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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 09:32
@Optimist
Du meinst also man habe 400'000 die keinen Aufenthaltsstatus bekamen ohne Gesetz so beurteilt?
Ich frag Dich nochmals, was bringt es ein Gesetz zu haben, so wie ihrs ja schon hattet sonst gäbs wohl kaum 500000 ohne Bleiberecht, wenn man unfähig ist dies durchzusetzen?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 09:35
und somit wird das Asylrecht quasi "missbraucht" oder man ist gezwungen, dies zu tun
... weil es eben kein Einwanderungsgesetz gibt.
was ich meine:
Viele versprechen sich vielleicht, über diesen erzwungenermaßen nötigen "Missbrauch" des Asylrechts in D dann trotzdem bleiben zu können und es funktioniert ja auch großartig.

Wenn es jedoch ein Einwanderungsgesetz gäbe, würden vielleicht weniger dieser Leute nach D kommen, weil sie ja wüssten - über Asyl hätten sie keine Berechtigung (wenn sie es von sich selbst genau wissen), aber das Einwanderungsgesetz gibt es für sie auch nicht her (keine Arbeitsmöglichkeit...).

So wie es bis jetzt läuft ist es einfach nur eine Grau-Zone - nichts klares für niemanden. Und Grauzonen werden halt auch einfach genutzt - ist doch auch ganz normal.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:was bringt es ein Gesetz zu haben, so wie ihrs ja schon hattet...
... sonst gäbs wohl kaum 500000 ohne Bleiberecht, wenn man unfähig ist dies durchzusetzen?
wir hatten noch kein Einwanderungsgesetz.
Und ja, in einem gebe ich dir ja recht, wenn man die Asylgesetze mal richtig handhaben würde, wäre auch schon viel gewonnen.

Aber wie gesagt, darüber hinaus fände ich eben - für die klare Linie und Trennung - auch ein richtiges Einwanderungsgesetz wichtig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 09:37
@Optimist
ich bezog vermischen auf das Gesetz, Du offensichtlich auf die Personen.
Natürlich bin ich für ein Einwanderungsgesetz....war ich doch eine die das ständig propagierte, es bedarf legaler und somit sicherer Fluchtwege, ich sagte es schon vor vielen Monaten, es bedarf des Familiennachzugs, der Kontingenterhöhung, der Seerettung, der Möglichkeit für Flüchtlinge, arbeiten zu dürfen, gleich in Schule und Kindergarten gehen zu können, sich integrieren zu können. Dann verringern sich auch die Probleme. Es bedarf vor allem einheitlichen Lösungen in allen Bundesländern. Und es bedarf an aller erster Stelle weniger Panikmache vor den MILLIONEN, die ja auf gepackten Koffern sitzen, vor der Kriminalität, weniger Fremdenfeindlichkeit und Islamophobie und schon wären wir ein Stück weiter.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 09:39
@Optimist
Also Asylrecht abschaffen? Was erzählst Du hier. Frag Dich lieber mal wieviele Rücknahmeabkommen Deutschland in den letzten 10 abgeschlossen hat. Weisst Du das?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 09:40
@Tussinelda
im großen und ganzen (bis auf eine Abweichung) stimme ich mit dir überein.

Auch hierbei.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und es bedarf an aller erster Stelle weniger Panikmache vor den MILLIONEN, die ja auf gepackten Koffern sitzen
Allerdings sollte man auch nicht das Gegenteil machen:
Wegen der Angst vor Panik dann alles verharmlosen oder verniedlichen (dabei meinte ich jetzt nicht dich)

@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Also Asylrecht abschaffen?
Was ist denn das jetzt wieder für ein Quark? Ich wiederhole mich nun nicht noch mal, ich schrieb schon was ich möchte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 09:55
@Optimist
Was schreibst Du den für ein Quark. Auf der Seite die ich Dir geschickt habe stehen doch die Bedingungen. Was brauchts da mehr um den Lduten klar zu machen wann sie Asylrecht haben oder nicht? Dein ominöses Einwandetungsgesetz würde was an diesen Bedingungen ändern? Das Asylrecht oder auf was beruht Deine Hoffnung das dann weniger kommen?

