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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

362 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Politik, Deutschland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:11
Zitat von NerokNerok schrieb:Willst du jetzt immer noch behaupten das wäre so harmlos?
Ich behaupte gar nichts.
Zitat von emanonemanon schrieb: Ein Schwitzkasten ist nicht nur gefährlich wenn ein Polizist ihn ansetzt.
Schon, aber ist ein Unterschied, ob ich Jemanden im Schwitzkasten nehme oder ein ausgebildeter Polizist.
Jetzt fange ich mal so an, wie manch Anderer hier^^
Zitat von emanonemanon schrieb:Aber natürlich kannst du das viel besser einordnen.^^
Scheinbar ist es genau umgekehrt.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das Gericht hat den mutmaßlichen Täter freigesprochen.
Wie gesagt, Gerichte u. deren Entscheidungen sind auch nicht immer unfehlbar.

Eine eigene Betrachtungsweise darf erlaubt sein.

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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:12
@Bone02943
Bone02943 schrieb (Beitrag gelöscht):Es reicht wohl nicht einige Urteile gegenüberzustellen. Schon allein weil keine Tat und auch die Täter wohl nicht identisch sind. Zu einem Urteil gehört viel mehr dazu als eine ähnliche Tat. Aber ich glaube du bist eh nur gefrustet, weil man dir "dem Michel" zurecht eine Geldstrafe auferlegte und du dich nun ungerecht behandelt fühlst.
Ja , diese Kleinigkeit geht mir seit 10 Jahren nicht mehr aus dem Kopf, genau deswegen habe ich auch diesen Account hier angelegt, nur um diese eine Sache loszuwerden. Oder ist es vielleicht doch so, dass man immer wieder von solchen Fällen hört uund sich fragt, wieso Täter bei solch einer brutalsten Art und Weise die Täter auf freien Fuß kommen.

Ganz besonders pikant wird es dann, wenn im Urteil von Unkenntnis der hiesigen Kultur gesprochen wird bzw. die stereotype als Entschuldigung und als mildernden Umstand für das Urteil einhergeht.


hier nur ein Beispiel.
http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Sex-mit-Gewalt-aber-keine-Vergewaltigung

GERNE können wir, @Bone02943 Die Diskussion dann im Migranten-gewalt thread weiter führen, wo ich morgen die Links einstellen werde.

Es gibt zahlreiche solcher Urteile. Nur kann man leider nicht mit einem Link aus dem FF dienen, wenn man lediglich beim alltäglich surfen durchs netz auf solche Urteile stößt. Aber daher sagte ich ja, ich werde dir morgen mit einigen Beispielen dienlich werden.
Zitat von emanonemanon schrieb:Haltloser Unsinn. Ein Schwitzkasten ist nicht nur gefährlich wenn ein Polizist ihn ansetzt.Aber ich denke wir sind uns einig, dass es vergebene Liebesmühe wäre dir hier anatomische Gegebenheiten zu erklären.Das Gericht dass, im Gegensatz zu einigen hier anwesenden Lautsprechern, im Besitz wesentlich umfangreicherer Ermittlungsergenisse ist, spricht jedenfalls von einem Schwitzkasten und ist der Meinung dass die Notwehr gerechtfertigt war.Aber natürlich kannst du das viel besser einordnen.^^
Ist dir bewusst, was Revision bedeutet? Du sagst, dass das Gericht einwandfrei gearbeitet hat, dass die Beurteilung des Deliktes gerechtfertigt sei, dem ist mit Nichten so. Wenn man immer alles nach plappert, was andere sagen, dann wird das nun mal nichts mit der Empiristik.
Das Gericht hat in meinen Augen versagt, absolut und zu 100 %. Durchaus mögen mildernde Umstände - die Notwehr - mit in das Verfahren eingewirkt haben, allerdings rechtfertigt das nicht zu einem Freispruch. Denn die Tötungsabsicht lässt sich alleine mit der Mitnahme des Messers darlegen. Eine fast 20 cm lange Klinge , das weiss jeder, wird definitiv eine lebensgefährliche Verletzung verursachen. Es war kein 5 Euro Taschenmesser, sondern ein langes Messer, einer Machete ähnlich.
Das Argument, er habe dieses aus Angst - also Notwehr - bei sich getragen, lässt doch den zwielichtigen Charakter erscheinen. Er hätte ja gar nicht dort hingehen müssen. ist er aber. Und das mit dem Messer. Ausserdem ist nicht ersichtlich, ob das Messer bereits vor dem Schwitzkasten gezogen war, denn dann wäre der Schwitzkasten Notwehr gewesen.
Und wer schafft es, sich bei einem richtigen Schwitzkasten dann noch schnell das Messer aus der Tasche zu ziehen und 6 mal zuzustechen, in die Brust?

