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Peggy Knobloch

98.163 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.01.2023 um 11:22
In dem Beitrag von @Blaubeeren ist alles Wichtige zusammengefasst.

Ich schließe mich an und möchte Frau Knobloch ebenfalls beglückwünschen, zu dieser Kraft gefunden zu haben.
Sie hat die Hölle bereits durchlebt, jetzt kann sie nur noch gewinnen, egal wie das Urteil letztendlich aussehen mag.

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Peggy Knobloch

30.01.2023 um 22:15
Ich finde es richtig und wichtig, dass Peggys Mama diesen Schritt macht. Denn anders wird und kann ja Manuel S. für die Verbringung der
Leiche nicht mehr belangt werden. Dass er als Reaktion darauf aber endlich den Mund aufmacht und sagt was wirklich passiert ist kann ich mir nicht vorstellen.


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Peggy Knobloch

30.01.2023 um 23:16
RA Meringer geht davon aus, dass die Klage gar nicht angenommen wird.


BR online, 30. Januar 2023
https://digipress.digitale-sammlungen.de/view/bsb00133045_00115_u001/1
Der Verteidiger des bislang letzten Beschuldigten im Fall Peggy geht allerdings davon aus, dass es gar nicht zu einem Prozess kommt. "Ich gehe davon aus, dass die Klage abgewiesen wird. Ich sehe sie als unbegründet an", so der Hofer Rechtsanwalt Jörg Meringer im BR-Gespräch.
Ein Gerichtssprecher bestätigt den Eingang der Klage und weist darauf hin, dass es noch keinen Termin zur Entscheidung gibt.

t-online, 30. Januar 2023
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100120718/fall-peggy-knobloch-mutter-fordert-schmerzensgeld.html
Ein entsprechendes Verfahren sei vor dem Landgericht anhängig, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag in Hof.

Es sei noch nicht abzusehen, wann ein Termin in dieser Sache stattfinden werde, sagte der Sprecher weiter. Im Raum stehe eine Schmerzensgeldforderung von mindestens 75.000 Euro. Der Verteidiger des Mannes bestätigte den Eingang der Klage. Man werde sie "mit sachlichen Argumenten" erwidern, sagte der Hofer Rechtsanwalt Jörg Meringer auf Anfrage.



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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 00:21
Es erscheint ein letzter Versuch von Peggys Mutter zu sein, noch eine weitere Aufklärung zu erreichen, nachdem das Ermittlungsverfahren gegen Manuel S. vorläufig eingestellt wurde.

Da aber bekanntlich im Zivilprozess, anders als im Strafprozess, kein Amtsermittlungsgrundsatz herrscht und daher die Klägerin hier alles darlegen und im Bestreitensfall beweisen muss, was den Klageanspruch rechtfertigt, sehen die Erfolgsaussichten hier in der Tat nicht besonders gut aus.


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 00:44
@Kohlhaas

Ich wüsste jetzt eigentlich nicht, dass Peggys Mutter überhaupt schon einmal versucht hätte, von sich aus eine Aufklärung des Falls zu betreiben.

Der Manuel S. kann viel bestreiten, wenn es ihm danach ist. Helfen wird ihm das wenig.
Es gibt ein Urteil, dass sein Geständnis, die Leiche verbracht zu haben, vor Gericht verwertet werden kann.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php

Aus der Nummer kommt er nicht mehr raus. Die Nummer, man habe ihm einen Anwalt verwehrt, zieht nicht.


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 01:16
Zitat von emzemz schrieb:Ich wüsste jetzt eigentlich nicht, dass Peggys Mutter überhaupt schon einmal versucht hätte, von sich aus eine Aufklärung des Falls zu betreiben.
Wie denn auch? Nachdem Ulvi K. freigesprochen worden war, gab es zunächst keine Handhabe mehr. Peggys Mutter war im Prozess gegen Uvi K. bekanntlich Nebenklägerin, hat aber, soweit bekannt, gegen den Freispruch nichts mehr unternommen, kein Wunder, nachdem auch die Staatsanwaltschaft hiergegen keine Revision eingelegt hat.

Später kam dann der Fund von Peggys Leiche, noch später das Ermittlungsverfahren gegen Manuel S. Da es nie zu einem Prozess gegen Manuel kam, das Ermittlungsverfahren gegen ihn vielmehr eingestellt wurde, hatte Susanne Knobloch gegen Manuel S. nicht einmal die Chance einer Nebenklägerschaft.

