Jetzt hat fassbinder gerade die Quelle zur StA geschrieben. Also doch... hm

Muss zugeben, hatte ich so auch nicht auf dem Schirm das Zitat aus der AZ.

Die Fragestellung ist ja dann mehr als berechtigt und erstmal unabhängig vom Wasser.

Und Fassbinder scheint das auch so wahrgenommen zu haben, belegt von der AZ Quelle.

Für mich dann doch irgendwie ein neuer Ablauf.


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31.03.2024 um 00:59
Rechtsprechung
LG München I, 12.08.2008 - 1 Ks 128 Js 10979/06
Volltextveröffentlichungen (2)
probence.de
allmystery.de
Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20M%FCnchen%20I&Datum=12.08.2008&Aktenzeichen=1%20Ks%20128%20Js%2010979/06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Persönlich finde ich bei allmy sowieso die Fälle am besten, wo schon Butter bei die Fische ist, also ein komplettes Urteil bekannt (und im Wiki) ist. Da hat man wenigstens Fakten anstatt irgendwelche abstrusen Usertheorien, wo man sich nur an den Kopf fassen kann…
Lustig ist, dass bzgl. Urteil bei Bence Toth die dejure Seite hier u.a. das Forum angibt.

Schemmer Urteil wurde wohl direkt veröffentlicht. Wo ist da z.B. Dann der Unterschied zu deinem Anmerkungen bzgl. diesem Fall ?


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31.03.2024 um 04:03
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Also wenn ich den Staatsanwalt an der Stelle richtig zitiert habe, wovon ich ausgehe, dann geht er schon davon aus.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und Fassbinder scheint das auch so wahrgenommen zu haben, belegt von der AZ Quelle.
Tja spannend...kam mir jetzt so abwegig vor, dass ich einfach davon ausging, dass die Staatsanwaltschaft das auch für abwegig hielt. Aber ja, eigentlich kommen mir beide Varianten abwegig vor. Jetzt hast du mein Kopfkino wieder gestartet.
Für mich macht der Anruf in Kombination mit den Daten und den fehlenden Blutspuren am Tatort und den einmaligen Schrei nur in Bezug auf einen Unfall Sinn. Ich kann mir, offensichtlich ganz im Gegenteil zu den Richtern, sehr gut vorstellen. Dass man in den Bärbach fallen kann dabei einen Schreckschrei abgibt, dann, vielleicht gehandicapt durch die kaputte Hose, Schwierigkeiten haben kann im Dunkeln wieder raufzukraxeln, selbst bei der Kanalbreite und deshalb die Eltern anruft, damit die einen aus der misslichen Lage befreien. Die runtergerutschte Hose dürfte auch den Gleichgewichtssinn in einem reissenden, wenn auch nicht ganz hohen Bach erheblich beeinträchtigt haben. Ich war jetzt noch nie in einem 70 cm hohen reißenden Bach, aber wenn ich an das Meer denke, das einen bei geringeren Höhen schon mal die Füße wegziehen kann. Der Bärbach dürfte auch mögliche weitere Hilferufe übertönt haben. Die Jacke könnte sie ausgezogen haben um sich mit dieser irgendwo festhalten zu können. Natürlich bleibt dann noch das Verletzungsbild und das fehlende Wasser in der Lunge, welches gegen einen Unfall spricht.
Trotzdem konnte ich nicht verstehen, dass die Richterin genau dieses Szenario als so abwegig hingestellt hat.

Man kann nur hoffen, dass @Lanza recht hat und das Urteil veröffentlicht wird.


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31.03.2024 um 06:24
Zitat von LanzaLanza schrieb:Lustig ist, dass bzgl. Urteil bei Bence Toth die dejure Seite hier u.a. das Forum angibt.
Wer im Forum dieses Urteil eingestellt hat, weiß ich nicht. Es war kaum die Presse, die das getan hat. Vom Gericht veröffentlicht und für jedermann zugänglich, egal ob kostenpflichtig in juristischen Datenbanken oder kostenlos, wurde das LG-Urteil, also das der Tatsacheninstanz, anscheinend nicht. Die Angabe des Aktenzeichens des LG Augsburg in deinem Link ersetzt keine Veröffentlichung durch das Gericht.