Das klingt nicht nach Notwehr, tut mir leid. Das ist ein gewolltes, politisches Urteil.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:13
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Das klingt nicht nach Notwehr, tut mir leid. Das ist ein gewolltes, politisches Urteil.
Weitere könnten folgen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:15
Zitat von boraboraborabora schrieb:Eine eigene Betrachtungsweise darf erlaubt sein.
Natürlich, die sei dir belassen, auch wenn sie noch so dämlich ist. sry
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ich behaupte gar nichts.
Du hast schon ziemlich viel behauptet.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:GERNE können wir, @Bone02943 Die Diskussion dann im Migranten-gewalt thread weiter führen, wo ich morgen die Links einstellen werde.
Kannst du gerne tun. Ich wüsste zwar nicht was es bringen sollte, da du mit einzelnen Urteilen nicht beweisen kannst das die Richter in diesem Land mit Absicht den Michel härter bestrafen und warscheinlich Migranten einfach immer öfter mal laufen gelassen werden, trotz Beweise die sie belasten.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:22
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Denn die Tötungsabsicht lässt sich alleine mit der Mitnahme des Messers darlegen.
Das hast du in welchem Zeitraum deines Jurastudium gelernt?
Oder ist das deine Küchentisch-Gerichtsbarkeit?
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Eine fast 20 cm lange Klinge
14cm
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Es war kein 5 Euro Taschenmesser, sondern ein langes Messer, einer Machete ähnlich.
ein 14cm Brotmesser ist einer Machete nun wahrlich nicht ähnlich.

Das ist ein gewöhnliches Brotmesser.

10210

Es könnte aber auch eines mit glatter und breiterer Klinge gewesen sein.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Und wer schafft es, sich bei einem richtigen Schwitzkasten dann noch schnell das Messer aus der Tasche zu ziehen und 6 mal zuzustechen, in die Brust?
Wenn du im Schwitzkasten bist hast du in der Regel die Hände frei und kannst zumindest einen Arm recht gut bewegen. Damit dann zuzustechen ist wohl kein Ding der Unmöglichkeit.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Das klingt nicht nach Notwehr, tut mir leid. Das ist ein gewolltes, politisches Urteil.
Ganz harter Tobak.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:28
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Du sagst, dass das Gericht einwandfrei gearbeitet hat, dass die Beurteilung des Deliktes gerechtfertigt sei, dem ist mit Nichten so.
Mir ist unklar warum du versuchst irgendwelche Nichten (deine?) hier mit einzubringen, aber was eine Revision weiss ich.
Auch bei äusserst rudimentärem Textverständnis sollte aber auffallen, dass ich im zitierten Abschnitt überhaupt nicht dazu Stellung nehme ob das Gericht einwandfrei gearbeitet hat.
Rs wirkt nicht sonderlich erbaulich dir dabei zuzusehen wie du dich an irgendwelchen Strohmännern abarbeitest, die du selbst zuvor zusammengestückelt hast.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Das Gericht hat in meinen Augen versagt, absolut und zu 100 %
Ich erspar es dir jetzt einmal in Prozent auszudrücken für wie sinnvoll ich es halte, wenn jemand ohne adäquate juristische Ausbildung und nicht im Vollbesitz der Ermittlungsergebnisse solche Häufchen in die Threads plaziert.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Denn die Tötungsabsicht lässt sich alleine mit der Mitnahme des Messers darlegen.
Quark.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Eine fast 20 cm lange Klinge , das weiss jeder, wird definitiv eine lebensgefährliche Verletzung verursachen.
Die Sosse zum Quark. Die Klinge war 14 cm, da fehlt noch ein ganzes stück zu 20 cm und dann hängt es immer noch davon ab wo und wie tief die Klinge eindringt.
Aber auch hier spare ich es mir dir einfachste anatomische Zusammenhänge nahe zu bringen.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Es war kein 5 Euro Taschenmesser, sondern ein langes Messer, einer Machete ähnlich.
Die Klingenlänge einer Machete ist erheblich grösser 14 cm.
Jetzt wird es dann echt albern.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:38
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Kannst du gerne tun. Ich wüsste zwar nicht was es bringen sollte, da du mit einzelnen Urteilen nicht beweisen kannst das die Richter in diesem Land mit Absicht den Michel härter bestrafen und warscheinlich Migranten einfach immer öfter mal laufen gelassen werden, trotz Beweise die sie belasten.
das habe ich nicht gesagt. Aber gerne nochmal, etwas deutlicher:

Es gibt genügend Urteile in diesem Land, die diese beschriebenen Tendenzen aufzeigen. Du unterstellst mir gleich eine Verschwörungstheorie, nett.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es könnte aber auch eines mit glatter und breiterer Klinge gewesen sein.
wäre dann aber kein Brotmesser mehr.
https://www.messerspezialist.de/messerlexikon

Und weisst du, wie viel kraft man mit einem Brotmesser aufwenden muss, um beispielsweise eine schweinebrust einzustechen, mit eben einem brotmesser? Ich kann es dir sagen, das braucht kraft. Ich würde generell zum zerlegen von Lebewesen dazu tendieren, ordentliche Schlachter Messer zu benutzen.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wenn du im Schwitzkasten bist hast du in der Regel die Hände frei und kannst zumindest einen Arm recht gut bewegen. Damit dann zuzustechen ist wohl kein Ding der Unmöglichkeit.
Nein, aber ein Ding des Kraftaufwandes eben doch. Mit einem Brotmesser, ist das wesentlich schwieriger.

Es tut mir leid, aber wenn du es für richtig empfindest, dass sich leute gegenseitig abstechen, dann hast du aber ein großes Problem.
Zitat von emanonemanon schrieb:Mir ist unklar warum du versuchst irgendwelche Nichten (deine?) hier mit einzubringen
mitnichten *
Zitat von emanonemanon schrieb:Die Klingenlänge einer Machete ist erheblich grösser 14 cm.
Wikipedia: Machete

