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Peggy Knobloch

98.146 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.01.2016 um 08:17
Zitat von jaskajaska schrieb: Da gibts aber noch weitere Optionen. Zum Beispiel die, dass jegliche Art von Antwort eh völlig ignoriert und negiert wird und sich so ein Aufwand nicht lohnt.
In gewisser Weise gebe ich Dir Recht.

Es gibt – und dieser Thread zeigt es deutlich – immer mindestens zwei Positionen. Vorliegend will die eine Seite möglichst 100%ige Sicherheit, die andere sieht das etwas differenzierter entsprechend der Ansicht des BVerfG, nachdem die Unterbringung in der Forensischen das letzte Mittel sein muss. Und es gibt hier auch noch weit extremere Positionen.

Leider picken dann häufig nur die Seiten das aus der vermeintlichen Information, welche sie haben, raus, was zu ihrer Ansicht passt, dabei werden gar auch Gerüchte hergenommen. Und es werden immer Gründe gefunden bei dieser Ansicht zu bleiben, auch wenn die sicheren Tatsachen eigentlich in eine andere Richtung deuten.

Im vorliegenden Fall gab es eine Empfehlung eines Gutachters, auf der anderen Seite haben die Gerichte heutzutage mehr als früher die Aufgabe, die Empfehlung kritisch zu prüfen und mit den anderen rechtlichen Dingen zu verknüpfen. Diese Aufgabe ist nicht einfach und kostet den Richtern sicherlich auch eine gewisse Überwindung, auch Menschen aus der Forensik freizulassen, von denen theoretisch eine Gefahr ausgeht. Wie einfach ist es dagegen bei denen, welche für ihre Tat verantwortlich sind, da setzt meist ein Automatismus an und diese müssen dann - trotz Gefährlichkeit - entlassen werden. Offenbar haben in der Vergangenheit hier Richter zu selten Menschen aus der Forensik entlassen, was die stetige Steigerung der Zahl der in der Forensischen Untergebrachten zeigt, nun muss die Justiz dagegen steuern. Diese Entscheidungen der Gerichte werden nicht immer richtig sein, sowohl im positiven als auch negativen Sinne, Richter und Gutachter sind nun mal auch keine Hellseher.

Eigentlich eignet sich dieses Thema daher überhaupt nicht zur Diskussion. Klar kann man immer über die Richter herziehen und mit dem Finger auf sie zeigen, wenn sie jemanden freigelassen haben, der wieder rückfällig geworden ist. Aber diese Menschen machen es sich IMO zu einfach und erkennen nicht ausreichend die Aufgaben der Justiz. Im vorliegenden Fall wissen wir sogar noch nicht mal. ob diese Entscheidung richtig oder falsch war. Eine wirkliche Überprüfung (aber nie einen Fallweise) kann nur durch Überprüfungen mittels Statistik erfolgen, welche die Kriminalitätsrate und die Zahl der Untergebrachten gegeneinander in Bezug setzt..

Insofern um auf das obige Zitat wieder zurückzukommen, beide Seiten werden sich nie nähern und daher ist die Diskussion zwecklos, reine Zeitverschwendung.

Schönen Tag noch.

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Peggy Knobloch

21.01.2016 um 10:13
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Im vorliegenden Fall gab es eine Empfehlung eines Gutachters, auf der anderen Seite haben die Gerichte heutzutage mehr als früher die Aufgabe, die Empfehlung kritisch zu prüfen
Und wie wurde, speziell im Fall Kulac, überprüft? Gab es ein zweites Gutachten, oder gar ein drittes? Wie kann man sich so unbeschwert über Fachleute hinwegsetzen, wenn es um die Sicherheit von Kindern geht?

Ja, ich weiss, kann man. Man kann, weil es einen Richter nicht kratzen muss, wenn er mit seiner Glaskugelschau daneben war. Es gibt keine Konsequenzen.


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Peggy Knobloch

21.01.2016 um 20:27
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Und wie wurde, speziell im Fall Kulac, überprüft? Gab es ein zweites Gutachten, oder gar ein drittes?
Wozu?

Die "Glaskugel" des Gutachters hat die Art und Höhe der Gefährlichkeit prognostiziert, nur an diese Prognose mit deren Begründung ist das Gericht gebunden. Die Empfehlung kann das Gericht nachkommen, aber muss es nicht, weil diese Entscheidung die ureigenste Aufgabe des Gerichts ist und nicht die des Gutachters, der hierzu keine ausreichende rechtliche Expertise hat. Daher erübrigen sich auch weitere Gutachten, kein Gutachter hat diese notwendige Expertise bzw. kann nicht und darf nicht diese Aufgabe des Gerichts übernehmen.

