emz schrieb:Da hat sie dann der Staatsanwalt aufgeklärt, dass das ein Antrags- und kein Offizialdelikt ist, also kein öffentliches Interesse besteht.
Vorsichtig, da kommst du vom Weg ab.
Grob erklärt: Offizialdelikte werden auch verfolgt, wenn der Geschädigte der Tat gar kein Interesse daran hat.
Antragsdelikte werden nur verfolgt, wenn öffentliches Interesse besteht ODER der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Ein formloses Dokument reicht aus. Sinngemäß heisst es "ja ich will, dass der X bestraft wird für diese Tat"
Beispiel:
Der kleine strafmündige Willi klaut seiner Oma 10 Euro aus der Geldbörse. Das wäre in dem Fall ein Antragsdelikt. Oma hat idR kein Interesse an einer Bestrafung von Willi durch den Staat, stellt also keinen Strafantrag. Verfahren eingestellt.
Der etwas größere Willi hat Ärger mit einer fiesen Rocker Gruppe und die schneiden ihm aus Rache die Hand ab. Willi hat natürlich Schiss und will nichts mehr mit denen zu tun haben und stellt keinen Strafantrag. Da es sich aber um ein Offizialdelikt handelt, wird die Strafverfolgung trotzdem betrieben.
Das hat aber nur bedingt damit zu tun, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht trotzdem einstellt, zB wegen Geringfügigkeit oder weil der Täter noch nie aufgefallen ist und man glaubt, es wird wohl nicht wieder passieren.
@BackToLifesollte sich aber zuerst fragen, was sie mit einer Strafanzeige erreichen will. Denn das (eventuell) gute Verhältnis wird hinüber sein und es wird wohl auf einen Auszug hinauslaufen, alleine um seinen Frieden wieder zu bekommen.
Erst Reden macht oft mehr Sinn.