ja, 6 cm größer, wirklich DER GROSSE unterschied. wirklich "Erheblich" größer. Ich weiss nicht, ob sich hier Klingen-Liebhaber tummeln, aber ich würde sagen, dass das schon unterschied macht, ob man sich mit einem 5 Euro Taschenmesser wehrt, das man gerade zufällig dabei hat, oder man sich ein fast 20 cm langes Messer holt. Übrigens ist es interessant, wie "groß" 6 cm für einige hier zu sein scheinen. :troll: Als wäre man unter Teenagern, die sich um p-Länge streiten.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:45
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:ja, 6 cm größer, wirklich DER GROSSE unterschied.
6 cm können einen erheblichen Unterschied machen.
Vielleicht rechnest du dir mal in deiner Freizeit aus, wieviel Prozent Unterschied zwischen 14 und 20 cm bestehen.
Da sind wir von Marginalien weit entfernt.
Aber geschenkt.
Dein Vortrag wird ja keinen Deut besser, wenn wir die Messerlänge unter den Tisch fallen lassen.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Übrigens ist es interessant, wie "groß" 6 cm für einige hier zu sein scheinen. :troll: Als wäre man unter Teenagern, die sich um p-Länge streiten.
Tja, das ist dann einfach nur eine dumme Aussage.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:46
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Es gibt genügend Urteile in diesem Land, die diese beschriebenen Tendenzen aufzeigen. Du unterstellst mir gleich eine Verschwörungstheorie, nett.
Die bastelst du dir doch selbst zusammen:
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Das klingt nicht nach Notwehr, tut mir leid. Das ist ein gewolltes, politisches Urteil.
-----
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:wäre dann aber kein Brotmesser mehr.
Es gibt auch andere Brotmesser. Wir haben selber welche, die sind wirklich einer Machete ähnlich. Aber i.d.R. ist ein Brotmesser eben das was ich als Bild verlinkt habe. So wie es auch dein Link zeigt.
Und bei einer länge von 14cm ist man weit von einer Machete entfernt.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Und weisst du, wie viel kraft man mit einem Brotmesser aufwenden muss, um beispielsweise eine schweinebrust einzustechen, mit eben einem brotmesser? Ich kann es dir sagen, das braucht kraft. Ich würde generell zum zerlegen von Lebewesen dazu tendieren, ordentliche Schlachter Messer zu benutzen.
Was tut das jetzt zur Sache?
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Nein, aber ein Ding des Kraftaufwandes eben doch. Mit einem Brotmesser, ist das wesentlich schwieriger.
Scheint aber leider geklappt zu haben.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Es tut mir leid, aber wenn du es für richtig empfindest, dass sich leute gegenseitig abstechen, dann hast du aber ein großes Problem.
Ich wüsste nicht wo ich sowas geschrieben hätte aber ok.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:57
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Natürlich, die sei dir belassen, auch wenn sie noch so dämlich ist. sry
Ein Verbrechen klein zu reden, oder gar als nichtig zu betrachten, ebenso, sry.

Die Mitnahme eines solchen Messers wird ebenso kleingeredet u. als normal gesehen, alles klar ;)

Ich wiederhole mich gerne: Hab schon geschrieben, das ich nach Sicht des EPs genau wußte, welchen Verlauf dieser Fall hier nimmt, getäuscht habe ich mich nicht.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Du hast schon ziemlich viel behauptet.
Weißt Du überhaupt, was eine Behauptung ist?

Dämlichkeiten musste ich in diesen Forum genug lesen, meistens in Politik^^


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 23:04
Zitat von boraboraborabora schrieb:Die Mitnahme eines solchen Messers wird ebenso kleingeredet u. als normal gesehen, alles klar ;)
Warum schreibst du das dauernd?
Ich jedenfalls finde es alles andere als normal sich zu bewaffnen und so durch die Gegend zu laufen.
Es ist höchstens eine immer stärker werdende Unsitte sich zu bemessern oder diese dann auch einzusetzen.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ich wiederhole mich gerne: Hab schon geschrieben, das ich nach Sicht des EPs genau wußte, welchen Verlauf dieser Fall hier nimmt, getäuscht habe ich mich nicht.
Ich hätte dir auch sagen können das hier die üblichen verdächtigen aufschlagen und Dinge herbeifantasieren die gar nicht bekannt sind. Hauptsache man kann den bösen Flüchtling als Messermörder hinstellen. Aber das war abzusehen sobald man wusste was für Personen beteiligt waren.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Weißt Du überhaupt, was eine Behauptung ist?
Ja natürlich. Hier zum Beispiel.
borabora schrieb (Beitrag gelöscht):Interessant manchmal, wie Verbrechen klein geredet werden.
Ich sehe nicht wo hier was klein geredet wird. Es ist eher der Appel sich an Fakten zu halten und sich keinen "Messermörder" herbeizufantasieren, wo es nach dem derzeitigen Stand der Fakten keinen gibt.
Aber klar, die Gerichte und Ermittlungsbehörden den glaubt man ja per se nicht. Da muss ja dann was im Busch sein und wenn es ein unsichtbares Kantholz ist.


