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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:12
@Frau.N.Zimmer
Das ist genauso wie in Bezug auf die Zweifel in Bezug auf die anderen Beteiligten. Einige verdächtigen HE, andere verdächtigten SK, ... Jede der benannten Personen hat wahrscheinlich aufgrund eigenen Verhaltens auch ziemlichen Anlass dazu gegeben, deren Verhalten zu hinterfragen. Ich kann in Bezug auf keine der benannten Personen sagen, dass sie sicher etwas mit dem Verschwinden von Peggy zu tun habe müsse, noch dass sie es mit Sicherheit nicht gewesen sind. Weder Ulvi, noch HE, noch SK.

Doch geht es in einem Strafverfahren nicht um bloße Vermutungen, Verdächtigungen oder Wahrscheinlichkeiten. Veurteilt werden kann in Deutschland nur derjenige, dem die Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Bestehen auch nur geringe Zweifel, muss freigesprochen werden. Der Angeklagte hat dann als unschuldig zu gelten.

Keiner mag öffentlich einer Tat bezichtigt werden, die er nicht begangen hat bzw. die ihm nicht nachgewiesen werden kann. Weder SK mag öffentlich an den Pranger gestellt werden, noch Ulvi.

Es als angeblich wahr zu behaupten, Ulvi habe angeblich Peggy mißbraucht, ist daher genauso widerlich, wie SK habe angeblich dies oder das getan. Es lässt sich nämlich bisher nicht mit der erforderlichen Sicherheit beweisen, dass Ulvi Peggy missbraucht habe. Am Tag des angeblichen Missbrauchs soll Peggy nämlich noch ohne Auffälligkeiten beim Sport gewesen sein. Auch sonst sind keine Spuren gefunden worden, die einen angeblichen Missbrauch von Peggy durch Ulvi auch nur im Ansatz bestätigen könnten. So ist zumindest mein Kenntnisstand.

Ulvi ist nach meinen Kenntnissen wegen der angeblichen Missbräuche im Übrigen auch freigesprochen worden, weil er diesbezüglich jedenfalls schuldunfähig war, weil er diesbezüglich nicht in der Lage war, den Unwert seiner etwaigen Handlungen zu erkennen.

Wer daher öffentlich behauptet, Ulvi hätte Kinder "missbraucht", handelt mindestens genauso widerlich wie diejenigen, die SK wegen irgendetwas Verwerfliches bezichtigen.

Ulvi ist diesbezüglich für nicht schuldig gesprochen worden und hat diesbezüglich daher als unschuldig zu gelten. Man dürfte daher allenfalls sachlich ohne jede Wertung diesbzüglich über Ulvi berichten, dass er sich vielleicht vor einigen Kindern ausgezogen und wohl auch ornaniert hatte, weil er den Unwert dieser Handlungen nicht erkennen konnte. Zum Teil soll Ulvi zu diesen Handlungen von den Kindern wohl auch angestachelt worden sein, was den Unwertgehalt auch noch erheblich absenken würde. Alles weitere lässt sich nach meinen Kenntnissen wohl nicht nachweisen und darf daher öffentlich auch nicht behauptet werden. Wer das tut, macht sich wahrscheinlich sogar selbst strafbar (vgl. §§ 185-187 StGB).

Wie gesagt, wer freigesprochen wird, hat als unschuldig zu gelten.

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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:14
@Blondi23
Ich hab mein Praktkum teilweise in einer WfB gemacht, die ( Werkstattleiter) haben auch wirklich Druck ihre Aufträge ( die ja meist von der Industrie kommen) Termingerecht fertig zu bringen, man ist auf einen ungestörten Ablauf angewiesen.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:15
@Redjune
Nicht Ulvi muss seine Unschuld belegen. Der Staat muss seine Schuld belegen.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:16
was mich mal so am Rande interessieren würde - wer bezahlt eigentlich RA Euler für seine jahrelange Tätigkeit in diesem Fall?

Ulvi K. wird ihn kaum bezahlen können, der gilt ja als mittellos, wie ich oben im Zeitungsartikel gelesen habe.
Und aus reiner Menschenfreude wird sich Euler wohl diese ganze Arbeit nicht gemacht haben.

Würde mich echt mal interessieren …


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:17
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb: Wer daher öffentlich behauptet, Ulvi hätte Kinder "missbraucht", handelt mindestens genauso widerlich wie diejenigen, die SK wegen irgendetwas Verwerfliches bezichtigen.
Das sehe ich anders, denn nur weil er schuldunfähig ist haben die Missbräuche trotzdem stattgefunden wärend die Beschuldigungen gegenüber SK Fantasien entspringen. Für mich ist da ein himmelweiter Unterschied.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:21
@ErichE.
Meinst Du die ganzen Medienauftritte macht er umsonst? Die Pflichtverteidigung muss ja bezahlt werden ganz umsonst macht er es ja auch nicht.
Geld muss auch vorhanden sein wenn " Unterstützern" die Übernachtungen für eine Teilnahme am " Stammtisch" bezahlt werden.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:22
@-9-

Das ist jetzt aber ziemlicher Quatsch.

