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Das gepfändete Haustier

115 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tiere Pfändung Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 10:05
Im Internet ist der Fall aktuell sehr präsent: Mopsdame Edda wurde von der Stadt Ahlen gepfändet.
Eddas Familie hatte Schulden bei der Stadt, unter anderem waren sie die Hundesteuer für Edda schuldig. Das einzige von Wert war Edda selbst, die als Rassehund einen gewissen finanziellen Wert darstellt. Also wurde Edda gepfändet und von der Stadt Ahlen zu Geld gemacht, um die Schulden zu tilgen.
Ohne Zweifel ist in diesem Fall einiges schief gegangen, so wurde Edda über ein Internetportal für Kleinanzeigen verkauft und nicht, wie bei Pfändungen üblich, entsprechend versteigert. Darum soll es hier aber nicht gehen.
Sondern vielmehr um die Frage:
Ist es moralisch vertretbar, ein Lebewesen zu pfänden?
Einerseits erscheint es logisch, den Hund zu pfänden, wenn die Besitzer auch ausgerechnet die Hundesteuer schuldig sind. Mit Zeitpunkt der Pfändung laufen dann diesbezüglich auch keine weiteren Schulden auf. Andererseits macht eine Pfändung dann nur bei Rassehunden Sinn, die auch jung und gesund sind, ein Mischling, alt oder chronisch krank stellt weniger einem Wert dar. Halter von letzteren Hunden machen dann munter weiter Schulden.
Andererseits hat ein Hund wie auch andere Tiere eine Bindung zu seinem Menschen. Ist es richtig, einen Hund zum Zweck der Schuldentilgung aus seiner Familie zu reißen?
Was darf man nun, moralisch gesehen, pfänden? Den Mops, den Zuchthengst, den Kanarienvogel mit seltener Farbgebung? Den Mischling, das alte Kaninchen, die kranke Katze? Das Aquarium mit Süßwasserfischen, die Kois aus dem Gartenteich, die Würgeschlange? Macht man einen Unterschied, ob das Tier eine Bindung zu seinem Menschen hat, oder muss das egal sein?
Wie wägt man den Rechtsanspruch des Gläubigers gegen das Recht des Tieres ab?
Nach entsprechenden Presseveröffentlichungen scheint es so zu sein, dass Haustiere nicht gepfändet werden können, hiervon kann das zuständige Verwaltungsgericht aber auf Antrag des Gläubers abweichen. Nutztiere können generell gepfändet werden. Demnach ist also kein Tier vollständig davor geschützt, gepfändet zu werden.
Hätte bei euch jemand Schulden und nichts von Wert außer seinem Haustier, würdet ihr es pfänden?


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Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 10:07
"Tatsächlich sind Haustiere nach Paragraph 811c der Zivilprozessordnung nicht pfändbar. Eine Ausnahme können Tiere von hohem finanziellen Wert darstellen, dabei ist allerdings auch die Bindung des Tiers zu Familie zu beachten."
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1113348.ahlen-mopsdame-edda-von-der-stadt-gepfaendet-und-auf-ebay-verkauft.html

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.html
Das dürfte dann unter Kleintiere in beschränkter Zahl fallen.


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04.03.2019 um 10:18
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Ist es moralisch vertretbar, ein Lebewesen zu pfänden?
Vom Tier aus gedacht scheint es erst mal eine sehr drastische Maßnahme zu sein. Andererseits scheinen aber die finanziellen Mittel der Familie nicht ausreichend zu sein, um dauerhaft für das Wohlergehen des Hundes (hochwertiges Futter, präventive Tierarztbesuche, Behandlungen bei Krankheiten) sicherzustellen. Von da her macht es wieder Sinn.

Wir waren vor zwei Jahren in einer unverschuldeten schwierigen finanziellen Lage (unerwartete Eigenbedarfskündigung). Wir sind dann u.a. einigen Spargruppen beigetreten und waren sehr erstaunt, wie viele Menschen dort Haustiere halten (und große Probleme haben, sich und die Tiere z.B. ausreichend mit Essen zu versorgen).

Von daher finde ich es in Ordnung, wenngleich für den Hund vemutlich auch nicht die beste Lösung.