Und nochmals an was scheitert ihr? Gesetzen oder Fähigkeit zur umsetzung.

Mal den Finger aus dem Arsch nehmen und ein paar Rückübernahmeabkommen abschliessen wär auch was ne?

Was fällt Dir an dieser Liste auf?
Albanien (seit 01.08.2003),
Algerien (seit 12.05.2006),
Armenien (seit 01.01.2008),
Bosnien und Herzegowina (seit 14.01.1997),
Georgien (seit 01.01.2008),
Hongkong (seit 17.02.2001),
Kosovo (seit 01.09.2010),
Kroatien (seit 22.10.1997),
Marokko (seit 01.06.1998),
Mazedonien (01.05.2004),
Schweiz (seit 01.02.1994),
Serbien (seit 01.04.2003),
Südkorea (seit 22.03.2005),
Syrien (seit 03.01.2009) sowie
Vietnam (seit 21.09.1995).
http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/1843-rueckuebernahmeabkommen-eu-assoziierungsabkommen.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 09:59
@wichtelprinz
lass dir einfach vielleicht von @Tussinelda erklären, was an einem RICHTIGEM Einwanderungsgesetz gut wäre (was wir aber noch nicht haben) - sie kann das evtl. besser als ich, ich gebs hiermit auf.

Und ja, ich stimmte dem doch auch schon zu, was willst du noch mehr? :
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Und nochmals an was scheitert ihr? Gesetzen oder Fähigkeit zur umsetzung.
Dass man evtl. auch zweigleisig fahren könnte - Gesetze besser umsetzen, aber AUCH Einwanderungsgesetz, das geht wohl nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:06
@Optimist
Ihr habt also kein richtiges Zuwanderungsgesetz sondeen ihr bestimmt aus dem Bauch heraus oder wie soll ich Dich verstehen?

Und was ist das?
Wikipedia: Zuwanderungsgesetz


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:14
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es geht um keine Reihenfolge, da Absatz 2-7 davon UNBERÜHRT bleiben.
Ich weiß echt nicht was Dein Problem ist? Es geht um Ordnungen, nicht um Inhalte. Formaljuristische Angelegenheiten über die ich zusammen mit @ realo diskutiert habe. Da ist halt nichts mit Auslegungssachen. Da weder @ realo noch ich Volljurist bin habe ich bei Einem nachgefragt. Es ging auch nicht explizit um den 60er sondern um Reihenfolgen, die ich noch nie mit Dir oder jemand anderen als @Realo diskutiert habe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:15
@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ihr habt also kein richtigrs Zuwanderungsgesetz
zum einen BEINHALTET das AUCH das Asylrecht.
Von einer Trennung "Einwanderung" und "Asylrecht" kann also gar nicht so richtig die Rede sein, aber genau darum geht es mir.

Außerdem deckt das Zuwanderungsgesetz nicht genau und explizit das ab, worum es bei einem richtigen Einwanderungsgesetz gehen müsste.

Beispiel:
Schaffung des Freizügigkeitsgesetzes/EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes enthält das ebenfalls neu eingeführte Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU). Dieses regelt die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern (Staatsangehörige aus einem Land der EU) und deren Familienangehörigen neu und ersetzt das Aufenthaltsgesetz/EWG von
Bei einem echten Einwanderungsgesetz ginge es also hauptsächlich darum, dass NICHT jeder Nicht-EU-Bürger hierher kommen kann aus wirtschaftlichen Gründen...
...
sondern dass es - wie in anderen Ländern - ein Punktesystem geben müsste, welches abgefragt wird und danach entschieden würde, BEVOR derjenige sich in D befindet.

Das ist bei dem Zuwanderungsgesetz sicher nicht in diesem Maße gegeben (hab noch nicht alles durch, sollte ich mich irren, dann zeige mir bitte solch eine Stelle).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:22
Zitat von OptimistOptimist schrieb:zum einen BEINHALTET das AUCH das Asylrecht.
Von einer Trennung "Einwanderung" und "Asylrecht" kann also gar nicht so richtig die Rede sein, aber genau darum geht es mir
-.- klar weil auch Asyl migration ist. Es muss da auch nicht getrennt werden. Das Recht des Aufenthaltes kann aber im Zuwanderungsgesetz einzeln behandelt werden und der Status darin bestimmt werden.

Der Thread handelt aber über Asylrecht, was ein Teil des Zuwanderungsgesetzes ist!
Zuwanderungsgesetz ist der Überbegriff für sämmtliche Migrationen. Man muss es da nicht trennen weils im Überbegriff sich noch um das Selbe handelt, nämlich Leute die aus dem Ausland migrieren. Es hat aber nichts mit dem daraus ergebenden Aufenhaltsstatus zu tun.
Das ist wie Lastwagen und Autos sind Kraftfahrzeuge aber fürs führen eines solchen Spezifischen gibts bestimmte Bedingungen. Es ist das selbe aber in der Untergruppe wird es wieder differenziert bei den Bedingungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:23
@Optimist
Bei einem Einwanderungsgesetz geht es doch hauptsächlich um Arbeitskräfte aus nicht EU Ländern. Das Zuwanderungsgesetz kennt ca. 50 Aufenhaltstitel, ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Im Einwanderungsgesetz können wir genau formulieren wer gewünscht ist, das ist im Zuwanderungsgesetz so nicht gegeben.

Ich weiß das Du das weisst, wollte es nur noch mal klarstellen da einige wieder Fallstricke stellen.

Das Asylgesetze oft zur Migration missbraucht wurden, kann man nicht verlinken, aber jeder weiß es, na mit der passenden Brille nicht unbedingt jeder,


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:28
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Es muss da auch nicht getrennt werden
Das ist DEINE Meinung.
Ich finde schon, es muss getrennt werden, damit sich niemand gezwungen sieht, das Asylrecht für Einwanderung zu "missbrauchen".
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Der Thread handekt aber über Asylrecht, was ein Teil des Zuwanderungsgesetzes ist!
ja und?
Was steht dem entgegen - bezüglich Asyl dann ein richtiges Einwanderungsgesetz zu fordern, damit die 2 Dinge eben nicht immer vermischt werden können?
Du bist ja nun einer derjenigen welche meinen, es muss da nicht getrennt werden, so denken aber nun mal nicht alle.
Zuwanderungsgesetz ist der Überbegriff für sämmtliche Migrationen. Man muss es da nicgt trennen weils im Überbegriff sich noch um das Selbe handelt, nämlich Leute die aus dem Ausland migrieren.
Ja und dann im Zuge der Migration eben auch das Asylrecht NUTZTEN und zwar z.T UNBERECHTIGT - darum geht es.


@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Bei einem Einwanderungsgesetz geht es doch hauptsächlich um Arbeitskräfte aus nicht EU Ländern.
Das Zuwanderungsgesetz kennt ca. 50 Aufenhaltstitel, ist einfach nicht mehr zeitgemäß.
genau. Leider verstehen das Manche nicht.

in diesem Sinne:
Im Einwanderungsgesetz können wir genau formulieren wer gewünscht ist, das ist im Zuwanderungsgesetz so nicht gegeben.
Ich weiß das Du das weisst, wollte es nur noch mal klarstellen da einige wieder Fallstricke stellen.
Das Asylgesetze oft zur Migration missbraucht wurden, kann man nicht verlinken, aber jeder weiß es, na mit der passenden Brille nicht unbedingt jeder,



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:34
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das ist DEINE Meinung.
Ich finde schon, es muss getrennt werden, damit sich niemand gezwungen sieht, das Asylrecht für Einwanderung zu "missbrauchen
-.-

