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Reform der GEZ

217 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Fernsehen, GEZ ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Reform der GEZ

29.12.2014 um 21:02
Zitat von GentianGentian schrieb:Naja, du wärst ja eh beitragsbefreit gewesen
mmhh..ja, aber nur für dieses halbe Jahr..der rest der Beiträge wurde ja nicht mehr eingefordert.
Ich glaube auch dass man
Zitat von GentianGentian schrieb:sich echt mit hartnäckigkeit durchsetzen kann.
Denn sie wissen einfach dass die meisten Leute bei einschüchternden Mahnungen,Drohungen klein beigeben um wieder ihre "Ruhe "zu haben.
Was wollen sie denn mit jemandem anfangen, der wenig Geld hat und nicht zahlt,
sie müssten ihm ja ständig den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken oder das Kontopfänden..bis hin zum Strafvollzug.
So weit werden sie dann wohl doch nich gehen,
denn wenn sowas publik macht wirft das ja nich grade ein gutes Licht auf diesen Verein.


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Reform der GEZ

29.12.2014 um 21:10
@Piorama
Zitat von PioramaPiorama schrieb:mmhh..ja, aber nur für dieses halbe Jahr..
Das ist natürlich toll für dich, spricht aber nicht wirklich für eine gleichbehandlung durch die gez und dementsprechend sind sie nochmal unseriöser in meinen augen...;-) die kann ich echt nicht ernst nehmen.

Wenn man tatsächlich wenig geld hat, muss man ja auch nicht zahlen, oder gibt es einen harz 4ler, der trotz bewilligungsbescheid zahlen muss..;-) das wäre dann wohl rechtswidrig. Es ist aber nicht normal, dass eine gebühr gefordert wird, die alle verdienenden zahlen müssen, egal, wie hoch das einkommen ist, auch das hat nix mit gleichheit zu tun und erinnert mich ein wenig an die unterhaltsabzocke, nur dass es hier noch gehaltsspannen gibt, die einigermassen vertretbar sind.

Danke für dein beispiel, es spricht für die unsicherheit dieses ganzen systems.


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Reform der GEZ

29.12.2014 um 23:12
@Gentian
Zitat von GentianGentian schrieb: oder gibt es einen harz 4ler, der trotz bewilligungsbescheid zahlen muss..;-)
Diese Personengruppe gehört ja auch zudenen, die sich befreien lassen können.
Zitat von GentianGentian schrieb:erinnert mich ein wenig an die unterhaltsabzocke,
Wenn man verheiratet war und ein Kind hat, muss man nun mal Unterhalt zahlen.


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Reform der GEZ

29.12.2014 um 23:21
@che71

Boah, du weisst es echt besser ne...;-) klar muss man unterhalt zahlen, das muss man auch, wenn man nicht verheirattet war und zwar fürs kind. Hier beziehe ich mich auf die gehaltsspanne...laut düsseldorfer tabelle. Hier gibt es spannen von bis zu 1500 euro für eine altersgruppe. So kann man auch schon von ungerechtigkeit den leuten gegenüber sprechen, die gerade diese grenze überschritten haben. Es ist halt wie es ist, jedenfalls bei dem kindesunterhalt.

Was die gez betrifft muss ein millionär genauso viel zahlen, wie jemand, der 10 euro über der schmerzgrenze der grundsicherung lebt. Einkommenssteuer wird doch auch prozentual vom lohn berechnet, wenigstens hier hätte man sich diese berechnung als vorbild nehmen können...


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Vltor ehemaliges Mitglied

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Reform der GEZ

30.12.2014 um 03:27
Reform? Einstampfen trifft es eher.
Aber warum auch nicht, so spart man sich offensichtlich verschwendete Milliardenbeträge von mehreren Sendern, die nichts weiter bringen als die pure nachäffung der Privaten - nur um ein wenig mehr Quote zu fahren.

Alles was halbwegs Talent zeigt wird dann auf irgendwelche kleinen Spartensender abgeschoben, die sowieso kein Schwein schaut - meine Person eingeschlossen.
Stattdessen sieht beispielsweise das typische ARD Programm so aus:

Blöde Morgenmagazin
Billige Kitschserien
Dumme Kochsendung
Bescheuerte Tiersendung
Boulevardmüll
Miese Nachrichten von Nulpen die Schwiegermutters Liebling sind
Eingekaufte Spielfilme mit schwankender Qualität

Und dann mal ab und zu - zwischen dem Zeitraum von 23.00-4.00 kommt ab und zu mal was, was sich deutlich abhebt und im Tagesprogramm auch noch vielleicht die ein oder andere Krimiserie, wohl von der Qualität auch recht gut sein sollen.

