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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

390 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: AUF, Anspruch, Sozialleistungen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 17:42
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ein EU-Ausländer hat es insofern einfacher, dass er überhaupt Sozialhilfe BEANTRAGEN KANN/darf (und dann auch bekommen kann) , SELBST wenn er arbeitsunwillig ist.
Ja. Das hab ich verstanden. Wir, bzw. @SergeyFärlich haben aber doch auch aufgezeigt, dass das nicht beabsichtigt, sondern sozusagen Systemimmanent ist. Weil eben diese Leute de jure nur auf ihre Abschiebung warten, und es ziemlich widersinnig wäre, ihnen ALG 2 zu zahlen, was den Widereinstieg in den Job als Ziel hat, was bei jenen aber ja nicht gegeben ist. Es wäre doch auch völlig widersinnig, jemanden, den man aus D heraushaben will, dazu zu verpflichten, an Maßnahmen teilzunehmen (und diese zu bezahlen), die seinen Wiedereinstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen. Demnach haben es die Ausländer also nicht zu leicht ( denn die Mechanismen, die den deutschen Arbeitslosen auferlegt werden, wären für sie ja vollkommen sinnfrei), sondern die deutschen Arbeitslosen haben es deiner Meinung nach zu schwer, weil von ihnen erwartet wird, dass sie gewisse Bedingungen erfüllen, wenn sie Geld vom Staat bezeihen wollen. Jetzt sag mir mal, wie man es besser machen soll. Den Ausländern irgendwelche Bedingungen stellen ist Quatsch, also bleibt den deutschen Arbeitslosen die Bedingungen streichen. Hieße bedingungsloses Grundeinkommen. Kann man fordern, bin ich - wie gesagt - auch durchaus dafür. Aber dann sollte es auch so sagen, anstatt das mit - sorry - unqualifizierten Vergleichen mit Ausländern, die natürlich Stimmung machen, durch die Brust ins Knie rechtfertigen zu versuchen.
Verstehst Du den Unterschied? Zu sagen: Ich bin für bedingungsloses Grundeinkommen; und auch; ich bin gegen jede Auflage. Das ist ok.
Aber: Es ist ungerecht, dass die Deutschen das machen müssen, die Ausländer müssen es ja auch nicht, das ist Stammtisch. Und verfälschend.

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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 17:42
@eckhart
Ist dann aber halt auch ein starkes Stück, dass der Deutsche dann erst noch um seine Menschenwürde kämpfen muss, der Ausländer hingegen nicht, oder?


--->
Ich finde, das kann man gleich so nehmen und in den Druck geben:
- als Bildzeitungsschlagzeile
- als Pi-News- Schlagzeile
oder als Projekt des Institutes für Staatsgeschichte.
Was soll das jetzt?
Hast du denn nicht meinen Beitrag gelesen, wo ich erklärt hatte, wie ich das mit der Menschenwürde gemeint hatte, dass ich diese NUR auf den einen Punkt "Verhungern" bezogen hatte?

Und ich hatte eben noch mal den Unterschied erklärt, dass ein Deutscher vor Gericht gehen muss, damit er nicht verhungert, wenn man ihm sämtliche Leistungen streicht und dass man einem Ausländer gar nicht sämtliche Leistungen streichen kann, da er ja Sozialhilfe beantragen kann und diese NICHT an Auflagen geknüpft ist wie ALG2.

Bitte meine Beiträge richtig lesen.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 17:49
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Hast du denn nicht meinen Beitrag gelesen, wo ich erklärt hatte, wie ich das mit der Menschenwürde gemeint hatte, dass ich diese NUR auf den einen Punkt "Verhungern" bezogen hatte?
Doch.
Wenn Merkel Recht und Gesetz auf die Art eingehalten hätte, wie es Rechtsextreme oder auch manche Rechtskonservative von ihr fordern, hätten es viele Asylbewerber nicht mal bis Deutschland geschafft mit dem Verhungern.

Also bitte weniger plakativ!


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 17:51
@eckhart
Zitat von eckharteckhart schrieb:Wenn Merkel Recht und Gesetz auf die Art eingehalten hätte, wie es Rechtsextreme oder auch manche Rechtskonservative von ihr fordern, hätten es viele Asylbewerber nicht mal bis Deutschland geschafft mit dem Verhungern.
Was genau schwebt Dir da vor? Ich sehe das weniger als Problem von Recht und Gesetz als völlige Überforderung des Staatsapparates/ der Behörden. Was schwebt Dir denn so als Recht und Gesetz vor, welches sträflicherweise nicht bei den Flüchtlingen zum Einsatz kam?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 17:55
@eckhart
EU-Ausländer sind doch keine Asylbewerber, oder?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 17:58
@stereotyp
Optimist schrieb:
Ein EU-Ausländer hat es insofern einfacher, dass er überhaupt Sozialhilfe BEANTRAGEN KANN/darf (und dann auch bekommen kann) , SELBST wenn er arbeitsunwillig ist.

--->
Ja. Das hab ich verstanden. Wir, bzw. @SergeyFärlich haben aber doch auch aufgezeigt, dass das nicht beabsichtigt, sondern sozusagen Systemimmanent ist.
Das mag ja systemimmanent sein, aber das ändert doch trotzdem nichts an meiner Aussage und meinem Anliegen, dass es ein EU-Ausländer einfacher hat, wenn er nicht verhungern will - nur DARUM ging es mir jetzt. :)
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Weil eben diese Leute de jure nur auf ihre Abschiebung warten, und es ziemlich widersinnig wäre, ihnen ALG 2 zu zahlen, was den Widereinstieg in den Job als Ziel hat,
was bei jenen aber ja nicht gegeben ist.
Es wäre doch auch völlig widersinnig, jemanden, den man aus D heraushaben will, dazu zu verpflichten, an Maßnahmen teilzunehmen (und diese zu bezahlen), die seinen Wiedereinstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen.
Ja, das verstehe ich schon. Dennoch ist es halt trotzdem ein Fakt, dass es ein Deutscher schwerer hat, wenn er arbeitsunwillig ist.
Wie gesagt, mir ging es nur darum.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Demnach haben es die Ausländer also nicht zu leicht ( denn die Mechanismen, die den deutschen Arbeitslosen auferlegt werden, wären für sie ja vollkommen sinnfrei)
Das ist richtig. Jedoch leichter hat er es eben deshalb trotzdem - weil es ihm eben wegen der Sinnlosigkeit NICHT auferlegt wird. :)
sondern die deutschen Arbeitslosen haben es deiner Meinung nach zu schwer, weil von ihnen erwartet wird, dass sie gewisse Bedingungen erfüllen, wenn sie Geld vom Staat beziehen wollen.
Ja.
Es ist in meinen Augen gehupft wie gesprungen: Der Deutsche hat es schwerer und der Ausländer dementsprechend leichter. So sehe ich das bis jetzt noch. :)
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Jetzt sag mir mal, wie man es besser machen soll.
Ich sehe ja jetzt ein, dass es wohl nicht besser geht, aber darum ging es mir nicht, sondern nur um obige Feststellung.

Obwohl, besser könnte man es vielleicht machen, indem man eben den Deutschen nicht die Leistungen vollständig entzieht, sondern ihm auch das Existenzminimum lässt :)
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Den Ausländern irgendwelche Bedingungen stellen ist Quatsch, also bleibt den deutschen Arbeitslosen die Bedingungen streichen.
richtig, hatte ich vorhin noch gar nicht gelesen :)
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Hieße bedingungsloses Grundeinkommen.
Nein, man könnte ja einen gewissen Betrag streichen, aber halt so viel übrig lassen, damit er nicht verhungert.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Kann man fordern, bin ich - wie gesagt - auch durchaus dafür. Aber dann sollte es auch so sagen, anstatt das mit - sorry - unqualifizierten Vergleichen mit Ausländern ...
ich wollte damit keine Stimmung machen, sondern mir geht es nur um die sachlichen Fakten.
Und da bin ich immer noch der Meinung, dass es ein Ausländer einfacher hat und ein Deutscher schwerer.


Die Nachfolgenden Beiträge habe ich noch nicht gelesen, ich schicke den jetzt trotzdem erst mal ab, vielleicht kann mich ja noch irgendwer eines Besseren belehren/überzeugen :) ... und dann werde ich gerne Asche auf mein Haupt streuen (wenn es keine Beleidigungen von jemanden gibt :) )