Der Volltext der Entscheidung, und um den geht es ja (nicht um irgendwelche „Besprechungen“ des mündlichen Urteils in der Süddeutschen, taz oder im Merkur) ist gemäß deinem Link nur zu lesen auf der Unterstützerseite für B. Toth und hier im Forum, nicht bei Schemmer oder sonstwo. Irgendwer hat anscheinend den Volltext auf der Unterstützerseite hier ins Forum kopiert.

Man muss halt unterscheiden ob

a) Gerichte selber den Volltext von Urteilen veröffentlichen (müssen) oder

b) Gerichte Verlangen an die Presse anonymisierte Fassungen herausgeben müssen, so dass die Presse es dann selber veröffentlicht (Volltext) oder

c) Gerichte an Dritte anonymisierte Volltext- Fassungen herausgeben müssen, wobei
c.1) es bei den Dritten um solche mit rechtlichem Interesse oder es
c.2) bloß um neugierige Dritte geht, oder

d) irgendwelche anderen Leute, die das Urteil haben (Verteidiger, Unterstützer), es im Volltext an die Öffentlichkeit weiterreichen.

Wie gesagt: das LG Traunstein ist nicht verpflichtet, das Urteil zu veröffentlichen. Es ist auch nicht verpflichtet, es an die Presse zu geben. Aber Rick und andere, die es haben bzw. mit Einverständnis von ST (von Rick oder den anderen Verteidigern) bekommen, können es natürlich anonymisiert veröffentlichrn. Sie sollten ST aber tunlichst vorher fragen.


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31.03.2024 um 08:57
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Was aber speziell ist, diese Kammer ist überhaupt keine Mordprozesse gewöhnt. Wobei die Beisitzerin schon beim „WM-Mörder“ tätig war, unter einer anderen Kammer und Vorsitzenden. Und natürlich ist ein Mord nicht juristisch komplizierter.
Was meinst Du denn, damit, dass dies Kammer "keine Mordprozesse gewöhnt" sei?
Tötungsdelikte - und damit auch die dazu gehörigen Gerichtsprozesse - kommen Gott sei Dank nicht wirklich häufig vor, aber deutlich öfter, als darüber überregional berichtet wird. Ein Gericht muss auch nicht an eine bestimmte Straftat "gewöhnt" sein, um darüber urteilen zu können. Letztendlich geht es um die Anwendung von Gesetzen auf einen bestimmten Sachverhalt, insbesondere um die Regelungen des StGB.
Als Richter braucht man darin allgemein Erfahrung. Als vorsitzender Richter einer Kammer außerdem sicher auch darin, wie ein Prozess organisatorisch durchgeführt wird. Aber man braucht meiner Meinung nach nicht Erfahrung in einem konkreten Sachverhalt, um diesen juristisch bewerten und einordnen zu können.
Zitat von AndanteAndante schrieb:b) Gerichte Verlangen an die Presse anonymisierte Fassungen herausgeben müssen, so dass die Presse es dann selber veröffentlicht (Volltext) oder
Gerichte können der Presse gegenüber natürlich auf Anfrage die Volltexte herausgeben, müssen sie aber nicht. Auch die Presse muss dazu ein berechtigtes Interesse an genau dem konkreten Fall begründen, z.B. weil er großes öffentliches Interesse hervorgerufen hat oder ein Journalist zu dem Fall recherchiert und eine Reportage plant.
Dazu muss sich der anfragende Pressevertreten aber dann als solcher auch ausweisen und legitimieren, z.B. bei dem Gericht als Gerichtsreporter akkreditiert sein oder über die Redaktion offiziell anfragen. Und das Interesse muss wie gesagt konkret begründet werden.
Ein "normaler" Bürger kann also nicht einfach beim zuständigen Gericht anrufen, sagen er sei Reporter und wolle mal das Urteil XY bekommen. Genauso wenig kann ein Journalist sich einfach pauschal alle Urteile zuschicken lassen, die ein Gericht fällt, selbst wenn er dort akkreditiert ist, sondern muss begründen, warum er ein berechtigtes Interesse an einem bestimmten Fall hat.