Eigentlich sollte man daher auf diese Empfehlung eher verzichten, entscheidend ist das übrige Gutachten und darüber - jedenfalls darf ich das annehmen - wird sich das Gericht nicht hinweg gesetzt haben. Aber schlussendlich garantiert eine negative Empfehlung, dass das Gesicht des Gutachters nicht in der BILD finden wird, falls doch etwas schief geht, was bei Gutachtern mit falsch positive Diagnose durchaus schon vorgekommen ist.


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Peggy Knobloch

21.01.2016 um 22:20
@SCMP77
Die einzigen, die in eine Glaskugel schauen, sind Richter, wenn es im Fall eines Psychiatriepatienten um dessen Gefährlichkeit geht. Da kein Richter die nötige Expertise bei der Beurteilung und Aburteilung eines Psychiatriepatienten hat, gibt es Gutachter. Das wäre Sinn der Sache! Natürlich muss das Gericht einen möglichen Mittelweg finden, einen Patienten nicht unnötig lang seiner Freiheit zu berauben, und andererseits die Allgemeinheit zu schützen. Warum man hier dennoch anders handelte und trotz explizit diagnostizierter Gefährlichkeit gegen den Schutz der Öffentlichkeit (in diesem Fall Kinder!) entschieden hat, ist mir schleierhaft. Noch dazu, wo bekannt war/ist, dass von Betreuerseite dem Patienten auch noch eingeredet wird, nichts schlimmes getan zu haben und dadurch einem Rückfall noch quasi der Weg geebnet wird.


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Peggy Knobloch

22.01.2016 um 00:18
@MaryPoppins

Kein Mensch kann in die Zukunft schauen, auch die Gutachter nicht. Sie können nur eine Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls abschätzen. Und sie können auch mit ihrer Abschätzung daneben liegen. Mehr nicht.

In einem Rechtssaat stehen jedoch Richter vor Problemen, dass sie u. U. schwere Maßnahmen gegen eine Person durchführen müssen, wegen der Möglichkeit von Verbrechen. Dieser Punkt ist eigentlich mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar. Daher sagt das BVerfG, dass die Untrbringung in der Forensischen nur das LETZTE Mittel sein darf.

Ich glaube, Richter haben doch mehr Ahnung als Du meinst, sie kennen im Gegensatz zu uns den vollen Inhalt des Gutachtens und können im Gegensatz zu uns, diese notwendige Abwägung durchführen. Was uns nur übrig bleibt ist eine Bauchentscheidung, die aber der Sache naturgemäß nicht gerecht werden kann. Du kannst die Entscheidung nicht verstehen, ich glaube, dass die Richter im Sinne des Rechtsstaates gehandelt haben. Es ist ja auch so, dass sich über diese Sache nicht nur ein einzener Richter Gedanken gemacht hat, sondern fünf. Und Du meinst, dass die alle so daneben liegen?

Wie gesagt, es nutzt nichts, darüber weiter zu diskutieren, Du wirst bei Deiner Sicht bleiben, ich bei meiner und letzen Endes ist es auch egal, die Entscheidung treffen andere, was auch gut so ist.

Schöne Nacht noch.


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Peggy Knobloch

22.01.2016 um 05:25
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Und sie können auch mit ihrer Abschätzung daneben liegen. Mehr nicht.
Was für ein Hohn: " Mehr nicht" ...

Mit Dir, hat es wirklich keinen Sinn , zu diskutieren.


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Peggy Knobloch

22.01.2016 um 13:27
So wie ich das sehe, meint es @SCMP77 eher generell, dass wir die Diskussion über die Gefährlichkeit von U.K. einstellen sollten, schließt er doch seine Ausführungen hierzu gerne mit Sätzen ab wie:
- Soweit ich weiß, ist hier im Forum über dieses Thema schon ausreichend diskutiert worden.
- Es ist müßig darüber weiter zu diskutieren, die Zukunft wird es zeigen.
- Eigentlich eignet sich dieses Thema daher überhaupt nicht zur Diskussion.
- ... daher ist die Diskussion zwecklos, reine Zeitverschwendung.
- Wie gesagt, es nutzt nichts, darüber weiter zu diskutieren,
Da kann ich nur die Aussage von @Frau.N.Zimmer aufgreifen, die da an @SCMP77 gerichtet meint:
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Mit Dir, hat es wirklich keinen Sinn, zu diskutieren.
Mich erschreckt es, wenn ein Täter, dem ein Gutachter vor einem Jahr noch Gefährlichkeit attestiert, dann ein halbes Jahr später aus der Forensik entlassen wird. Über die rechtliche Notwendigkeit einer Verhältnismäßigkeit von Dauer der Unterbringung und Gefährlichkeit vermag ich mir kein Urteil zu bilden.