Dass sie es nun mit einem Zivilprozess gegen Manuel S. versucht, sieht für mich so aus, als wolle sie eine letzte Chance ergreifen, um die allerdings sehr, sehr wackelig ist.


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 07:22
@Kohlhaas

Es ist also das erste Mal nach der Nebenklage, dass sie etwas von sich aus versucht und es ist nun ihre einzige und letzte Chance. Da stimme ich dir voll zu.

Ob so eine Klage auf Schmerzensgeld grundsätzlich eine Aussicht auf Erfolg hat, das vermag ich nicht zu beurteilen. Da habe ich keine Ahnung.

Die Frage ist doch, wie Meringer gegen diese Klage vorzugehen gedenkt. Wenn er sich darauf berufen möchte, wie schon unzählige Male in der Vergangenheit, dass dieses Teilgeständnis zur Verbringung in den Wald unter Druck und Verweigerung eines Rechtsbeistands erfolgt ist, dann kommt er da nicht weit. Die gesamte Vernehmung ist sorgfältig auf Band aufgezeichnet worden. Auch wenn Manuel S. sein Geständnis nach drei Monaten widerrufen hat, so kann es, so wie ich das Landgericht verstehe, verwertet werden.

Aber vielleicht schlägt Meringer ja abermals als @waderlbeisser hier im Forum auf und informiert uns auf diesem Weg ;)


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 09:57
https://www.br.de/nachrichten/bayern/fall-peggy-schmerzensgeldklage-ist-juristisch-umstritten,TURpMrU (Archiv-Version vom 31.01.2023)

Hier kommen beide Anwälte kurz zu Wort, die Anwältin der Klägerin, Ramona Hoyer, und der Verteidiger von Manuel S., Jörg Meringer.
Weiterhin legen zwei Lehrstuhlinhaber ihre vorläufige Einschätzung zu diesem Fall dar.
Fall Peggy: Schmerzensgeldklage ist juristisch umstritten

... Fast 22 Jahre nach dem Verschwinden des damals neunjährigen Mädchens Peggy aus Lichtenberg im Landkreis Hof verlangt seine Mutter nun Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000 Euro von einem ehemaligen Bewohner aus Lichtenberg.

Der Mann sei für das seelische Leid von Peggys Mutter verantwortlich. Das erklärte ihr Anwältin Ramona Hoyer auf BR-Anfrage. Der Mann habe seit dem spurlosen Verschwinden 2001 gewusst, dass Peggy tot in einem Waldstück in Thüringen vergraben worden sei.
Anwältin von Peggys Mutter reicht Klage auf Schmerzensgeld ein

15 Jahre lang habe Peggys Mutter gehofft, dass ihr Kind doch noch lebt. ... so die Anwältin. Warum sie das Schmerzensgeld erst jetzt fordere, mehr als zwei Jahre nach Einstellung aller Ermittlungen im Fall Peggy, das wollte die Anwältin auf BR-Anfrage aus "prozesstaktischen Gründen" am Montagabend nicht sagen. ...

Allerdings rechnet der Verteidiger des ehemaligen Lichtenbergers, der Hofer Anwalt Jörg Meringer, nicht mit einem Prozess. Die Ermittlungen gegen seinen Mandanten seien 2020 endgültig eingestellt worden. Der Verteidiger sieht keinen Zusammenhang zwischen dem seelischen Leid von Peggys Mutter und seinem Mandanten, der mit dem Verschwinden Peggys nichts zu tun habe.

Der Mann, der beim Verschwinden von Peggy 2001 in Lichtenberg lebte, hatte im Herbst 2018 bei der Polizei zunächst ausgesagt, dass ihm im Mai 2001 die Leiche von Peggy an einem Buswartehäuschen in Lichtenberg übergeben worden sei und er sie dann in einem Waldstück in Thüringen vergraben habe.

... Allerdings hat der Beschuldigte seine Aussage wenige Wochen nach seiner Festnahme im Herbst 2018 widerrufen. Er sei von der Polizei massiv unter Druck gesetzt worden und habe deshalb falsche Angaben gemacht.

Juristen sehen Klage auf Schmerzensgeld unterschiedlich

Die Erfolgsaussicht der Schmerzensgeld-Klage von Peggys Mutter wird von Juristen unterschiedlich eingestuft. Auf BR-Anfrage erklärt Jura-Professor Mathias Rohe, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht an der Universität Erlangen, dass man den Fall Peggy grundsätzlich für eine Schmerzensgeld-Zahlung in Betracht ziehen könne. Dagegen verweist Robert Magnus vom Lehrstuhl für Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth im BR-Gespräch darauf, dass es der Staatsanwaltschaft bislang nicht gelungen sei, einen Verantwortlichen im Fall Peggy zu überführen - weder für die Tötung des Mädchens noch für eine Beteiligung am Vergraben der Leiche im Wald.