Tja, im Schnitt könnte man also auch genau so gut z.B. Vox schauen - kommt etwa aufs selbe hinaus.


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Reform der GEZ

30.12.2014 um 07:57
@Vltor

Ich glaube auch, dass sie verkrampft an etwas festhalten wollen, was sich längst überholt hat. Da sollte man sich iwann mal die blösse geben und es sich auch eingestehen, mit gewalt hat man noch nie ein baby am leben erhalten und genau das passiert ja hier.
Du hast recht, es gibt sehr viele sendungen, die abgekupfert sind und nette serien, die zwar noch hausgemacht deutsch sind. Doch nur dafür 18 euro monatlich hinlegen und das von jedem...??? Meine versicherungen kosten weniger und da habe ich iwann auch mal was von...;-)


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30.12.2014 um 08:01
Ja weg mit dieser Zwangsabgabe.


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Reform der GEZ

31.12.2014 um 18:44
Zitat von GentianGentian schrieb:Was die gez betrifft muss ein millionär genauso viel zahlen, wie jemand, der 10 euro über der schmerzgrenze der grundsicherung lebt.
Ist bei einem Packerl Kaugummi auch nicht anders.


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Reform der GEZ

31.12.2014 um 20:32
@emz

Toller vergleich...;-)


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Reform der GEZ

22.01.2015 um 18:04
@Gentian
@emz
@pathofdecay
@Vltor
@che71
@Piorama
@Streckenläufer
@Warhead
@schmitz
@dog


Hallo Leute,

sorry, wenn ich den Thread ausgrabe (und euch alle antexte..), aber ich habe da mal ein paar Fragen.

Ich bin seit 07.14 in einer eigenen Wohnung und bekomme seitdem von der GEZ Werbung. :) Da ich bafögloser Student bin und nur durch eigene Arbeit und ein wenig Geld von Muttern am Leben bleibe, muss ich jeden Cent umdrehen. Da 17 Euro im Monat für das Rundfunkprogramm auszugeben ist mir persönlich zuwider. Dann spende ich lieber 17 Euro an die Unicef oder geh lieber für eine Woche einkaufen...

Mein Bruder meinte zu mir, dass ich das bloß nicht zahlen soll, da es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt und er auch schon seit Jahren nicht zahlt.

Nun, daran habe ich mich gehalten und mich mittlerweile im Netz informiert. Es gibt tätsächlich keine gesetzliche Grundlage. Darauf, wo sich die GEZ immer wieder bezieht, ist der Rundfunkstaatsvertrag. ...welcher zwar von der Regierung ausgegeben wurde, aber es sich hier nur um eine Information und nicht um ein Gesetz handelt.
Außerdem ist die GEZ kein Amt(, sondern eine Firma), hat keine Hoheitsrechte und versucht jeden Bürger an seine Verträge zu binden.

Aber beim informieren bin ich auch darauf gestoßen, dass man dann Ärger mit frechen Gerichtsvollziehern u.ä. bekommt, die versuchen, das Geld einzutreiben.

Nun habe ich ein wenig Bammel, irgendwann einen Bescheid zu bekommen, in dem mit Pfändungen gedroht wird. Gegen den kann man sich zwar erfolgreich wehren, aber muss dafür erst einen Widerspruch bzw. eine Zurückweisung einreichen. Wird diese Zurückweisung zurückgewiesen, muss man sich gerichtlich wehren. Vor diesem Schritt habe ich ein wenig Angst, da sowas Zeit und Geld kostet, das ich nicht habe.

Ende des letzten Jahres kam ja dieses Gutachten heraus, welches die Rundfunkgebühr in der Luft zerrissen hat.

Jetzt überlege ich, ob ichs einfach abwarten soll... Kopf einziehen und hoffen, der Beitragsservice wird verboten oder lieber doch zahlen? Was würdet ihr machen?

Beste Grüße und vielen Dank,

3rdFriend


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Reform der GEZ

22.01.2015 um 18:27
Zitat von 3rdFriend3rdFriend schrieb:Ende des letzten Jahres kam ja dieses Gutachten heraus, welches die Rundfunkgebühr in der Luft zerrissen hat.
Hast du da Genaueres, was man nachlesen kann?

Ansonsten wäre es vielleicht ratsam, erst mal zu zahlen:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.eilantrag-aus-stuttgart-scheitert-rundfunkgebuehr-muss-bezahlt-werden.d1ef55fe-805b-4fa4-aca6-bea414032c08.html


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Reform der GEZ

22.01.2015 um 18:34
@3rdFriend
Zitat von 3rdFriend3rdFriend schrieb:Außerdem ist die GEZ kein Amt(, sondern eine Firma), hat keine Hoheitsrechte und versucht jeden Bürger an seine Verträge zu binden.
Und das sagt wer ?

