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Ärger im Miethaus

18 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Miete, Baustelle ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 09:29
Hallo,

Ich versuche mir hier mal Rat einzuholen, bevor ich zum Mieterschutz gehe.

Ich bewohne eine Wohnung in einem 3 Familienhaus. Mittlerweile baut der Vermieter auch das Dachgeschoss aus, für eine 4. Wohnung.

In diesem Jahr hatte ich ganze 6 Wasserrohrbrüche. Bei dem letzten war der Schaden so massiv, das er endlich alle Leitungen erneuert hat. Ich habe ihn darauf hin dann gebeten mir mit der Miete entgegen zu kommen um 20%. Womit er nicht einverstanden ist, weil es ist ja nicht sein Verschulden und er brauche die Miete.

Nun ist es aber so, das wir hier wirklich auf einer Dauerbaustelle wohnen. Wie gesagt Ausbau des Dachboden schon seit Februar, im ganzen Haus steht irgendwelches Zeugs von ihm, das er verbaut. Unheimlich dreckig ist es bei uns, meine Terrasse ist komplett umgeben von Bauschutt.

Nun kam er an, er wolle plötzlich unter der Hand noch Geld für die Einbauküche. Die Küche ist 20 Jahre alt.

Meine Nerven liegen blank, die der anderen Parteien auch. Jeden Tag ist er hier, jeden Tag haben wir Baulärm und Dreck.

Muss der Vermieter mit einer Mietkürzung einverstanden sein, oder können wir schriftlich ankündigen die Miete zu mindern und dann einfach weniger zahlen?

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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 09:34
Zitat von evalineevaline schrieb:Muss der Vermieter mit einer Mietkürzung einverstanden sein, oder können wir schriftlich ankündigen die Miete zu mindern und dann einfach weniger zahlen?
Da waere ich vorsichtig. Hol Dir auf jeden Fall Rat beim Mieterschutzbund. Das hier ist kein Forum fuer Recht, Du wirst vermutlich viele Ratschlaege bekommen, die auf gefaehrlichem Halbwissen basieren.


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 09:34
@evaline

Bei solchen Zuständen steht euch Mietminderung zu. Schwierig ist es, die berechtigte Höhe der Mietminderung zu ermitteln. Ungerechtfertigte Mietminderung (auch wenn nur die Höhe der Mietminderung unberechtigt war) kann zur berechtigten Kündigung der Mietwohnung führen!
Ich kann dir deshalb nur den Rat geben auf jeden Fall zum Mieterschutzbund zu gehen bevor du die Miete minderst! Auf den rechtlichen Rat aus einem Forum ist auf keinen Fall verlass!


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Doors ehemaliges Mitglied

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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 09:36
@evaline

Bevor ich mir Tipps aus einem Mystery-Forum für eventuell folgenschwere juristische Auseinandersetzungen hole, wende ich mich lieber an jemanden, der sich da auskennt - in diesem Fall an den Mieterschutzbund oder vergleichbare Institutionen oder einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Also ab ans Telefon!


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 09:43
@evaline
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Bevor Du irgendwelche Tipps, die Du hier möglicherweise bekommst und die sich toll anhören - aber leider juristisch falsch sind - auf eigene Faust umsetzt, wende Dich lieber an die Stellen, die wirklich die nötige Qualifikation haben.
Viel Glück!


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 09:45
Ich möchte mir hier ja keine juristische Beratung holen, sondern lediglich Rat. Ich wollte eigentlich einen Gang zum Mieterschutz vermeiden, und das Verhältnis zum Vermieter nicht noch mehr zu strapazieren, aber es ist wohl die einzige Möglichkeit der Sache Herr zu werden.


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 09:58
@evaline
Zitat von evalineevaline schrieb:Ich möchte mir hier ja keine juristische Beratung holen, sondern lediglich Rat.
Den hast Du doch bekommen.
Zitat von evalineevaline schrieb:Ich wollte eigentlich einen Gang zum Mieterschutz vermeiden, und das Verhältnis zum Vermieter nicht noch mehr zu strapazieren,
Ist doch besser, Du strapazierst das angespannte Verhältnis auf juristisch einwandfrei Weise als mit einer Aktion, aus der Dein Vermieter Dir 'nen Strick drehen könnte.
Und wenn es hart auf hart kommt ist es besser, Leute mit Fachwissen im Rücken zu haben.


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 09:59
Zitat von evalineevaline schrieb:Muss der Vermieter mit einer Mietkürzung einverstanden sein, oder können wir schriftlich ankündigen die Miete zu mindern und dann einfach weniger zahlen?
Ich sehe aktuell keine rechtliche Grundlage bei dir, die Miete kürzen zu dürfen. Die Mängel bezüglich der Wasserschäden ist er ja nachgekommen und hat diese behoben.
Absprachen "unter der Hand" sind null und nichtig, wenn es keine schriftliche Vereinbarung oder Klausel im Mietvertrag gibt.

