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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

1.116 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschenrechte, Todesstrafe, Kindermord ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

01.08.2019 um 12:43
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Auch wenn ich mit Dir zum Teil übereinstimme, gibt es kein Vergewaltier Gen. Das ist Quatsch. Es gibt genetische Dispositionen wie zB Risikobereitschaft, die wenn sie ungünstig zusammentreffen, das Risiko erhöhen, aber es gibt keine genetische Komponente, die einen Menschen unweigerlich zum Vergewaltiger macht.
Da gehe ich auch ganz, ganz stark von aus, das es kein Vergewaltigungs- Gen gibt. Das wollte ich mit meinem Kommentar auch nicht behaupten. Ich versuche es noch mal, vielleicht gelingt es mir ja diesmal besser zu beschreiben, was ich meine. Es gibt ja biologische (zb Botenstoffe, Gene, Hormone, etc) und soziale Fakoren (zb Erziehung, alles was der Mensch erlebt etc) welche das Denken, Fühlen usw stark beeinflussen. Ich denke (in die Richtung wird auch intensiv geforscht), es besteht die Möglichkeit, wenn mehrere Faktoren ungünstig vorhanden sind (zb genetische Veranlagung zu Aggressivität, fehlende Botenstoffe verändern das Gefühlsleben, als Kind sexuellen Missbrauch ausgesetzt gewesen usw), dass dieses dazu führen kann, dass der Mensch diese Straftaten begeht ohne es kontrollieren zu können. Das wollte ich lediglich mit dem Beispiel veranschaulichen. Ich wollte nicht behaupten, dass die im Beispiel genannten Faktoren tatsächlich dazu führen. Kann ich auch nicht, die Forschung dazu steht noch ziemlich am Anfang Ich denke, wenn es so sein sollte, dann liegt es nicht an eins, zwei Faktoren sindern wird um einiges Komplexer sein. Bei einer Anomalie vom Gehirn wiederum könnte diese bereits ausreichen, denn
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es gibt hingegen einige Formen von Frontalhirnschäden (zB bei Unfällen) die eine Impulskontrolle drastisch verringern. Diese Menschen, die eigentlich nicht viel für ihr Verhalten können, müssen dennoch dauerhaft untergebracht werden.