Im Gegensatz zu SK hat Ulvi mehrfach gestanden, Peggy missbraucht zu haben, deshalb hat das eine andere Qualität als die Anschuldigungen gegen sie.

Und sorry, Ulvi hat Kinder missbraucht, diese Feststellung ist nicht widerlich, sondern die Wahrheit. Ob er dafür schuldfähig ist oder nicht ist eine andere Frage.
Kindesmissbrauch fängt nicht erst bei einer Vergewaltigung an, auch zB das Onanieren vor einem Kind ist Kindesmissbrauch. Von gegenseitigem Befriedigen (wie es selbst die BI einräumt) mit einem Zehnjährigen ganz zu Schweigen.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:28
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Nicht Ulvi muss seine Unschuld belegen. Der Staat muss seine Schuld belegen.
Sag ich doch.

@ErichE.
Menschenfreude vielleicht nicht. Aber gänzlich leer ausgehen wird er nicht :)
In vielen Zeitungen fällt sein Name auch in den bunten. Er wird als derjenige in Erinnerung bleiben der es geschafft hat, dass der Prozess (...) nochmal aufgerollt wird.
so steht es heute online im Kurier.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:29
@Frau.N.Zimmer
Wer nicht "schuldfähig" ist, kann keinen "Missbrauch" begehen. Das Wort "Missbrauch" hat bereits eine abwertende Bedeutung. Wer daher bezüglich des "Missbrauchs" freigesprochen wird, darf öffentlich daher auch nicht eines "Missbrauchs" bezichtigt werden, weil dieses abwertend und somit beleidigend ist.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:30
@-9-
Zwischen Freispruch und schuldunfähig machst du also keinen Unterschied? Interessant.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:31
@-9-
So ein Unfug :D Sag das mal den Opfern! Oh, er wusste nicht was er tat - es ist deswegen nicht passiert. Oder wie stellst Du Dir das vor?


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:36
@-9-

Quatsch.
Ulvi ist bez. der Missbräuche (die stattgefunden haben) als schuldunfähig erklärt worden. Bzw konnte wegen möglicher Schuldunfähigkeit nicht verurteilt werden.

Natürlich bleibt der Missbrauch ein Missbrauch, auch wenn er nicht geahndet werden kann.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:40
@-9-
Sogar das Langericht nennt es Missbrauch:

Derzeit befindet sich der Verurteilte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 11 Fällen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die mit Urteil des Landgerichts Hof verhängte lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, die Gegenstand des vorliegenden Wiederaufnahmeantrags ist, ist bislang nicht vollstreckt worden.


http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2013/04132/


So verschieden sind die Menschen . Ich persönlich finde es widerlich wie diese Missbräuche kleingeredet werden sollen, ob er schuldunfähig ist oder nicht.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 14:47
Sollte Landgericht heißen, das d ging irgendwie verloren ;)


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 15:17
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich persönlich finde es widerlich wie diese Missbräuche kleingeredet werden sollen, ob er schuldunfähig ist oder nicht.
Da kann ich mich nur anschließen. Und das hat nichts damit zu tuen, wie ich U.K. insgesamt als Menschen sehe sondern viel eher damit, dass ich unsere Kinder vor solchen Menschen geschützt wissen will.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 15:30
@Xtralarge
Ich meinte das auch ganz allgemein und für jeden Missbraucher, nicht nur auf Ulvi bezogen.

Wenn der Ausdruck Missbrauch weil er abwertend ist nicht zu gebrauchen wäre, dürfte man einem HE auch keinen Missbrauch vorwerfen. Ob schuldunfähig oder schuldfähig spielt da keine Rolle.
Allerdings ist für mich ein Freispruch auch etwas anderes als die Feststellung der Schuldunfähigkeit.

Freispruch - Tat konnte nicht nachgewiesen werden oder fand nicht statt
Schuldunfähigkeit - Tat ist zweifelsohne da, kann aber aus div. Gründen nicht bestraft werden

So ist das hier in meiner Welt und so wird es auch bleiben ;)


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 15:44
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wie sehr kann ein Fliegengewicht wie Peggy schon treten? Wenn sie weit ausgeholt hätte wäre sie vermutlich nach hinten gekippt. Sie hatte doch den schweren Ranzen auf dem Rücken.
Laut Geständnis trug Peggy meines Wissens nach den Ranzen vor sich her, wäre also doppelt gehindert gewesen, fest zuzutreten und schnell zu gehen.


