Der tragische Tod von Tanja Gräff
17.07.2015 um 13:02Anzeige
safttrinker schrieb:Oh Meister des Totschlagarguments, dieses war ein blödes...Wow, hast du jetzt erst gemerkt das ein Aussageverweigerungsrecht so gut wie fast nur der Polizei in die Karten spielt ??? :-) Toll.
Wie stellst du dir denn das bitte vor?
Etwa so: "Zeuge X wo waren sie denn an diesem Abend?" - "Ich verweigere die Aussage weil ich mich sonst selbst belaste." - "Waren sie am Felsen?" - "Ich verweigere die Aussage etc" - "Kennen sie das Opfer?" - "Ich verweigere die Aussage etc"
Klingt total clever. Danach wird die Polizei sicher aufgeben.
lupenrein schrieb:Ich hatte die Frage schon einmal gestellt, wie wertest Du es denn wenn bei dieser Befragung mehrere Falschaussagen von einer Person gemacht wurden, würde das einen Unfall unwahrscheinlicher erscheinen lassen?Dazu müsste man ja zunächst wissen, dass die getätigten Aussagen falsch sind. Aber woher will man das wissen, wenn es nicht verifizierbar ist? Wie gesagt, es fehlt an eindeutigen Beweisen für ein Verbrechen. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Und da es sich bei einer eventuellen Falschaussage bislang um einen rein hypothetischen Vorgang handelt, kann ich dazu keinerlei seriöse Meinung abgeben. Alles andere wäre pure Spekulation.
lupenrein schrieb:wie wertest Du es denn wenn bei dieser Befragung mehrere Falschaussagen von einer Person gemacht wurde@Egi
Egi schrieb:Sind das gerichtsfeste Beweise? Nein.Wo du dann wieder beim Nachhaken landest und weiterer Befragung.
Egi schrieb: Kann sein, vielleicht flüchtig. Sie hat sich mir nicht vorgestellt.Fiktiv oder nicht, an der Stelle würde ich hellhörig werden.
TheoTiger schrieb:die komplette Gegenwelt zu ihrem bisherigen braven, überbehüteten Umfeld, wo das scherzhafte Umhängen eines "Patronengürtels" mit Schnapsfläschen zum Wildesten zählte, was drin war.Wobei man fairerweise sagen muss, dass wohl die wenigsten von uns mit Anfang 20 Mitglied in einer Rockerband waren oder Survivalurlaub in der Wüste Gobi gemacht haben.
xTrina schrieb:Naja wenn die gleiche Person 1x sagt sie ist um 5 Uhr daheim gewesen, das nächste mal sagt die gleiche Person sie ist um 4 Uhr daheim gewesen usw usw. dann wird da wohl eine Falschaussage dabei gewesen sein.Nicht zwingend. Man könnte ja inzwischen Freunde/Bekannte/Verwandte befragt haben, ob die sich daran erinnern, wann man zuhause war. Das ist dann keine Falschaussage, sondern lediglich eine Präzisierung.
TheoTiger schrieb:Was fürs Alleinsein spricht: So richtig angebunden war sie doch nie an dem Abend. Weder an eine bestimmte Freundin, noch an eine Clique: Nicht umsonst hat sie die Gruppe, mit der sie hingefahren war, auf dem Fest verloren.Hm, naja, die Zeugenaussagen, soweit bekannt, sprechen m.E. dafür, dass TG an 6,5 von 7,5 Stunden seit 20:30 Uhr bis 04:00 Uhr mit der "neuen" Gruppe zusammen war und in der letzten Stunde dann noch mit H. Ich sehe da kein Alleinsein.