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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

112 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Täter, Verteidigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 15:42
@Draiiipunkt0
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb: Aber auch der Einsatz von Waffen ist halt manchmal notwendig , zB wenn der Angreifer körperlich überlegen ist.
Da Stimme ich dir voll und ganz zu.

@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: Die meisten "Notwehrsituationen" laufen so ab, dass alle sich prügeln oder provozieren und am Ende liegt einer blutend am Boden. Da herauszufinden, ob eine Notwehrsituation vorlag, ist recht schwierig. Zumal die Beteiligten nicht unbedingt dazu neigen, die Wahrheit zu sagen.
Auch hier stimme ich zu. Es ist teilweise unmöglich da herauszufinden, ob es Notwehr war oder nicht. Oder wer hat zuerst geschlagen und wer nicht...etc etc...

Wenn jedoch dieser Herr hier links im Bild,

http://www.amam-magazine.com/valuev.jpg (Archiv-Version vom 10.10.2014)

in einer Disko von nem Betrunkenen 170cm großen Dorfpöbel angegriffen wird und er volles Rohr aufs Gesicht gibt, dann ist es wohl auch kaum mit Notwehr zu rechtfertigen. Wahrscheinlich sogar auch wenn er von 2 oder drei Leuten (ohne Gegenstände etc.) angegriffen wird. Da weiß er auch in einer hektischen Situation, dass seine Schläge verehrend sind und schwerste Verletzungen beim Gegenüber verursachen.

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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 15:52
Glücklicherweise sind es meistens irgendwelche Proll-Asis, die einen grundlos angreifen, und deren größte Schwäche ist ihre Kampfstellung.
Sie marschieren meistens mit erhobenen Fäusten breitbeinig auf einen zu, also erstmal schön mit voller Wucht in die Genitalien treten, wodurch die Deckung runter geht.
Dann kann man ggf. noch eine rechts-links-Kombo nachlegen. (Tipp: immer schön frontal mit den Handballen arbeiten, schont die Finger).
Anschließend festhalten bis die Bullen eintreffen. (wahlweise mit Kabelbinder festnehmen)


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 15:56
Zitat von Dome83Dome83 schrieb:Wenn jedoch dieser Herr hier links im Bild,

http://www.amam-magazine.com/valuev.jpg (Archiv-Version vom 10.10.2014)

in einer Disko von nem Betrunkenen 170cm großen Dorfpöbel angegriffen wird
Das ist dann vermutlich Beihilfe zur Selbsttötung :) Wer den Typ angreift ist sicherlich lebensmüde.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 18:52
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:erstmal schön mit voller Wucht in die Genitalien treten
lol :D

Wenn der Andere im Nahkampf ausgebildet ist, weiß er, wie er diesen Tritt zu kontern hat, und mit einem Handgriff (sic!) würdest du am Boden liegen, und zwar auf dem Bauch. Dann würde seinerseits ein Tritt in deine Genitalien folgen, von hinten. Wenn das eine Frau mit spitzen Schuhen macht, oder ein Kerl mit Kampfstiefeln, kannst du dich von deinen Klöten verabschieden.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 18:54
@KillingTime
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Wenn der Andere im Nahkampf ausgebildet ist, weiß er, wie er diesen Tritt zu kontern hat, und mit einem Handgriff (sic!) würdest du am Boden liegen, und zwar auf dem Bauch.
Du hast ne blühende Fantasie :D

Dich gibts noch? Ich dachte, du hättest das Forum verlassen?


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 19:00
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Wenn der Andere im Nahkampf ausgebildet ist, weiß er, wie er diesen Tritt zu kontern hat, und mit einem Handgriff (sic!) würdest du am Boden liegen,
@Draiiipunkt0

So unrecht hat er gar nicht. Habs selber vor zig Jahren erlebt. Bin (wirklich) unschuldig in einen Streit geraten und hab gemeint eben so einen von Dir beschriebenen Typen zu verputzen. Nach 5 Sekunden lag ich am Boden völlig weggetreten mit gebrochenem Oberkiefer. Später erfuhr ich das der nette "Herr" amtierender Kickboxmeister der hiesigen Grosstadt war, uuups scheisse gelaufen...


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 19:06
Zitat von LaucottLaucott schrieb:So unrecht hat er gar nicht. Habs selber vor zig Jahren erlebt. Bin (wirklich) unschuldig in einen Streit geraten und hab gemeint eben so einen von Dir beschriebenen Typen zu verputzen. Nach 5 Sekunden lag ich am Boden völlig weggetreten mit gebrochenem Oberkiefer. Später erfuhr ich das der nette "Herr" amtierender Kickboxmeister der hiesigen Grosstadt war, uuups scheisse gelaufen...
Deshalb immer aus dem Hinterhalt angreifen und am besten so, dass der Gegner dannach nicht mehr in der lage ist zurück zu schlagen.
Ok, das zählt dann nicht mehr als Notwehr, aber vllt. als Präventivschlag:D


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 19:10
@nananaBatman

Am besten aus Schlägereien raus halten. Man sollte nur angreifen, wenn man selber angegriffen wird oder man sieht das ein Unschuldiger verletzt wird. Man sollte dies aber auch nur tun, wenn man eine Kampfsportart kann, am sich auch verteidigen kann. Sollte die Schlägerei weitergehen und man kann sich nicht selbst verteidigen, dann wird man zu Boden gehen und mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 19:14
@nananaBatman

Leichter gesagt als getan:). Ich griff frontal an da er permanent meine damalige Frau anmachte und beleidigte. Da ich auch ziemlich gross bin und nicht schmächtig dachte ich das macht Eindruck auf ihn, da er nicht wie ein ausgebildeter Fighter wirkte , was für ein fataler Irrtum...


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 21:19
Die Justiz tut sich oft sehr schwer damit, Tätern Einhalt zu gebieten. Selbst dann, wenn ein Täter jemanden ernsthaft verletzt.

Was der Staat und die Justiz aber überhaupt nicht leiden mag, ist, wenn Leute ihr Recht selbst in die Hand nehmen, oder sich ohne die Hilfe der Justiz wehren.

Der Staat fühlt sich in seiner Macht bedroht, wenn Leute anfangen, Selbstjustiz zu verüben, oder sich "zu hart wehren".
Als Exempel werden solche Fälle von übermäßiger Wehrhaftigkeit und Selbstjustiz auch strenger verfolgt, als die Taten von Tätern.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 21:55
Der Threadtitel ist schon irreführend , es geht hier nicht um Selbstverteidigung sondern um Selbstjustiz.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 23:12
@Cyprexx123
Taser sind seit 2008 verboten,Elektroschocker sind erlaubt solange sie das PTB Zeichen haben.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 23:14
@Kirschi

Genau das hab ich gemeint ;-)


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08.05.2015 um 23:15
@Cyprexx123
Jetzt wo ich den Beitrag nochmal lese.. Sorry,ist ja schon spät :D


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 23:17
@Kirschi

Tja ich muss arbeiten... es sind aber noch mehr Waffen verboten aber wenn man sie im Notfall einsetzt kann man nicht dafür bestraft werden, nur das man sie besitzt.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 23:39
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Der Threadtitel ist schon irreführend , es geht hier nicht um Selbstverteidigung sondern um Selbstjustiz.
Einspruch Euer Ehren, Selbstverteidigung ist durchaus gerechtfertigt wenn es um die eigene Gesundheit geht! Selbst wenn der Angreifer danach etwas lädiert aussieht, was ist denn schon dabei? Denkst du wirklich solche Typen haben Mitleid mit dir wenn du schon am Boden liegst, an was glaubst du eigentlich? Daran, dass der Täter dich erstmal die 110 anrufen lässt und dann seelenruhig wartet bis er festgenommen wird?
Auf diesem Gebiet habe ich schon einiges erlebt und könnte sicherlich nicht mehr mitschreiben wenn ich damals einfach stillgehalten hätte. Notwehr ist gesetzlich verankert und kann im Falle von Gefahr jederzeit angewandt werden, schließlich nimmt ja auch der Täter deine Gesundheit spielend in Kauf.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

08.05.2015 um 23:55
@Streckenläufer
Zitat von StreckenläuferStreckenläufer schrieb:Einspruch Euer Ehren,
Wir können uns gerne duzen!

Ansonsten bin ich voll bei dir.
Zitat von StreckenläuferStreckenläufer schrieb:Notwehr ist gesetzlich verankert und kann im Falle von Gefahr jederzeit angewandt werden, schließlich nimmt ja auch der Täter deine Gesundheit spielend in Kauf.
So einfach ist das nicht , die verhältnismässigkeit der Mittel muss gewahrt werden.
Du kannst nicht einfach so jemanden in notwehr zusammenschlagen und das wars , sowas zieht fast immer eine anzeige nach sich .
Fein raus bist du wenn bei deinem "Opfer"ein Messer, besser noch ne Knarre oder sonstwas gefunden wird was deine aussage stützt.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

09.05.2015 um 00:34
@Heijopei

Alles klar, das mit dem duzen geht ok ;-)

Aber mal ganz unter uns: Warst du schon mal in einer Situation, in der es um das eigene Leben ging und du nur unter Gewalteinwirkung wieder herauskamst? Im Münchner Untergrund (ich rede hier von diversen U-Bahn-Stationen) erging es mir schon mehrfach so: Eine Gruppe von halbstarken pubertierenden Jugendlichen suchte urplötzlich Streit und sah in mir ein leichtes Opfer, nichtwissend jedoch dass ich durchaus wehrfähig bin und auch gescheit austeilen kann.

Wie sollte ich mich denn deiner Meinung nach verhalten? Erst diese Vollpfosten in Streichelmanier vor blutigen Nasen warnen und hoffen dass sie abziehen? Daran glaubst du doch wohl selbst nicht. Möchte dich mal in so einer Situation erleben, mit Streichelpädagogik kommst du da jedenfalls nicht weit :-/


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Doors ehemaliges Mitglied

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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

10.05.2015 um 14:43
Mein Rat an unsere Kinder:
Bei einer Auseinandersetzung führe niemals den ersten Schlag, sondern erst den zweiten. Den aber dann so, dass es keinen dritten mehr gibt!

Meine Frau zitiert dann ihre Interpretation eines Bibelwortes:
Matthew 5:38-41...
If someone strikes you on the right cheek, just blow his brains out!

So ist es, wenn der eine auf der Strasse gross geworden ist und die andere in einem Nonnen-Internat.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

14.12.2016 um 15:29
Selbstverteidigung beginnt dort, wo die Vernunft endet.
Jeder hat die Freiheit, einer gefährlichen Situation aus dem Weg zu gehen.


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