Du solltest lieber mal folgenden Artikel gut durchlesen und nicht auf juristische Laien hören !
Früher GEZ, heute Beitragsservice: Der Rundfunkbeitrag ist bei den Bürgern chronisch unbeliebt. Wir verraten, was Nichtzahlern droht – und ob sich eine Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen lohnt.

Das gab es noch nie: Der Rundfunkbeitrag wird sinken. Ab 2015 müssen die Beitragszahler zum ersten Mal weniger überweisen als im Jahre zuvor: 17,50 statt bisher 17,98 Euro verlangt der „Beitragsservice“ der Landesrundfunkanstalten künftig. Er hat die Aufgaben der ehemaligen GEZ übernommen.

Doch auch nach dem kleinen Preisnachlass dürfte es weiterhin viele Haushalte geben, die es vorziehen, die ungeliebte Zwangsabgabe nicht zu bezahlen. Die Motive sind vielfältig: Manche lehnen die Gebühr ab, weil sie gar keinen oder nur privaten Rundfunk nutzen. Andere wollen das Geld sparen oder profitieren einfach vom glücklichen Zufall, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen bisher mit ihren Forderungen noch nicht gemeldet haben.

Doch welche Folgen hat es eigentlich, wenn man einfach nicht zahlt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Was passiert, wenn man die Anschreiben des Beitragsservice einfach ignoriert?
Wer alle Briefe mit dem Logo von ARD, ZDF und Deutschlandradio einfach in den Papierkorb „weiterleitet“, muss damit rechnen, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher klingelt. Bevor es so weit kommt, dauert es allerdings eine Weile.

Das erste Anschreiben des Beitragsservice ist in der Regel eine reine Datenabfrage, mit der geklärt werden soll, ob die angeschriebene Person schon gemeldet ist. Ignoriert man dieses und eventuell folgende ähnliche Schreiben, erhält man irgendwann einen sogenannten Beitragsbescheid. In diesem teilt der Beitragsservice die Höhe des Beitrags mit und fordert zur Zahlung auf. Bleibt man auch hier passiv und legt keinen Widerspruch ein, wird der Bescheid nach einem Monat im rechtlichen Sinne „bestandskräftig“.

Von diesem Zeitpunkt an können die Rundfunkanstalten ihr Forderungen aktiv eintreiben wie jeder andere Gläubiger auch – bis hin zu Lohnpfändung und Gerichtsvollzieher. Das müssen sie sogar. Die Anstalten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ausstehende Beiträge einzuforden.

Zwangsvollstreckung

die Verwirklichung vollstreckbarer Ansprüche durch staatliche Zwangsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners (§§ 704–945 ZPO, §§ 249–346 Abgabenordnung, Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz vom 27. 4. 1953 und entsprechende Gesetze der Länder)
Ziel jeder Zwangsvollstreckung ist die Befriedigung des Gläubigers durch Erfüllung seines Anspruchs....
Weiterlesen
Dabei greifen sie als letztes Mittel auch auf Zwangsvollstreckungen zurück – nach eigenen Angaben aber erst, nachdem der Beitragspflichtige mehrfach nicht auf Anschreiben reagiert hat. Wie oft es tatsächlich zu solchen Vollstreckungen kommt, konnten die Anstalten gegenüber der Anwaltauskunft nicht beantworten.
Wer länger als sechs Monate nicht zahlt, begeht zudem laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit und kann – rein theoretisch – mit einem Bußgeld belegt werden. In der Praxis sehen die Landesrundfunkanstalten aber in der Regel davon ab, ein Bußgeld zu beantragen.

Muss man zahlen, obwohl man vom Beitragsservice bisher „übersehen“ wurde?
Zum 1. Januar 2013 wurde das Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland grundsätzlich umgestellt. Anders als früher spielt es inzwischen keine Rolle mehr, ob man tatsächlich einen Fernseher, ein Radio oder ein anders Empfangsgerät besitzt. Stattdessen wird ein fester Betrag pro Haushalt erhoben – egal, wie viele Menschen in diesem Haushalt leben.

Nachdem man einen neuen Wohnsitz angemeldet hat, kann es durchaus einige Monate dauern, bis der Beitragsservice sich meldet. Zahlen muss man dann trotzdem rückwirkend für den gesamten Zeitraum seit der Anmeldung.

