Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?
02.07.2014 um 22:37Anzeige
luta schrieb:Für wen es aber wahrscheinlich zutreffend ist, dass er sich die Inhalte der verlinkten Webseite zu eigen gemacht hat, ist osiris13, denn osiris13 hat auch einen Teil des Textes zitiert (und anderes weggelassen) und diesen Teil unkritisch hier eingestellt.Hör her, ob ich mir in diesem Falle die Inhalte zu eigen mache oder nicht, ist mir persönlich wumpe, es ging mir schlicht um die juristische Definition von "unverzüglich". Ich habe dich darauf aufmerksam gemacht, dass "unverzüglich" im juristischen Sinne eben nicht "gleich und auf der Stelle" bedeuten muß, wie es umgangssprachlich verstanden wird und wie du es glaubtest. Wenn dir diese Seite nicht gefällt, dann kannst du dir gerne eine andere Seite ergooglen, inhaltlich wird sich das nicht groß unterscheiden und vielleicht findet du dort sogar dann auch ohne fremde Hilfe das Impressum. Oder du nimmt die angebotene Hilfe der anderen User an, die Bereitschaft signalisierten, dir Dokumente einzustellen.
amerasu schrieb:Aber das ist ja egal, Hauptsache Hr. Schreiber kann sich dank eines weiteren sinnentleerten Artikels, in dem er ihm völlig unbekannte Personen verleumdet und aufs übelste beschimpft, für einen weiteren Tag seiner Wichtigkeit versichern.Ich sehe das inzwischen ganz pragmatisch:
"Freunde, Insider, Unterstützer, lasst und diese Vollpfosten noch eine Weile am Nasenring durch die Manege führen."Insofern sollte man ihm da einmal Glauben schenken und seine Auslassungen als das sehen, was sie sind: Propagandistische Brodelei eines Trommlers der eigenen Großartigkeit. Der, damit er den Takt seiner Pauke auch gut vernimmt, gerne Selbstgespräche hält. Und der aufgrund des aufgeschnallten Agitationsfilters intellektuelle Unredlichkeit in der Auseinandersetzung nicht nur als gerechtfertigt ansieht, sondern gar zur Kunstform erklärt.
amerasu schrieb:Bringt der Familie nix, vertreibt Menschen, die sich der Schwierigkeit dieses Feldes bewusst sind und interessiert wären, da sinnvoll zu unterstützen, macht die Familie unglaubwürdig, besser gesagt fragwürdig, mit jedem Wort dass er über die vermeintlichen Hetzer, System- und/oder Behördentrolle, etc. verliert.
amerasu schrieb:Also bist Du der Auffassung, dass es in dieser Ausnahmesituation angebracht ist, dem Kind, dem soeben eröffnet wurde, was das Gericht entschieden hat, noch im Büro der Schulleitung zu erlauben die Eltern anzurufen?Ich bin der Auffassung (persönliche Meinung unabhängig vom Gesetz), es sollte dem Kind nicht verboten werden, bzw. es sollte das Kind nicht daran gehindert werden, die Eltern anzurufen.
In einer Situation, in der alles in Aufruhr ist, die mitgeteilten Infos noch nicht einmal ansatzweise verarbeitet wurden und die Inobhutnahme nicht abgeschlossen ist. Dies ist mE erst der Fall, wenn das Kind dort angekommen ist, wo es gem. Beschluss zunächst verbleiben soll.
amerasu schrieb:So wie Du es darstellst, wäre es sinnvoller und eher im Wohl des Kindes, dass es völlig aufgebracht seine Eltern anruft, diese schockiert reagieren, überhaupt nicht wissen was los ist und dem Kind dann Ratschläge geben wie "lass das bloß nicht zu" oder "wehr Dich".Man könnte aber auch erst mal von der Unschuldsvermutung (der Eltern) ausgehen und annehmen, dass diese das Kind nicht dazu auffordern würden sich der Inobhutnahme zu widersetzen, sondern das Kind beruhigen würden.
amerasu schrieb:Was bitte spricht denn nach Deiner Vorstellung dagegen, das Kind - wie beschlossen - zunächst in ein Kinderheim zu bringen, in Ruhe mit ihm zu reden, parallel werden die Eltern informiert, dann sprechen Eltern und Kind miteinander.Es spricht dagegen, dass es dazu notwendig war, eine Eingriffshandlung gegen den Willen des Kindes vorzunehmen.
amerasu schrieb:Oder willst Du allen Ernstes einem Kind die Verantwortung in dieser Situation übertragen?Ich will dem Kind nicht die Verantwortung übertragen, sondern ich möchte dem Kind die Freiheit belassen, selbst zu entscheiden, ob es anrufen möchte oder nicht.
amerasu schrieb:Worum geht es Dir?Das eine schließt das andere nicht aus. Man kann ja auch das angenehme mit dem nützlichen verbinden.
