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Unruhen in der Ukraine

34.268 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Russland, EU ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 11:50
@Phantomeloi
Danke für das Lob. Ich bin nicht so zufrieden. Zu viele Fehler eingeschlichen. Teilweise ungeschickt und unbeholfen formuliert. Auf Tablet getippt halt.

Ausserdem "vergaß" ich die ideologische Diskrepanz zwischen Putin und dem Westen, der meiner Meinung nach das einzige Problem darstellt, das der Westen mit Putin hat (mal abgesehen vom Problem, dass Putin rotzfrech war, das war für einige sicherlich Majestätsbeleidung). Die Wohlfahrtökonomik, bei der jeder Kapitalist sofort Schnappatmung bekommt. Aber das hätte zu weit geführt, deshalb habe ich das "vergessen". Aber jetzt finde ich dennoch, dass es fehlt

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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 12:03
http://www.spiegel.de/politik/ausland/faktencheck-helmut-schmidt-und-das-voelkerrecht-a-961654.html
Der Staat Ukraine hört nicht auf zu existieren

Nun hat der Altkanzler offenbar seine einstmals konsequente Haltung zur Geltung des Souveränitätsprinzips aufgegeben. Denn in einem "Zeit"-Interview vom 27. März 2014 erklärte er auf die Frage, ob "Russlands Annexion der Krim ein klarer Bruch des Völkerrechts" sei: "Da habe ich schon meine Zweifel."

Die wichtigste Rechtsquelle des Völkerrechts ist die Charta der Uno, ein völkerrechtlicher Vertrag, der für alle Uno-Mitglieder, also auch Russland, die Ukraine und Deutschland, bindend ist.

Wenn vom "Souveränitätsprinzip" gesprochen wird, ist vor allem Artikel 2.1 - der "Grundsatz der souveränen Gleichheit" aller Uno-Mitglieder - gemeint, der durch Artikel 2.4 der Charta geschützt wird, wo es heißt:

"Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."


Schmidt brachte in der Hauptsache vier Argumente vor, die seine Zweifel an einem Bruch des Völkerrechts im Falle der Annexion der Krim durch Russland belegen sollten:


■1) Schmidt: Das Völkerrecht "ist schon viele Male gebrochen worden".
Das ist wahr. Aber ein Rechtsbruch legitimiert bekanntlich nicht den nächsten. Mag solch ein Argument im Einzelfall aus 'realpolitischen' Erwägungen heraus auch zielführend sein, rechtlich sticht es nicht.


■2) Schmidt: "Wichtiger als die Berufung auf das Völkerrecht ist die geschichtliche Entwicklung der Krim."
Der Politiker mag das Völkerrecht in einer besonderen Situation aus diesen oder jenen Gründen für mehr oder wenig wichtig halten. Aber daraus ergibt sich für den Juristen kein Argument gegen die Legitimität einer gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Einmischung im Sinne des Völkerrechts.

■3) Mit dem Einwurf, die Ukraine sei kein "Nationalstaat", "zwischen Historikern" sei "umstritten, ob es überhaupt eine ukrainische Nation" gäbe, will Schmidt, wenn wir ihn recht verstehen, offenbar bezweifeln, dass die Ukraine Subjekt im Sinne des Völkerrechts ist
Artikel 2.1 der Charta der Uno sagt aber eindeutig: "Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder." Die Ukraine ist Mitglied, und sowohl Russland als auch Deutschland und weitere über 190 Uno-Mitglieder haben die Ukraine als Staat anerkannt. Die Ukraine ist mithin ein souveräner Staat im Sinne der Charta und also Völkerrechtssubjekt - was auch immer Historiker dazu meinen mögen. Auch dieses Argument Schmidts geht also fehl.

■4) Schmidt spricht vom "Bruch des Völkerrechts gegenüber einem Staat, der vorübergehend durch die Revolution auf dem Maidan in Kiew nicht existierte und nicht funktionstüchtig gewesen ist".
Damit gesteht er schlussendlich den Völkerrechtsbruch selber ein und versucht lediglich, diesen pragmatisch im Sinne der Realpolitik zu begründen. Unerwähnt lässt er zudem, dass Russland durch "Akte der Aggression" (siehe oben) und Androhung von Gewalt seinen Teil zur Instabilität des Landes beigetragen hat.

