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Obdachlos werden

156 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen Gesellschaft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Obdachlos werden

25.11.2014 um 16:00
@iwok
So in etwa stelle ich mir auch vor, dass @Allesforscher denkt. Nur dann aus den eigenen Gedankengängen die Behauptung zu generieren, der Abzug von Leistungen sei rechtswidrig, ist schlichtweg eine dumme Aussage.

Mit zwei Sätzen aus dem Grundgesetz setzt nunmal keiner die derzeitigen Verfahrensweisen außer Kraft. Soll er doch mal seinen Verwandten, diesen sehr guten Anwalt fragen, vielleicht will der ihn ja auf dem Weg nach Karlsruhe begleiten. Bis dahin bleibt alles rechtens.


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iwok ehemaliges Mitglied

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25.11.2014 um 17:33
Zitat von emzemz schrieb:Nur dann aus den eigenen Gedankengängen die Behauptung zu generieren, der Abzug von Leistungen sei rechtswidrig, ist schlichtweg eine dumme Aussage.
sehe ich gar nicht so, durchaus ist es üblich, nicht nur wenn sog. "experten" ihre meinung äußern bzw. diskutieren, solche aussagen durch simple und konkrete sachverhalte darzulegen; so auch in der politischen debatte und vor allem dort geschieht dies uU auch relativ häufig (gängige praxis)...
liegt wohl mit unter daran, dass die artikel auf die man sich in seiner beschwerde beziehen kann auch relativ kurz und allgemein verständlich gehalten sind...

naja, die konkrete verfassungsbeschwerde ist wohl ein sehr komplexes verfahren, welches jeder der betroffen ist, theoretisch wohl auch ohne einen anwalt durchführen kann.

soweit ich weiß gibt es dafür keine rechtskostenbeihilfe irgend einer art und nur äußerst selten wird ein rechtsanwalt für den beschwerdeführer vom verfassungsgericht gestellt.

das liegt vermutlich daran, dass man nicht wirklich eine juristische person anzeigt / anklagt, sondern sich beschwert.
allerdings bin ich kein jurist...
Zitat von emzemz schrieb:Mit zwei Sätzen aus dem Grundgesetz setzt nunmal keiner die derzeitigen Verfahrensweisen außer Kraft.
damit wirst du vollkommen recht haben, ein antrag zur verfassungsbeschwerde ist nun wirklich nicht mit 2 sätzen zu begründen. insofern wird ein anwalt wohl "zwingend" erforderlich <-- der juristische laie wird da wohl kläglich scheitern, wenn er das im alleingang durchziehen will...
da es keine rechtskostenbeihilfe, bei diesem verfahren, als solches gibt kostet das wohl, in relation, jede menge asche. ist also für die meisten leute wohl eher unerschwinglich.

wie oben schon erwähnt, man muss ja auch direkt betroffen sein.
es ist nicht möglich solche verfassungsbeschwerden einzureichen, wenn vorher der rechtsweg nicht bereits völlig ausgeschöpft wurde.
naja, vorher kann ein betroffener ja wohl noch rechtskostenbeihilfe (etc) beantragen ....
Zitat von emzemz schrieb:Soll er doch mal seinen Verwandten, diesen sehr guten Anwalt fragen, vielleicht will der ihn ja auf dem Weg nach Karlsruhe begleiten.
es kommt ja nicht nur auf den anwalt an. auch das durchhaltevermögen des betroffenen, also der der sich das ziel gesetzt hat bis hin zur verfassungsbeschwerde zu gehen, muss zwar nicht "unendlich" sein, aber enorm hoch.
gerade bei dieser thematik hartz 4 / sgb II / armut, schaut der rest der bevölkerung der BRD nicht nur weg, sondern stigmatisiert die betroffenen.
wenn die sich dann beschweren hat das gewissen konsequenzen, nicht nur für die legislative.

der druck der vom rest der gesellschaft, welcher sich imo teilweise offensichtlich stark asozial verhält, auf die betroffenen ausgeübt wird ist wohl enorm.*
der beschwerdeführer hat zudem persönlich nicht unbedingt viel davon. selbst bei erfolgreicher verfassungsbeschwerde bedeutet dies nicht das es schadenersatz in irgendeiner form gibt.

in der vergangenheit hat es bereits erfolgreiche verfassungsbeschwerden gegeben... -->
Als Deutschlands oberste Richter Anfang vergangenen Jahres über ihre Klage entschieden, da hatte sich Michael Kaiser schon selbstständig gemacht. Er fuhr nicht nach Karlsruhe, dafür fehlte ihm nun die Zeit. Die Klage war erfolgreich,
quelle: Traurige Sieger von Kolja Rudzio 21. Februar 2011 @zeit.de


