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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 17:18
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und ich verstehe nicht wie dieses „anbandeln“ ausgesehen haben soll. Selbst wenn man noch so sehr Kontakt zu Frauen haben will, denkt man sich doch nicht durchgeschwitzt und ausgepowert, ich spreche jetzt noch Frauen an, die auf dem Weg nach Hause sind mit Stirnlampe an und geht davon aus, dass die einen dann auflesen und mitnehmen.
Erstens glaube ich, dass ST aufgrund seines betont mäßigen Lauftempos weder durchgeschwitzt noch ausgepowert war, als er auf Hanna traf.

Zweitens bezweifle ich, dass es ihm um Anbandeln im herkömmlichen Sinne ging. Er hat ja Hanna wohl auch nicht umgarnt, sondern sie gleich angefallen und mit einem Stein oder anderen Gegenstand wehrunfähig geschlagen.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 18:33
Vielleicht liegt es an meiner Naivität, aber ich kann immer noch nicht verstehen, wie es in einem Mordprozess reichen kann, freie Beweiswürdigung und Gesamtschau hin oder her, einen Tathergang zu rekonstruieren, ohne überhaupt mal die Möglichkeiten genau zu überprüfen.
An Fakten liegen ja nur die Verletzungen, der ungefähre Todeszeitpunkt, die Todesart, die Handydaten, die Video-Aufzeichnungen und die Fundgegenstände vor. Handydaten und Video-Aufzeichnungen wurden ausgewertet und machen einen angenommenen Tathergang möglich.
Bei den übrigen Fakten liegt die Expertise nicht bei den RichterInnen oder bei der Polizei, also braucht es andere wissenschaftliche Displinen.
Mal ganz nüchtern betrachtet. Der festgestellte Todeszeitpunkt liegt noch vor der letzten Videoaufzeichnung, kann also so nicht stimmen. Es gibt dann ein paar Störvariablen die man nicht alle berücksichtigen kann, daraus ergibt sich eine Zeitspanne, in der es zum Tod gekommen sein muss. Die Todesart ist Ertrinken, mit wenig Wasser in der Lunge, weshalb man von einer Bewusstlosigkeit im Vorfeld ausgehen muss. Interessant wäre hierzu die Einschätzung welche ihrer Verletzungen für die Bewusstlosigkeit ausgereicht hätten. Die Verletzungen wurden eingehend in Bezug auf einen Unfall und Treibverletzungen untersucht. Einige wurden als typische Treibverletzungen eingestuft und andere eher einem Angriff zugeordnet. Aber warum nicht näher ausgeführt oder untersucht?
Die Kopfverletzungen waren ähnlich in Art und Kraftauswirkung, aber eine genauere Einschätzung wie diese zustande kamen, fehlt uns. Ab wann war sie bewusstlos, mit welcher Hand wurden welche Schläge beigebracht, hat sie den Kopf gedreht, wie lässt sich der gleichförmige Kraftaufwand erklären etc. Die Aussagen zu den seltenen Schulterdachbrüchen der Rechtsmedizinerin, sie könne sich ein "schwungvolles" Draufknien vorstellen, aber es gäbe keine Studienlage dazu und des Biomechanikers, dass mit dem geeignetem Werkzeug jeder Knochen gebrochen werden kann, sind eher nichtssagend. Wieso war da nicht mehr Aufklärungswille? Mit einem geeigneten SV oder einer tieferen Literaturrecherche, hätte doch mindestens der benötigte Kraftaufwand, wo die Angriffsflächen für diesen Bruch ist, wann dieser Bruch häufig beobachtet wird etc. herausgefunden werden können. ...
Die Analyse der Fundsachen fand fast gar keinen Eingang in den Prozess, aber es wäre doch bestimmt möglich gewesen, einzugrenzen wie weit die jeweils abgetrieben werden hätten können und ob sich da Rückschlüsse ziehen lassen, wann diese sich wahrscheinlich vom Körper getrennt haben etc.

