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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

97 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderarbeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

09.05.2011 um 07:46
eine tolle wahl ist es, entwerder verhungern oder kinderarbeit. das nenne ich die wahl zwischen pest und cholara.

diese kinderarbeit ist nicht nur zerstörerisch gegen über kindern, sondern vernicht auch arbeitsplätze in der s.g. entwickelten welt. kinderarbeit hat somit auch negative globale auswirkung.

@DieSache
ja,da hast du recht. chemie konzerne die hier produzieren hier unter sehr strengen umwelt auflagen und werben damit und gleichzeitig produzieren sie in den s.g. unterentwickelten ländern und scheren sich ein dreck um diese auflagen. ein menschenleben ist für die nichts wert und die umwelt, na was sollst. nach uns die sintflut, hauptsache die börsendividenden stimmen.

das einzige was hilft ist ein embargo für diese waren. leider sind wir selber so abgestumpf und kaufen weiter bei kik usw ein, regen uns aber über die herstellungs bedingungen auf.

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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

09.05.2011 um 10:31
@dasewige

das Problem durch den globalen Handel, oft weiß der Endverbraucher nicht woher seine Waren stammen, die er/sie ich so zulegt. Z.B. billig Textilien, wobei ich von denen generell abraten würde, da sie oft Schadstoffe durch Anbau der Baumwolle und Rückstände von Bleiche und Färbung enthalten !

Mag nicht für jeden in Frage kommen, aber ich kauf lieber SecondHand Klamotten als im Textildiscounter. Vorteil hier, die Sachen wurden schon mehrfach gewaschen und enthalten dadurch schon weniger Rückstände bestimmter Chemikalien, als fabrikneue Kleidung aus diesen von dir erwähnten Dritt bzw Entwicklungsländer !


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

09.05.2011 um 10:39
@25h.nox

wenn die Welt wirklich gerecht wäre, dann müsste keine so großen Hunger und Not leiden, aber die Welt wird nie ein solch gerechter Ort sein, wie ihn sich viele "Möchtegern-Weltverbesserer" wünschen, die Realität wie mit Menschenleben umgegangen wird ist leider wirklich alles andere als gelebte soziale Emanzipation !


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09.05.2011 um 14:21
Gibt es im Internet Webseiten welche sich direkt mit Boykott von verschiedenen Firmen beschäftigen?!


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

10.05.2011 um 00:05
@cellospieler das ist in vielen fällen unvermeidbar, weil die eltern nicht genug geld haben um ihre kinder zu ernähren. auch kann so manchmal ein bruder zur schule gehn(ja, bruder, die mädchen sind in den beteffenden ländenr nichts wert).

@dasewige die preise werden durch weniger kinderarbeit nicht spürbar steigen, warum auch, gibt ja genug arbeitslose erwachsene die man ausbeuten kann wenn die kinder wegfallen.

@DieSache auchwenn ich das nicht ganz so schwarz sehe muss ich dir für den moment aber doch recht geben.
Zitat von macbookmacbook schrieb:Gibt es im Internet Webseiten welche sich direkt mit Boykott von verschiedenen Firmen beschäftigen?!
ds ehh nutzlos, kinderarbeit steckt überall drin.


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

23.05.2011 um 21:30
ich fände essinnvoll wenn die bedingungen für kinder, die arbeiten müssen, weil es nicht anders geht verbessert werden würden. außerdem sollten man ein mindestalter festlegen, damit nicht die ganz kleinen noch kind sein können..
jetzt kommen wahrscheinlich komentare wie "nein, blödsinn das muss ganz abgeschafft werden", aber wie stellt ihr euch das vor? die eltern haben kaum genug geld um den kindern essen zu geben, geschweige denn sie in die schule zu schicken. darum schicken sie sie arbeiten.


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 20:47
Kinderarbeit verbieten? Dann muss KIK zumachen und ich kann sehen, wo ich billige Klamotten für meine Kinder herbekomme.


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24.05.2011 um 21:29
In vielen Gegenden der Welt sind die Eltern darauf angewiesen dass ihre Kinder mit bauf dem Feld arbeiten um die Ernährung für die folgenden Monate sicher zu stellen. Was bilden wir uns eigentlich ein in kulturelle und soziale Bedingungen anderer Länder eingreifen zu wollen


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 21:33
@Klartexter


Genau, wo kämen wir denn da hin, wenn wir Kinderarbeit, Kindersoldaten, Kinderprostitution abschaffen wollten. Jedem seine Kultur.


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 21:36
@Doors

Eben, jedem in seinem Land seine Kultur. Ich will mir ja auch nicht vorschreiben lassen dass wir hier Kinderarbeit einzuführen hätten. Wenn Länder dies nicht wollen oder können, so müssen sie das schon selber regeln aber dieses chauvinistische Gehabe diverser westlicher Staaten geht mir völlig auf den Sack, dass sie immer meinen sie hätten die Weisheit beim Schopfe gepackt und nur ihre Ansicht der Welt wäre die richtige


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 21:38
@Klartexter

Wenn andere Kulturen gern Sklaven halten, Andersgläubige ausrotten oder Nachbarstaaten überfallen, dann ist das eben deren Hobby.
Eigentlich schade, dass uns die Allierten das 1945 verboten haben.


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 21:41
@Doors

Ich bilde mir nicht ein anderen Staaten etwas vorschreiben zu können, ausgenommen dem intervenieren wegen einem Völkermord.
Und was andere Länder für eine Kultur haben, ist mir ziemlich schnuppe


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 21:44
Zitat von DoorsDoors schrieb:Eigentlich schade, dass uns die Allierten das 1945 verboten haben.
wo gabs den in deutschland "kinderarbeit"?


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 21:50
Hö! :D

Moment, ... lese noch mal nach.
Lol, mangelnde Hobbys.

Die Spackos haben ganz einfach einen an der Waffel.
Wir können wegsehen oder hinsehend inaktiv bleiben. - Ist in etwa das Gleiche.


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 21:51
@seven_of_nine

Etwas Nachhilfe in Geschichte (1941 bis 1945)

Jugendliche Zwangsarbeiter/innen

Angesichts des anhaltenden Arbeitskräftemangels in Deutschland wurden während des Krieges Kinder und Jugendliche aus Polen und der Sowjetunion vermehrt in der Landwirtschaft, später auch in der Industrie zur Arbeit herangezogen. Sie wurden offen diskriminiert und vom deutschen Jugendschutzgesetz ausgenommen. 1941 wurde gesetzlich festgelegt, dass polnische Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren den Arbeitsregeln für Erwachsene unterlagen. In den Deportationszügen aus dem Osten kamen jedoch häufig auch deutlich jüngere Kinder mit. Zwar gab es eine Anordnung des „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“, Fritz Sauckel, vom Januar 1944, die Kinderarbeit unter 12 Jahren verbot und 12–13-jährigen nur leichte Tätigkeiten, maximal vier Stunden täglich, erlaubte. Die Durchsetzung in der Praxis sah jedoch meist anders aus, und in der Landwirtschaft existierten nicht einmal diese theoretischen Beschränkungen. Die ausländischen Kinder und Jugendlichen waren vom Schulbesuch ausgeschlossen, ihre Löhne waren minimal. Nur baltische Kinder waren d en deutschen gleichgestellt und konnten sich auf deren Rechte berufen. Aus den anderen besetzten Ländern gelangten fast nie Jugendliche unter 16 Jahren zur Arbeit nach Deutschland.



Am Schlimmsten erging es jüdischen Kindern und Jugendlichen, die in Ghettos und Konzentrationslagern inhaftiert waren; in einigen Lagern mussten bereits Fünf- und Sechsjährige Zwangsarbeit leisten.

(SP)


Literatur

Hoffmann, Katharina: Zwangsarbeit in der Landwirtschaft. In: Ulrike Winkler (Hg.): Stiften gehen. NS-Zwangsarbeit und Entschädigungsdebatte. Köln: PapyRossa 2000, S. 130–147.

Spoerer, Mark: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Stuttgart/München: DVA 2001.


Über Zwangsarbeit von Kindern in Westdeutschland nach 1945:

http://www.heimkinder-ueberlebende.org/german.html (Archiv-Version vom 21.10.2011)


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 21:51
Kein Thema Kinderarbeit ABSCHAFFEN.

Ich muß jetzt mal eine Ketzerische Frage stellen.

Wozu gibt es eigentlich die UNO, wenn Sie es noch nicht einmal schafft, minimalste Menschenrechte, auch Weltweit durchzusetzen.

Es kann nicht angehen, das seitens dieser angeblichen Vereinten Nationen, Kinderrechte nur auf dem Papier bestehen und Staaten, die gegen Konventionen verstoßen, nichts, ABSOLUT NICHTS zu befürchten haben. Ein Verbales DU DU am Mikrophon, sonst keinerlei Maßnamen.

Was ist den mit den Philipinen, wo kleine Mädchen im Alter ab 5 anschaffen gehen.
Was ist mit Indien, wo Kinder aus den niederen Kasten, Hart arbeiten müssen.
Was ist mit Afrika, wo Kinder in vielen Staaten als Kindersoldaten kämpfen.

Meines erachtens nach, braucht die UNO eine rundherum Erneuerung.
UND DAS ABSOLUT DRINGEND.


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 21:52
Zitat von seven_of_nineseven_of_nine schrieb:wo gabs den in deutschland "kinderarbeit"?
Ist diese Frage ernst gemeint?


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 21:54
@Klartexter

Es gibt Grundsätze:

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


PRÄAMBEL

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.


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24.05.2011 um 21:55
@Doors

Tja, nur gibt es Länder die diese nicht anerkennen


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Kinderarbeit - verbieten oder verbessern?

24.05.2011 um 22:00
@Klartexter

Was mir diese Staaten nicht sympathischer macht.


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