*
Die dritte Familie, die gegen Hartz IV klagte, mag heute gar nicht mehr an die Öffentlichkeit treten. Es ist eine fünfköpfige Familie aus Dortmund, die in den Medien zeitweilig besonders präsent war. Die zwölfjährige Tochter durfte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zu einem Fototermin in Berlin besuchen (»Die Ministerin und das Hartz-IV-Mädchen«, schrieb die Bild am Sonntag ), ihr neunjähriger Bruder wurde im stern vorgestellt (»Die Milliarden-Klage: Tobi gegen die Bundesrepublik«). Zweimal trat die Familie bei stern tv auf, wo sie Geringverdienern gegenübergestellt wurde, die kein Hartz IV erhalten.

Nach den Auftritten in den Medien wurden auch sie von Nachbarn und Unbekannten beschimpft. »Vor allem für die Kinder war es schlimm«, sagt der Anwalt der Familie, Martin Reucher.
quelle Traurige Sieger von Kolja Rudzio 21. Februar 2011 @zeit.de

(link zum anfang des artikels: Traurige Sieger von Kolja Rudzio 21. Februar 2011 @zeit.de )


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Doors ehemaliges Mitglied

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Obdachlos werden

25.11.2014 um 17:42
@blubbblubbblub

Erwischen kann es prinzipiell jeden: Krankheit, Überschuldung, Jobverlust, Trennung...

Lesetipp:

http://www.evangelische-obdachlosenhilfe.de/


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Obdachlos werden

25.11.2014 um 17:50
Obdachlos zu werden ist in Deutschland eigentlich sehr schwer, sofern man die sozialen Leistungen nicht komplett ausschlägt.
Man kann natürlich niemanden zwingen auf ALG1 oder Hartz IV zu verzichten, aber obdachlos muss niemand zwangsläufig werden.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Obdachlos werden

25.11.2014 um 18:02
@Lazarus71

Sooo schwer scheint es allerdings nicht zu sein:

Keine Wohnungslosenstatistik in Deutschland – nur Schätzung möglich

In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Wohnungsnotfall-Berichterstattung auf gesetzlicher Grundlage. Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen entsprechenden Gesetzesentwurf ins Parlament einzubringen.

Deshalb können aufgrund der schlechten Datenlage nur Schätzungen der Zahl der wohnungslosen und der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen vorgelegt werden.

Kern des BAG W-Schätzmodells ist die Beobachtung der Veränderungen des Wohnungs- und Arbeitsmarktes, der Zuwanderung, der Sozialhilfebedürftigkeit sowie regionaler Wohnungslosenstatistiken und eigener Blitzumfragen. Die Schätzung der BAG differenziert zwischen wohnungslosen Personen in Mehrpersonenhaushalten (Familien, Alleinerziehende, Paare), alleinstehenden Wohnungslosen (Einpersonenhaushalte) und wohnungslosen Aussiedlern in Übergangsunterkünften.

Anstieg der Zwangsräumungen und „kalten“ Wohnungsverluste
Insgesamt gab es 65.000 neue Wohnungsverluste in 2012, darunter ca. 25.000 (38 %) Zwangsräumungen und ca. 40.000 (62 %) „kalte“ Wohnungsverluste. Bei „kalten“ Wohnungsverlusten kommt es nicht zu Zwangsräumungen, sondern der/die Mieter „verlassen“ die Wohnung ohne Räumungsverfahren oder vor der Zwangsräumung. Dies tritt vor allem bei alleinstehenden Mietern auf. „Ein ausschließlicher Blick auf die Zwangsräumungszahlen verkennt das Ausmaß neu entstehender Wohnungslosigkeit“, erklärte Thomas Specht.

Gleichermaßen Anstieg in Ost- und Westdeutschland
In Ostdeutschland gab es ca. 35.000 (+ 5.000) und in Westdeutschland ca. 249.000 (+33.000) wohnungslose Menschen.

Straßenobdachlosigkeit nimmt zu
Auch die Zahl der Menschen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, stieg von ca. 22.000 in 2010 auf ca. 24.000 in 2012 - eine erneute Steigerung um ca. 10 %!