Ein durch einen Journalisten begründbares Interesse könnte ich mir im vorliegenden Fall schon vorstellen, den über den Prozess wurde ja intensiv und überregional berichtet.
Allerdings, und dass vergisst @Lanza, die die von ihr zitierten Quellen, insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, offenbar entweder gar nicht gelesen oder nicht verstanden hat, bedeutet das nicht, dass die Presse, sollte sie das schriftliche Urteil anfordern - in der Regel ist das Interesse bei der Presse dafür eher gering, für die Berichterstattung reicht denen die mündliche Begründung und nach Ablehnung der Revision dann die Presseerklärung des Gerichts oder ein Statement von dessen Pressesprecher - selbstverständlich nicht einfach das Urteil abdruckt. Wo auch, so eine schriftliche Urteilsbegründung hat ja in der Regel deutlich mehr als hundert Seiten?! Dazu sind Journalisten genauso wenig berechtigt, wie dazu, das Urteil an Dritte weiterzugeben.


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31.03.2024 um 09:00
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich will nochmal kurz auf dem vom Gericht angenommen Tatablauf eingehen. Der ist ja hier ein bisschen untergegangen, durch verschiedene Diskussionen.

Warum geht das Gericht davon aus, bzw. splittet es so explizit auf, dass der Notruf erst erfolgte, als H bereits fixiert wurde und die Schulterdächer brachen?

Ich bin immer davon ausgegangen und ich denke auch viele andere, dass H eine Bedrohung erkannt hat, dann den Anruf versucht hat und dabei angegriffen wurde und der Anruf gewaltsam unterbunden.
Bei den diversen Zitaten, die jetzt eingestellt wurden, ist der Ablauf kein einziges Mal so explizit dargestellt - der Anruf erfolgte nachdem die Schulterdächer gebrochen wurden.

In sämtlichen Berichten ist der Anrufversuch im Tatablauf enthalten, aber eben nicht detailliert.

Ob sie nun das Handy zückte, kurz bevor er sie angriff oder währenddessen und an welcher Stelle genau, wird man nie wissen. Es macht jedoch Sinn, dass der Anruf mit einer der Trigger war, den Angriff zu beenden. Die Tat wird sich binnen weniger Minuten abgespielt haben und sehr dynamisch verlaufen sein.

Er überwältigt sie von hinten, sie schreit auf und liegt erstmal da, er zieht ihr die Hose aus, evtl. hat sie sich bewusstlos gestellt oder war tatsächlich kurz weg, sie versucht den Notruf abzusetzen während er eben anderweitig hinter ihr beschäftigt ist, das Handy kann sie noch in der Hand gehabt haben oder es ist beim Hinfallen in Reichweite gelandet. Da sieht er eben das Display aufleuchten - und schmeißt sich mit beiden Knien direkt auf ihre Oberkörper, um sie zu fixieren (dabei brechen die Schulterdächer), nimmt das Handy, wirft es in den Bach und nimmt einen Stein oder was auch immer, um sie mundtot zu machen.


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31.03.2024 um 10:45
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Als Richter braucht man darin allgemein Erfahrung. Als vorsitzender Richter einer Kammer außerdem sicher auch darin, wie ein Prozess organisatorisch durchgeführt wird. Aber man braucht meiner Meinung nach nicht Erfahrung in einem konkreten Sachverhalt, um diesen juristisch bewerten und einordnen zu können.
Du hast meinen letzten Satz dazu gelesen?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und natürlich ist ein Mord nicht juristisch komplizierter.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Was meinst Du denn, damit, dass dies Kammer "keine Mordprozesse gewöhnt" sei?
Tötungsdelikte - und damit auch die dazu gehörigen Gerichtsprozesse - kommen Gott sei Dank nicht wirklich häufig vor, aber deutlich öfter, als darüber überregional berichtet wird
Natürlich kommen Tötungsdelikte häufig vor, sonst hätte ein Schwurgericht nicht viel zu tun. Die haben auch schon immer den nächsten Fall nahtlos in der Pipeline.