Aus alldem hätte man doch einen sehr wahrscheinlichen Tathergang schließen können, aber doch nicht aus einem Ausschluss von Treibverletzungen. Wenn schon der Staatsanwalt nichts sachlich Begründetes anbringt, wieso fragt denn ein neutrales Gericht nicht genauer nach und gibt sich mit Nichtwissen zufrieden. Bei Autounfällen wird ja auch nachgeschaut, welcher Unfallhergang möglich ist, egal ob die Beteiligten jetzt reden oder nicht.

Natürlich kann es sein, dass in den Akten all diese Fragen beantwortet wurden.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Soweit dies keinen Einfluss auf die angewendeten Normen oder das Vorliegen bestimmter Mordmerkmale hat, wird ST es so hinnehmen müssen (und alle anderen auch). Das passiert eben, wenn man einen Angeklagten trotz seines Schweigens überführen kann.
Demnach wären alle Unschuldigen massiv im Nachteil, weil sie eben nicht erklären können wie und warum eine Tat begangen wurde. Damit das aber eben nicht so ist, darf ein Angeklagter egal ob unschuldig oder nicht Schweigen und Lügen, die Tat muss ihm nachgewiesen werden und nicht er muss seine Unschuld beweisen.
Ich lass mir ja einreden, dass ein Angeklagter Spekulationen zu seinem Motiv über sich ergehen lassen muss, wenn ihm die Tat nachgewiesen wurde. Das würde er auch über sich ergehen lassen müssen, wenn er redet, denn das Gericht muss ihm ja nicht glauben. Auch in einem Fall, in der die Verletzungen nicht mehr nachweisbar waren, kann ich verstehen, dass man auf andere Indizien zurückgreifen muss,
aber prinzipiell sollte ein Tathergang mE schon auf mehr aufbauen, als auf einer angenommenen Theorie, die zumindest für mich nicht mal sehr schlüssig ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 23:02
Überlegt doch mal genau und logisch:
Schulterdächer können meiner meinung nach selbst im schnellsten gewässer nicht brechen!
Soviel Geschwindigkeit und "masse"(die ja im wasser auch noch ein bruchteil vom eigentlichen KörperGewicht ist" kann garnicht aufgebaut werden das da ein aufprall(da müsste sie mit dem kopf vorraus in einem u förmigen gebilde dann mit den schultern hineinkrachen,oder ein u formiges gebilde in die schulter..

Genau diese Verletzung spricht eigentlich gegen ein unfall und für ein aufsetzen mit beiden knien..


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 23:12
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Mal ganz nüchtern betrachtet. Der festgestellte Todeszeitpunkt liegt noch vor der letzten Videoaufzeichnung, kann also so nicht stimmen.
Das verstehe ich nicht ganz. Um welche Videoaufzeichnung geht es?

Die letzte, die Hanna zeigte, wie sie vom Eiskeller nach rechts in die Kampenwandstrasse abzog, entstand um 2.28 Uhr.

Die letzte Videoaufnahme vom Jogger ist die von der Webcam am Chalet um 2.08 Uhr.

Dann gibt es nur noch das Handyvideo, das eine Eiskeller-Besucherin um 2.40 Uhr aufgenommen haben will und das angeblich auch den Jogger mit Stirnlampe zeigt.

Ob es dieses Video überhaupt gibt, ist fraglich. In den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage hat dieses ominöse Handyvideo ebenso keine Rolle gespielt wie in der mündlichen Urteilsbegründung.

Ich mal: Warum kann der festgestellte Todeszeitpunkt nicht stimmen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 23:21
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich mal: Warum kann der festgestellte Todeszeitpunkt nicht stimmen?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 25.11.2023:Laut den Formeln müsste der Todeszeitpunkt wohl sogar deutlich vor dem Verlassen des Eiskellers gewesen sein. Da das aber nicht sein kann und von den sonstigen Erkenntnissen geht man weiter davon aus, dass der Todeszeitpunkt nah beim Verlassen des Clubs liegt. Es kann jetzt auch nicht der nächste Mittag gewesen sein.



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31.03.2024 um 23:45
@Rabunsel
Daraus werde ich nicht schlau.

Was sind das für Formeln, von denen da die Rede ist?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2024 um 23:51
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Was sind das für Formeln, von denen da die Rede ist?
Auf jeden Fall taugen sie nichts, wenn sie Hanna zu einem Zeitpunkt für tot erklären wollen, an dem Hanna nachweislich noch am Leben war, nämlich als sie vom Eiskeller kommend nach rechts in die Kampenwandstraße abbog.


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31.03.2024 um 23:56
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Was sind das für Formeln, von denen da die Rede ist?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 25.11.2023:Als Nächstes kam der Gutachter Muggenthaler, der wohl anstelle der Professor Mall von der Uni Jena das Gutachten vortrug. Er zeigte mit Laptop und Leinwand wie sie mit der Hennsge-Methode und der Finite-Elemente Methode die Todeszeit bestimmen wollten. Da wurden Formeln und Diagramme vorgetragen und von den bisherigen Grundannahmen zurückgerechnet. Wie genau da die Formeln waren, weiß ich nicht und war mir ein bisschen zu kompliziert. Aber es ging besonders um die Körpertemperatur der Leiche mit der Temperatur am Auffindeort und der angenommenen Temperatur in der Nacht. Laut den Formeln müsste der Todeszeitpunkt wohl sogar deutlich vor dem Verlassen des Eiskellers gewesen sein. Da das aber nicht sein kann und von den sonstigen Erkenntnissen geht man weiter davon aus, dass der Todeszeitpunkt nah beim Verlassen des Clubs liegt. Es kann jetzt auch nicht der nächste Mittag gewesen sein.
Die Formeln zur Todeszeitbestimmung ergaben einen Todeszeitpunkt schon bevor H den Eiskeller verlassen hatte, also bevor sie noch von den Kameras im Eingangsbereich und auf der Straße erfasst wurde. Soweit ich weiß, wird bei der Todeszeitbestimmung auch mit Wahrscheinlichkeiten gerechnet, woraus sich ein Zeitraum ergibt im dem sie mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu Tode gekommen ist.


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01.04.2024 um 00:13
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Die Formeln zur Todeszeitbestimmung ergaben einen Todeszeitpunkt schon bevor H den Eiskeller verlassen hatte, also bevor sie noch von den Kameras im Eingangsbereich und auf der Straße erfasst wurde. Soweit ich weiß, wird bei der Todeszeitbestimmung auch mit Wahrscheinlichkeiten gerechnet, woraus sich ein Zeitraum ergibt im dem sie mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu Tode gekommen ist.
In welcher Abteilung von Allmystery sind wir hier mittlerweile? Mystery, Verschwörungstheorien, Ufologie?

Fakt ist, dass Hanna noch lebte, als sie gegen 2.28 Uhr den Eiskeller Richtung Elternhaus verließ. Und Fakt ist, dass sie wenige Minuten später tot war, weil sie auf ihren Mörder traf.

Alle davon abweichende theoretischen Berechnungen des Todeszeitpunkts sind Quatsch.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.04.2024 um 00:18
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:In welcher Abteilung von Allmystery sind wir hier mittlerweile? Mystery, Verschwörungstheorien, Ufologie?

Fakt ist, dass Hanna noch lebte, als sie gegen 2.28 Uhr den Eiskeller Richtung Elternhaus verließ. Und Fakt ist, dass sie wenige Minuten später tot war, weil sie auf ihren Mörder traf.

Alle davon abweichende theoretischen Berechnungen des Todeszeitpunkts sind Quatsch.
Natürlich sind sie „Quatsch“. Man kann nicht tot sein, wenn man noch gefilmt wird. Aber das hat der User doch gar nicht behauptet, du hast doch gefragt, worauf er sich bezieht.