Einig sind sich die beiden Juristen, dass diese Schmerzensgeld-Klage ein interessanter juristischer Sachverhalt sei. Grundsätzlich sei es seit einigen Jahren für die Hinterbliebenen leichter, für ihr seelisches Leid eine angemessene Entschädigung von den Verantwortlichen zu erhalten. Dies habe der Gesetzgeber in Paragrafen 844 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, erklärt der Bayreuther Jura-Professor Robert Magnus.
Es geht nicht um die Tötung des Mädchens, sondern um das Vergraben seiner Leiche. Sagt nun Professor Dr. Robert Magnus, der Staatsanwaltschaft sei es nicht gelungen, einen Verantwortlichen hierfür zu überführen, so könnte ich mir durchaus vorstellen, dass er schlichtwegs keine Kenntnis von diesem Teilgeständnis hat. Auch der BR hält es ja nicht für notwendig, dieses in seinem Artikel zu erwähnen.

Denn das Teil-Geständnis von Manuel S. zum Verbringen der Leiche hat, wenngleich widerrufen, dennoch Bestand, wie das LG Bayreuth in der Presseerklärung feststellt, was hier nachzulesen ist:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php
... Nach Überzeugung der Kammer kann das Teilgeständnis des Beschuldigten vom 12. September 2018 gegen den Beschuldigten verwendet werden. Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes sind nicht ersichtlich. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht jedoch kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Begehung eines Mordes zum Nachteil von Peggy K.

Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.
...
Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden. Die Hinzuziehung eines Verteidigers ist auch nicht von Amts wegen geboten gewesen.

Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben



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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 10:24
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Sagt nun Professor Dr. Robert Magnus, der Staatsanwaltschaft sei es nicht gelungen, einen Verantwortlichen hierfür zu überführen,
Das müsste ja dann ein neuer Zivilprozess erst nochmal klären, oder? Dazu müsste die Klage prinzipiell erst mal zugelassen werden.
Die Schuldfrage der Verbringung muss klar sein - erst dann kann über ein Schmerzensgeld entschieden werden.

Dass die Klage nicht zugelassen wird, weil es in einer verjährten Straftat kein Urteil gibt kann doch kein Hinderungsgrund sein, oder?
Wäre eine Frage an die juristischen Experten hier.
@Kohlhaas
@Rick_Blaine
@DoctorWho


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 10:51
@jaska
@emz

Ob eine zivilrechtliche Klage zulässig ist oder nicht hängt von ein paar einfachen Faktoren ab, die hier sicherlich gegeben sind, namentlich die örtliche und sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts, §§ 12, 13 ZPO, § 1 ZPO iVm §§ 71 Abs. 1, 23 Nr. 1 GVG. Materiell-rechtliche Fragen haben darauf keinerlei Einfluss. Dem Gericht steht da auch kein Entscheidungsspielraum zu. Daher kann es nur dann nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommen, wenn Peggys Mutter die Klage zurücknimmt. Insofern ist der Kommentar von Meringer für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Das Gericht hat derzeit noch keinen Termin festgesetzt, weil es wahrscheinlich erstmal abschätzen will, wie viel Zeit das Vorverfahren braucht. MS Anwalt wird jetzt eine Klageerwiderung fertigen. Dann kann Peggys Anwältin replizieren usw. Wenn ein Ende dieser Schriftsatzwechsel absehbar ist und für das Gericht auch erkennbar ist, wie viel Zeit ein Prozess in Anspruch nehmen wird, wird es einen Termin festsetzen.

Das Geständnis von MS ist übrigens keine Garantie, dass es zu einer Verurteilung kommt. Das Geständnis ist ein Beweismittel, das in den Prozess eingeführt werden darf und sicherlich auch wird. Aber es ist nur ein Beweismittel unter sicherlich weiteren und das Gericht wird entscheiden müssen, inwiefern es diesem Geständnis Glauben schenkt. Insoweit kann MS Anwalt durchaus versuchen, entsprechende Gegenbeweise zu erbringen, etwa dass das Geständnis nur durch Druck entstanden ist. Die Tatsache, dass ein anderes Gericht festgestellt hat, dass das Geständnis "verwertet" werden darf, präjudiziert die zivilrechtliche Entscheidung nicht.