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23.01.2019 um 23:05
Zitat von emanonemanon schrieb:6 cm können einen erheblichen Unterschied machen.Vielleicht rechnest du dir mal in deiner Freizeit aus, wieviel Prozent Unterschied zwischen 14 und 20 cm bestehen.Da sind wir von Marginalien weit entfernt.
in Anbetracht der Länge der Klinge und des Wirkungsunterschiedes einer 14 und einer 20 cm Klinge, macht es keinen Unterschied mehr. Unser Brotmesser würde mir aus dem Rücken wieder austreten, wenn man die klinge mit gesamter länge einführt, genauso wie eine Machete. Gut, ich bin sehr schlacksig, aber diese 6 cm machen in der Tötungswirkung keinen Unterschied mehr.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich wüsste nicht wo ich sowas geschrieben hätte aber ok.
Das herunterspielen dieser Tat, das nicht vorhandene Unrechtsempfinden deinerseits, lassen diesen Schluss zu. Hier wurde eine Tat begangen, die definitiv geplant war. Ich gehe nicht mit messer zu einer Schlägerei, wenn ich nicht vor habe den typen kalt zu machen. Ansonsten, wenn ich Angst habe, gehe ich gar nicht erst hin. Ist er aber. EInen Freispruch hätte es nicht geben dürfen.
Zitat von emanonemanon schrieb:Tja, das ist dann einfach nur eine dumme Aussage.
Naja, wenn dir deine heiligen 6 CM so wichtig sind, warum auch immer, sei es drum.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Was tut das jetzt zur Sache?
Ganz einfach. Aus dem Schwitzkasten heraus diese Wucht aufzubringen, dazu gehört einiges an Können oder glück. Daher bin ich stutzig, wie man 6 mal mit einer solchen Wucht aus dem Schwitzkasten heraus zu stechen kann. Es tut mir leid, jedesmal wenn ich im Schwitzkasten bin, komme ich gar nicht in die richtige Position ein Messer zu benutzen. und dann 6 mal, weil er beim ersten Stich nicht los ließ? Und wenn er doch los ließ, wieso sticht man noch weitere 5 mal drauf ein?

Ich kann mir das Szenario einfach nicht, so wie geschildert, vorstellen.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Scheint aber leider geklappt zu haben.
Richtig, wie war das möglich, 6 mal?
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ich wiederhole mich gerne: Hab schon geschrieben, das ich nach Sicht des EPs genau wußte, welchen Verlauf dieser Fall hier nimmt, getäuscht habe ich mich nicht.
Das dachte ich mir genauso. Liegt halt an der Politik-Spalte im Forum. Wenn halt immer dieselben3,4 Leute hier tag täglich von Morgens bis abends rumtippeln, kann man von Meinungsvielfalt nicht reden. Und ich persönlich, habe auch noch ein Lben asuserhalb dieses Forums, Gott sei dank.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 23:18
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Das herunterspielen dieser Tat, das nicht vorhandene Unrechtsempfinden deinerseits, lassen diesen Schluss zu.
Unsinn, es ist kein herunterspielen, wenn man jemandem wie dir den Wind aus den Segeln nimmt und deine überdreisten Versuche diese Tat ins extrem aufzubauschen entgegensteht.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Hier wurde eine Tat begangen, die definitiv geplant war.
Dafür gibt es gar keine Beweise und das fantasierst du dir herbei. Eher wohl du wünscht es dir herbei. Warum eigentlich wünschst du dir das es ein bestalischer Mord gewesen sein muss? Es muss doch Gründe haben, warum du dir das so vehement einredest und wünschst.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Ich gehe nicht mit messer zu einer Schlägerei, wenn ich nicht vor habe den typen kalt zu machen. Ansonsten, wenn ich Angst habe, gehe ich gar nicht erst hin. Ist er aber.
Es geht hier aber nicht um dich. Du bist in dem Fall überhaupt nicht beteiligt und es ist vollkommen egal was du getan hättest oder nicht.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:EInen Freispruch hätte es nicht geben dürfen.
Dem gegenüber ist das Gericht eben anderer Meinung. Aber evtl. wird das ganze ja noch weiter gehen. Vielleicht kommt dann noch mehr ans Licht und der Ausgang ist ein anderer. Aber das sind alles Spekulationen.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Es tut mir leid, jedesmal wenn ich im Schwitzkasten bin, komme ich gar nicht in die richtige Position ein Messer zu benutzen.
Oh sorry, ich wusste gar nicht das du ein Profi darin bist angegriffen zu werden und das man dich dabei so oft in den Schwitzkasten nimmt und du dich mit einem Messer verteitigen musst. :palm:
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Ich kann mir das Szenario einfach nicht, so wie geschildert, vorstellen.
Meinst du nicht das es trotzdem so vorgefallen ist?
Es gab mehrere Zeugen der Tat. Die Gerichtsmedizin kann den Stichwunden zuordnen aus welcher Richtung gestochen wurde. Meist wird man auch sagen können ob mit links oder rechts zugestochen wurde. Dazu wird man die Zeugenaussagen, die Aussagen des Täters und die Verletzungen verglichen haben. Scheinbar war das alles so weit stimmig.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Richtig, wie war das möglich, 6 mal?
Wenn jemand unter hohem Adrenalin steht, dann werden Kräfte frei die man kaum möglich hält. Da können auch 6 Messerstiche in wenigen Sekunden ausgeübt werden, ohne die ganze Tragweite zu begreifen. Ebenso kann jemand genug einstecken, wenn er unter Adrenalin steht und bekommt die Stiche so vielleicht im ersten Moment gar nicht mit. Aus diesem Grund feuern auch Polizisten manch mal 5-6 Schuss in die Brust, weil der verdächtige Angreifer sonst noch weiter angreifen kann.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 23:19
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb: wie war das möglich, 6 mal?
Könnte u. A. von einer vornherein möglichen niedrigen Hemmschwelle sprechen, als es andere haben.

Andere würden vielleicht "nur" ein mal zu stechen u. das Weite suchen.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Das dachte ich mir genauso. Liegt halt an der Politik-Spalte im Forum. Wenn halt immer dieselben3,4 Leute hier tag täglich von Morgens bis abends rumtippeln
Einige sehen dies u. das eben nicht realistisch. Reden so lange, bis am Ende der Täter eher unschuldig erscheint.

Wenn man das anbringt, kommen immer die gleichen Antworten.
Auch wird oftmals mit zweierlei Maß gemessen.
Ich bin jetzt raus.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 23:23
Zitat von boraboraborabora schrieb:Einige sehen dies u. das eben nicht realistisch. Reden so lange, bis am Ende der Täter eher unschuldig erscheint.
Sag mal willst du die Leute hier veralbern?

Das Gericht hat dem Täter die Unschuld bescheinigt. Alter hier wird eine Scheiße geschrieben das ist echt lächerlich.

Ruf doch an da beim Gericht und sage denen bitte die haben sich vertan und müssen den Täter verurteilen, oder besser zeige die Richterin doch an, wenn du die Beweise hast das dort gelogen wurde.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wenn man das anbringt, kommen immer die gleichen Antworten.
Auch wird oftmals mit zweierlei Maß gemessen.
Ich bin jetzt raus.
Jaja und vorher schön den Angreifer zum unschuldigen Opfer herbeireden. So lächerlich.

Sry aber so eine Dreistigkeit regt mich einfach auf.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 23:26
@Dr.Trollinger
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Alleine das Mitnehmen des Messers als Tatwaffe spricht für Planung und damit für Mord.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Wenn du mit einer Waffe losziehst, lässt sich Planung unterstellen -> Mord. Klar, passt das nicht in jedermanns Weltbild, aber das ist dann sein Problem.
Das ist grob falsch. Planung ist kein Mordmerkmal.