Auch wenn man schon lange in seiner Wohnung gemeldet ist und bisher kein Schreiben vom Beitragsservice erhalten hat, heißt das nicht unbedingt, dass man von den Öffentlich-Rechtlichen „vergessen“ wurde:

Im Zuge der Umstellung führt der Beitragsservice einen Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern durch, um Personen zu finden, die bisher noch keinem zahlenden Haushalt zugeordnet sind. Dieser Datenabgleich wird erst im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen sein. Wer bisher noch nicht zahlt und keine Post erhalten hat, muss also damit rechnen, dass ARD, ZDF und Co. sich früher oder später melden. „Je nachdem, wie lange man seine Wohnung schon bewohnt, muss man dann rückwirkend für die gesamte Zeit seit dem Einzug bezahlen - maximal ab dem 1. Januar 2013“, sagt der Nürnberger Rechtsanwalt Jakob Tschuschke.

Dieser Forderung kann man nur dann entgehen, wenn man in einem Haushalt lebt, in dem bereits ein Mitbewohner den Rundfunkbeitrag bezahlt. In diesem Fall genügt es, dem Beitragsservice die Daten das Zahlers mitzuteilen. Bestimmte Personengruppen können sich auch ganz von der Beitragspflicht befreien lassen, zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter.

Nicht empfehlenswert ist es, sich vor dem Beitragsservice zu „verstecken“, indem man seinen Wohnsitz einfach nicht beim Einwohnermeldeamt anmeldet. „Es gibt in Deutschland eine Meldepflicht. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird dies bemerkt, droht ein Bußgeld nach dem Melderecht und rückständige Rundfunkbeiträge werden dann auch fällig “, sagt der Nürnberger Rechtsanwalt Tschuschke.

Kann man sich rechtlich gegen den Rundfunkbeitrag wehren?
Grundsätzlich ja. Der erste Schritt ist dabei der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb des einen Monats erfolgen muss, bevor der Beitragsbescheid „bestandskräftig“ wird (s.o.). Versäumt man diese Frist, wird es fast unmöglich, sich gegen die Zahlung zu wehren. Ein bestandskräftiger Bescheid lässt sich zudem auch nachträglich nicht mehr anfechten. „Selbst wenn irgendwann ein Gericht den Beitrag für verfassungswidrig erklärt, erhält man die schon gezahlten Gebühren nicht mehr zurück“, sagt Rechtsanwalt Jakob Tschuschke.

Doch auch ein Widerspruch bringt nur einen kurzfristigen Aufschub. In der Regel wird er einfach abgelehnt. Dann häufen sich die Forderungen und Säumniszuschläge. In diesem Fall bleibt nur die Wahl: zahlen oder klagen.

Eine Klage beginnt in der Regel vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und kann – nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel – bis vor das Bundesverfassungsgericht führen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind momentan allerdings eher schlecht – zumindest dann, wenn man als Begründung die Unrechtmäßigkeit des gesamten Gebührenmodells anführt. 2014 haben zwei Landesverfassungsgerichte bestätigt, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Grundsätzliche Einwände wie den, dass Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks benachteiligt werden, lassen die Gerichte nicht gelten.

Deutlich besser stehen die Chancen einer Klage, wenn man gegen einen fehlerhaften Gebührenbescheid vorgeht. „Dies kann von einer fehlerhaften Ermittlung der Adresse bis zu einem falschen Bescheid für einen Verstorbenen reichen“, sagt Rechtsanwalt Jakob Tschuschke.
https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/kultur-medien/569/rundfunkbeitrag-was-passiert-wenn-man-nicht-zahlt/


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Reform der GEZ

23.01.2015 um 02:16
@che71
Zitat von che71che71 schrieb:Und das sagt wer ?
Sie sagen es selbst. Darüber hinaus ist auf den Briefköpfen nie eine Stadt zu sehen. Unten steht nie ein Stempel oder eine Unterschrift...

http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Eine Gemeinschaftseinrichtung ist lt. Gesetz soetwas wie ein Kinderhort. (http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__33.html)

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist eine Information der ARD, ZDF und des Deutschlandradios. Kein Gesetz...
Demnach gibt es kein Gesetz, was sagt, dass man zahlen muss. [Wieso ist das ein Staatsvertrag? Da wurde nichts zwischen zwei Staaten geschlossen...]

Verträge zur Lasten Dritter dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Der Beitragsservice schließt einen Vertrag ohne eine Unterschrift oder eine Zustimmung meinerseits ab... Wie kann das kommen?

