Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
16.01.2013 um 16:49Anzeige
bura schrieb:Die Sta wird noch eine Menge mehr in der Hand haben. Am 23.1. werden dann auch die letzten Zweifler wohl blass ausschauen. -)wir werden sehen wie weit dich deine wünsche tragen
Text Buru: @zuzu..eine berechtigte Frage... eventuell gab es keine Schnittverletzungen am Tatort,sondern z.b. sind unbeabsichtigt beim Entsorgen der Tatwaffe oder Säuberung der Tatwaffe entstanden.Jap. Das ist möglich. Es liegt allerdings soweit im Bereich der Unwahrscheinlichkeiten, dass sie sich genausogut an Eurocards, Rosendornen, beim Rasieren, beim Zwiebelschneiden oder sonstwo geschnitten haben kann.
jungler schrieb:sowie vertikale Blutspuren an der Türinnenseite der Haustür stammten von WS.das hatte Charline doch hier im Vorfeld auch schon gesagt!
jonagold schrieb:Das ist feste BGH-Rechtsprechung:da überrascht mich nun, allerdings zu ungunsten von HS. ich dachte ein falsches alibi wäre nicht belastend, quasi wie gar nichts gesagt. Nun lerne ich, dass es einen "begrenzten beweiswert für die täterschaft" darstellt. gilt das auch für die anderen lügen? Dann hätte HS vielleicht etwas zu viel gelogen auf diesem video.... .
"Alibibeweis ist keine Pflicht. Sein Scheitern ist für sich allein kein Indiz für eine Täterschaft. Ebenso kommt der Widerlegung einer bewusst wahrheitswidrigen Einlassung nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zu, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann.