Siegessicher schrieb:Für mich ist diese Frage zum DR nicht so einfach zu lösen, wie das Küchengeschwätzt der letzten Beiträge vermuten lässt.
Weil Du den Sachverhalt nicht verstanden hast (und dann ist es doch recht vermessen, von "Küchengeschwätz" zu sprechen), scheint es nur so, als sei es schwer zu lösen. In Wahrheit ist die Lösung sehr einfach.
Siegessicher schrieb:Wenn man das anschaulich auf Personen überträgt, sähe das folgendermaßen aus:
Hier liegt schon ein Denkfehler vor, da Du von falschen Voraussetzungen aus gehst.
Würde man das auf Personen übertragen, sähe es wie folgt aus:
Person A wird als "Karl Klammer" geboren und irgendwann benennt er sich in "Horst Schmidt" um. Zudem nimmt er ein paar Kilo ab und färbt sich die Haare blond.
Alles, was er als "Karl Klammer" so angestellt hat, hat auch der neue "Horst Schmidt" zu verantworten, denn es ist ein und die selbe Person, die lediglich ihren Namen und Aspekte ihrer Erscheinung geändert hat.
Nichts anderes gilt für das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein und das selbe und hat lediglich den Namen geändert. Vor der Wiedervereinigung waren das Deutsche Reich und die BRD nur teilidentisch, da es ja noch die DDR gab. Nach der Wiedervereinigung waren und sind sie schlicht identisch.
Die BRD ist das Deutsche Reich. Sie sieht nur etwas anders aus und heißt anders. Das ist übrigens auch der Inhalt der "berühmten" Entscheidung des BVerfG von 1973, die von den Reichis gerne missverstanden und für eigene Zwecke missbraucht wird (weil sie den entscheidenden Satz einfach weglassen).
Die Frage, ob ein Staat sich "einfach erlauben darf", sich umzubenennen, ist letztlich eine Frage des Staats- und Völkerrechts.
Ich frage mal: "Warum nicht?". Wenn ein Staat sich demokratisch legitimiert umbenennen möchte und die Völkergemeinschaft den neuen Namen akzeptiert, spricht doch überhaupt nichts gegen einen solchen Vorgang? Wenn Du Deine Analogie mit der Person heran ziehst, sieht es genau so aus. Wenn die Person sich umbenennen möchte und wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wenn das Umfeld der Person diesen neuen Namen akzeptiert, dann heißt Karl Klammer eben fortan Horst Schmidt und wird auch so genannt.