Ja, das habe ich mit Anomalie gemeint. In der Neurobiologie wurden ja schon mehrere, wirklich krasse Verhaltensänderungen aufgezeigt wenn zb der präfrontale Cortex betroffen ist. Bei Veränderungen am Mandelkern ebenfalls.Je nach Bereich können zb Triebe nicht mehr kontrolliert werden, kaum bis keine Gefühle sind mehr vorhanden, usw. Selbst Menschen die vorher charakterlich das komplette Gegenteil waren haben sich, je nachdem welcher Bereich betroffen ist, entsprechend verändert. Es gibt auch die Vermutung, dass im vorderen Hirn die Ursache für Pädophile liegt. Bewiesen ist es nicht. Es gibt dokumentierte Fälle, wo plötzlich Pädophilie auftritt und dieser auch nachgegangen wird, sie schaffen es nicht, diese zu kontrollieren. Einige haben durch Unfall irreparable Schäden, da bleibt es. Bei anderen hat sich heraus gestellt, dass sie einen Gehirntumor im vorderen Bereich des Gehirns haben. Nach Entfernung des Tumors war auch die Pädophilie wieder komplett weg.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Diese Menschen, die eigentlich nicht viel für ihr Verhalten können, müssen dennoch dauerhaft untergebracht werden.
Natürlich. Die Gesellschaft hat ein Recht auf Schutz. Und wenn es irreparabel Schäden sind, dann geht es einfach nicht anders. Ein Freiheitsentzug unter unwürdigen Bedingungen (oder schlimmer) kann ich grundsätzlich nicht gutheißen, in so einem Fall ist es noch weniger vertretbar. Niemand sollte für etwas bestraft werden, worauf er keinerlei Einfluss hat. Das wäre keine Gerechtigkeit sondern zutiefst grausam.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich bin eindeutig gegen die Aberkennung von Menschenrechten für wen auch immer. Das ist unserer Gesellschaft nicht würdig.
Da bin ich ganz deiner Meinung. Ich finde es wirklich grausam, menschenverachtend und abstoßend wenn Menschen zu Opfer werden weil jemand seine Bedürfnisse über die anderer stellt. Sei es nun aufgrund sexuellem Verlangen, Mordlust, Habgier oder was auch immer. Ich kann verstehen, wenn Gemüter in so einem Fall "hochkochen" und im ersten Moment so einem Täter das Schlimmste wünschen. Kein Verständnis habe ich für überlegte und durchdachte Forderungen, extremen Straftätern (überhaupt einem Menschen) die Menschenrechte aberkennen zu wollen-besser gesagt was mit dieser Forderung gemeint ist- oder sogar die Bereitschaft hätten, dieses selber aktiv an Extremstraftäter auszuüben. Der Täter soll Qualen erleiden weil er Qualen verursacht hat, er hat weder ein Anrecht auf Unversehrtheit, auf Leben, auf irgendwas. Das steht den Taten der Täter in nichts nach und ist ebenso abstoßend, grausam, und menschenverachtend. Und wie man dieses als gerechtfertigt und angemessen sehen kann ist mir einfach unbegreiflich.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich wäre allerdings dafür, dass einige Personen eben keine 2. / 3. / 165. Chance bekommen müssen
Ich schreibe jetzt zum fünfteqn mal eine Antwort zur Überlegung, ob jeder Täter eine 2. Chance verdient hat oder ob einige diese von vorneherein nicht bekommen sollten. Ich bin total zwiespältig. Ich tendiere sehr zu "zweite Chance grundsätzlich möglich aber verbunden mit sehr hohen Anforderungen u. Vorraussetzungen (also keine Garantie, diese tatsächlich auch zu bekommen)". Wenn ich aber an Kaliber wie Ted Bundy denke, dann tendiere ich mehr zu 2. Chance kann von vorneherein in Ausnahmefällen verwehrt werden. Diese Entscheidung sollte aber mMn bei jedem Täter individuell geprüft werden. Es sind in der Regel diverse Einflüsse welche zur Tat geführt haben. Diese sollten für die Entscheidung auch berücksichtigt werden. Es geht ja auch bei weitem nicht nur um den Täter, den Opfern und deren Angehörige muss man auch gerecht werden. Die Gesellschaft im Gesamten kann ebenfalls nicht komplett außer acht gelassen werden. Aber wenn da nur Platz für Gefühle wie Hass oder Rache ist, dann ist das auch keine Basis für eine Entscheidung. Ich weiß es einfach nicht. Wie gut, dass ich dieses nicht zu entscheiden habe. Ha, eine Aussage kann ich doch treffen, 165. Chance ist mir definitiv und ohne Zweifel zu viel des Guten ;)

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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

02.08.2019 um 01:27
Zitat von XanaXana schrieb:Natürlich. Die Gesellschaft hat ein Recht auf Schutz. Und wenn es irreparabel Schäden sind, dann geht es einfach nicht anders. Ein Freiheitsentzug unter unwürdigen Bedingungen (oder schlimmer) kann ich grundsätzlich nicht gutheißen, in so einem Fall ist es noch weniger vertretbar. Niemand sollte für etwas bestraft werden, worauf er keinerlei Einfluss hat. Das wäre keine Gerechtigkeit sondern zutiefst grausam.
So langsam hab ich das Gefühl, du bist mein Klon.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Alle diese Personen bedürfen allerdings keiner psychologischen Hilfe zur Wiedereingliederung, weil es für solche Personen einfach keine Wiedereingleiderung geben dürfte.
Warum nicht? Wenn eine Strafe verbüßt ist, ist sie verbüßt. Sicherungsverwahrung wird nicht in jedem Fall ausgesprochen, nur dann, wenn man sicher weiß, dass das anders nicht machbar ist.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

29.08.2019 um 10:05
Nein. Entweder für alle Aberkennen (die, die denjenigen zur Straftat trieben - also "die Gesellschaft/alle") oder für niemanden. Menschenrechte heißen Menschenrechte weil alle eben Menschen sind - und für alle die gleichen Rechte gelten.

Nicht etwa "Menschen die ich mag"-Rechte - die man nur an Leute die man mag vergibt. (Im gleichen Zug könnte man auch Todesstrafe wieder fordern oder Minderheiten ausrotten wollen, weil sie einem nicht passen.)


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29.08.2019 um 10:46
@sunshinelight

Ok, die Antwort kommt spät, aber besser als nie:

Als plastische Beispiele würde ich die Haupttäter von Lügde oder den Täter in Freiburg, der mit seiner Lebensgefährtin zusammen deren Sohn an Vergewaltiger verschachert hat - soweit man das von außen beurteilen kann - als Fälle sehen, in denen ich eine erneute Freilassung für nicht verantwortbar halten würde. Das sind 'Männer' in einem mittleren Lebensalter, die wiederholt oder mehrfach in schwerster Form Kinder missbraucht haben, da würde ich den Schutz der Allgemeinheit vor Folgetaten für das höherwertige Rechtsgut halten, als den Wunsch nach Freiheit des Täters. Wer Freiheit will, sollte wohl besser keine Kinder vergewaltigen. Und sollten solche Menschen eine lange Strafe abgesessen haben, ändert sich doch nicht deren Charakter.

Ich würde für diesen relativ kleinen Personenkreis von Schwersttätern einfach immer den Schutz der Bevölkerung vorziehen und deren Freilassung halte ich für völlig sinnlos. Das mag auch daran liegen, das ich der romantisierenden Erlebnispädagogik Resozialisierung nicht weit traue. Ich traue ihr zu, einen mehrfachen Mofadieb in besseres Fahrwasser zu bringen, nicht jedoch einen Serienmörder oder Ähnliches.

Insofern sehe ich hier die Menschenrechte auch bei einer Unterbringung bis zum Tode gewahrt und selbst für solche Täter darf die Unterbringung nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, muss sie ja auch gar nicht.

Allerdings kann man sich dann die 'Vorbereitung auf die Freiheit' sparen.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

29.08.2019 um 22:41
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Als plastische Beispiele würde ich die Haupttäter von Lügde oder den Täter in Freiburg, der mit seiner Lebensgefährtin zusammen deren Sohn an Vergewaltiger verschachert hat - soweit man das von außen beurteilen kann - als Fälle sehen, in denen ich eine erneute Freilassung für nicht verantwortbar halten würde. Das sind 'Männer' in einem mittleren Lebensalter, die wiederholt oder mehrfach in schwerster Form Kinder missbraucht haben, da würde ich den Schutz der Allgemeinheit vor Folgetaten für das höherwertige Rechtsgut halten, als den Wunsch nach Freiheit des Täters. Wer Freiheit will, sollte wohl besser keine Kinder vergewaltigen. Und sollten solche Menschen eine lange Strafe abgesessen haben, ändert sich doch nicht deren Charakter.
In Deutschland gibt es doch die Prüfung der Notwendigkeit einer Sicherungsverwahrung und auch in der Sicherungsverwahrung hat man die Möglichkeit, noch einmal rauszukommen.

Eine Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Öffentlichkeit, geht keine Gefahr (mehr) von einem aus, besteht auch keine Notwendigkeit, ihn (weiter) sicher zu verwahren.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Insofern sehe ich hier die Menschenrechte auch bei einer Unterbringung bis zum Tode gewahrt und selbst für solche Täter darf die Unterbringung nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, muss sie ja auch gar nicht.

Allerdings kann man sich dann die 'Vorbereitung auf die Freiheit' sparen.
Freiheitsentzug ist eine Strafe, aber auch sie ist begrenzt. Sie wird nur auf Lebensdauer angesetzt, wenn es nicht anders geht.

Ich kenne deinen beschriebenen Fall nicht, ich beschäftige mich dafür viel zu selten mit Kriminalfällen, aber jeder Täter verdient die Chance, sich erneut zu bewähren. Einfach mal kollektiv Sicherungsverwahrungen anzuhängen, halte ich für falsch.
Die, bei denen es nötig ist, sitzen auch in der Sicherungsverwahrung.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

30.08.2019 um 07:56
Ich persönlich finde nicht,das jeder Mensch eine zweite Chance verdient hat bzw sich zu bewähren. Ein Vergewaltiger oder Kinderschänder der einem anderen Menschen oder schlimmer noch einem Kind, sein ganzes Leben zerstört hat, keine zweite Chance verdient. Wenn jemand mal was geklaut hat oder sowas dann klar aber nicht bei den oben genannten Verbrechen.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

30.08.2019 um 08:01
@ribster
Doch, natürlich.
Jemand, der Reuefähig und einsichtig ist, hat definitiv Chancen verdient. Besonders, wenn er seine Strafe verbüßt hat.


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30.08.2019 um 13:10
@sunshinelight

Ich denke so pauschal wie Du das formuliert hast, kann man das nicht sagen. Leider sitzen eben nicht alle, die besser dort sitzen in permanenter Sicherungsverwahrung.

Eine Prognose der Gefährlichkeit ist immer auch zu einem gewissen Anteil Kaffeesatzleserei und beispielsweise der Täter aus Freiburg, der mit der Mutter zusammen deren Sohn jahrelang vergewaltigt hatte und an Vergewaltiger verkauft hatte, kam just aus einer Strafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. Wäre er dort weggesperrt geblieben, wäre einem kleinen Jungen viel erspart geblieben.

Einer der vielleicht prominentesten Fälle war sicherlich Jack Unterweger, dessen Resozialisierung der Stolz einer ganzen Zunft war. In Wirklichkeit begann er nach der Entlassung dann eine weitere Mordserie, die im Gegensatz zur ersten leicht verhinderbar gewesen wäre.

Menschen, die Resozialisierung als Beruf betreiben, wollen auch erfolgreich sein. Das ist nicht verwerflich. Daher weisen sie Erfolge vor. Und wenn es mal nicht klappt, sind es ja in aller Regel nicht deren Kindern, die dann tot sind. Ich sehe im Falle von extremen Gewalttätern, zu denen Kinderschänder immer gehören, die Sozialromantik der Resozialisierung oft als sehr bedenklich an.

Daher wäre meine persönliche Vorstellung: Wer Freiheit will, soll halt keine Kinder vergewaltigen oder töten.
Die Rückfallquote von Kinderschändern ist sehr hoch und das wäre für mich Anlass genug, sie durch Dauerverwahrung so weit wie möglich zu senken.

Es gibt halt Dinge, die können mal passieren, zB in jungen jahren betrunken ein Fahrrad zu klauen, ein solcher Täter ist mit großer Wahrscheinlichkeit resozialisierbar und es gibt Dinge, die können nicht mal so eben passieren, setzen eine völlig abseitige Psyche voraus und die bleibt doch leider abseitig.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

30.08.2019 um 17:54
Entschuldige @sunshinelight aber das ist doch ein Hohn gegen alle Opfer dieser Schwerverbrecher. Wenn ich ein Kind missbrauche, zerstören ich das ganze Leben dieses Unschuldigen Kindes.

Es wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schwere Traumata durch diese Abscheuliche Tat davon tragen, vielleicht wird dieses Kind in Zukunft nie eine richtige Beziehung führen können oder was auch immer aufgrund dieses Traumas.

Dann zu sagen hey, wenn der Täter Reue zeigt, ist ja alles in Ordnung, er hat zwar das Leben eines Menschen zerstört aber hey ihm tut das ganz toll leid und er weiß das er scheisse gebaut hat also ist doch alles in Ordnung.

Das ist schon echt Harter Tobak für mich. Nehmen wir doch mal als Beispiel den Josef Fritzl. Der Mann hat nicht nur seiner eigenen Tochter 24 Jahre lang die Freiheit geraubt sondern sie auch in dieser Zeit mehrmals sexuell missbraucht und mehrere Kinder mit ihr gezeugt durch den sexuellen Missbrauch.

Es wäre für dich also in Ordnung wenn dieser Mensch, der abscheuliche Menschen unwürdige Verbrechen begangen hat, heute wieder auf freiem Fuß wäre wenn er sagt er bereut es und weiß das es falsch war ?

Was glaubt’s du wie würde denn das Opfer reagieren, wenn auf Einmal die Person die sie jahrelang gequält und missbraucht hat beim einkaufen neben ihr an der Kasse steht bestimmt Ein sehr tolles Gefühl.

Wir sollten bei solchen Verbrechen immer zuerst an die Opfer denken Opferschutz muss immer an erster Stelle stehen.

Resozialisierung kann nur bei Menschen funktionieren die psychisch dies auch verarbeiten können bzw WOLLEN. Jemand der einen Menschen umbringt oder auf andere Art und weise das Leben zerstört, hat meiner Meinung nach kein Recht auf ein Leben in Freiheit er hat es einem anderen Menschen mutwillig genommen warum sollte er dann das Recht darauf haben?


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

30.08.2019 um 19:26
Entmenschlichung ist die einfachste - und gleichzeitig verabscheunenswürdigste - Form der Manipulation und Projektion. Niedere Motive.
Urmenschlich nachvollziehbar und erklärbar. Aber menschlich, heutzutage, untragbar und eines intelligenten, aufgeklärten Geistes nicht würdig. Egal was, ausnahmslos.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

31.08.2019 um 06:49
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich denke so pauschal wie Du das formuliert hast, kann man das nicht sagen. Leider sitzen eben nicht alle, die besser dort sitzen in permanenter Sicherungsverwahrung.
Ich habe nichts pauschal formuliert, sondern habe erklärt, dass die Sicherungsverwahrung immer in Einzelfällen überlegt wird und habe dir vorgehalten, dass eine pauschale Sicherungsverwahrung für alle nicht der richtige Weg ist.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Eine Prognose der Gefährlichkeit ist immer auch zu einem gewissen Anteil Kaffeesatzleserei und beispielsweise der Täter aus Freiburg, der mit der Mutter zusammen deren Sohn jahrelang vergewaltigt hatte und an Vergewaltiger verkauft hatte, kam just aus einer Strafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. Wäre er dort weggesperrt geblieben, wäre einem kleinen Jungen viel erspart geblieben.

Einer der vielleicht prominentesten Fälle war sicherlich Jack Unterweger, dessen Resozialisierung der Stolz einer ganzen Zunft war. In Wirklichkeit begann er nach der Entlassung dann eine weitere Mordserie, die im Gegensatz zur ersten leicht verhinderbar gewesen wäre.
Ja, natürlich kann das keiner voraussehen, aber so lange jemand keine Anzeichen zeigt, weiterhin gefährlich zu sein, gibt es keine Berechtigung, diesen Menschen weiter festzuhalten.

Ich habe mir mal deinen besagten Fall aus Freiburg angeguckt und das ist ja wirklich ein extremer Fall.

Das Problem aber ist nach wie vor, dass rückblickend alles einfacher zu beurteilen ist.

Hättest du damit gerechnet? Hättest du das voraussehen können? Ein ganz, ganz spezieller Fall.

Jack Unterweger ist ein bekannter Fall, aber nicht jeder Mörder wird rückfällig. Auch dort gibt es Prüfungen der Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung. Bei Jack wär sie gut gekommen, richtig. Daher wird heute auch strenger geprüft.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Daher wäre meine persönliche Vorstellung: Wer Freiheit will, soll halt keine Kinder vergewaltigen oder töten.
Hier geht es nicht darum, ihre Freiheit zu erhalten, denn eine Freiheitsstrafe steht ja an. Die Frage lautet, wie geht es nach der Strafe weiter? Das wird ganz individuell entschieden.
Zitat von ribsterribster schrieb:Entschuldige @sunshinelight aber das ist doch ein Hohn gegen alle Opfer dieser Schwerverbrecher. Wenn ich ein Kind missbrauche, zerstören ich das ganze Leben dieses Unschuldigen Kindes.
Der Hohn, gesteigert blanker Hohn, bezeichnet in der Kommunikation eine stark abschätzige Verhaltensweise gegenüber anderen. Die Redensart „mit Hohn und Spott“ unterschied ursprünglich noch zwischen verächtlich und Lächerlichmachen, heute ist mit Hohn meist beides gemeint. Verwandt mit dem Hohn ist außerdem die Häme, jedoch ist die Ehrabschneidung bei der Häme Teil einer übergeordneten Profilierungsstrategie.
Wikipedia: Hohn
Zitat von ribsterribster schrieb:Es wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schwere Traumata durch diese Abscheuliche Tat davon tragen, vielleicht wird dieses Kind in Zukunft nie eine richtige Beziehung führen können oder was auch immer aufgrund dieses Traumas.
Ja, richtig.
Zitat von ribsterribster schrieb:Dann zu sagen hey, wenn der Täter Reue zeigt, ist ja alles in Ordnung, er hat zwar das Leben eines Menschen zerstört aber hey ihm tut das ganz toll leid und er weiß das er scheisse gebaut hat also ist doch alles in Ordnung.
Das musst du mir mal zeigen, wo das jemand gesagt hat, ehrlich, ich finds nicht.