Daher können auch Zivilgerichte Schadensersatzklagen gegen verurteilte Straftäter theoretisch abweisen, wenn sie zu einem anderen Ergebnis kommen, als das Strafgericht, obgleich dies selten vorkommt.

Generell glaube ich, dass Peggys Anwältin ganz gute Chancen hat zu beweisen, dass MS der Verbringer der Leiche ist. Denn das Geständnis ist nicht das einzige Beweismittel. Schwieriger ist mE immer noch die Frage nach der konkreten Anspruchsgrundlage. § 844 BGB könnte in Betracht kommen, allerdings mE wenn dann eher im Wege der Analogie, da eine direkte Anwendung hier nur mit sehr kreativer Auslegung in Betracht käme. Insofern könnte dieser Prozess durchaus wegweisend für die Rechtsprechung zum Schadensersatz im Deliktsrecht werden.


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 11:23
@DerGreif
Ich danke Dir! Tolle, ausführliche Erklärung wie immer.


Darf ich gleich noch ein paar Fragen nachschieben?

Welche Strategieen bleiben denn für die Verteidigung von Manuel S.? Dass er gar nicht aussagt, dass er aussagt und beim Widerruf seines Geständnisses bleibt oder dass er die Verbringung der Leiche einräumt, die Hauptschuld aber auf Ulvi K. abwälzt?

Das Gericht wird dann untersuchen, ob er tatsächlich frühzeitig vom Tod des Mädchens wusste. Dazu kann das Zivilgericht auch auf die bisherigen Ermittlungsakten/Gutachten zugreifen oder muss es ausschliesslich über neue Befragungen/Gutachten seine Erkenntnisse sammeln?


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 12:22
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Daher kann es nur dann nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommen, wenn Peggys Mutter die Klage zurücknimmt. Insofern ist der Kommentar von Meringer für mich nicht ganz nachvollziehbar.
Genau, die Probleme werden nicht bei der Zulässigkeit der Klage liegen, sondern bei deren Begründetheit, also bei der Frage, ob sämtliche mareriell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch gegeben sind.

bei der Beurteilung dieser Frage ist das Zivilgericht an irgendwelche Feststellungen aus Strafverfahren und Ermittlungsverfahren nicht gebunden. Es entscheidet auch eigenständig, welche Bedeutung es im Hinblick auf den Klageanspruch dem widerrufenen Teilgeständnis von Manuel S. beimisst.


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 12:25
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Darf ich gleich noch ein paar Fragen nachschieben?
Immer.
Zitat von jaskajaska schrieb:Welche Strategieen bleiben denn für die Verteidigung von Manuel S.? Dass er gar nicht aussagt, dass er aussagt und beim Widerruf seines Geständnisses bleibt oder dass er die Verbringung der Leiche einräumt, die Hauptschuld aber auf Ulvi K. abwälzt?
Hier haben wir einen Zivilprozess, der anders abläuft, als ein Strafverfahren. Grds. sagen die Parteien in einem Zivilverfahren nicht aus, weil sie eben Partei sind. Es ist aber möglich, unter bestimmten Umständen auch die Parteivernehmung als Beweismittel zu beantragen nach § 445 ff. ZPO.

Um nochmal klarzustellen worum es in diesem Verfahren ausschließlich geht:
Peggys Mutter verlangt von MS Schadensersatz wg. der Verbringung ihrer Tochter und der aus dieser Ungewissheit entstandenen seelischen Leiden.
Peggys Mutter ist als Anspruchstellerin beweispflichtig für alle Tatsachen, die ihren Anspruch stützen. Dh sie muss beweisen:
- dass MS die Leiche ihrer Tochter verbracht hat
- dass sie hierdurch einen Schaden erlitten hat

Als Beweismittel kommt unter anderem das Geständnis von MS in Betracht. Ich gehe davon aus, dass darüber hinaus auch die Pollenspuren und weitere Erkenntnisse der Ermittler sowie diese als Zeugen - soweit erforderlich - als Beweismittel angeboten worden sind.

Für den Schaden wird es evtl. ein psychologischen Sachverständigengutachten geben und hier ist es auch denkbar, dass man die Vernehmung von Peggys Mutter als Beweismittel der Parteivernehmung anbietet.