Und der Professor Muggenthaler war nun mal im Prozess. Und das ist eine anerkannte Methode, die aber wohl nicht immer genau funktioniert. Der Gutachter hat gesagt, dass der Todeszeitpunkt einige Stunden früher gewesen sein müsste. Hat aber gleichzeitig gesagt, dass das nicht sein kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.04.2024 um 00:38
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und der Professor Muggenthaler war nun mal im Prozess. Und das ist eine anerkannte Methode, die aber wohl nicht immer genau funktioniert. Der Gutachter hat gesagt, dass der Todeszeitpunkt einige Stunden früher gewesen sein müsste. Hat aber gleichzeitig gesagt, dass das nicht sein kann.
Dann ist das für mich kein Gutachter, sondern ein Schlechtachter.

Jemand, der berechnen kann, dass einer schon vor seinem Tod gestorben ist, ist mir irgendwie suspekt.


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01.04.2024 um 00:43
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dann ist das für mich kein Gutachter, sondern ein Schlechtachter.

Jemand, der berechnen kann, dass einer schon vor seinem Tod gestorben ist, ist mir irgendwie suspekt
Ich weiß nicht, ob das jemand anderes besser hätte berechnen können. Muggenthaler leitet den Arbeitsbereich Biomechanik der Uni Jena und ist offiziell bestellter Gutachter des Bezirks Oberbayern. So schlecht wird er schon nicht sein.

Vielleicht ging es in dem Fall einfach nicht genauer. Man kann nur arbeiten mit dem was man hat. Die psychiatrischen Gutachter in Strafprozessen werden sogar eher selten die perfekt treffende Diagnose abliefern. Aber sind die deswegen schlecht? Man kann nur mit dem arbeiten was man hat.


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01.04.2024 um 00:56
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dann ist das für mich kein Gutachter, sondern ein Schlechtachter.

Jemand, der berechnen kann, dass einer schon vor seinem Tod gestorben ist, ist mir irgendwie suspekt.
Dann sind alles Schlechtachter, sehr schönes Wort. In der Wissenschaft gibt es so gut wie nie 100%.
Trotzdem befürworte ich die Wissenschaft.


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01.04.2024 um 02:30
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich weiß nicht, ob das jemand anderes besser hätte berechnen können. Muggenthaler leitet den Arbeitsbereich Biomechanik der Uni Jena und ist offiziell bestellter Gutachter des Bezirks Oberbayern. So schlecht wird er schon nicht sein.
Hat man ihn und die Rechtsmedizinerim Mall von der Uni Jena denn einfach gutachten lassen, ohne ihnen zu sagen, wann die letzte Sichtung der lebenden Hanna war? Oder wusste man das damals noch nicht, weil die Kameraaufnahmen beim Eiskeller erst ausgewertet wurden, nachdem der Gutachtenauftrag bereits erteilt war? Aber dann wären der Gutachter sicher froh gewesen, mit dem Zeitpunkt der Aufnahme einen Ankerpunkt aus der Realität gehabt zu haben anstatt nur mit ihren Formeln vor sich hin wirtschaften zu müssen.

Dass man wissen wollte, wann Hanna ungefähr gestorben ist, ist klar. Aber ebenso klar war halt, dass das nach der letzten Aufnahme gewesen sein muss. Die Frage ist, wie lange danach ungefähr. Und für die Beantwortung dieser Frage hat das Gutachten anscheinend Null gebracht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.04.2024 um 08:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hat man ihn und die Rechtsmedizinerim Mall von der Uni Jena denn einfach gutachten lassen, ohne ihnen zu sagen, wann die letzte Sichtung der lebenden Hanna war? Oder wusste man das damals noch nicht, weil die Kameraaufnahmen beim Eiskeller erst ausgewertet wurden, nachdem der Gutachtenauftrag bereits erteilt war?
Genau das wäre der falsche Weg. Man will doch auch die Verlässlichkeit einer Methode wissen. Bildet das Modell, auf das die Methode basiert, ausreichend die Wirklichkeit ab?

Wenn man ein Teilergebnis vorgibt, dann verschenkt man teilweise die Überprüfungsmöglichkeit.

