OfficerB schrieb:Es ist also gegen das Rechtsstaatprinzip, wenn hier viele Menschen davon ausgehen, dass er der Täter ist?
Das Rechtsstaatsprinzip haben prinzipiell die Organe des Staates einzuhalten, nicht die Bürger. Aber es wäre mehr als sinnvoll, wenn dieses Prinzip auch die Bürger verinnerlichen.
OfficerB schrieb:Geht die Staatsanwaltschaft nicht davon aus, dass er das war?
Er hat allenfalls einen Verdacht. Sollte er davon ausgehen, so ist er letztendlich für diesen Job nicht mehr geeignet, da er nicht mehr in der Lage ist, Alternativen ebenfalls zu berücksichtigen bzw. zu bewerten.
OfficerB schrieb:Hier wird immer schön vom Rechtsstaat geredet in dem wir leben. Komisch nur, dass man oft dann den Rechtsstaat erwähnt, wenn man auf die Rechte von Verbechern pocht.
Sie dürfen nicht gefoltert werden, sie dürfen nicht in einer Vernehmung bedroht werden, sie dürfen nicht zu unrecht belastet werden... Magnus Gäfgen bekam Scherzensgeld, weil er bedroht wurde.
Begründet wurde dies mit dem Rechtsstaatprinzip in dem wir leben.
Ihre Botschaft hier verstehe ich nicht. Soll man mutmaßliche Verbrecher foltern oder mit Folter bedrohen können, bis Sie etwas gestehen? Ich hoffe wohl kaum.
OfficerB schrieb:Was ist denn mit den Häftlingen in der Untersuchungshaft? Diese gelten als unschludig - sitzen trotzdem ein und haben das Recht auf Freiheit - vorerst - verwirkt.
Diese seitzen z.T. 2,3 Jahre ein, ohne dass ihn ein Verbrechen nachgewiesen wurde - ist das auch ein Rechtsstaat?
Ich wundere mich nach der obigen Ausführungen bzgl. Folter, dass Sie jetzt diejenigen bedauern, die zu Unrecht der U-Haft ausgesetzt wurden.
Letztendlich sollten Sie wissen, dass die Gründe für die U-Haft mit der Zeit an Gewicht verlieren. Wenn dann die Ermittlung letztendlich nicht weiter kommt oder Gerichte viel zu spät tätig werden oder zu lange die Verhandlungen dauern, haben die Richter die U-Haft fallabhängig aufzuheben. Diesbzgl. gab es schon öfters Verfassungsbeschwerden die erfolgreich waren.
Aber vielleicht sollten Sie sich mal dafür einsetzen, dass hier in unserem Staat zu Unrecht verurteilte eine vernünftige Entschädigung erhalten. 25€ pro Tag ist lachfafft und zeigt, wie wenig ein Menschenleben unserem Staat in Wirklichkeit Wert ist. Deutschland zahlt EU-weit die geringste Entschädigung, Frankreich fallabhängig am meisten, bis zu 1000€ pro Tag.
haylayf schrieb:Also dass es im Ermittlungsverfahren keine Unschuldsvermutung gibt habe ich aus einem Lehrbuch für Strafprozessrecht.
Nur bzgl. der Ermittlung als solche. Die Bemerkung von
@AngelEyes01 bezog sich natürlich auf Äußerungen gegenüber der Öffentlichkeit.
haylayf schrieb:Vllt könnten wir doch noch mal zum wesentlichen zurückkehren und evtl über die Sichtung der Autos diskutieren?!
Und da will ich mal auch destruktiv sein.
es gibt drei Möglichkeiten:
- Der Zeuge hat sich geirrt
- Oder die Autos haben etwas mit der Tat zu tun
- Oder die Autos haben nur ganz zufällig da gestanden.
Über keine der 3 Möglichkeiten lässt sich diskutieren, einzig und allein der letzte Punkt dürfte eher unwahrscheinlich sein.
Aber was will man bzgl. der 2 anderen Möglichkeiten effektiv diskutieren?