MS Anwalt muss diese Beweismittel entkräften. Dem kann er entgegentreten, indem er zB nachweist, dass das Geständnis unter Druck erfolgt ist. Als Beweismittel kommt hier ein psychologisches Gutachten - mglw. basierend auf dem Vernehmungsvideo - in Betracht. Darüber hinaus mag auch das Video bereits unabhängig davon Anhaltspunkte bieten. In diesem Zusammenhang ist schließlich auch die Beantragung einer entsprechenden Parteivernehmung denkbar. Ermittler könnten auch als Zeugen dazu vernommen werden.

Die Einräumung der Verbringung wird MS nichts bringen. Das hier ist ein Zivilprozess. Wenn er die Verbringung einräumt, dann besteht der Anspruch sehr wahrscheinlich (vorausgesetzt es gelingt eine überzeugende Anspruchsgrundlage zu finden, was ich jetzt mal vorausgesetzt habe). Und dann muss er zahlen unabhängig davon, ob aufgrund seiner Aussage auch ein Anspruch gegen UK denkbar ist. Darüber hinaus würde eine solche Aussage auch wieder den Weg zu strafrechtlichen Ermittlungen eröffnen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Das Gericht wird dann untersuchen, ob er tatsächlich frühzeitig vom Tod des Mädchens wusste. Dazu kann das Zivilgericht auch auf die bisherigen Ermittlungsakten/Gutachten zugreifen oder muss es ausschliesslich über neue Befragungen/Gutachten seine Erkenntnisse sammeln?
Das Gericht kann auch auf die Ermittlungsakten als Beweismittel zurückgreifen, wobei Zeugen voraussichtlich vor Gericht wieder vernommen werden. Es steht aber MS Anwalt frei Sachverständigengutachten zu beantragen, um die Ermittlungsergebnisse zu erschüttern.


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 12:26
@Kohlhaas
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Genau, die Probleme werden nicht bei der Zulässigkeit der Klage liegen, sondern bei deren Begründetheit, also bei der Frage, ob sämtliche mareriell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch gegeben sind.

bei der Beurteilung dieser Frage ist das Zivilgericht an irgendwelche Feststellungen aus Strafverfahren und Ermittlungsverfahren nicht gebunden. Es entscheidet auch eigenständig, welche Bedeutung es im Hinblick auf den Klageanspruch dem widerrufenen Teilgeständnis von Manuel S. beimisst.
Genau.


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 12:29
@DerGreif
@Kohlhaas
Lieben Dank an Euch für die Einschätzungen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn dieser Zivilprozess doch wieder die Ermittlungen anstossen würde. In welche Richtung auch immer. Hauptsache es kommt Licht ins Dunkel.


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 12:31
Zitat von jaskajaska schrieb:Welche Strategieen bleiben denn für die Verteidigung von Manuel S.?
Manuel S. Ist hier ja nicht Angeklagter. Er ist Beklagter im Zivilverfahren.

Insofern ist es zunächst Sache der Klagepartei, also von Peggys Mutter, die Voraussetzungen für den geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch darzulegen und hierfür Beweismittel zu benennen. Als Beklagter muss Manuel S. dann entscheiden, inwieweit er sich auf die Klage einlassen, was er zu Widerlegung der Klage vorbringen und welche Beweismittel er seinerseits benennen möchte.

Wie gesagt, das Zivilgericht hat keinen Amtsermittlungsgrundsatz. Jede Partei muss zusehen, dass sie das ihr Günstige vorträgt.


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 12:56
Zitat von jaskajaska schrieb:Hauptsache es kommt Licht ins Dunkel.
Mich würde es natürlich auch freuen, wenn endlich die ganze Wahrheit über Peggys Tod auf den Tisch käme.

Bei einem Zivilprozess muss man aber beachten, dass das Gericht den Sachverhalt einzig und allein darauf prüft, ob der mit der Klage geltend gemachte Anspruch materiell-rechtlich begründet ist. Hier wird das Gericht also (nur) untersuchen, ob, und wenn ja, warum Susanne Knobloch aufgrund der einschlägigen BGB-Normen ein Schmerzensgeldanspruch gegen Manuel S. zusteht.

Das muss nicht unbedingt heißen, dass das tatsächliche Wissen um Peggys Tod dadurch viel größer wird. Wie erwähnt ist das Zivilgericht zu einer derartigen umfassenden Aufklärung auch nicht verpflichtet beziehungsweise berufen, wenn das für die konkrete Klage unerheblich ist.


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 13:04
@Kohlhaas
@DerGreif

Auch von mir herzlichen Dank, dass ihr euch so ausführlich in die Diskussion einbringt.
Ist halt doch was anderes, als so ein laienhaftes im Nebel stochern, wie ich es zuwege bringe.
Da wird es noch ganz viele Fragen geben.