Sah es anfangs so aus, als strebe man Seitens der Unterstützer eine völlige Freiheit für U.K. an, womöglich noch im einstigen Umfeld, so scheint diese Gefahr ein wenig eingegrenzt. 'Er kann überall hingehen, muss keinem gegenüber Rechenschaft ablegen', so einfach scheint sich sein Leben glücklicherweise nun doch nicht zu gestalten. Dafür wird auch in der nächsten Zeit der Bewährungshelfer sorgen.

Gespannt bin ich, wie das mit dem angestrebten WAV weiter geht.


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Peggy Knobloch

04.02.2016 um 22:02
Ui, dieser Jahresrückblick auf die Unterstützer ist an mir völlig vorbeigegangen, wie schade:




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Peggy Knobloch

14.02.2016 um 09:59
Und es geht weiter, leider weiterhin keine Neuigkeiten:

Behördenstress, 14. Februar 2016
Was geschah tatsächlich mit Peggy Knobloch??

Frankenpost 2003
Geier entkräftete die Aussage eines Jungen, der Peggy noch am Abend mit einem Roller gesehen haben will. Geier schildert, man habe in der Nachbarschaft des Jungen ein Mädchen ausfindig gemacht, das einen derartigen Roller und noch exakte die Kleidungsstücke besitze wie Peggy.

Tatsächlich wird diese Feststellung von Geier eindeutig widerlegt, es war n i c h t das Nachbarskind. Die Zeugen wissen ganz genau, dass es Peggy war, was sie auch bei späteren Recherchen mir gegenüber immer wieder bekundeten!



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Peggy Knobloch

14.02.2016 um 12:37
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb: was sie auch bei späteren Recherchen mir gegenüber immer wieder bekundeten!
Wer ist "mir" ? Stand das so in der Frankenpost? Ich kann mich nicht erinnern.


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Peggy Knobloch

16.02.2016 um 21:23
und wieder:


Behördenstress, 16. Februar 2016
Was geschah tatsächlich mit Peggy Knobloch Teil 1?
Auf ein Schreiben der Unterstützergruppe an die Staatsanwaltschaft Bayreuth vom Juli 2015 hinsichtlich dieses Fernsehberichts, wonach der Eindruck entsteht, dass man am Auffinden von Peggy Knobloch gar nicht interessiert sei, Sachverhalte nicht hinterfragt und Zeugenaussagen ignoriert, Fehler und Methoden nicht aufgedeckt werden und die Frage der Rechtsstaatlichkeit ernsthaft im Raum steht, erfolgte bis zum heutigen Tag keine Reaktion!


Was geschah mit Peggy Knobloch wirklich Teil 2?
Es liegen die glaubhaften Aussagen zweier Zeugen vor, die am Tag nach dem angeblichen Verschwinden eine südländisch aussehende Frau mit einem Mädchen an der Hand gesehen haben; die Beschreibung auf das Mädchen samt Kleidung passte zu !!! 100% auf Peggy !!! Die Reaktion der Mutter von Peggy: es sei nur die Nachbarin mit ihrem Kind gewesen, was nachweisbar k e i n e s f a l l s den Tatsachen entsprach!



Was geschah tatsächlich mit Peggy Knobloch Teil 3!
Frankenpost 2003
Geier entkräftete die Aussage eines Jungen, der Peggy noch am Abend mit einem Roller gesehen haben will. Geier schildert, man habe in der Nachbarschaft des Jungen ein Mädchen ausfindig gemacht, das einen derartigen Roller und noch exakte die Kleidungsstücke besitze wie Peggy.

Tatsächlich wird diese Feststellung von Geier eindeutig widerlegt, es war n i c h t das Nachbarskind. Die Zeugen wissen ganz genau, dass es Peggy war, was sie auch bei späteren Recherchen mir gegenüber immer wieder bekundeten!



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Peggy Knobloch

17.02.2016 um 20:29
Teil 4:

Behördenstress, 17. Februar 2016
Was geschah tatsächlich mit Peggy Knobloch Teil 4!
Wenige Wochen nach dem Verschwinden von Peggy – am 7.6.2001 – ging auf dem Handy ihres Stiefvaters eine SMS ein: „Ich habe meine Mama schon lange nicht mehr gesehen“
Auch bekam Peggys Freundin wenige Wochen nach dem angeblichen Verschwinden einen Anruf von Peggy, dass es ihr gut gehe, aber sie wisse nicht, wo sie sei!



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Peggy Knobloch

17.02.2016 um 21:56
auf den Handy ihres Stiefvaters? aha, was ganz neues. Komisch, wenn meine Freundin, verschwindet, und sie ruft an, dann melde ich das gleich, der Polizei und nicht erst Jahre später, ich glaube diese Aussage von dieser Freundin nicht, den komisch, das diese Aussage erst vor dem WAV von U.K, kam.


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Peggy Knobloch

17.02.2016 um 22:13
@VomWinde
Laut @Hoerteissenior wurde der Anruf zeitnah bei der Polizei gemeldet:

Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.647)
Eigentlich unmittelbar nach dem "angeblichen" Anruf. Von den Beamten leider abgetan als Spinnerei und unglaubwürdig.



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Peggy Knobloch

18.02.2016 um 11:58
ich habe anderes gehört, also, deswegen geb ich auf diese Aussage gar nichts, den es wusste keiner , irgendwas von diesem Anruf, erst seit dem Beginn des WAV von U.K.


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Peggy Knobloch

19.02.2016 um 10:32
@VomWinde
na der Spiegel seit 2006, die Polizei seit 2001 und sicherlich noch einige andere wussten schon lange vorher davon......
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-peggy-raetselhafte-sms-a-400389.html der Artikel ist vom Samstag, 11.02.2006 – 14:30 Uhr
Mordfall Peggy: Rätselhafte SMS

Im spektakulären Mordfall an der neunjährigen Peggy sind Details der Ermittlungen bekannt geworden, die für eine Wiederaufnahme des Verfahrens sprechen könnten. Eine Bürgerinitiative setzt sich dafür schon seit Jahren ein.



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Peggy Knobloch

19.02.2016 um 11:16
Will man uns jetzt weiss machen, dass Anrufe und SMS über den Mobilfunkbetreiber nicht rückverfolgbar sind? Dass die Ermittler zu blöd wären, solchen einfach zu überprüfenden Hinweisen nachzugehen? Wäre etwas drangewesen an der Sache, wäre der Fall Peggy schon längst gelöst. Aber schön, dass Behördenstress und Co. alte Suppen zum gefühlten 1000.mal aufwärmen und immer wieder darüber diskutiert wird!


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Peggy Knobloch

19.02.2016 um 11:21
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Will man uns jetzt weiss machen, dass Anrufe und SMS über den Mobilfunkbetreiber nicht rückverfolgbar sind? Dass die Ermittler zu blöd wären, solchen einfach zu überprüfenden Hinweisen nachzugehen?
Schön das du nicht an den Ermittlern zweifelst...

...ich zweifle mal bewusst und behaupte
man hat es als Spinnerei abgetan? Oder gar, man wollte es nicht nachverfolgen? Möglich oder?


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Peggy Knobloch

19.02.2016 um 11:37
@xTrina
Du behauptest eben ohne zu wissen! In einem Vermisstenfall ist die Polizei verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen. Aber es ist natürlich spannender, einem Internetblog mit Eigeninteressen oder Autoren, die ihr Buch möglichst gewinnbringend unters Volk bringen wollen, zu vertrauen. Dieser Blog behauptet doch schon seit Jahren, Beweise in Händen zu halten, dass alles ganz anders war. Wir warten und warten und warten und warten...


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Peggy Knobloch

19.02.2016 um 11:46
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:In einem Vermisstenfall ist die Polizei verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen.
Das hört sich schön an. Als würden wir in einer Welt voller Glitzer und Zuckerwatte leben.
Ich finde es schön, das du so denkst. Wirklich, versteh mich nicht falsch.

Ich weiß ein derartiger Beitrag ist sicherlich nicht erwünscht. Ich sag ja auch nicht, das in diesem Fall Ermittlungspannen passiert sind
...aber es gibt eben einige Fälle in Deutschland wo man schon anfängt mal anders zu denken......

Ich bin keine Verschwörungstheoretikerin, aber mir würden ein paar Gründe einfallen weshalb man diesen SMSN z. B. nicht nachgegangen ist.


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