@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Ulvi ist nach meinen Kenntnissen wegen der angeblichen Missbräuche im Übrigen auch freigesprochen worden, weil er diesbezüglich jedenfalls schuldunfähig war, weil er diesbezüglich nicht in der Lage war, den Unwert seiner etwaigen Handlungen zu erkennen.
Hierzu aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth vom November vergangenen Jahres:

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Bayreuth, 21. November 2013
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2013/04132/
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Derzeit befindet sich der Verurteilte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 11 Fällen in einem psychiatrischen Krankenhaus.



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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 15:59
@jaska
Stimmt ja, sie trug ihn vor sich und nicht auf dem Rücken, wie ich geschrieben habe. Dann kann von einem heftigen Tritt schon gar nicht gesprochen werden, eher der Versuch zu treten.

Die Darstellung von Frau Rödel, wie sie so unbedarft plappert: der Ulvi hätte doch fast nen Kilometer hinter der her rennen müssen, das hätte der doch gar nie geschafft - da hab ich noch gedacht und das kleine Mädchen hätte dann ja einen Kilometer mit der Schultasche vor ihm rennen müssen.

Tja, man dreht es sich wie es für ihn passt, da spielt es keine Rolle ob man mal 70 Meter auf einen Kilometer ausdehnt.

Ich bin froh dass es morgen los und um Tatsachen geht.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 16:02
@Frau.N.Zimmer
Ich sehe erst jetzt, Du warst schneller mit dem Link! Sorry, hatte ich übersehen.
Und ja, anfangs hatte ich auch meine Zweifel, dass diese "Verfolgungsjagd" so stattgefunden haben konnte. Aber das relativiert sich. Die Strecke wird kürzer, der konditionelle Unterschied kleiner, es muss nicht mal eine richtige Flucht von Peggy gewesen sein. Denkbar ist hier so Vieles.



@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Es kann somit auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob der Inhalt des Geständnisses tatsächlich wahr ist.
Darum geht es doch nicht in einem Indizienprozess, oder?
Wenn das Gericht nur dann eine Verurteilung aussprechen kann, wenn es an der Tatversion keinen Zweifel hat, weil die dazugehörige Indizienkette diese Tat schlüssig darstellt, dann hat wohl das Gericht einige entsprechende Indizien vorliegen gehabt.
Diese werden in der Berichterstattung der vergangenen Jahre eher verschwiegen, was auf der einen Seite völlig logisch ist, stehen sie doch der weißen Weste entgegen, in die man Ulvi so gerne reinpressen möchte.
Aber einfach zu behaupten, es gäbe solche Indizien nicht und das Gericht hätte sich eine so schwerwiegende Verurteilung leicht gemacht, dazu noch auf Kosten eines Behinderten und zugunsten des wirklichen Täters - das ist zu einfach.
Ansonsten danke, Du hast die Summe der Zweifel gut herausgearbeitet. Jetzt fehlt zum objektiven Bild halt noch die Gegenseite.


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Peggy Knobloch

09.04.2014 um 16:02
@Frau.N.Zimmer
Ich sehe erst jetzt, Du warst schneller mit dem Link! Sorry, hatte ich übersehen.
Und ja, anfangs hatte ich auch meine Zweifel, dass diese "Verfolgungsjagd" so stattgefunden haben konnte. Aber das relativiert sich. Die Strecke wird kürzer, der konditionelle Unterschied kleiner, es muss nicht mal eine richtige Flucht von Peggy gewesen sein. Denkbar ist hier so Vieles.



@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Es kann somit auch nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob der Inhalt des Geständnisses tatsächlich wahr ist.
Darum geht es doch nicht in einem Indizienprozess, oder?
Wenn das Gericht nur dann eine Verurteilung aussprechen kann, wenn es an der Tatversion keinen Zweifel hat, weil die dazugehörige Indizienkette diese Tat schlüssig darstellt, dann hat wohl das Gericht einige entsprechende Indizien vorliegen gehabt.
Diese werden in der Berichterstattung der vergangenen Jahre eher verschwiegen, was auf der einen Seite völlig logisch ist, stehen sie doch der weißen Weste entgegen, in die man Ulvi so gerne reinpressen möchte.
Aber einfach zu behaupten, es gäbe solche Indizien nicht und das Gericht hätte sich eine so schwerwiegende Verurteilung leicht gemacht, dazu noch auf Kosten eines Behinderten und zugunsten des wirklichen Täters - das ist zu einfach.
Ansonsten danke, Du hast die Summe der Zweifel gut herausgearbeitet. Jetzt fehlt zum objektiven Bild halt noch die Gegenseite.


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