Zu den hartnäckigsten rechtlichen Missverständnissen gehört die Annahme, dass sich Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) dadurch unterscheiden, dass als Mörder verurteilt wird, wer die Tötung geplant hat, wohingegen die spontane Tötung im Affekt kein Mord, sondern ein Totschlag sei. Das stimmt aber nicht. Im deutschen Recht ist der Umstand, ob eine Tat geplant oder spontan erfolgte für die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag ohne Bedeutung. Richtig ist, dass wegen Mordes verurteilt wird, wer einen anderen Menschen tötet und – das zeichnet den Mord aus – mindestens ein Mordmerkmal hinzutritt.

https://rechtstipp24.de/2017/12/22/mord-oder-totschlag-mit-planung-oder-spontan-im-affekt/

Tatmerkmal Mordlust:
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Punkto Macht hätte wir schon , da es also um die Macht über dieses Mädchen ging. Auch das der Mörder eine Waffe zu einer Prügelei mitnimmt, zeugt von Planung und damit auch Mordlust, zumindest aber muss davon ausgegangen werden, dass der Gedanke des lebensgefährlichen Einsatzes dieses Messers bereits von Beginn an gegeben war. Nur weil man sich dann heraus lügt, ist das nicht rechtens.
Bei der Mordlust ist der Tod des Opfers der einzige Zweck der Tat. Es geht dem Täter einzig darum, einen Mann oder eine Frau sterben zu sehen. Außerdem handelt es sich um einen Mord, wenn die Tötung aus Angeberei geschieht oder eine nervliche Stimulation erzeugt. Auch sportliches Vergnügen oder eine derartige Handlung aus Zeitvertreib lassen deutlich Mordlust erkennen.

https://www.anwalt.org/mord/#Ohne_besonderes_Merkmal_kein_Mord_Eine_Definition

Mordlust dem Notwehrhandelnden zu unterstellen um ein Mordmerkmal festzustellen kann definitiv verneint werde. Ob es sich hierbei sogar um Rücktritt nach § 24 I 2 StGB handelt müsste ich recherchieren. Der Notwehrhandelnde hat seinem Angreifer noch geholfen, was klar gegen Mordlust spricht.
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:Der Angeklagte beteuert dagegen Notwehr. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte habe er außerdem versucht, die Blutungen zu stoppen und sei auch nicht vor der Polizei geflohen, so die Verteidigung.
Mordmerkmal Befriedigung des Geschlechtstriebs
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Gut, man könne so weit gehen und sagen, dass es tatsächlich ein sexuelles Motiv gibt, nämlich dieses Mädchen. Daher sehe ich auch diesen Aspekt als gegeben an.
Es liegt immer dann ein Mord per Gesetz vor, wenn der Tötungsakt dem Täter zur sexuellen Erfüllung dient oder er sich an der Leiche vergehen will. Der Bundesgerichtshof (BGH) geht auch dann von einem Mord aus, wenn der Täter ein Opfer vergewaltigt und als Folge seines Übergriffes den Tod der angegriffenen Person zumindest billigend in Kauf nimmt.
Ein Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes ist auch dann zu bejahen, wenn sich der Täter beim Betrachten eines Videos, welches seine Tötungshandlung zeigt, sexuell stimuliert fühlt.
https://www.anwalt.org/mord/#Ohne_besonderes_Merkmal_kein_Mord_Eine_Definition

Das Mädchen ist nicht das „Opfer“ bzw. das Ziel. Also nein. Vergewaltigt hat der Notwehrhandelnde nun wirklich nicht.