Aber diese Kammer ist kein Schwurgericht. Die haben den Richter Salzinger deshalb auch nicht als ständiges Mitglied, sondern nur wenn sie als Schwurgericht auftreten müssen.

Wenn sie als 6. Strafkammer auftreten, machen sie offensichtlich hauptsächlich irgendwelche Schleuser oder Betrugsprozesse.

Wenn sie als 2. Jugendkammer auftreten, oft Missbrauchssachen und manchmal wie hier, auch bei Heranwachsenden die angeklagt sind.

Und in der Kombination sind Tötungsdelikte zum Glück dann tatsächlich selten.


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31.03.2024 um 10:57
Zitat von BohoBoho schrieb:Er überwältigt sie von hinten, sie schreit auf und liegt erstmal da, er zieht ihr die Hose aus, evtl. hat sie sich bewusstlos gestellt oder war tatsächlich kurz weg, sie versucht den Notruf abzusetzen während er eben anderweitig hinter ihr beschäftigt ist, das Handy kann sie noch in der Hand gehabt haben oder es ist beim Hinfallen in Reichweite gelandet. Da sieht er eben das Display aufleuchten - und schmeißt sich mit beiden Knien direkt auf ihre Oberkörper, um sie zu fixieren (dabei brechen die Schulterdächer), nimmt das Handy, wirft es in den Bach und
Das passt dann aber eigentlich nicht zur Aussage von AM. Der sagt ja, er hat sie bewusstlos geschlagen, dass sie sich gar nicht erst wehren kann. Er wollte sie also schon vorher widerstandsunfähig machen. Und an seiner Aussage orientiert sich das Gericht ja sehr stark, für Ablauf und rechtliche Einordnung. Auch denke ich mir, dass man einen dazwischengekommen Anruf bei einem Geständnis sehr wohl erzählen würde, auch wenn man kein detailliertes ablegt. Das ist ja herausragend und kommt dann irgendwie automatisch aus einem heraus.

Auch verstehe ich die Sache mit dem Ring immer noch nicht. Ich habe keine Erfahrung mit dieser Art von Ring und weiß nicht wie fest die halten. Aber der Täter wird ihn nicht ausgezogen haben. Normalerweise würde ich mir dann vllt vorstellen, dass er beim schleifen des Körpers abgegangen ist, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.


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31.03.2024 um 14:00
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das passt dann aber eigentlich nicht zur Aussage von AM. Der sagt ja, er hat sie bewusstlos geschlagen, dass sie sich gar nicht erst wehren kann. Er wollte sie also schon vorher widerstandsunfähig machen. Und an seiner Aussage orientiert sich das Gericht ja sehr stark, für Ablauf und rechtliche Einordnung.
Wollte sie widerstandsunfähig machen - es ließe sich aber nicht ausschließen, dass sie nochmal kurz das Bewusstsein erlangte. Irgendwann zwischendrin hat er sich schließlich an der Hose zu schaffen gemacht.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Auch verstehe ich die Sache mit dem Ring immer noch nicht. Ich habe keine Erfahrung mit dieser Art von Ring und weiß nicht wie fest die halten. Aber der Täter wird ihn nicht ausgezogen haben.
Ein Jackenärmel war doch umgedreht als man die Jacke fand, so dass man davon ausgehen kann, dass dieser entweder beim Abstreifen der Jacke oder beim Ziehen/Bewegen des Körpers zum Bach abstreifte. Dabei könnte gut auch der Ring mit abgegangen sein.