Ich weiß, es ist ein wenig ab von der rein sachlichen Diskussion, aber es brennt mir auf den Nägeln:
Könnte es sein, dass Ulvi K. als Zeuge vor Gericht geladen und zu der Übergabesituation am Bushäuschen befragt wird?


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 13:07
@Kohlhaas
Wie gesagt bin ich juristischer Laie. Deshalb sind meine Vorstellungen sicher nicht gerade fundiert, aber ich lerne da gerne dazu.
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Hier wird das Gericht also (nur) untersuchen, ob, und wenn ja, warum Susanne Knobloch aufgrund der einschlägigen BGB-Normen ein Schmerzensgeldanspruch gegen Manuel S. zusteht.
Dafür muss das Gericht aber doch den Sachverhalt (Manuel S. als Verbringer der Leiche) feststellen, oder? Mit dem steht und fällt doch die Frage, ob überhaupt über Schmerzensgeld entschieden wird, richtig?
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Als Beklagter muss Manuel S. dann entscheiden, inwieweit er sich auf die Klage einlassen, ... möchte.
Was meinst Du damit? Ob er aussagen möchte?


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Peggy Knobloch

31.01.2023 um 13:27
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Könnte es sein, dass Ulvi K. als Zeuge vor Gericht geladen und zu der Übergabesituation am Bushäuschen befragt wird?
Das ist theoretisch denkbar. Peggys Anwältin könnte UK als Zeugen anbieten. Wenn sich das Gericht von seiner Zeugenaussage Aufklärung zum zu beweisenden Sachverhalt erwartet, wird es ihn vorladen. UK ist dann zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, vorausgesetzt natürlich, dass er sich dadurch nicht selbst strafrechtlich belasten würde. Ich würde davon jedoch abraten. Die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen ist grds. fragwürdig und darüber hinaus ist es unwahrscheinlich, dass er zugunsten von Peggys Mutter aussagen wird. Schließlich wird ihm auch ein Aussageverweigerungsrecht zustehen. Daher ist das extrem unwahrscheinlich.

@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Dafür muss das Gericht aber doch den Sachverhalt (Manuel S. als Verbringer der Leiche) feststellen, oder? Mit dem steht und fällt doch die Frage, ob überhaupt über Schmerzensgeld entschieden wird, richtig?
Das wird sicherlich eine der Kernfragestellungen sein. Das Gericht klärt das aber nicht von sich aus auf, sondern nur über die von den beteiligten Parteien angebotenen Beweismittel. Ich denke, worauf sich der Kollege @Kohlhaas bezieht sind die Umstände der Ermordung Peggys. Diese sind grds. nicht Gegenstand des Prozesses, auch wenn der Prozess diesen Sachverhalt zwangsläufig tangiert. Im Prozess geht es, wie ich bereits oben schrieb, ausschließlich um die Verbringung der Leiche, nicht die Ermordung.
Zitat von jaskajaska schrieb:Was meinst Du damit? Ob er aussagen möchte?
Gemeint ist, welche Gegendarstellung MS Anwalt liefern wird oder ob MS die Klage anerkennt. Eine Parteivernehmung von MS ist theoretisch im Zusammenhang mit dem Geständnis denkbar, wenn es darum geht, eine Drucksituation bei der Vernehmung zu beweisen. Ob Peggys Mutter gut beraten damit ist, ihrerseits seine Parteivernehmung zu beantragen, um die Verbringung zu beweisen, ist schwierig zu beurteilen und wird vom Prozessverlauf abhängen.

Ich möchte an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass im Zivilprozess vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht und grds. außerhalb der Parteivernehmung die Parteien sich nicht äußern, es sei denn, der Richter möchte einen Vergleich erzielen. Grds. ist es aber auch dann der Anwalt, der sich dazu - idR nach Rücksprache mit seinem Mandanten - dazu äußert.

Ich schlage vor, erstmal den weiteren Verlauf abzuwarten. Jetzt wird es erstmal Schriftwechsel geben, beginnend mit der Replik von Meringer. Sollte die Klage nicht zurückgenommen oder anerkannt werden, wird es dann einen oder mehrere Verhandlungstermine geben. Da wird die Öffentlichkeit dann mehr erfahren. So bleibt das alles nur Spekulation., insbesondere weil viele Beweismittel wie zB das Vernehmungsvideo gar nicht im Detail bekannt sind.


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