10 % der Wohnungslosen minderjährig
Ca. 178.000 (64 %) wohnungslose Bürger sind alleinstehend, 106.000 (36 %) leben mit Partner und/oder Kindern. Bezogen auf die Gesamtgruppe der im Jahr 2012 Wohnungslosen schätzt die BAG W die Zahl der Kinder und minderjährigen Jugendlichen auf 11 % (32.000), die der Erwachsenen auf 89 % (252.000). Der Anteil der erwachsenen Männer liegt bei 75 % (189.000); der Frauenanteil liegt bei 25 % (63.000). Die Dienste der frei-gemeinnützigen Wohnungslosenhilfe betreuten ca. 140.000 Menschen aus diesem Bereich.

Zahl der bedrohten Wohnverhältnisse steigt ebenfalls deutlich: insgesamt 414.000 Wohnungsnotfälle
Weitere ca. 130.000 Menschen waren in 2012 (2010: 106.000) von Wohnungslosigkeit bedroht, d. h. bei ihnen stand der Verlust der Wohnung unmittelbar bevor. In 2012 zählten demnach insgesamt ca. 414.000 Menschen zu den sog. Wohnungsnotfällen, also akut Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit Bedrohte, in 2008 waren es noch 354.000.

Prognose bis 2016: bis zu 380.000 wohnungslose Menschen in Deutschland
Angesichts der sozialen und politischen Rahmenbedingungen werden sich die beschriebenen Trends weit über 2012 hinaus fortsetzen, so dass mit einem weiteren Anstieg zu rechnen ist. Deshalb prognostiziert die BAG W einen Anstieg der Wohnungslosenzahlen auf 380.000 (+33 %) bis zum Jahr 2016.

Ursachen für die steigende Zahl der Wohnungslosen: Hohe Mieten, Verarmung und Fehlentscheidungen bei Hartz IV
Nach Meinung der BAG W sind im Wesentlichen fünf Faktoren maßgeblich für den dramatischen Anstieg der Wohnungslosenzahlen und dessen Fortsetzung in den kommenden Jahren:

das extreme Anziehen der Mietpreise, ins. in den Ballungsgebieten bei gleichzeitig verstärkter Zunahme der Verarmung der unteren Einkommensgruppen
ein unzureichendes Angebot an preiswertem Wohnraum in Verbindung mit dem ständig schrumpfenden sozialen Wohnungsbestand, dem nicht durch Neubau und soziale Wohnungspolitik gegengesteuert wurde
Verarmung der unteren Einkommensgruppen in engem Zusammenhang mit der Dauerkrise am Arbeitsmarkt, die nicht zu einem Absenken der Zahl der Langzeitarbeitslosen geführt hat. Zugleich hat sich der Niedriglohnsektor aufgrund eines fehlenden Mindestlohns weiter extrem ausgedehnt.
andauernde schwerwiegende sozialpolitische Fehlentscheidungen bei Hartz IV: Sanktionierung auch bei den Kosten der Unterkunft von jungen Erwachsenen, unzureichende Anhebung des ALG II - Regelsatzes, Zurückfahren der Arbeitsförderungsmaßnahmen
unzureichender Ausbau von Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten in Kommunen und Landkreisen. In vielen Fällen könnte bei Meldung des drohenden Wohnungsverlustes an eine entsprechende Fachstelle Wohnungslosigkeit vermieden werden. Doch viel zu wenige Kommunen und Landkreise, ins. in Ostdeutschland, machen von den gesetzlichen Möglichkeiten (SGB II und SGB XII) zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit Gebrauch.

Drastische Umsteuerung gefordert
Thomas Specht: „Wir fordern diese und die künftige Bundesregierung auf, die Lebenslagen von verarmten und wohnungslosen Menschen endlich zur Kenntnis zu nehmen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung auf den Weg zu bringen. Deswegen fordert die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. folgende Sofort-Maßnahmen gegen den weiteren Anstieg der Wohnungslosigkeit:

eine feste Verankerung der Wohnungspolitik auf der Ebene des Bundes
eine aktive soziale Wohnungsbaupolitik der Länder und Kommunen
alle Länderregierungen und die Bundesregierung sind gefordert, umgehend eine Wohnungsnotfallstatistik einzuführen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland mit einer solchen Wohnungsnotfallstatistik. Andere Bundesländer können dieses Modell sofort übernehmen.
verbindliche Kriterien zur Festlegung der Mietobergrenzen - keine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft; eine sozialräumliche Differenzierung dieser Mietobergrenzen sowie Einzelfallprüfungen zur Angemessenheit der Miete und die Übernahme von Schulden für Unterkunft und Heizung auch als Beihilfe im SGB II
eine Mietpreisbremse, die den Anstieg von Neu- und Wiedervermietungsmieten bei 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete deckelt
einen konsequenten Ausbau der Prävention von Wohnungsverlusten, u. a. durch ein Programm des Bundes und der Bundesländer zum Auf- und Ausbau von Zentralen Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten

Weitere Infos: www.bagw.de


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25.11.2014 um 18:14
Zitat von Lazarus71Lazarus71 schrieb:Obdachlos zu werden ist in Deutschland eigentlich sehr schwer, sofern man die sozialen Leistungen nicht komplett ausschlägt.
Man kann natürlich niemanden zwingen auf ALG1 oder Hartz IV zu verzichten, aber obdachlos muss niemand zwangsläufig werden.
Beispiel:

Stell dir vor, du lebst mit einer Frau zusammen, der die Wohnung gehört und sie schmeißt dich (aus welchem Grunde auch immer) von einem Tag auf dem anderen raus.
Gerade wenn du dann Hartz IV- Empfänger bist wünsche ich viel Spaß bei der Wohnungssuche.
Nicht wenige geben irgendwann auf oder rutschen schon vorher mit dem Alkohol ab. Dann ist es schwer wieder hochzukommen.


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25.11.2014 um 18:16
@iwok
Reden wir aneinander vorbei? :D Mir ist relativ wurscht, welche persönlichen Ansichten jemand vertritt. Ich wehre mich nur dagegen, dass jemand behauptet, so wie er denkt, das würde den Gesetzen entsprechen und die Handlungsweise der JC wäre rechtswidrig.


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iwok ehemaliges Mitglied

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25.11.2014 um 18:50
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Ich wehre mich nur dagegen, dass jemand behauptet, so wie er denkt, das würde den Gesetzen entsprechen
die verfassungsbeschwerde ist im rechtsstaatlichen system der BRD ein durchaus legitimes mittel, welches jedermann in anspruch nehmen kann (s. Beitrag von iwok (Seite 6) ).
das entspricht vollkommen den grundgesetzlichen bestimmungen.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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25.11.2014 um 19:06
@blubbblubbblub

Heute kam eine Meldung durch die bayerischen Medien, das zumeist Väter und Mütter in die Obdachlosigkeit rutschen. Fast alle haben eigentlich Anhang.

Ein Problem ist aber auch, das die betroffenen Personen keine Hilfe annehmen wollen oder durchrutschen. In Ballungsräumen geht das sehr viel schneller, als auf dem Land.


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25.11.2014 um 20:23
@iwok
Also warten wir den Ausgang der Verfassungsbeschwerde ab. Nur bis dahin is nix mit rechtswidrig.


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25.11.2014 um 20:36
@emz
Aha, wenn der Staat gegen eines deiner Grundrechte verstößt, ist das also nicht rechtswidrig?
Der Staat darf die Sozialleistungen einfach nicht auf 0 nix € runterschrauben. Von wegen Art. 1 I, III GG i.V.m. Art 20 I GG?

Was ist mit Sozialhilfe? Gibts das heute noch, oder wurde das mit Alg II kombiniert?
Und dann gäbe es immer noch Essensmarken. Eine warme Bude MUSS der Staat dir finanzieren. Auch wenn man sich keine Arbeit sucht. Sozialstaatsprinzip, Leistungsansprüche und so.


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Bauli ehemaliges Mitglied

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25.11.2014 um 20:45
@Crusi

Falsch, der Staat muss dir keine warme Bude finanzieren. Er kann dir eine kalte Bude finanzieren. Ich weiss allerdings nicht, ob es wieder einen Heizkostenzuschuß gibt. Es war im letzten Jahr die Rede davon.


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25.11.2014 um 20:46
@Crusi
Frauen- bzw. Männerwohnheime


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25.11.2014 um 20:47
@Bauli
Na Bude ist Bude! Das Wort "warm" ist da auch nur hineingerutscht, weil ich "Bude" nur in Verbindung mit "warm" kenne ;)

@emz
Bitte? :)


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iwok ehemaliges Mitglied

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25.11.2014 um 20:50
@emz
naja, also aus Beitrag von Allesforscher (Seite 4) und Beitrag von Allesforscher (Seite 4) kann ich nicht herauslesen @Allesforscher hat vor demnächst "nach karlsruhe gehen" zu wollen...

er schrieb, er würde behaupten , vorausgesetzt er wäre in so einer lage...
Zitat von AllesforscherAllesforscher schrieb:Würde mir sowas widerfahren, würde ich behaupten, jemand in der Verwandtschaft sei ein guter Anwalt und wir werden bis Karlsruhe gehen.
behaupten kann man viel wenn der tag lang ist.
machen beispielsweise auch diverse anwaltskanzleien, welche ungerechtfertigte abmahnungen (internet download) versenden.