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04.03.2019 um 10:25
@MissMary

Das hat allerdings, rein rechtlich gesehen, mit der Pfändung nichts zu tun.
Hinzu kommt, dass für den prämierten Riesenschnauzer gesorgt wäre durch die Pfändung, für den foxgedackelten Pudelterrier aber nicht.
Mir kam diese Sichtweise auch in den Sinn, aber auf Grund der „Ungerechtigkeit“ würde ich persönlich das nicht als Argument heranziehen wollen.


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Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 10:26
War denn sichergestellt, dass der neue Besitzer des Hundes tatsächlich in der Lage ist, sich finanziell angemessen um das Tier zu kümmern? Nur so würde es für mich persönlich vertretbar sein.


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Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 10:31
@Zerina
Ob man sich da in diesem speziellen Fall Gedanken drum gemacht hat, kann ich dir gar nicht sagen. De facto hat die neue Besitzetin aber wohl schon rund 2000€ beim Tierarzt gelassen für den Mops.
Der ihr als gesund verkauft wurde.
Insofern scheint mir das sichergestellt.


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04.03.2019 um 10:45
Ist doch schon längst klargestellt, dass der Mops nicht hätte gepfändet werden dürfen.
http://www.spiegel.de/panorama/ahlen-mops-edda-haette-nicht-gepfaendet-werden-duerfen-a-1255948.html
Eine Sprecherin des Ministeriums sagte der "Rheinischen Post": "Um Geldforderungen einzutreiben, können zwar auch Tiere gepfändet werden, Haustiere jedoch grundsätzlich nicht." Nur in Ausnahmefällen könnte ein Vollstreckungsgericht auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers eine Pfändung des Haustieres zulassen.
@Ilvareth
ein paar Links im EP hätten nicht geschadet.


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Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 11:05
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Ist es moralisch vertretbar, ein Lebewesen zu pfänden?
Grundsätzlich sind Tiere pfändbar, weil sie grundsätzlich wie Sachen behandelt werden (sonst könntest du auch keine Katze "besitzen" oder einen Hund).

Die Ausnahmen wurden ja schon genannt, da ist aber die Sicht des Schuldners die maßgebende. Zu einem Haustier baut man eben eine u.U. starke persönliche Beziehung auf und dessen Wegnahme wäre eine zu große Härte.
Das Pfandrecht soll ja nicht grausam sein, sondern zu einem Ausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner führen.

Aber eine Art Recht des Tieres, nicht gepfändet zu werden, gibt es nicht. Es gibt ja auch kein Recht des Tieres, nicht verkauft oder verschenkt zu werden.

Die konkrete Pfändung des Mopses hat natürlich einen gewissen Slapstickcharakter. VErkauf über einen privaten E-Bay-Account, der Käufer fühlt sich über den Zustand des Hundes getäuscht und ein Vollstreckungsgericht hat darüber wohl auch nicht entschieden.
Insgesamt eine eher schmachvolle Sache für die Stadt Ahlen, da sollte man in solchen "komischen" Fällen dann doch Rechtsrat einholen. Ich kann mir geradezu vorstellen, wie da der Kämmerer hemdsärmelig meinte: "Da nehmen wir der Frau den Mops weg (ich bitte zu berücksichtigen, dass ich mir trotz einer Steilvorlage hier jeglichen flachen Witz gespart habe) und verkloppen den bei E-Bay."


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04.03.2019 um 11:12
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Grundsätzlich sind Tiere pfändbar, weil sie grundsätzlich wie Sachen behandelt werden (sonst könntest du auch keine Katze "besitzen" oder einen Hund).
Wenn Tiere als Sachen gelten, wozu gibt es dann ein Tierschutzgesetz ???
Wikipedia: Tierschutzgesetz (Deutschland)


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Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 11:16
@Alek-Sandr
wie Sachen behandelt werden und eine Sache sein sind zwei verschiedene Dinge ;)
§ 90a
Tiere
1Tiere sind keine Sachen. 2Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. 3Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
https://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html


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Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 11:18
Zitat von Alek-SandrAlek-Sandr schrieb:Wenn Tiere als Sachen gelten, wozu gibt es dann ein Tierschutzgesetz
Gleich drei Fragezeichen?