Mordmerkmal Habgier
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Da wir also von Besitz-ansprüchen des Mörders gegenüber dem Mädchen ausgehen müssen - denn dieses war allem anschein nach Grund für die Tat - kann man diesen Aspekt ebenfalls als gegeben betrachten.
Wenn ein Gewinnstreben derartig übersteigerte Maße annimmt, dass im Zweifel auch Menschenleben für eine Vermögensmehrung geopfert werden, so handelt es sich um Mord aus Habgier. Erfasst wird hier ein Verlangen nach materiellen Gütern und Vorteilen, welches eine erhebliche Hemmungs- und Rücksichtslosigkeit aufweist.
https://www.anwalt.org/mord/#Ohne_besonderes_Merkmal_kein_Mord_Eine_Definition

Einfach Nein. Raus. Wenn ich mich recht entsinne, ohne Gewähr, dann gilt die Faustregel: Habgier = Geld/Wertgegenstand

Sauberer und geordneter geht es wirklich nicht gerade. Nicht meine Zeit. Falls Interesse besteht, kann ich morgen meinen Professor im Strafrecht fragen wie er den Fall einschätzt.

Allein die Tatsache, dass das Gericht Notwehr festgestellt hat erübrigt die Diskussion um Mord oder nicht. Solange sich an dem Passus nichts ändert. Kannst du sagen was du willst. Er ist kein Mörder.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 23:30
@CrowsClaw
Vielen Dank für die Richtigstellung.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 23:32
@CrowsClaw

Sehr guter und fundierter Beitrag, der sich sehr positiv von dem Getrolle, Stammtischgelaber und der Stimmungsmache abhebt. :Y:


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 23:44
@Photographer73

Du weißt, ich schätze Deine Meinung oft, nur ist man natürlich nicht immer konform.
Daher meine Frage:
Wäre es auch Getrolle, Stammtischgelaber und Stimmungsmache, wenn es Dein Kind gewesen wäre?


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

24.01.2019 um 00:13
@yong

Du hast recht, wir haben uns schon oft kontrovers unterhalten, man muß ja auch nicht immer einer Meinung sein. ;) Zu deiner Frage - die emotionale Seite spielt bei der juristischen Aufarbeitung keine Rolle. Als ich zuerst von dem Fall hörte, dachte ich auch wtf ?! Bei näherer Betrachtung mußte ich meine Meinung aber revidieren.

Wir haben hier zwei Personen, zwischen denen es auch in der Vergangenheit schon körperliche Auseinandersetzungen gab. Der Verstorbene brach dem anderen Typen den Kiefer. Als sie sich jetzt verabredeten (was natürlich eine völlig bescheuerte Idee war), war klar, daß es wohl wieder zu Handgreiflichkeiten kommen wird. Das jetzige Opfer schlug dem "Täter", ich setze es jetzt mal bewußt in Anführungszeichen, direkt einen vor den Latz, die Aggression ging also direkt von ihm aus. Der andere zog ihm dafür die Flasche über den Schädel und wurde dann in den Schwitzkasten genommen. Wie würden wir den Fall beurteilen, wenn er dabei erstickt wäre ?

Stattdessen zog er das Messer und stach mehrfach auf das Opfer ein. Find ich das richtig ? Natürlich nicht. Aber wer weiß wie bedrohlich die Situation war, ob er kaum noch Luft bekam, der andere aber nicht von ihm abließ ? Das Opfer stand unter Drogen, war voll mit Adrenalin, evt hat er die Stiche erstmal gar nicht wirklich gemerkt und ließ erst nach dem 6 Stich los. Der " Täter" flüchtete nicht, sondern versuchte sogar noch zu helfen, bis die Polizei kam. Das spricht alles klar gegen eine bewußte Tötung.

Auch wissen wir nicht, was dem Gericht noch alles vorlag. Aus Jux und Dollerei werden sie nicht auf Notwehr entschieden haben. Muß man nicht gut finden, kann man geteilter Meinung drüber sein. Dem Gericht und den Ermittlungsbehörden aber wieder sonstwas zu unterstellen und fleißig Sprüche zu klopfen, ist für mich Stammtisch.


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