Außerdem ist der „berechnete“ Todeszeitpunkt immer nur der wahrscheinlichste bei der verwendeten Methode. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit für diese Zeit war und wie sie sich für andere Zeiten verhält, gibt diese grobe Angabe überhaupt nicht wieder. Dazu würde man die Wahrscheinlichkeitsverteilung benötigen, die ein einzelner Wert niemals wiedergeben kann. Daher darf man ohne dieses Wissen hier auch nicht behaupten, dass derjenige seine Arbeit nicht beherrscht und das Ergebnis Quatsch sei.

Diese Methode gibt eben, mit den bekannten Parametern so gut die Realität nicht wieder, aber man kann sagen, dass diese Methode keine Hinweise liefert, dass das Opfer nicht noch erst verschleppt wurde, nachdem das Handy iim Bach war.

Viele der bekannten anderen Methoden (Totenstarre) sind in diesem Fall durch das Treiben in der Prien nicht anwendbar.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.04.2024 um 08:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und für die Beantwortung dieser Frage hat das Gutachten anscheinend Null gebracht.
Todeszeitpunktberechnungen ergeben doch immer Intervalle und keine Zeitpunkte. Im Intervall sind die möglichen Zeitpunkte normalverteilt, im mittleren Bereich also wahrscheinlicher als außen. Es gibt demzufolge große Abweichungen bei der Ermittlung nach Henßge. Die Methode ergibt nie einen genauen Zeitpunkt für den mutmaßlichen Todeseintritt.
Wenn durch reale Eckdaten belegt wird, wann der Tod nicht eingetreten sein kann, dann hat diese Erkenntnis natürlich Vorrang. Die Wahrscheinlichkeitsverteilung ist dann neu zu berechnen. Die Ermittlung des wahrscheinlichen Todeszeitraums kann einem mutmaßlichen Täter auch kein Alibi verschaffen, wenn er innerhalb des möglichen Intervalls am Tatort war. Das wurde ja im Badewannenfall so gründlich missverstanden.

In diesem Fall war es also ebenfalls so, dass die Berechnungen hinsichtlich des Mittelwerts (mit der größten Wahrscheinlichkeit) von der Realität korrigiert werden mussten, sie haben aber dennoch einen Nutzen, eine Aussage: Der Tod ist zeitnah nach dem Verlassen des Clubs eingetreten, was genau zum Überfall auf dem Heimweg mit zügigem Ertrinken im Bach passt.


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01.04.2024 um 09:11
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Wahrscheinlichkeitsverteilung ist dann neu zu berechnen.
Ergänzung dazu: Die Wahrscheinlichkeitsverteilung wird wohl in der Regel nicht neu berechnet, sondern der nicht in Frage kommende Zeitraum der Kurve wird einfach abgeschnitten. Das führte hier zu dem genannten Ergebnis, dass das Opfer aller Wahrscheinlichkeit nach sehr zeitnah zur letzten Sichtung verstorben ist.


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01.04.2024 um 09:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hat man ihn und die Rechtsmedizinerim Mall von der Uni Jena denn einfach gutachten lassen, ohne ihnen zu sagen, wann die letzte Sichtung der lebenden Hanna war? Oder wusste man das damals noch nicht, weil die Kameraaufnahmen beim Eiskeller erst ausgewertet wurden, nachdem der Gutachtenauftrag bereits erteilt war? Aber dann wären der Gutachter sicher froh gewesen, mit dem Zeitpunkt der Aufnahme einen Ankerpunkt aus der Realität gehabt zu haben anstatt nur mit ihren Formeln vor sich hin wirtschaften zu müssen.
Zitat von LentoLento schrieb:Genau das wäre der falsche Weg. Man will doch auch die Verlässlichkeit einer Methode wissen. Bildet das Modell, auf das die Methode basiert, ausreichend die Wirklichkeit ab?