Na ja, Tiere gelten auch nicht als Sachen, das hast du falsch wieder gegeben. Sie werden aber - so wie ich schrieb - dem Grunde nach wie Sachen behandelt.
Mit der Maßgabe, dass für eine Katze, anders als für eine Kaffeetasse, noch weitere Gesetze gelten. U.a. solche, die dem Tierwohl dienen.

Da gibt es z.B. den § 90a BGB, der das letztlich beinhaltet:

"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

Da steht genau das, was ich eben sagte.

Wäre es anders, könntest Du kein Haustier besitzen.


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Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 11:36
..macht absolut kein Sinn, bzw. da fragt man doch doch was als nächstes kommt....
Werden irgendwann auch Kinder gepfändet bzw. weggenommen, weil irgendwelche Schulden offen sind, und sich diese ohne die Kinder leichter begleichen lassen, da ja die Kosten wegfallen? oder wie? :D

Was ich auch ganz kurios finde....bestimmte Sachen wie TV oder Auto dürfen ja nicht gepfändet werden, zu wichtig für den Alltag bzw. Lebensmittelpunkt usw... ja und ein Hund dann nicht oder wie? An den ist man doch noch mehr gebunden / gewöhnt also an ein TV oder Auto. Die Logik kapier ich echt nicht ganz
... aber gut da muss man halt Hirn ausschalten, wenn es um so manche Gesetze geht.
Zitat von ZerinaZerina schrieb:War denn sichergestellt, dass der neue Besitzer des Hundes tatsächlich in der Lage ist, sich finanziell angemessen um das Tier zu kümmern? Nur so würde es für mich persönlich vertretbar sein.
ja das ist auch so ne Frage... wer weiß ob da drauf geachtet wurde. Anscheinend gilt hier echt der Satz ..."Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer."


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04.03.2019 um 11:50
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:"Um Geldforderungen einzutreiben, können zwar auch Tiere gepfändet werden, Haustiere jedoch grundsätzlich nicht."
Nun scheint es zunächst aber nicht so einfach zu sein, Haustier von Nutztier zu unterscheiden. Einfaches Beispiel ist das Pferd, das, je nach konkretem Fall, als Haustier oder als Nutztier gelten kann. Gleiches gilt für „Hunde mit Beruf“, also Lawinensuchhunde, Blindenhunde etc.
Nehmen wir mal einen privat gehaltenen Hund, der in der Rettungshundestaffel der freiwilligen Feuerwehr „arbeitet“ (eine solche gibt es hier in der Nachbarstadt). Schon wird es schwierig, ihn als Haustier oder Nutztier eindeutig zuzuordnen.
Und Tiere, die nicht domestiziert wurden, also viele Exoten, gelten nicht als Haustier, sondern als Heimtier. Nach der zitierten Formulierung darf dann die Bartagame oder der Leguan gepfändet werden.


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04.03.2019 um 11:56
@Ilvareth
als Haustiere in Bezug auf Nicht-Pfändbarkeit gelten Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden ;)


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04.03.2019 um 13:01
Ich finde es fragwürdig, Tiere wie Sachen zu bewerten. Es wird Zeit, an dieser legalisierten Sauerei etwas zu ändern.


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Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 13:09
Die Stadt hat richtig gehandelt, denn wer nicht hören will muss fühlen.
Natürlich ist der Mops jetzt der Gelackmeierte, aber wenn Herrchen nicht zahlen kann, haben halt alle darunter zu leiden.

Und warum sollte ein Hund nicht gepfändet und verkauft werden? Die Hauptsache ist doch, dass die Schulden beglichen werden.
Wenn solche Gesetze geändert würden, käme demnächst ein anderer an und würde sich beschweren, weil sein Auto gepfändet wird und er nicht mehr bei Aldi einkaufen kann.

Gnadenlos muss geholt werden, was zu holen ist.


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Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 13:12
Ein Auto ist kein Lebewesen. Das ist für mich nicht vergleichbar.


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04.03.2019 um 13:17
So, ganz einfach mal die Rechtslage ... emotionslos, wie es sich gehört:

"Tiere, die vom Schuldner gehalten werden, sind unpfändbar. ...