Es ist beiders migration also Einwanderung!. Ich verlinke es Dir Heute wieder mal falls Du die Definitionen vergessen haben solltest!
Als Migration wird eine auf Dauer angelegte räumliche Veränderung des Lebensmittelpunktes einer oder mehrerer Personen verstanden. Migration, die über Landesgrenzen hinweg erfolgt, wird als internationale Migration bezeichnet. Typische individuelle Entscheidungsgründe zur Migration sind:

Die physische Existenz des Menschen ist nicht mehr gesichert (Kriegsflüchtling, Fluchtmigration wegen ethnischen Säuberungen, politische Verfolgung etc.).
Lebensvorstellungen können unter dem herrschenden politisch-ideologischen System nicht verwirklicht werden (z. B. Diskriminierung wegen Geschlecht, Religion etc.).
Die institutionelle Struktur der Herkunftsgesellschaft kann die materiellen Wünsche und Erwartungen nicht erfüllen (Armutsmigration, Arbeitsmigration)
Wikipedia: Migration (Mensch)

Man stellt aber andere Bedingungen an ein Arbeitsmigranten und einen Asylsuchenden.
Wenn Du die Bedingungen für Arbeitsmigration ändern willst bist Du im Thread falsch.
Wenn Du due Bedingungen für Asylsuchende ändern möchtest bist Du im Thread richtig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:37
@wichtelprinz
Wenn Du die Bedingungen für Arbeitsmigration ändern willst bist Du im Thread falsch
ja darum geht's - und zwar in Form eines expliziten Einwanderungsgesetzes, damit eben niemand mehr ... (will mich jetzt nicht wiederholen).

Und ja, das gehört mit hier rein, weil es dann evtl. weniger Asylmissbrauch gäbe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:38
@Optimist
-.- es gibt schon Bedingungen für Arbeismigration. Hab Dir den Link geschickt. Schon vergessen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:39
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und ja, das gehört mit hier rein, weil es dann evtl. weniger Asylmissbrauch gäbe.
Bei Dir ist wohl Asylmissbrauch wenn einer 10 Jahre mit Aylrecht in DE lebt und danach bleibt als Arbeitsmigrant!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:39
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Man stellt aber andere Bedingungen an ein Arbeitsmigranten und einen Asylsuchenden.
1. Das sollte sich inzwischen in jedem gesunden Hirn verfestigt haben. KAn einen Asylsuchenden werden keinerlei Bedingung gestellt. Er muss Asylgründe haben, die glaubhaft machen können. Großer Punkt Das ist alles
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wenn Du die Bedingungen für Arbeitsmigration ändern willst bist Du im Thread falsch.
Asylgesetze waren leider oft Angriffsfläche für Wirtschaftsemigranten. Daher muss man dieses analysieren und die Asylgesetzgebung so anpassen das sie eindeutiger wird.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Bei Dir ist wohl Asylmissbrauch wenn einer 10 Jahre mit Aylrecht in DE l
Wer als asylberechtigt anerkannt ist darf ewig bleiben. Du verwechselst das mit subsidiären Schutz. Und genau, wenn der abläuft könnte er ein Einwanderungsgesetz nutzen. Daher wird hier auch darüber richtigerweise diskutiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.12.2017 um 10:40
@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:es gibt schon Bedingungen für Arbeismigration. Hab Dir den Link geschickt. Schon vergessen?
Und ich schrieb dir was dazu, dass es nicht das abdecken kann, was ein explizites Einwanderungsgesetz bieten könnte (schon vergessen)?
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Bei Dir ist wohl Asylmissbrauch wenn einer 10 Jahre mit Aylrecht in DE lebt
leg mir doch nicht solch einen Unsinn in den Mund.
"MIT Asylrecht" ist ja nun nicht UN-berechtigt und kein Missbrauch, oder?

Darum geht's, wie oft noch? :
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Asylgesetze waren leider oft Angriffsfläche für Wirtschaftsemigranten



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15.12.2017 um 10:42
@Optimist
Ihr habt ein Zuwanderungsgesetz! Darin wird gegliedert ! Alle Links stehen Dir zur verfügung. Aber Du behsuptest einfach mal das es Asylmissbrauch fördere.


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