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31.03.2024 um 14:57
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das passt dann aber eigentlich nicht zur Aussage von AM. Der sagt ja, er hat sie bewusstlos geschlagen, dass sie sich gar nicht erst wehren kann. Er wollte sie also schon vorher widerstandsunfähig machen. Und an seiner Aussage orientiert sich das Gericht ja sehr stark, für Ablauf und rechtliche Einordnung. Auch denke ich mir, dass man einen dazwischengekommen Anruf bei einem Geständnis sehr wohl erzählen würde, auch wenn man kein detailliertes ablegt. Das ist ja herausragend und kommt dann irgendwie automatisch aus einem heraus.
Es kann durchaus sein, dass der Tatablauf in Bezug auf den Notruf anders war als vom Gericht (anscheinend) angenommen. Soweit dies keinen Einfluss auf die angewendeten Normen oder das Vorliegen bestimmter Mordmerkmale hat, wird ST es so hinnehmen müssen (und alle anderen auch). Das passiert eben, wenn man einen Angeklagten trotz seines Schweigens überführen kann.

Mehrere Abschnitte des Tatablaufs und der unmittelbaren Vorgeschichte werden leider im Unklaren bleiben z.B.

1.) Die Tat war spontan, aber die abgebrochene "Ehrenrunde" von ST war es nicht. Irgendetwas muss er ja dadurch bezweckt haben, dass er über die Schlossbergstr. nicht geradeaus nach Hause lief, sondern noch einmal den Burgweg in östlicher Richtung zur Kampenwandstr lief und sei es nur die Hoffnung, mit einem unbegleiteten Mädchen "anbandeln" zu können. Beendet haben kann er die "Ehrenrunde" ja auf keinen Fall, ansonsten wäre er zumindest einmal von der am Eiskeller angebrachten Kamera erfasst worden.

2.) Wenn der Anruf bereits vor dem eigentlichen Tatgeschehen stattgefunden hätte, wäre dies mE nach plausibler als die Version, die sich aus den mündlichen Urteilsgründen ergibt. Irgendwo muss Hanna ja ST zum ersten Mal bemerkt haben.
Dies könnte durchaus in dem Moment gewesen sein, als sich ST an der Kreuzung Burgweg/Kampenwandstr. (noch auf der Straßenseite, die dem Heimweg von Hanna gegenüber liegt) befand.
Falls er dabei unschlüssig um sich geschaut hätte, wäre es ihr, insbesondere unter Berücksichtigung seines "Outfits" wahrscheinlich verdächtig vorgekommen. Insbesondere dann, wenn sie bereits zum Zeitpunkt, in dem sie vor dem Eiskeller vergeblich auf ihren Nachbarn wartete, bereits einen Jogger mit Stirnlampe wahrgenommen hätte.
Hanna startete also den Anruf, nachdem sie ST an der Ecke des Burgweg in Höhe des geschlossenen Restaurants "Zur Burg" bemerkte, setzte aber zunächst ihren Heimweg fort, woraufhin ST die Straßenseite überquerte, sie in Höhe des Brückerls überfiel, das Smartphone ins Wasser warf und sie dann zu Boden brachte.


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31.03.2024 um 15:46
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Es kann durchaus sein, dass der Tatablauf in Bezug auf den Notruf anders war als vom Gericht (anscheinend) angenommen. Soweit dies keinen Einfluss auf die angewendeten Normen oder das Vorliegen bestimmter Mordmerkmale hat, wird ST es so hinnehmen müssen (und alle anderen auch). Das passiert eben, wenn man einen Angeklagten trotz seines Schweigens überführen kann.
Das ist klar, aber wenn man eine konkrete Reihenfolge annimmt, denkt man sich ja normalerweise etwas dabei.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:2.) Wenn der Anruf bereits vor dem eigentlichen Tatgeschehen stattgefunden hätte, wäre dies mE nach plausibler als die Version, die sich aus den mündlichen Urteilsgründen ergibt. Irgendwo muss Hanna ja ST zum ersten Mal bemerkt haben
Eigentlich ja. Aber da erscheint mir das Risiko selbst bei einer spontanen Idee unermesslich groß zu sein. Es ist nicht unmöglich, aber da muss man auch ein bisschen die Persönlichkeit sehen, da muss man schon sehr abgebrüht sein. Fast mehr als für den Mord selbst.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Die Tat war spontan, aber die abgebrochene "Ehrenrunde" von ST war es nicht. Irgendetwas muss er ja dadurch bezweckt haben, dass er über die Schlossbergstr. nicht geradeaus nach Hause lief, sondern noch einmal den Burgweg in östlicher Richtung zur Kampenwandstr lief und sei es nur die Hoffnung, mit einem unbegleiteten Mädchen "anbandeln" zu können. Beendet haben kann er die "Ehrenrunde" ja auf keinen Fall, ansonsten wäre er zumindest einmal von der am Eiskeller angebrachten Kamera erfasst worden.
Die Verteidigung lehnt ja wohl ab, dass es überhaupt eine Ehrenrunde gegeben hat.
Dass er auf der Kampenwandstraße gelaufen ist, kommt ja von ihm. Aber dennoch endet ja eine Sichtung am Parkplatz. Auch wenn er dann auf die Kampenwandstraße gelaufen ist, dürfte sich doch die Wege eigentlich nicht zeitlich geschnitten haben.