Auf Basis des Baulärms hättest du allerdings valide Gründe, die Miete zu kürzen. Die Frage ist nur, ob 20% nicht etwas zu hoch angesetzt ist.

Lies dir dazu mal den folgenden Link durch. Ich möchte das jetzt nicht unnötig kopieren:

https://mieterengel.de/mietminderung-baulaerm/
Mietminderung bei Baulärm durch Baumaßnahmen im oder am Haus
Wird im oder am Mietshaus selbst gebaut, und der Mieter hierdurch beeinträchtigt, berechtigt ihn dies zur Mietminderung. Bei einer Modernisierung durch den Vermieter, kann der Mieter auch dann mindern, wenn er der Maßnahme zugestimmt hat. Bei der Minderung spielen nicht nur die Intensität und die Häufigkeit des Baulärms eine Rolle, sondern auch alle anderen Beeinträchtigungen, die mit dem Bau einhergehen, wie:

Vermehrtes Auftreten von Schmutz sowohl in der Wohnung und im Treppenhaus als auch außen an den Fenstern und auf den Balkonen
Einrüstung des Hauses und dessen Folgen wie Verdunkelung der Wohnung, Unbenutzbarkeit des Balkons oder höhere Einbruchsgefahr
Nutzung des Wohnumfeldes als Lagerplatz für Baumaterialien
Es empfiehlt sich zur Feststellung der korrekten Minderungshöhe, ein Protokoll über den Baulärm und alle anderen auftretenden Beeinträchtigungen zu führen, die mit der Maßnahme einhergehen. Anhand dieses Protokolls kann ein Rechtsanwalt dann die berechtigte Quote bestimmen.



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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 10:24
Zitat von evalineevaline schrieb:das Verhältnis zum Vermieter nicht noch mehr zu strapazieren
Es ist nicht so, dass der Mieterschutzbund direkt zu deinem Vermiter geht und den anspricht. Die können dich auch einfach beraten, was von deiner Seite aus die klügste Handlungsweise ist.

Ich schließe mich den Vorrednern an, geh hin und mach nicht einfach irgendwas, was dich möglicherweise deine Wohnung kostet.


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 10:41
Zitat von evalineevaline schrieb:Muss der Vermieter mit einer Mietkürzung einverstanden sein, oder können wir schriftlich ankündigen die Miete zu mindern und dann einfach weniger zahlen?
Ich sehe die Voraussetzungen für eine Mietminderung - um keinen formalen Fehler zu machen solltest Du zum Mieterverein.
Unabhängig davon, Fotos, Fotos, Videos (Lärm darfst Du in deiner Wohnung filmen) und ganz wichtig mit Datum und Uhrzeit.

Was ich nicht verstanden habe war das mit dem Rohrbruch? Wie kam es dazu?


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 10:53
@Abahatschi

Das weiss ich auch nicht, die Rohre waren seiner Aussage nach nicht richtig verlötet. Drei Schäden hatte in in der Dusche, einen an der Toilette, einen unterm Waschbecken und einen von der Toilette ausgehend im Schlafzimmer.
Nach dem letzten hat er die Leitungen selbst erneuert und ich hatte knapp 2 Wochen Baustelle in der Wohnung. Deswegen habe ich ihn ja gefragt ob er mir entgegen kommt, mit der Miete. Konnte ja mein Bad nicht wirklich nutzen, musste auf die Toilette in den Keller gehen und vereinzelt konnte man nicht duschen.


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 10:57
Zitat von evalineevaline schrieb:Das weiss ich auch nicht, die Rohre waren seiner Aussage nach nicht richtig verlötet.
Das ist aber sein Problem.
Zitat von evalineevaline schrieb:und ich hatte knapp 2 Wochen Baustelle in der Wohnung
Muss man akzeptieren, aber er muss entschädigen...am besten immer vorher besprechen -> ggf. Hotel.

Ferndiagnose: der Vermieter scheint so über seine Pflichten nicht bescheid zu wissen und denkt sich wahrscheinlich das passt schon so.
Der Beitrag im Mieterverein wird sehr viel geringer sein als die Mieterminderung -> ich rate das sofort zu tun.


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 12:05
Hallo evaline,
Zitat von evalineevaline schrieb:Muss der Vermieter mit einer Mietkürzung einverstanden sein,
Nein, definitiv nicht.
Zitat von itsnatitsnat schrieb:Schwierig ist es, die berechtigte Höhe der Mietminderung zu ermitteln.
Richtig. Man kann und darf sich aber an, bereits vorhandenen, vergleichbaren Urteilen orientieren. Dafür muss man sich aber gut in die Materie einlesen.
Ich würde beides empfehlen:
Informieren, so gut es Zeit und Auffassungsgabe zulassen und zusätzlich den Mieterschutz hinzuziehen.

Leider ist es tatsächlich so, dass viele private Vermieter "machen, wie sie meinen", ohne sich mit dem Mietrecht auseinandergesetzt zu haben.

Für zurückliegende Mängel nachträglich Recht zu bekommen, ist schwierig bis unmöglich, deshalb rate ich dringend:
Teile dem Vermieter beim Auftritt von Mängeln direkt schriftlich mit, dass die Miete ab sofort unter Vorbehalt gezahlt wird. Denn nur dann kann ab diesem Zeitpunkt auch eine nachträgliche Mietminderung umgesetzt werden (z.B. wenn etwas Zeit vergeht, um die richtige Höhe der Minderung zu ergründen o.ä.).

Ganz persönlicher Tipp:
Halte beim nächsten Mal nicht so lange aus aufgrund "Harmonie mit dem Vermieter bewahren". Den Fehler habe ich bereits zweimal begangen und bereut. Dein Vermieter muss nicht Dein Freund sein, versuche den Kontakt nur auf das Notwendige zu beschränken und immer sachlich zu bleiben. Ihr seid Vertragsparteien, mehr nicht.

Und lasse Dich niemals auf nachträgliche Forderungen ein:
Zitat von evalineevaline schrieb:Nun kam er an, er wolle plötzlich unter der Hand noch Geld für die Einbauküche. Die Küche ist 20 Jahre alt.
Das hätte er sich vorher überlegen müssen, er hat darauf nun absolut keinen Anspruch mehr.

Ich wünsche Dir alles Gute, setze bitte Dein Recht durch.
Auch damit es allgemein mal bei den Vermietern ankommt, dass es ein Mietrecht gibt und es nicht so gedacht ist, dass der Vermieter sich dieses selbst ausdenken darf.


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 18:12
Unangenehm wird's so oder so, also stell dich dem. Und wenn du es schon tust, dann auf der richtigen Seite des Rechts. Wie alle davor schon sagten: Mieterschutzbund oder Anwalt.


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Ärger im Miethaus

14.11.2019 um 19:57
Zitat von evalineevaline schrieb:Muss der Vermieter mit einer Mietkürzung einverstanden sein, oder können wir schriftlich ankündigen die Miete zu mindern und dann einfach weniger zahlen?
Das wäre eher Harakiri, zumal es im Regelfall eine vorherige (schriftliche) Mängelanzeige samt Fristsetzung benötigt, um den Vermieter die Möglichkeit einzuräumen, die angezeigten Mängel schnell zu beseitigen. Ich kann mich nur den Vorrednern anschließen und wiederholen, idealerweise keine Mietminderung ohne juristischen Beistand oder beratenden Mieterschutzbund durchzusetzen, da es sonst schnell zum Bumerang wird (wenn etwa durch eine ungerechtfertigte oder zu hohe Minderung Mietrückstände auflaufen).


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withe ehemaliges Mitglied

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Ärger im Miethaus

15.11.2019 um 02:00
Der Mieterverein kostet ca. 75 Euro im Jahr, dafür kostenlose telefonische Rechtsberatung und kostenlose persönliche Beratung nach Termin.
Mahnschreiben an den Vermieter müssen bezahlt werden. Mündlicher Rat dazu, wie du es selbst schreiben kannst, ist kostenlos, reizt den Vermieter nicht gleich zu anwaltlicher Gegenwehr, macht ihm aber klar, dass du über deine Rechte informiert bist.
Wenn du das auch mündlich vorbringen kannst, belastet es das Verhältnis noch weniger.

Einen unehrlichen Typen würde vielleicht eher eine Andeutung von deinen rechtlichen Möglichkeiten beeindrucken.

Da der Mann aber dreckige Klempnerarbeit selber macht, scheint auch er mit dem Objekt genug Sorgen zu haben. Verständnis und höfliches Vorbringen deiner Interessen bringen euch vielleicht am besten zusammen.


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Ärger im Miethaus

15.11.2019 um 08:47
Zitat von withewithe schrieb:Wenn du das auch mündlich vorbringen kannst, belastet es das Verhältnis noch weniger.
Würde ich aber nicht machen. Dann kann der Vermieter immer noch behaupten, davon nix gewusst zu haben. Immer alles schriftlich, am besten per Einschreiben.


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Ärger im Miethaus

15.11.2019 um 09:15
Geh zum Mieterschutzbund und lass dich dort beraten.


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