Polizei und Tatsachen oder: Die Exekutive als Exekutionskommando
07.08.2013 um 20:46Anzeige
Saturius schrieb: Darum will er meine Darstellung auch nicht als Stellungnahme formulierenDas lass dir von ihm schriftlich geben, kündige ihm daraufhin das Mandat und such dir einen anderen. Alternativ kannst du dich auch selber gegenüber dem Gericht schriftlich äußern.
Marcandas schrieb:Eine Zeugenvernehmung oder die Einlassung des Beschuldigten hätte in der Konstellation z. B. Beweiskraft, weil sie unmittelbar und nicht über drei Ecken erfolgt.Das versteh ich nicht. Und
praiseway schrieb:Hältst Du es echt für schlau, mit seiner Sicht der Dinge vor Gericht zu erscheinen?Du missverstehst mich da. Ich würde vor Gericht mit nichten eine Fehlprotokollierung der Polizisten behaupten. Das macht mich derart unglaubwürdig, da kann ich auch direkt sagen, macht was ihr wollt.
Saturius schrieb:Und er könne sich nicht vorstellen, dass die Polizei da falsche Angaben ins Protokoll schreibt -.-Muss sowas nicht von beiden Seiten unterschrieben werden?
Fedaykin schrieb:Muss sowas nicht von beiden Seiten unterschrieben werden?Das ist ja auch das. Ich weiß zwar, was ich gesagt habe, aber mit 1,8 Promille noch vernünftig Buchstaben auf die Reihe bekommen ist was anderes.
emodul schrieb: Sich einfach auf den Standpunkt stellen, dass die Polizei nicht belegen kann, dass du erst später von deiner Verlobten weggefahren bist, das könnte ins Auge gehen, wenn es denn nicht so war.Mein Anwalt teilte mir bereits mit, dass es weder Videos von irgendwelchen Tanken (habe die 2 Bier zu ihr 5 Min. vorher an der Tanke bei ihr um die Ecke gekauft), noch sonst irgendwelche Beweise dafür sprechen, dass meine Ex die Wahrheit sagt, oder dass ich lüge.
Saturius schrieb:Auf der anderen Seite sind bei Vernehmungen Unterschriften rechtswirksam, wo sie in ALLEN anderen Bereichen unter dieser Promille unzulässig wären.Na und? Was sagt das schon aus? Doch nur, dass du zu dem Zeitpunkt unterschrieben hast, was man dir vorgesetzt hat. Wenn du dem Richter erklärst, dass du dazumal 1,8 Promille hattest und sich das ggf. noch nachweisen lässt, dann dürfte das Protokoll selbst in seiner Indizwirkung ziemlich bedeutungslos werden.