Und ich verstehe nicht wie dieses „anbandeln“ ausgesehen haben soll. Selbst wenn man noch so sehr Kontakt zu Frauen haben will, denkt man sich doch nicht durchgeschwitzt und ausgepowert, ich spreche jetzt noch Frauen an, die auf dem Weg nach Hause sind mit Stirnlampe an und geht davon aus, dass die einen dann auflesen und mitnehmen. Dass es nicht ganz einfach ist, hat er ja schon unter anderen Bedingungen in Rosenheim gesehen. Dass der so sozial neben der Spur läuft, kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Und dann noch an diesem Ort. Es ist ja ohnehin schon absurden und unglücklichen Zufällen geschuldet, dass H überhaupt da alleine anzutreffen war, aber die meisten scheinen dort ja ausschließlich in Gruppen gewesen zu sein und müssen eigentlich in die Andere Richtung. Viele werden dort nicht wohnen. Und wenn man davon ausgeht, dass er erst nicht jemanden töten wollte, kann es da unangenehmer werden, weil er davon ausgehen muss, dass jeder der dort zu Fuß unterwegs ist, ein unmittelbarer Nachbar ist.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Falls er dabei unschlüssig um sich geschaut hätte, wäre es ihr, insbesondere unter Berücksichtigung seines "Outfits" wahrscheinlich verdächtig vorgekommen. Insbesondere dann, wenn sie bereits zum Zeitpunkt, in dem sie vor dem Eiskeller vergeblich auf ihren Nachbarn wartete, bereits einen Jogger mit Stirnlampe wahrgenommen hätte.
Hanna startete also den Anruf, nachdem sie ST an der Ecke des Burgweg in Höhe des geschlossenen Restaurants "Zur Burg" bemerkte, setzte aber zunächst ihren Heimweg fort
Aber ruft man dann gleich an? Ohne dass jemand schon folgt?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:fort, woraufhin ST die Straßenseite überquerte, sie in Höhe des Brückerls überfiel, das Smartphone ins Wasser warf und sie dann zu Boden brachte.
Das stelle ich mir aber durchaus schwer vor, jemand das Handy abzunehmen, ohne ihn vorher überwältigt zu haben.