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25.11.2014 um 20:53
@Crusi
Keine Lösung?


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25.11.2014 um 20:59
@emz
Doch, es ist eine Lösung. Nur finde ich es fragwürdig, dass hier einige schreiben, dass die Agentur für Arbeit (Jobcenter habe ich bisher nur in den großen Städten in NRW gesehen) dafür verantwortlich sei, dass die User in Obdachlosigkeit abrutschten...

Zu viele "dass" im Satz, tut mir leid aber ich hab immer lange Vorlesung unter der Woche, da kann ich nicht mehr richtig schreiben :D


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Obdachlos werden

25.11.2014 um 21:07
@Crusi

Wenn die ARGE eine Sperre verhängt und du nur noch einen Teil ausbezahlst bekommst, hast du das Geld nicht mehr für die Miete, die sie dir ja auch überweisen. Die ARGE im Gros ist sicher nicht Schuld an der Obdachlosigkeit, aber es ist auch so, dass wenn du einen widerlichen Sachbearbeiter hast, sehen musst, wo du bleibst. Da kann es schon zu Willkürlichkeiten kommen. Ich weiss von einer Sachbearbeiterin, die bei der ARGE vor den Augen der Bittstellerin den Antrag durchgerissen hat. Dann geh mal petzen, wenn du ein kleines Kind hast, was du dann erreichst. Dieser Vorfall ist allerdings schon vier Jahre her.

Eine Mutter mit drei Kindern haben die zu einem bestellten Termin drei Stunden warten lassen, um dann zu sagen,: Sie können ja gar-nicht arbeiten und sind nicht vermittelfähig, mit Kindern in diesem Alter."


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Obdachlos werden

25.11.2014 um 21:11
Ich glaube Obdachlose sind Menschen die einfach irgendwann das psychische Gleichgewicht verloren haben.

Es ist doch so: Wir alle brauchen um Leistung zu bringen eine Quelle aus der wir Kraft schöpfen können. Das können Freunde, ein netter Partner, schöne Hobbys etc. sein. Um diese Quellen zu haben und zu erhalten müssen wir aber auch etwas investieren. Z.B. um einen Partner muss man sich kümmern. Um einem Hobby nachzugehen muss man sich auch erstmal aufraffen. Freunde muss man auch mal kontaktieren und ihnen vorschlagen was zu unternehmen etc. Das heißt diese Antriebsquellen sind gewissermaßen selbsterhaltend. Man schöpft aus ihnen die Kraft diese Kraftquellen zu bewahren.

Verlässt einen jetzt diese Kraft, so verliert man schnell die Kraftquellen. Hat nichts mehr woraus man Kraft schöpfen könnte. Und folglich hat man auch keine Kraft um neue Kraftquellen zu erschließen. Um zu vermeiden obdachlos zu werden muss man also dieses Abreißen des Kraftkreislaufes verhindern indem man rechtzeitig darauf reagiert wenn erste Anzeichen zu sehen sind. Tut man das nicht kann man psychisch so aus dem Ungleichgewicht geraten, dass man nicht mehr von alleine hoch kommt. Das ist wie ein Kreisel: Der dreht sich nur solange er aufrecht steht. Wenn er kippt dann kann er auch von selber nicht mehr in Fahrt kommen. Dann bräuchte man eigtl. einen der zu einem Obdachlosen geht und sagt: Pass auf: Ich helfe dir jetzt. Ich fülle mit dir den Hartz IV Antrag aus. Ich helfe dir eine Wohnung zu suchen. Ich versuche einen einfachen Job als Hilfsarbeiter für dich zu kriegen. Ich helfe dir wieder Fuß in der Gesellschaft zu fassen und soziale Kontakte zu knüpfen. Ich suche dir einen Psychologen der dir hilft vom Alkohol los zu kommen und einen Arzt der dich entgiftet. Dazu müsste der Helfer nichtmal Geld investieren. Er müsste einfach nur eine gewisse Nächstenliebe investieren und zeigen, dass ihm der Mensch am Herzen liegt. Aber solche Menschen haben diese Leute nichtmehr und daher haben sie in der Realität quasi keine Chance.


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