Man kann mit guten Argumenten zweifeln, ob die Ukraine zum Zeitpunkt der Annexion der Krim eine verfassungsgemäße Staatsführung hatte. Doch selbst wenn man, wie Russland, die bestehende Regierung in Kiew nicht anerkennen will, hört deshalb doch der Staat Ukraine nicht auf zu existieren.
Ein Recht, bei kurzzeitig "funktionsuntüchtigen" Regierungen die entsprechenden Staaten ganz oder in Teilen (Krim) vereinnahmen zu dürfen, gibt es nicht. Wo sollte das auch hinführen?




Fazit: Schmidt hat kein völkerrechtlich tragfähiges Argument zur Annexion der Krim.

Note: ein "Ungenügend" für den Altkanzler (6)



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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 12:15
lol, er ist nicht Altkanzler - diese Berufsbezeichnung gibt es nicht - sondern Bundeskanzler a.D.

ich gehöre eigentlich zu denjenigen, die froh sind, dass Sympathieträger, intelligente Männer mit viel politischer Erfahrung und viel Hintergrundwissen, sich skeptisch äußern. Im Hinterkof behalte ich aber eines für mich: sie sind geprägt von ihrer Zeit, in der sie aktiv in der Politik agierten. und sie sind alt.


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 12:19
Zitat von lawinelawine schrieb:lol, er ist nicht Altkanzler - diese Berufsbezeichnung gibt es nicht - sondern Bundeskanzler a.D.
wenn dies das Einzigste ist, was dich stört.... der Artikel bezieht auch keine Stellung (!!!), er überprüfte nur die Aussage Schmidts nach den juristischen Fakten (UNO Charta).


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 12:40
@Tepes1983
Ganz ehrlich man versucht hier jetzt seine Aussage zu relativieren in dem man sie Stück für Stück auseinander nimmt. Das kann man auch mit Merkel, Obama und co. machen. Fakt ist das das Völkerrecht ein Stück Papier ist auf das geschissen werden kann wenn man Gewisse "Argumente" hat. Der Jurist kann Gesetzte auslegen und darauf vertrauen das die Exekutive dafür sorgt das sie ausgeführt werden. Wir haben keine Internationale Polizei die dafür sorgt, auch wenn sich Amerika manchmal so aufspielt.


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 12:57
@Sersch
nochmal: weder bezieht der Artikel Stellung, wer "Böse" ist, es wird sogar am Anfang erwähnt, dass der Westen in der Vergangenheit das Völkerrecht gebrochen hat (Osama Bin Laden Tötung in Pakistan als Beispiel)
Aber der gute Schmidt, den ich übrigens sonst sehr schätze, hat sich damals kritisch geäussert, die Argumente von damals habe aber in seinem aktuellen interview keinen Wert mehr. Natürlich sind die von dir erwähnten Politiker nicht besser.
Der Artikel überprüft nur die Aussage mit den Fakten, die sprechen schließlich eine objektive Wahrnehmung, keine subjektive Wahrnehmung, wie wir alle z.b. haben (mich inbegriffen!!)

Da es ein internationalen Gerichtshof gibt, gibt es auch internationale Regeln, gegen die verstossen wurde.

Was das in der realen Welt bedeutet ist erstmal zweitranging. Der Artikel erwähnt sogar, das realpolitisch das anders aussieht!

Und wie in der wirklichen Welt gilt auch, wo kein Kläger, da kein Richter ;) Also die "Weltpolizei" ist im Moment gar nicht gefordert!

Ich hab diesen Artikel nur hier reingestellt, da man auch hier sehr sehr oft liest, "ja aber die USA sind doch auch nicht besser. Stichwort Kosovo, Afghanistan , Irak usw...allerdings finde ich, nur weil ein anderer (in dem Fall, der Westen), gegen das Völkerrecht verstößt, was man ja auch indirekt damit kritisiert , ist noch keine Rechfertigung für den Völkerbruch seitens Russlands!

mehr nicht!

ich glaub sowieso nicht daran, dass ich hier irgendein, von seiner festverankerten Meinung wegbringen kann! Die meisten gieren ja nur nach Bestätigung Ihrer "subjektiven" Meinung. Und malen nur den westlichen Teufel an die Wand, für Kritik an Ihrer Meinung sind sie natürlich nicht so offen ;)


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:04
Ein vom ukrainischen Inlandsgeheimdienst SBU abgefangenes Skype-Videogespräch zeigt Russlands wahrscheinlich berühmtesten Faschisten Alexander Dugin, Soziologie-Professor an der staatlichen Universität Moskau, im Gespräch mit der Ehefrau von Pavel Gubarev, jenem prorussischen Neonazi, der sich zum Volksgouverneur von Donetsk erklärt hatte.

In diesem Video erklärt Dugin, daß die seperatistische Bewegung vollste Unterstützung aus Moskau hätte. Laut Dugin werden alle Politiker, die an den Wahlen am 25. Mai teilnehmen, im Kreml als Verräter betrachtet. Dies beinhaltet auch die Mitglieder der ehemaligen Partei der Regionen des geschassten Ex-Präsidenten Yanukowitschs.

Dugin preist den slawischen Faschismus und empfiehlt den prorussischen Nazis, mit radikalen Mitteln einen Bürgerkrieg im Südosten der Ukraine anzuzetteln, der dann auch von Moskau aus unterstützt würde:
"Der Kreml ist entschlossen für die Unabhängigkeit der Süd- und Ostukraine zu kämpfen!"
https://www.youtube.com/watch?v=fOhS0a29ql8


Mein russisch ist leider viel zu dürftig, als das ich den Schnellsprecher Dugin wirklich immer verstehen würde. Von daher würde ich mich freuen, wenn jemand, der des russischen wirklich mächtig ist, mal eine genauere Inhaltsangabe abgeben könnte. DANKE!


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:05
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:ich glaub sowieso nicht daran, dass ich hier irgendein, von seiner festverankerten Meinung wegbringen kann!
Dito :)

Ne ich denke es ist auch wichtig das sich jeder seine eigene Meinung bildet und sie von niemandem aufgetischt bekommt. Und sie vor allem auch kundtut sodass ein gesundes Mittelmaß entsteht, da diese Krise sehr Komplex ist und man eben nicht nur schwarz-weiß denken sollte.
Zitat von Tepes1983Tepes1983 schrieb:Aber der gute Schmidt, den ich übrigens sonst sehr schätze, hat sich damals kritisch geäussert, die Argumente von damals habe aber in seinem aktuellen interview keinen Wert mehr.
Wo kann man sich das nochmal geben? Weiß garnicht mehr das er sich explizit zum Völkerrecht geäußert hat.


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:10
@Tepes1983
Ich hab diesen Artikel nur hier reingestellt, da man auch hier sehr sehr oft liest, "ja aber die USA sind doch auch nicht besser. Stichwort Kosovo, Afghanistan , Irak usw...allerdings finde ich, nur weil ein anderer (in dem Fall, der Westen), gegen das Völkerrecht verstößt, was man ja auch indirekt damit kritisiert , ist noch keine Rechfertigung für den Völkerbruch seitens Russlands!
Das sehe ich anders. Wenn einer das Völkerrecht bricht, gibt dem anderen das Gelegenheit, das gleiche zu tun.

Die Frage muss eher lauten, warum dem Westen oder uns auf einmal das Völkerrecht so wichtig erscheint, bei der kleinen und eher unbedeutenden Krim, während im Falle von großen Konflikten in den letzten Jahren das Völkerrecht gar nicht besprochen wurde und nicht als Sau durchs Dorf getrieben wurde. Hier ist doch die Verhältnismässigkeit völlig außer acht gelassen. Verhältnismässigkeit ist auch eine juristische Kategorie.

Damals wurde die Krim völkerrechtswidrig verschenkt, dann ist sie in einem anderen Staat aufgegangen, nun hat das Volk auf der Krim, mehrheitlich Russen, die Rückanbindung gewünscht. Das lässt sich doch nicht leugnen. Auch hier ist die Frage, inwiefern das Selbstbestimmungsrecht eines Volksteiles bzw. einer Ethnie über das Völkerrecht gestellt werden sollte.

Ein weiteres Argument könnte sein: Die Ukraine ist ein Vielvölkerstaat, daher gilt das Recht mehrerer Völker und nicht eine irgendwann mal anerkannte Rechtstaatlichkeit.


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:10
@Sersch
hm keine Ahnung, es wird im den Artikel nur erwähnt, dass er sich kritisch in einer Talksendung geäussert hat, als Osama bin Laden gekillt wurde. Und das er den Kosovoeinsatz als Bruch des Völkerrechts ansieht. Ich schätze mal, dass er sich, als die Ereignisse noch aktuell waren, geäußert hat.


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02.04.2014 um 13:11
@Mr.Q
Kann man das ernst nehmen? Ist der Mann politisch Aktiv oder besitzt er irgendeinen besonderen Rang?


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:15
@mitras
bei den anderen Dinge, wurde Kritik geäussert. Allerdings wurde sie nur nicht so laut verbreitet, wie sie vllt. jetzt verbreitet wird.
Und ich weiß noch, als ich ein sehr kritischen Bericht gelesen hab, als der dumme Bush den Irak angriff, dass die UNO für alle Ewigkeiten ihre Glaubwürdigkeit verspielt hat. Nun scheint das eingetroffen zu sein. Gucken wer noch so seine "nationalen" Intresse durchpaukt, und auf das Völkerrecht scheißt. China hat ja auch ein bißchen Zank im Asien mit anderen Ländern. Und wie immer, der Stärkere wird sich durchsetzen.


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:17
@Sersch
Alexander Dugin muss man ernst nehmen, wenn man über russische Geopolitik reden will!
Der Mann ist schließlich einer der Chefideologen der heutigen Kremlpolitik.


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:19
Dugin war 1994 Mitbegründer der Nationalbolschewistischen Partei Russlands und 2002 der „Eurasischen Partei“. Er führt außerdem die Organisation „Arktogaeja“ inklusive angeschlossenem Verlagshaus und verfügt über Zugang zu höchsten Regierungs- und Parlamentskreisen.
Wikipedia: Alexander Dugin


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:27
@zoonpolitikon
Zitat von zoonpolitikonzoonpolitikon schrieb:die ideologische Diskrepanz zwischen Putin und dem Westen, der meiner Meinung nach das einzige Problem darstellt, das der Westen mit Putin hat
meiner Meinung nach trifft das genau zu.

@Tepes1983 ich habe dir doch in keinster Weise widersprochen

da hast du meinen Beitrag nicht ganz verstanden - ich finds nett, dass sich ein Altbundeskanzler a.D. äußert, und ich finds auch gut, dass man seine Äußerungen zerpflückt und mit den heutigen Gegebenheiten abgleicht. Problem der alten Männer: sie hängen irgendwo zwischen Vergangenheit und Gegenwart mit ihren Beurteilungen. Zukunftsweisend sind sie ohnehin kaum mehr.

imho, dein zitierter Artikel geht in Ordnung


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:34
@mitras
Zitat von mitrasmitras schrieb: Damals wurde die Krim völkerrechtswidrig verschenkt, dann ist sie in einem anderen Staat aufgegangen, nun hat das Volk auf der Krim, mehrheitlich Russen, die Rückanbindung gewünscht. Das lässt sich doch nicht leugnen. Auch hier ist die Frage, inwiefern das Selbstbestimmungsrecht eines Volksteiles bzw. einer Ethnie über das Völkerrecht gestellt werden sollte.
Sehr gut. Der letzte Satz ist der wunde Punkt.
Was nämlich SPON (natürlich) "vergessen" hat (oder sollte ich schreiben "unterschlagen hat") ist die ständige Rechtssprechung des IGH, insbesondere das Kosovo-Urteil (damals vom Westen gefordert vom Osten als falsch verurteilt).
Demzufolge steht das Selbstbestimmungsrecht nämlich über der territorialen Integrität. Punkt.
Das ist aktuell geltendes und verwirklichtes Völkerrecht. Aus.
Da kann weder Putin noch Schmidt etwas zu. Ende.

Nach geltender Rechtssprechung war die damalige Krimschenkung eindeutig völkerrechtswidrig (was niemandem gestört haben schien), die Einverlaibung der Krim jedoch nicht, es sei denn man könnte nachweisen, dass dies nicht dem Willen der Krimäer entsprach. Auf diesen Nachweis warten wir wohl lange.


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:36
@mitras
Zitat von mitrasmitras schrieb:Das sehe ich anders. Wenn einer das Völkerrecht bricht, gibt dem anderen das Gelegenheit, das gleiche zu tun.
nein
Zitat von mitrasmitras schrieb: eher unbedeutenden Krim
stimmt nicht! Sie hat einiges an Bedeutung u.a deswegen ist das Thema brisant.
Putin hat deutlich gemacht, dass er das Risiko, den Schwarzmeerflottenstützpunkt zu verlieren, wenn eine antionalistische regierung in Kiev übernimmt, nicht eingeht. Zu Gute kann man ihm wirklich nur halten, dass die Bevölkerung der Krim den Wunsch deit Jahren hat, zu Russland zu gehören.
die vermuteten Gasvorkommen vor der Krim sind damit auch an Russland gegangen. damit ist die Ukraine ein Stück mehr in energie-wirtschaftliche Abhängigkeit von außen geraten.

bei allem Verständnis für seinen Schachzug - ich bin nicht blind, was Putin betrifft!


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:47
http://www.n-tv.de/politik/Krim-Invasion-ist-voelkerrechtswidrig-article12390256.html
Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg lehrt Völker- und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder).

....

Auch von westlichen Staaten gab es schon Einsätze, die als humanitäre Intervention gerechtfertigt wurden.

Wir bekommen jetzt ein bisschen die Quittung für alle möglichen Operationen aus der Vergangenheit, unter anderem den Einsatz im Kosovo. Allerdings muss man sagen, dass sich die Situation im Kosovo Ende der neunziger Jahre deutlich von der Situation jetzt auf der Krim unterscheidet.

War der Einsatz der Nato im Kosovo völkerrechtswidrig?

Wenn man an die humanitäre Intervention glaubt, dann wird man sagen: Der Einsatz militärischer Gewalt war als Ultima Ratio vom Völkerrecht gedeckt, weil der UN-Sicherheitsrat seiner Hauptverantwortung - für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu sorgen - nicht gerecht wurde. Wenn man sagt, die humanitäre Intervention sei noch kein Institut des Völkerrechts, dann war der Einsatz völkerrechtswidrig.

Wie ist die Meinung unter Völkerrechtlern?

Gespalten. Die Mehrheit tendiert wohl noch zur Rechtswidrigkeit.


Kann man sagen, dass Putin sich den Rechtsbruch der Nato im Kosovo zunutze macht?

Das will ich nicht sagen, aber immer wenn ein Staat sich auf tatsächliche oder angebliche Rechtfertigungsgründe beruft, erwächst ein Präzedenzfall. Wenn andere Staaten das nachmachen, dann kann dieses Verhalten zu einer Rechtsnorm werden.
~~~

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ukraine-krim-russland-streitkraefte-voelkerrecht/

Der Autor Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze lehrt Völkerrecht am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum.
Krim-Konflikt und das Völkerrecht
Politik statt Recht
von Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze


05.03.2014

Russische Streitkräfte haben die ukrainische Halbinsel Krim wohl weitgehend unter ihre Kontrolle gebracht. Der Völkerrechtler Hans-Joachim Heintze ordnet den Konflikt juristisch ein und erklärt, warum das humanitäre Völkerrecht (bislang) nicht anwendbar ist. Die Handlungsoptionen der UN hält er für beschränkt – wieder einmal.

Vor dem UN-Sicherheitsrat rechtfertigte Russland am Dienstag den Militäreinsatz mit einer Aufforderung des früheren ukrainischen Präsidenten Janukovish, in der Ukraine die Ordnung wiederherzustellen. Solche Interventionen auf Einladung wurden in der Praxis immer wieder als Rechtfertigung für Gewaltanwendungen vorgebracht, völkerrechtlich akzeptiert werden können sie aber nur, wenn sie von demokratischen Regierungen ausgesprochen werden.

Die Entsendung russischer Truppen widerspricht daher Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta, der die Androhung und Anwendung militärischer Gewalt verbietet. Allein die Entsendung von Truppen, selbst wenn sie bislang keine Kampfhandlungen durchgeführt haben, ist zumindest eine Androhung militärischer Gewalt. Zweifellos ist sie eine massive Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Ukraine (Art. 2 Abs. 7 UN-Charta) und verletzt deren territoriale Integrität, eine wichtigen Komponente der Souveränität (Art. 2 Abs. 1 UN-Charta).

Schutz russischer Staatsangehöriger – ein wackeliger Vorwand
Der russische Präsident Putin rechtfertigt sein Vorgehen auch damit, eigene Staatsangehörige auf der Krim schützen zu wollen. In der Tat betrachtet Moskau die russischstämmigen Einwohner der Krim, die 58 Prozent der Bevölkerung auf der Halbinsel ausmachen, als russische Staatsangehörige und hat jüngst 143.000 Einwohnern der Krim russische Pässe ausgestellt. Auch gibt es das Rechtsinstitut der humanitären Intervention zur Rettung eigener Bürger, auf das sich Putin beruft, und wurde bereits von westlichen Staaten verschiedentlich angewendet – so etwa von Deutschland beim Einsatz der GSG 9 in Mogadischu zur Befreiung deutscher Geiseln aus dem entführten Flugzeug "Landshut".

Allerdings müssen tatsächlich schwere Übergriffe auf diese Menschen drohen, die ausländische Regierung sich kooperationsunwillig zeigen und die Intervention verhältnismäßig sein. Die Situation auf der Krim erfüllt keines dieser Kriterien.

Von Bedeutung ist, dass die Krim bis 1954 zur Russischen Föderation gehörte und dann erst im Rahmen der sowjetischen Machtpolitik zur Ukrainischen Sowjetrepublik kam. Seither genießt die Halbinsel einen Autonomiestatus, der nach der Unabhängigkeit der Ukraine 1991 bestätigt wurde. Allerdings gab es immer wieder Forderungen nach einer Abspaltung. Sie wurden zurückgewiesen, allerdings wurde der Autonomiestatus mit weitgehenden Selbstverwaltungsrechten beibehalten. An der Spitze dieser Verwaltung steht neuerdings ein pro-russischer Premierminister Aksyonov, der am 1. März ebenfalls um russische Hilfe bei der "Sicherung des Friedens" bat. Dieses Hilfeersuchen rechtfertigt allerdings ebenso wie das von Janukovish eine russische Intervention nicht, da es nicht von einer demokratisch legitimierten Regierung kommt. Aksyonov hat vor wenigen Tagen mithilfe von Moskau die Macht auf der Krim übernommen.



Weder ein bewaffneter Konflikt noch eine Okkupatio

Das Geschehen wirft die Frage auf, ob es sich um einen "Krieg" handelt und die Rechtsordnung des humanitären Völkerrechts (das sogenannte Kriegsrecht) zur Anwendung kommt.

Nach den gleichlautenden Art. 2 der Genfer Abkommen ist das humanitäre Völkerrecht "in allen Fällen eines erklärten Krieges oder eines anderen bewaffneten Konflikts, der zwischen zwei oder mehreren Hohen Vertragsparteien entsteht, auch wenn der Kriegszustand von einer dieser Parteien nicht anerkannt wird" anwendbar. Während die zwei Parteien auf der Krim leicht zu identifizieren sind – die Ukraine und Russland – ist die Frage nach dem bewaffneten Konflikt schwierig zu beantworten. Voraussetzung sind "bewaffnete Schädigungshandlungen", die allerdings nicht besonders schwer wiegen müssen. Bislang ist keine Waffengewalt gemeldet worden, lediglich Warnschüsse in die Luft.