Geht es Dir tatsächlich darum, dass dem JA da möglicherweise ein Fehler unterlaufen sein könnte? Oder geht es tatsächlich darum zu versuchen, die User in diesem Thread hier vorzuführen?
amerasu schrieb:Mal ernsthaft: Schandorffs sind ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht macht. Sollte ich jemals in Kontakt oder gar Konflikt mit dem JA geraten, muss ich mir nur ansehen, was Schandorffs veranstaltet haben und ich weiß, was ich vermeiden muss.Mann kann es natürlich auch machen, wie die Familie Haase. Die haben ca. 10 Jahre mit Gerichtsverhandlungen zugebracht, bis sie dann ihre Kinder wiederbekommen haben und ihnen vom EGMR eine Entschädigung von Deutschland zugesprochen worden ist.
amerasu schrieb:Warum ist es so bedrohlich Dokumente vollständig zu veröffentlichen und abzuwarten, welche Reaktionen erfolgen?Meine Maxime beim Veröffentlichen ist: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Dieses Vorgehen macht nur Sinn, wenn die wiederholt angefragten Dokumente eben nicht so eindeutig sind, wie immer wieder behauptet.
amerasu schrieb:Keiner der Unterstützer kommt darauf, dass die gestiegene Anzahl der Inobhutnahmen in direkter Relation zu Erziehungsunfähigkeit der Eltern steht?http://www.welt.de/vermischtes/article3995696/Von-der-Leyen-mahnt-Jugendaemter-zu-Vorsicht.html
luta schrieb:Antonya hat 7 Monate gegen ihren Willen im Kinderheim verbringen müssen, davon mehrere Monate unter totalen Kontaktsperre. Zu dieser Zeit schreibt selbst rentina: "Vergessen wir dabei nicht, in welcher Verzweiflung sich Antonya befunden haben muss."Ich schrieb das nicht zu dieser Zeit, sondern ausschließlich in Bezug auf die vom Jugendamt angestrebte Kontaktanbahnung. Das Kind wusste davon und wartete ab dem 21.07.2013 verzeifelt auf seine Eltern, die es noch nicht mal für nötig erachteten, ihrer Tochter eine Nachricht, die durchaus gestattet war, zukommen zu lassen.
luta schrieb:Alles, was Angaben Dritter (bspw. Halbschwester) enthält, würde ich prinzipiell nicht veröffentlichen, da sollte wirklich der Persönlichkeitsschutz Vorrang haben.Prinzipiell? Ich würde sagen, du hast da was gelernt, nachdem dir seinerzeit so einiges gelöscht wurde.
emz schrieb:...die es noch nicht mal für nötig erachteten, ihrer Tochter eine Nachricht, die durchaus gestattet war, zukommen zu lassen.Was du alles weißt, rentina! Woher dieses Insider-Wissen?
luta schrieb:Was du alles weißt, rentina! Woher dieses Insider-Wissen?Sowas kann passieren, wenn man sich mit Menschen unterhält. Menschen, die evtl. über ähnliche Erfahrungen verfügen.
Das ist ja noch nicht mal mir aufgefallen, der ich die Akten gelesen habe.
Laß doch mal die Katze aus dem Sack, wer bist du denn wirklich?
amerasu schrieb:Du solltest Dich mal entscheiden, auf welche Grundlage Du Deine Argumentation denn jetzt stellen möchtest.Du hattest mich gefragt
Eingeläutet hast Du Deinen letzten Auftritt ja mit dem Zitat eines Paragraphen und der Fragestellung, ob denn da bei der Inobhutnahme alles richtig gelaufen ist.
Jetzt kommst Du mit Deiner persönlichen Meinung, mal ganz unabhängig vom Gesetz ums Eck.
luta schrieb:Das ist ja noch nicht mal mir aufgefallen, der ich die Akten gelesen habe.Wundert mich nicht, dir ist ja auch noch nicht aufgefallen, dass ich selbiges zuvor auch schon mehrfach erwähnt hatte.
luta schrieb:Laß doch mal die Katze aus dem Sack, wer bist du denn wirklich?Sei nicht albern, das weißt du doch.
amerasu schrieb:So wie Du es darstellst, wäre es sinnvoller und eher im Wohl des Kindes, dass es völlig aufgebracht seine Eltern anruft, diese schockiert reagieren, überhaupt nicht wissen was los ist und dem Kind dann Ratschläge geben wie "lass das bloß nicht zu" oder "wehr Dich".
luta schrieb:Man könnte aber auch erst mal von der Unschuldsvermutung (der Eltern) ausgehen und annehmen, dass diese das Kind nicht dazu auffordern würden sich der Inobhutnahme zu widersetzen, sondern das Kind beruhigen würden.Es käme darauf an, wie sie handeln. Einfach nur hinfahren, aufgebracht sein usw. ist sicherlich nicht gesetzeswidrig, aber würde es denn die Situation für alle unbedingt angenehmer oder einfacher gestalten? Bestimmt nicht, es würde nur die Emotionen schüren, evtl. zu unüberlegten Handlungen führen und DIE könnten dann auch im Bereich der Gesetzeswidrigkeit liegen.
Ein Verhalten der Eltern, wie du es annimmst, wäre das nicht schon gesetzeswidrig?
Wenn ja, wäre es gerechtfertigt, das als Begründung für einen Eingriff gelten zu lassen, nämlich dass man nicht ausschließen kann, dass sich die Eltern gesetzeswidrig verhalten könnten?