Keine Ahnung, was ihr da rauslest, aber mir wäre lieber dabei, wenn es ordentliche Gesetze zum Beitragsservice gäbe. Dann würde ich fast schon gern zahlen. Aber scheinbar ist das nicht der Fall...

@emz

Jo, gibts hier:

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/ade-zwangsgebuehr-das-ende-der-rundfunkabgabe-naht.html

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Archiv-Version vom 21.01.2015)


Danke schonmal für weitere Tipps! ... werde das Studium wohl schmeißen und mehr arbeiten gehen ;-)


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Reform der GEZ

23.01.2015 um 10:01
@3rdFriend
Mit dem Satz
Zitat von 3rdFriend3rdFriend schrieb:Ende des letzten Jahres kam ja dieses Gutachten heraus, welches die Rundfunkgebühr in der Luft zerrissen hat.
meine ich, übertreibst du doch ein wenig. Was sich allein daran ablesen lässt, wer der Herausgeber dieses Gutachtens ist, nämlich das Bundesfinanzministeriums ;)
Hier werden Modelle angesprochen, die Zukunft betreffend.

Ich glaube, du musst hier nicht das Rad neu erfinden. Den Beitragsservice auszuhebeln, das haben schon ganz andere vergeblich versucht, da waren sogar Juristen tätig und die haben bestimmt etwas fundierter argumentiert, als festzustellen, dass zu einem Staatsvertrag zwei Staaten nötig sind.

Mein Tipp wäre, du liest dir nochmal aufmerksam das durch, was @che71 eingestellt hat und dann solltest du bezahlen.


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Reform der GEZ

23.01.2015 um 10:26
Zitat von 3rdFriend3rdFriend schrieb:Da ich bafögloser Student bin
Keiner der Rechtswissenschaften, hoffe ich.
Zitat von 3rdFriend3rdFriend schrieb:Nun habe ich ein wenig Bammel, irgendwann einen Bescheid zu bekommen, in dem mit Pfändungen gedroht wird.
Zu Recht. Das kann (und wird voraussichtlich) passieren.

Die ganzen Aussagen zu Verträgen zu Lasten Dritter sind im Kontext eines Staatsvertrages Käse. Sich von juristischen Laien über juristische Sachverhalte belehren zu lassen, ist recht gewagt. Ein Staatsvertrag ist kein privatrechtlicher Vertrag.

Statt Kopp zu lesen (und wenn ein Jurastudium etwas zu aufwändig ist) versuch es mal damit:

Wikipedia: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Wikipedia: Staatsvertrag
Wikipedia: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Es ist ziemlich unsinnig, sich als Laie auf einzelne Wörter zu stürzen, die man nicht versteht und dann versuchen, diese auszulegen. das kann nur schief gehen.


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Reform der GEZ

23.01.2015 um 10:53
Ich bekomm jetzt denn hass seit zwei tagen versuch ich die zu erreichen ( ARD Beitragsservice )
aber es geht nicht.
Die Sollen mir eine neun wisch zuschicken mit den überweisungsformular für Januar 15 !


Ich ruf schon alle 5-10 Min bei den an ABER:

1. Es heisst es sind keine Freinen stellen Frei - > verbindung ist weg.
oder
2. Beep beep beep - > verbindung ist weg
Per e-Mail bekomm ich auch keine Antwort.

Und eine einzugsermächtigung bekommen die verbrecher auf keine fall !!


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Reform der GEZ

23.01.2015 um 13:22
@O.G.
Zitat von O.G.O.G. schrieb:Die Sollen mir eine neun wisch zuschicken mit den überweisungsformular für Januar 15 !
Mir erschließt sich zwar nicht, warum ausgerechnet für Januar, denn die werden auch das Geld ab 07/14 haben wollen, von daher vermute ich, wird deiner Bitte nicht entsprochen werden, aber egal.

Was ich aber gar nicht verstehe, warum füllst du denn nicht selbst dieses Überweisungsformular aus? Geht bestimmt schneller, als zigmal anzurufen ;)


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Reform der GEZ

23.01.2015 um 13:27
@kleinundgrün

Studierst du Jura? Oder bist Anwalt?
Frage rein Interessehalber, deine Formulierungen klingen so.


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Reform der GEZ

23.01.2015 um 13:35
@emz
Weil ich keine Plan hab was ich für eine Überweissungsnummer angeben muss und denn betrag nich mehr weiss.


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Reform der GEZ

23.01.2015 um 14:03
@O.G.
Hast du etwa alle deine Unterlagen hierzu weggeworfen? Das war dann etwas voreilig.

Um an die Frage von @kleinundgrün anzuknüpfen, hoffentlich ist es auch nicht Germanistik.


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