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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

390 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: AUF, Anspruch, Sozialleistungen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:59
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Nochmals zum eigentlichen Thema der Threads
Nach deinen völlig richtigen Erkenntnissen: wie würdest Du es formulieren?

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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:01
@Laucott
Zitat von LaucottLaucott schrieb:Tja siehst Du, die zeit für ne Änderung( nicht in allem ich lebe eigentlich gerne in D) wäre mal reif;)
Das war ja früher so. Dann hat Schröder gesagt: Ist nicht mehr finanzierbar. Und hat Hartz 4 eingeführt. Ohne diesen Schritt wär D wohl schon lange Pleite. Ist also nicht möglich, dass der arme Arbeitslose mehr kriegt. Also muss der Sozialschmarotzer weniger bekommen?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:02
@stereotyp

Was formulieren?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:11
@canales
Ok. Zurück zum eigentlichen Thema. Ich zitier mal aus der verlinkten Pressemitteilung des BSG:
Der 4. Senat hat hierzu entschieden, dass der Ausschluss arbeitsuchender Unionsbürger von SGB II-Leistungen auch für diejenigen Unionsbürger greift ("erst-recht"), die über kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz oder dem Aufenthaltsgesetz verfügen. Auch bei fehlender Freizügigkeitsberechtigung sind aber zumindest Sozialhilfeleistungen im Ermessenswege zu erbringen. Im Falle eines verfestigten Aufenthalts - über sechs Monate - ist dieses Ermessen aus Gründen der Systematik des Sozialhilferechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Weise reduziert, dass regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu erbringen ist.
arbeitsuchender Unionsbürger ....die über kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz oder dem Aufenthaltsgesetz verfügen

Wie soll das denn gehen?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:11
Zitat von stereotypstereotyp schrieb: Dann hat Schröder gesagt: Ist nicht mehr finanzierbar. Und hat Hartz 4 eingeführt.
Na klar hat er das, weil es unter seiner Regentschaft mehr denn je Arbeitslose gab ;).
Zitat von stereotypstereotyp schrieb: Du bist eigentlich der Feigling, der sich als Kraftprotz aufspielt. :)
Weiss nicht warum Du jetzt beleidigend wirst, kann man mit Dir nicht auf vernünftiger Basis schreiben?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:13
@Laucott
Ja. Sorry. Meine Wortwahl war etwas übertrieben. Aber ich hab deinen post gelesen, und dachte erst: Jetzt traut sich tatsächlich mal jemand, und dann bis du bis zum Ende des posts - wie ich finde und dargelegt habe - wieder komplett zurückgerudert. Und das hat mich ein wenig genervt.
Das ist ein wenig so wie dieser wundervolle test bei Youtube, ob Du ein Rassist bist. Zweimal wird dir genau die gleiche Geschichte erzählt, einmal heißt der Protagonist Thomas, einmal Achmed. Und wer wirklich sagen, kann, er habe wirklich keinen Unterschied empfunden, hat bestanden. Schaffen aber die wenigsten. Ich bin auch durchgefallen.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:14
@stereotyp

Gibt ja Ausschlussgründe bezüglich der Freizügigkeit...sind aber eher selten.
Ansonsten gilt die Verfestigung des Aufenthalts...da muss man sehen wie dies von den Behörden definiert wird.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:17
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Gibt ja Ausschlussgründe bezüglich der Freizügigkeit...sind aber eher selten.
Ja. Bezüglich der Freizügigkeit. Aber wie soll denn ein EU-Ausländer sein Aufenthaltsrecht nach dem AufenthaltsG in D verlieren?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:21
Zitat von stereotypstereotyp schrieb: wie ich finde und dargelegt habe - wieder komplett zurückgerudert
Ok, wenn Du das so rausliest kann ich wohl nichts machen. Egal ob ich jetzt Unterschiede zwischen(deutschen) Harzern mache oder nicht, die(gleiche) Verteilung (nur in Bezug auf Eu-Ausländern und Deutschen) ist für mich nicht aktzeptabel.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:23
@Laucott
Ok. Das war mutig. Und ein klares Statement.
Würde ich so laut nicht sagen. Und auch nicht als Endresultat denken. Aber schon das "hmmm" in meinem Kopf auslösen.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:24
@stereotyp

Bei Nicht-Erwerbstätigen kann die Freizügigkeit entzogen werden.
Gemäß §2 Abs. 2 Nr. 5 genießen nicht erwerbstätige Unionsbürger
nur dann Freizügigkeit, wenn sie zusätzlich die
Voraussetzungen erfüllen, die in §4 genannt sind. Für
diese Personengruppe verlangt das Gesetz daher, dass sie
über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende
Existenzmittel verfügen.
http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/Beitraege_AM_2012/AM2012-6_beitragreimann.pdf (Archiv-Version vom 10.07.2012)


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:25
@Laucott
Grad in dem verlinkten Spiegel-Artikel gelesen. Man kann das schon sehr gewandt ausdrücken:
An einem Ort wie dem Bundessozialgericht in Kassel mag es eine untergeordnete Rolle spielen, ob jemand der Gemeinschaft angehört, deren Unterstützung er in Anspruch nimmt. Die meisten Menschen hingegen sehen das Fairnessgefühl verletzt, wenn Leute sich auf ihre Hilfe verlassen, die sich gut selber helfen könnten.



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18.12.2015 um 19:26
@stereotyp

Ich kann Dir was noch verrückteres sagen, meine Frau denkt ganz genauso und sie ist Rumänin...


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:28
@canales
Schon klar. Der Witz ist der:
Damit sind Unionsbürger gegenüber Drittstaatsange
-
hörigen aufenthaltsrechtlich privilegiert. Der Aufenthalt
von Drittstaatsangehörigen, die dem AufenthG unterlie
-
gen, ist grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn sie vor
der Einreise eine Einreiseerlaubnis (Visum) erhalten ha
-
ben und sie für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen
von der Ausländerbehörde ausgestellten Aufenthaltstitel
besitzen (vgl.
§
4 AufenthG).



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18.12.2015 um 19:29
@stereotyp

Ja klar...wenn dem nicht so wäre, könnten wir ja die EU vergessen.


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18.12.2015 um 19:40
@Laucott
Zitat von LaucottLaucott schrieb:Ich kann Dir was noch verrückteres sagen, meine Frau denkt ganz genauso und sie ist Rumänin...
Was meinst du damit?
das:
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:mag es eine untergeordnete Rolle spielen, ob jemand der Gemeinschaft angehört, deren Unterstützung er in Anspruch nimmt
oder das:
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Die meisten Menschen hingegen sehen das Fairnessgefühl verletzt, wenn Leute sich auf ihre Hilfe verlassen, die sich gut selber helfen könnten.
Da sind diese zwei Themenkreise nämlich in -wie ich finde - ähnlicher weise verknüft, woran ich mich auch bei Dir gestört habe. Fragen wir uns mal: welcher Gruppe von Menschen ist denn wohl bei dem ersten Zitat gemeint, welche bei dem zweiten. Das erste Zitat dreht sich um die Frage, ob Deutsche mehr Geld verdient haben als Ausländer. Das zweite darum, ob die Menschen, die für sich selbst sorgen können, hartz 4 beziehen sollten. Und das betrifft sowohl Deutsche als auch Ausländer. Und deshalb empfinde ich es als Stimmungsmache.
Und nun kann man natürlich dagegen argumentieren, aber die Deutschen müssen sich zumindest noch anstrengen, Anstrengungen nachweisen, aber damit rollen wir die ganze Diskussion der letzten Seiten noch mal von hinten auf. Ja. Ist so. Ist aber nun mal nicht zu ändern. Und das ist das perfide an diesem Thema. Man kann da so schnell Plakatüden raushauen, und man muss so ewig rumschreiben, um die zu entkräften,... ;)
Du hast es genau andersherum gemacht. Du hast Zitat a) bejaht aber unter der Vorraussetzung, dass du das nicht auf die Leute aus Zitat b) beziehst. Das war jetzt zwar keine Stimmungsmache, aber eben dann nicht das mutige Statement. Aber mittlerweile hast Du ja klar Stellung bezogen. Respekt.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 19:48
@Laucott
Aber ich denke gerade selbst: Ist vielleicht auch echt ein wenig kleinkariert, meine Sicht. :D


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18.12.2015 um 19:58
@stereotyp
Eben wollte ich schreiben: Denk nicht zu kompliziert;)
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Was meinst du damit?
Ganz einfach zusammengefasst,
selbst meine Frau als Eu-Ausländerin( seit 2001 in Deutschland) schämt sich für jeden Ihresgleichen der versucht hier in Deutschland das Sozialsystem auszunutzen und davon zu profitieren. Auch sie würde ganz klare Unterschiede in der Verteilung zu Gunsten der Deutschen Harzer befürworten auch wenn sie dabei gegen Ihre Landsleute spricht.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 20:02
@canales
Mann. Das ist aber auch echt ein Artikel... Ich zitier mal:
Neu zuziehende Rentner, Studierende oder sonstige
Nichterwerbstätige müssen für ihr Freizügigkeitsrecht
über Existenzmittel verfügen, die zur Bestreitung des Le
-
bensunterhaltes ausreichen. Die Höhe des Betrages für die
erforderlichen Existenzmittel darf
nicht über dem Schwel
-
lenbetrag liegen, unter dem Sozialhilfe gewährt wird
(Art.
8
Abs.
4 Satz 2 der Unionsbürgerrichtlinie). In Deutschland
wird dieser Schwellenbetrag durch die Regelbedarfe nach
SGB II markiert. Daher ist auf den Regelbedarf von öf
-
fentlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhal
-
tes nach SGB II
40
ohne Berücksichtigung der Freibeträ
-
ge für Erwerbstätige zuzüglich der Höhe der tatsächlich
gezahlten Warmmiete abzustellen (Faustformel Regelsatz
plus Miete).
Ein Entzug des Freizügigkeitsrechts wegen
fehlender Existenzmittel darf aber nicht schematisch er
-
folgen. Art.
8 Abs.
4 der Unionsbürgerrichtlinie verbietet
den Behörden, einen festen Betrag für die Existenzmittel
festzulegen. Vielmehr ist immer die persönliche Situati
-
on des Betroffenen zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass
etwa dann, wenn die Existenzmittel geringfügig unter
dem geforderten
Regelsatz plus Miete
bleiben, dennoch
von ausreichenden Existenzmitteln ausgegangen werden
kann, solange keine öffentlichen Mittel in Anspruch ge
-
nommen werden



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18.12.2015 um 20:03
Ist doof. Kann man nicht lesen.


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