Es geht darum, eine Strafe, für das, was man getan hat, zu erhalten und die Sicherungsverwahrung ist für Menschen, die nicht aus ihrer Haut können, einfach immer wieder Menschen zu zerstören.
Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sie dient dazu, die Öffentlichkeit zu schützen. Ist diese aber auf Prüfung nicht notwendig, wird sie auch nicht angewendet.
Zitat von ribsterribster schrieb:Es wäre für dich also in Ordnung wenn dieser Mensch, der abscheuliche Menschen unwürdige Verbrechen begangen hat, heute wieder auf freiem Fuß wäre wenn er sagt er bereut es und weiß das es falsch war ?
Du hast eine erstaunliche Auffassung von der Sicherungsverwahrung... Ich hab das Gefühl, du setzt sie mit Vollzug gleich...
Zitat von ribsterribster schrieb:Resozialisierung kann nur bei Menschen funktionieren die psychisch dies auch verarbeiten können bzw WOLLEN. Jemand der einen Menschen umbringt oder auf andere Art und weise das Leben zerstört, hat meiner Meinung nach kein Recht auf ein Leben in Freiheit er hat es einem anderen Menschen mutwillig genommen warum sollte er dann das Recht darauf haben?
Na, wollen tut das sicher jeder.
Was meinst du mit psychisch verarbeiten?

Er ist ja auch seinem Urteil entsprechend für eine gewisse Zeit nicht in Freiheit, aber jede Strafe endet und juristisch ist der Fall dann erledigt, wenn nicht eben eine Sicherungsverwahrung vorgesehen ist, wenn eine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist und eine weitere Gefährdung für die Öffentlichkeit besteht.


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Aberkennung der Menschenrechte für Verbrecher?

11.09.2019 um 11:20
Reue erklären kann jeder nach einer Tat, das ist nur ein billiges Lippenbekenntnis, viel heiße Luft ohne notwendigen Wahrheitsgehalt.

Besser wäre eine generelle Pflicht zur Wiedergutmachung, sprich Opfer sollten auf jeden Fall alle Auslagen, Therapiekosten und am besten noch ein dickes Schmerzensgeld zu erwarten haben, und zwar durch den Staat vom Täter kassiert, ohne wenn und aber, nicht mühsam privat (!) über Gerichte erkämpft und anschließend auf eigene (!) Kosten per Gerichtsvollzieher beigetrieben, und wenn der Täter da gerade nichts hat oder sein Geld schlau versteckt oder an Verwandte überschrieben hat, schaut das Opfer in die Röhre, wie es heute leider oft genug vorkommt, was viele von vornherein davor abschreckt, diesen steinigen, seelisch belastenden und oft genug sinnlosen (da oft mit langem und geldfressendem Kampf verbundenen) Weg zu gehen. Und der Täter lacht ein weiteres mal.
Gerechtigkeit? Ha, selten so gelacht. [Zynismus/off]


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11.09.2019 um 12:34
Zitat von RaoRao schrieb:und zwar durch den Staat vom Täter kassiert
Klappt halt nur, wenn der Täter Geld hat.
Zitat von RaoRao schrieb:was viele von vornherein davor abschreckt, diesen steinigen, seelisch belastenden und oft genug sinnlosen
Da hilft anwaltliche Beratung. Man kann durchaus Schmerzensgeld z.B. als Bewährungsauflage fest setzen, dann hat der Täter ziemlich viel Interesse daran, das zu bezahlen.
Zitat von RaoRao schrieb:Reue erklären kann jeder nach einer Tat, das ist nur ein billiges Lippenbekenntnis, viel heiße Luft ohne notwendigen Wahrheitsgehalt.
Stimmt schon. Aber in der Regel erkennt man das schon, ob es einer ernst meint oder es nur als Floskel herunter leiert.