Wenn man ein Teilergebnis vorgibt, dann verschenkt man teilweise die Überprüfungsmöglichkeit.
Bin da ganz bei @Lento. Gutachter sollen aus ihrer wissenschaftlich fundierten Sicht heraus etwas begutachten/feststellen. Eine Information, was aus anderer Quelle her feststeht/stark vermutet wird, würde im ergebni doch etwas liefern, was nicht mehr wissenschaftlich basiert dargestellt ist, sondern quais subjektiv verzerrt ist (durch weiteres, fremdes Wissen). Würde ich vergleichen mit einem Mantrailer, dem man sagt, wohin laufend die Vermisstperson gesehen wurde oder was ihre übichen Wege waren oder was stark vermutet wird. Wie in manch Realfall (Tanja Gräff, Maria Baumer) können dann leicht "Ergebnisse" rauskommen, die sich durch spärer faktische Feststellungen als eindeutig falsch erweisen.

Nicht jede wissenschaftliche Herangehesweise schafft sichere/eindeutige Ergebnisse, sondern -leider- nur Aussagen, was wahrscheinlich ist oder in welchem Bereich der zu untersuchende Wert maximal liegen kann. Siehe auch Wettervorhersage (definitive punktbezogene Aussagen, wo es regnen wird, sind je nach Gesamtlage selbst 24h im voraus so sicher nicht, von der Regenmenge ganz zu schweigen).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.04.2024 um 10:51
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Eine Information, was aus anderer Quelle her feststeht/stark vermutet wird, würde im ergebni doch etwas liefern, was nicht mehr wissenschaftlich basiert dargestellt ist, sondern quais subjektiv verzerrt ist (durch weiteres, fremdes Wissen).
Hier wäre das nicht so. In diesem Fall würde der Gutachter erst nach seiner üblichen Berechnung des Todeszeitintervalls (mit den üblichen Faktoren Temperatur und Körpergewicht) auch noch eine Berechnung der Wahrscheinlichsverteilung unter zusätzlicher Berücksichtigung von weiteren kriminalistischen Tatsachen (z B. Sichtungen) machen. Das wäre natürlich legitim und verzerrt auch nichts, im Gegenteil. Die wissenschaftliche Wahrscheinlichkeitsberechnung ist ja durch die Realität überholt worden und muss zwingend auf Nutzbarkeit geprüft werden. Wenn der Gutachter für eine solche neue Berechnung der Wahrscheinlichkeitsverteilung einen Auftrag bekommt, dann braucht er entsprechende Angaben und hat damit die nach Henßge ermittelte Kurve neu zu ermitteln. Dafür gibt es auch wieder Konzepte.

In diesem Fall genügte dem Gericht aber die Feststellung, dass der Todeszeitpunkt nah an der letzten Sichtung liegen muss, da rechtsmedizinisch ein späterer Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich ist. Man hat die Kurve einfach abgeschnitten und das genutzt, was noch übrig bleibt. Es ist völlig in Ordnung, dieses Ergebnis in der Beweiswürdigung so zu nutzen.

Also in dem Punkt - zeitnaher Tod - gibt’s keine Beanstandung und keine Zweifel.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.04.2024 um 10:58
Zitat von PalioPalio schrieb:Hier wäre das nicht so. In diesem Fall würde der Gutachter erst nach seiner üblichen Berechnung des Todeszeitintervalls (mit den üblichen Faktoren Temperatur und Körpergewicht) auch noch eine Berechnung der Wahrscheinlichsverteilung unter zusätzlicher Berücksichtigung von weiteren kriminalistischen Tatsachen (z B. Sichtungen) machen.
Vorsicht, diese Tatsachen müssen vom Gericht erst festgestellt werden und unterliegen auch nur einer gewissen Wahrscheinlichkeit (wenn auch hohe). Diese kann sich auch noch im Lauf des verfahrens ändern, fest steht das erst nach der Bewerbewertung.

Diese Betrachtung der wahrscheinlichkeit unterliegt daher einzig und allein dem Gericht, nicht dem Gutachter. Deshalb ist es gerade so wichtig, dass das Gutachten unabhängig erfolgt. Würde der Gutachter das schon in sein Gutachten einfließen lassen, dann würde das Gericht noch zusätzlich diese gleiche Wahrscheinlichkeitsbetrachtung nochmals in seine Wahrscheinlichkeitsabschätzung einfließen lassen. Das kann ein fehlerhaftes Bild ergeben.


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