Und wenn jemand schon bereits so alarmiert ist, müsste es doch eigentlich wieder mehr laute Geräusche geben. Und nicht nur den einen Schrei , wie als würde man jemanden an den Haaren ziehen. Die Aussagen dieser Zeugin wurden ja auch eins zu eins übernommen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 16:09
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Verteidigung lehnt ja wohl ab, dass es überhaupt eine Ehrenrunde gegeben hat.
Dass er auf der Kampenwandstraße gelaufen ist, kommt ja von ihm.
Wobei ich mich schon damals, als dies hier zum ersten Mal erwähnt wurde, gefragt habe, wie es zur Korrektur kam.
Angeblich wurde er ja von den Ermittlern darauf aufmerksam gemacht, dass die ursprünglich von ihm angegebene Laufroute nicht stimmen kann. Aber wie kamen die Ermittler zu dieser Ansicht, wenn es doch diese angebliche "Videozeugin" überhaupt nicht gab und was wäre passiert, wenn ST darauf bestanden hätte, dass er die ursprünglich angegebene Route lief ?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber ruft man dann gleich an? Ohne dass jemand schon folgt?
Schwer zu sagen. Dazu müsste man die Persönlichkeit von Hanna kennen. Vielleicht hatte sie ein Gespür für Gefahren. Aber natürlich ist alles Spekulation. Mir erscheint es halt plausibler als ein Anruf, wenn man sich schon bäuchlings in einer prekären Lage befindet, auch wenn es natürlich nicht unmöglich ist, dass Hanna sogar in dieser Situation noch nach der richtigen Taste gegriffen hat.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das stelle ich mir aber durchaus schwer vor, jemand das Handy abzunehmen, ohne ihn vorher überwältigt zu haben.
Abnehmen vielleicht nicht, aber "aus der Hand schlagen" und dann in den Bärbach kicken erscheint mir möglich. Zumal sich Hanna in dieser Situation möglicherweise nicht krampfhaft an ihrem Handy festhielt, sondern den Griff lockerte, um einen möglichen Angriff abwehren zu können. Zumal sie ja (mutmaßlich) bereits die andere Hand dazu benötigte, um ihre Hose festzuhalten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 17:05
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Die Tat war spontan, aber die abgebrochene "Ehrenrunde" von ST war es nicht. Irgendetwas muss er ja dadurch bezweckt haben, dass er über die Schlossbergstr. nicht geradeaus nach Hause lief, sondern noch einmal den Burgweg in östlicher Richtung zur Kampenwandstr lief und sei es nur die Hoffnung, mit einem unbegleiteten Mädchen "anbandeln" zu können. Beendet haben kann er die "Ehrenrunde" ja auf keinen Fall, ansonsten wäre er zumindest einmal von der am Eiskeller angebrachten Kamera erfasst worden.
Die Überlegung von @Fridolin31 erscheint mir berechtigt.

Was war die Motivation von Sebastian T., kurz vor dem Elternhaus noch einmal abzubiegen und eine kleine Extrarunde zu drehen?

Ich finde, dies ist in der mündlichen Urteilsbegründung nicht tiefergehend beantwortet worden. Richterin Assbichler wird lediglich wie folgt zitiert:
[
T. sei joggen gewesen, nicht um zu trainieren. "Er will den Kopf frei bekommen." Ein Opfer habe er nicht gesucht, es sei eine Spontantat gewesen.
Quelle:

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/erhoehtes-polizeiaufgebot-beim-hanna-prozess-amokwarnung-heute-bei-urteilsverkuendung-art-966990[]

Meiner Einschätzung nach war der Staatsanwalt in seiner Argumentation stringenter. In seiner Mail an Assbichler hatte er erklärt:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 12.03.2024:Der Angeklagte hatte Stress im Elternhaus und wollte leicht bekleidete Frauen vor dem Eiskeller sehen
Daraus lässt sich ein Motiv für den Entschluss ableiten, noch mal zum Eiskeller zu laufen. ST dürfte demnach frustriert gewesen sein, dass er auf der großen Runde niemanden entdeckt hatte und wollte es noch einmal mit einer kleinen Tour versuchen. An der Ecke Burgweg/Kampenwandstrasse könnte ihm dann Hanna begegnet sein - das Verhängnis nahm seinen Lauf.

In der kolportierten Version des Gerichts bleibt hingegen offen, warum ST nicht direkt nach Hause lief, sondern eine erneute Runde startete. Die Formulierung „Ein Opfer habe er nicht gesucht“ (wenn dieses Zitat denn stimmt) stiftet diesbezüglich sogar eher Verwirrung.

Entscheidend dürfte diese Passage mit Blick auf eine Revision sicher nicht sein. Aber ich frage mich, warum sich das Gericht der meiner Meinung nach stringenteren Sicht der Staatsanwaltschaft nicht angeschlossen hat.



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