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11.09.2019 um 12:59
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Klappt halt nur, wenn der Täter Geld hat.
Irgendwann hat er wohl welches, außer er will den Rest seines Lebens bei Muttern schmarotzen oder hartzen gehen.


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11.09.2019 um 13:00
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Da hilft anwaltliche Beratung. Man kann durchaus Schmerzensgeld z.B. als Bewährungsauflage fest setzen, dann hat der Täter ziemlich viel Interesse daran, das zu bezahlen.
Warum wird das dann so selten gemacht? Wird davon abgeraten, oder "verrät" man Opfern einfach nicht, daß das geht?


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11.09.2019 um 13:00
Zitat von RaoRao schrieb:außer er will den Rest seines Lebens bei Muttern schmarotzen oder hartzen gehen.
Das sind halt einige. Vor allem, wenn einem alles weggepfändet werden würde, besteht kaum Motivation, Geld zu verdienen.

Wenn der Täter solvent ist, dann hat man ja in aller Regel kein Problem damit, das Geld einzutreiben. Das Problem entsteht eben dann, wenn das nicht der Fall ist.


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11.09.2019 um 13:02
Zitat von RaoRao schrieb:Wird davon abgeraten, oder "verrät" man Opfern einfach nicht, daß das geht?
Wer sollte denn bitte an so was Interesse haben?

In der Regel sind die Opfer halt nicht (hinreichend) anwaltlich vertreten. Bzw. kümmern sich nicht darum.
Aber so selten ist das nun nicht.


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11.09.2019 um 13:08
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das sind halt einige. Vor allem, wenn einem alles weggepfändet werden würde, besteht kaum Motivation, Geld zu verdienen.
Aber ein (eigenes) Auto fahren wollen die meisten trotzdem. Wird auf Mami oder Schwester angemeldet, und schon "hat er trotzdem kein Geld". Übrigens gibt es bei chronischen Geldschuldnern durchaus die Möglichkeit, ihm als Druckmittel den Führerschein zu zwicken, dann nutzt ihm auch das anmelden der Karre auf andere nichts mehr.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:In der Regel sind die Opfer halt nicht (hinreichend) anwaltlich vertreten. Bzw. kümmern sich nicht darum. Aber so selten ist das nun nicht.
Dann gehören sich diese untauglichen Anwälte verklagt. Ich denke aber eher, man will gar nicht, daß sich diese Möglichkeit in großem Maßstab herumspricht.
Schadensersatz wenn es irgendwelche Firmen trifft jederzeit, das wird auch in der Presse sehr gern an die große Glocke gehängt, aber bei Gewalttaten Täter gegen Opfer, irgendwie das große Schweigen.
Oder wenn man mal was darüber liest, dann meistens mit dem Text, daß die Forderungen auf Schadensersatz ins Leere liefen, weil der Täter (angeblich) nix hat. Obwohl er mit einer dicken Karre durch die Gegend fährt und auf großem Fuß lebt. Mir sind solche Fälle zu Ohren gekommen. Irgendwie scheint aus meiner Sicht da der Wurm drin zu sein.


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11.09.2019 um 13:41
Zitat von RaoRao schrieb:Übrigens gibt es bei chronischen Geldschuldnern durchaus die Möglichkeit, ihm als Druckmittel den Führerschein zu zwicken
Gibt es das?
Zitat von RaoRao schrieb:Dann gehören sich diese untauglichen Anwälte verklagt.
Wenn es ein Beratungsfehler ist, klar.
Aber meist wird erst gar kein Anwalt damit betraut.


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11.09.2019 um 13:45
Wer jemals im Knast war oder mit Menschen zu tun hatte, die dort einsitzen, dem ist schnon klar, dass es mit "Menschenrechten für Verbrecher" nicht so weit her ist. Wer aus verständlichen Gründen vor Selbsterfahrungen zurück schreckt, kann ja mal Leute befragen, die eingesessen haben.


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