Eine Okkupation ist dagegen nicht zwingend mit militärischer Gewalt verbunden. Es muss nicht zu einem Widerstand der Streitkräfte des Ziellandes und zu Kampfhandlungen kommen, Art. 2 Abs. 2 Genfer Abkommen. Eine Übernahme der effektiven Kontrolle des Territoriums durch den Besetzerstaat ist dagegen eine notwendige Voraussetzung.

Letzteres haben die russischen Truppen auf der Krim wohl noch nicht getan. Die Halbinsel hat in der Ukraine einen Autonomiestatus, die effektive Kontrolle über das Gebiet übt seit jeher ein Selbstverwaltungsorgan aus. Da diese Autonomiebehörde nun pro-russisch ist, besteht aus der Sicht Moskaus nicht einmal mehr die Notwendigkeit, dass russische Streitkräfte die Kontrolle über die Krim übernehmen.

UN werden sich auf friedliche Maßnahmen beschränken müssen

Das humanitäre Völkerrecht ist (bislang) also nicht auf den Krimkonflikt anzuwenden. Dies sollte es den Parteien erleichtern, nun Mittel der friedlichen Streitbeilegung zu finden. Nach Kapitel VI der UN-Charta zählen dazu Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien, aber auch eine Einschaltung des UN-Sicherheitsrates, der Untersuchungen durchführen und Empfehlungen aussprechen kann.

Ein Rückgriff auf Kapitel VII, der militärische Maßnahmen erlaubt, wäre bei dieser zweifellos gegeben Bedrohung des Friedens zwar angemessen, würde aber schon daran scheitern, dass Russland jeden Beschluss des UN-Sicherheitsrates durch ein Veto verhindern würde.

Damit bestätigt sich einmal mehr, dass der UN-Sicherheitsrat ein politisches Organ ist, das nicht nach rechtlichen Kriterien entscheidet.

Der Autor Prof. Dr. Hans-Joachim Heintze lehrt Völkerrecht am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum.



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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 13:49
Zitat von lawinelawine schrieb: ich habe dir doch in keinster Weise widersprochen
und ich hab dich in diesem Fall in keinster Weise falsch verstanden. Du hast ja nur eine Anmerkung gemacht, die ja auch korrekt ist-vllt. hab ich mich ja etwas umständlich ausgedrückt ;)


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Unruhen in der Ukraine

02.04.2014 um 14:04
@def

Das war die Einschätzung von Prof. Dr. Heintze am 05.03., am 19.03. sieht die Einschätzung schon deutlicher aus:
In seiner Rede vor dem Parlament hatte Putin seinen Schritt begründet: Die Bevölkerung der Krim hätte ein Recht auf Selbstbestimmung. Außerdem gehöre das Gebiet historisch zu Russland. Wieder einmal stehen sich der Westen und Russland scheinbar unversöhnlich gegenüber, zeigen sich zwei vollkommen unterschiedliche Sichtweisen auf die Welt.

Es gibt jedoch eine Instanz, die solche heiklen Fragen regelt: das Völkerrecht. Genau dieses sehen Experten nun verletzt. "Die Eingliederung der Krim ist aus zwei Gründen völkerrechtlich nicht gedeckt", sagt Hans-Joachim Heintze vom Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum. "Erstens: Ein Teil eines Staates kann nicht einseitig seine Unabhängigkeit erklären, dazu braucht es eine Vereinbarung zwischen der Zentralregierung und dem abtrünnigen Gebiet." Könnte sich jede autonome Region einfach unabhängig erklären, würde bald ein unüberschaubares Chaos herrschen, kein Land könnte sich seines Staatsgebiets mehr sicher sein. Ob Québec in Kanada oder Katalonien in Spanien – ohne die Zustimmung der betroffenen Staaten können sich diese Regionen laut Völkerrecht nicht loslösen.

Zweitens, so Heintze, widerspreche die verstärkte Anwesenheit russischer Truppen auf der Krim dem Gewaltverbot. "Dieses Prinzip ist Bestandteil der Charta der Vereinten Nationen und damit für alle Staaten verbindlich. Die bloße Anwesenheit so vieler ausländischer Soldaten kommt der Androhung von Gewalt gleich. Unter solchen Bedingungen kann man keine unabhängige Abstimmung durchführen", sagt Heintze. "Das ist ein Bruch des Völkerrechts".

Aber was ist mit Putins Argument, die Bevölkerung der Krim habe laut UN-Charta ebenso ein Recht auf Selbstbestimmung? Tatsächlich gibt es das sogenannte Selbstbestimmungsrecht der Völker. Das Problem ist, dass nicht geregelt ist, was genau ein "Volk" ausmacht. "Die Russen auf der Krim sind eine Minderheit und die kann nicht das Selbstbestimmungsrecht beanspruchen", sagt der Völkerrechtler Heintze. "Sie können lediglich den Schutz ihrer Identität innerhalb eines bestehenden Staates einfordern."
...
http://web.de/magazine/nachrichten/ausland/ukraine-krise/18729980-krim-krise-bricht-wladimir-putin-voelkerrecht.html


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