Ausnahmsweise kann der Gläubiger die Zulassung der Pfändung beantragen, wenn die Unpfändbarkeit aufgrund des hohen Wertes des Tiers eine Härte für den Gläubiger bedeuten würde. Der Wert des Tieres muss 250 EUR deutlich übersteigen, maßgebend ist allein der materielle Wert des Tieres, nicht auch der ideelle Wert. Eine Pfändung kommt demnach bei wertvollen Reitpferden, Rassehunden oder seltenen Tierarten in Betracht. Explizit für unpfändbar erklärt wurde aber ein 20jähriges Reitpferd (AG Paderborn DGVZ 1996, DGVZ Jahr 1996 Seite 44). ...

Damit der Antrag des Gläubigers begründet ist, bedarf es einer Interessensabwägung: Auf der einen Seite muss die Unpfändbarkeit eine Härte für den Gläubiger bedeuten ... und auf der anderen Seite dürfen der Pfändbarkeit keine berechtigten Interessen des Schuldners sowie der Tierschutz entgegenstehen.

Berechtigte Interessen des Schuldners ergeben sich bspw. aus seiner emotionalen Bindung an das Tier oder aus einem konkreten Affektionsinteresse am „Behalten“ des Tieres (Dietz GVZ 2003, 81 ff.). Auch eine gefühlsmäßige Bindung von Kindern oder alten, kranken, allein lebenden Menschen ist hier zu berücksichtigen.

Soweit Belange des Tierschutzes berührt sind, bleibt das Tier unpfändbar. Dies ist dann der Fall, wenn das Tier bei einer Pfändung Schaden nehmen würde, zB bei einer Pfändung eines Jungtieres, das auf seine Mutter anwiesen ist oder bei einer emotionalen Bindung des Tieres zum Schuldner (Dietz DGVZ 2003, DGVZ Jahr 2003 Seite 81 ff.). ...

Der Gläubiger hat beim Amtsgericht – Vollstreckungsgericht nach §§ ZPO § 764 Abs. ZPO § 764 Absatz 1, ZPO § 764 Absatz 2, ZPO § 802 einen Antrag auf Zulassung der Pfändung zu stellen und hat dabei das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. ZPO § 811C Absatz 2 darzulegen und ggf. zu beweisen. Nach der Interessensabwägung und nach Anhörung des Schuldners entscheidet der Rechtspfleger durch Beschluss, § 20 Nummer 17 RPflG. Soweit das Tier für pfändbar erklärt wird, ist die Pfändung mit dem Erlass des Beschlusses möglich."

aus: BeckOK ZPO/Forbriger, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 811c Rn. 1 - 8


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04.03.2019 um 13:29
Zitat von phase2facephase2face schrieb:Die Hauptsache ist doch, dass die Schulden beglichen werden.
Ist das wirklich so einfach?
Ich verstehe das Argument zu sagen, einer kann ja nicht auf der einen Seite Schulden machen, die er nicht tilgen kann, und auf der anderen Seite Geld für ein Haustier ausgeben, Geld, mit dem er eigentlich seine Schulden abstottern könnte, und der Gläubiger bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Aber so ganz ohne Einschränkung mag ich dem auch nicht zustimmen, denn es geht ja dabei nicht nur um ein Tier, sondern auch um einen Menschen, dem man einen treuen Begleiter nimmt. An dieser Stelle ist ein Tier nicht eben nur eine Sache mit einem finanziellen Wert.
Und im Vergleich, der Fernseher ist nicht pfändbar, wobei ich da noch viel eher sagen würde, da kann man auch drauf verzichten, wenn man keine Kohle hat.


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Das gepfändete Haustier

04.03.2019 um 14:03
Zitat von allmotlEYallmotlEY schrieb:Ich finde es fragwürdig, Tiere wie Sachen zu bewerten.
Das werden sie auch nicht. Aber wenn Du generell keine sachenrechtlichen Vorschriften darauf anwenden möchtest, könntest du auch keine Tiere halten.
Daher ist das schon sinnvoll. Es klingt halt für jemanden, der damit wenig zu tun hat, irgendwie "unmenschlich".


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