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:01
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:EU-Ausländer sind doch keine Asylbewerber, oder?
Richtig!
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ist dann aber halt auch ein starkes Stück, dass der Deutsche dann erst noch um seine Menschenwürde kämpfen muss, der Ausländer hingegen nicht, oder?
der Ausländer aber manchmal doch.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:03
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das mag ja systemimmanent sein, aber das ändert doch trotzdem nichts an meiner Aussage und meinem Anliegen, dass es ein EU-Ausländer einfacher hat, wenn er nicht verhungern will - nur DARUM ging es mir jetzt.
Ja: gut. Ist so. Mach nen Vorschlag, wie es besser gehen soll, oder hör auf, dich zu beschweren.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Obwohl, besser könnte man es vielleicht machen, indem man eben den Deutschen nicht die Leistungen vollständig entzieht, sondern ihm auch das Existenzminimum lässt :)
Das ist Gesetz in D. Wenn die verweichlichten Deutschen - und ich bin selbst einer, und eigentlich Stolz auf die Dichter/Denker-Komponente, aber echt mal - es nicht hinkriegen, sich nicht von einem Scheiß-Sachbearbeiter auf der Nase rumtanzen zu lassen, dann hey: keine Ahnung, wie man das denn nun besser gestalten soll. Die Straßen plakatieren mit "Das Leben ist kein Ponyhof"?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:05
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Was schwebt Dir denn so als Recht und Gesetz vor, welches sträflicherweise nicht bei den Flüchtlingen zum Einsatz kam?
Bitte diesen Personenkreis fragen:
Zitat von eckharteckhart schrieb: Rechtsextreme oder auch manche Rechtskonservative
Mir schwebt nichts.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:07
@eckhart
Ja. Aber der Punkt ist: das Gesetz wurde eingehalten. Man hätte Maßnahmen ergreifen können, die strikter gewesen wären. Aber für so manche hätte man halt neues Recht schaffen müssen. Es ist also genau andersherum als Du gesagt hast.
Das ist halt auch diese Stammtischding:"Es würde ja genügen, wenn Merkel die Gesetze einhalten würde,..." Sag mir, gegen welches sie verbrochen hat.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:08
@eckhart
@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Was schwebt Dir denn so als Recht und Gesetz vor, welches sträflicherweise nicht bei den Flüchtlingen zum Einsatz kam?
Wie wäre es damit, dass man erst mal dafür gesorgt hätte, dass wirklich NUR Kriegsflüchtlinge und Verfolgte reinkommen und die Anderen an den Außengrenzen abgewiesen worden wären, oder spätestens in den Drittländern wo sie eingereist waren, wie z.B. auch Österreich?

Dann wären jetzt mehr Kapazitäten für die wirklich Hilfebedürftigen frei.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:09
@Ignorance

Die Überschrift ist ja konkret, aber der EP Aufbau... fs kommt man schnell auf den Gedanken, falscher Strömungen... die ich hier aber nicht angehen will, jedem wie Er schreiben kann und denken mag...

Das EU Bürger EU weit die gleichen Rechte haben sollten ist unbestritten und ich bin ein Europa Befürworter. Das Gericht hat ein für mich absolut richtiges Urteil gefällt.

Was mich aber als selbst betroffener stört, ist die Deutsche Gesetzgebung... ich habe seit fast 14 Jahren keine Krankenversicherung, unverschuldet, nur passiert, weil die Arge bei der Umstellung von meinem Arbeitslosengeld, auf meine Erwerbsminderungsrente sch... gebaut hat und ich trotz mehrfacher Klage vor dem sozialgericht, nicht wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung eingegliedert wurde...

Selbst die neuen Gesetze, ermöglichen es nicht, mich wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung einzugliedern.

Süffisant, seitens der KV... es giebt ja noch unsere Freiwillige Versicherung...

B'ur... wie soll ich mir, mit 490 Euro Erwerbsminderungsrente, eine Freiwillige Versicherung von 150 Euro mindestens leisten...

Das Problem sind nicht solche völlig korrekten Urteile, das problem ist die Loby Konforme Deutsche Gesetzgebung...

Ich muß dazusagen, ich lebe ausserhalb Deutschlands. aber als ich aus der KV geflogen bin, bis 2004, lebte ich noch in DE


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18.12.2015 um 18:12
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dass man erst mal dafür gesorgt hätte
Und wie stellst Du Dir das vor? Deutschland einzäunen? Damit würde man das Schengen-Abkommen, einen völkerrechtlichen Vertrag und damit in Deutschland bindend wie ein Gesetz, brechen. Die Gesetzesänderungen, die dafür notwendig wären, wären immens. Oder Leute, die nach D kommen, und sagen: Hab keinen Pass, beantrage Asyl. ungeprüft wieder nach Hause schicken? Dafür müsste man Art. 16a GG ändern. Und würde wohl auch echt Probleme mit Art. 1, Menschenwürde bekommen. Deine Forderungen sind schon klar. Es sind halt nur Hirngespinste.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:13
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich wollte damit keine Stimmung machen, sondern mir geht es nur um die sachlichen Fakten.
Und da bin ich immer noch der Meinung, dass es ein Ausländer einfacher hat und ein Deutscher schwerer.
und was hindert jemanden an der Schlussfogerung, es Deutschen einfacher zu machen?

Ist es so, dass man sich als Deutscher nur wohl fühlt, wenns andere mindestens gleichschwer haben?


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18.12.2015 um 18:17
@stereotyp
Wie wäre es damit, dass man erst mal dafür gesorgt hätte, dass wirklich NUR Kriegsflüchtlinge und Verfolgte reinkommen und die Anderen an den Außengrenzen abgewiesen worden wären, oder spätestens in den Drittländern wo sie eingereist waren, wie z.B. auch Österreich?

Dann wären jetzt mehr Kapazitäten für die wirklich Hilfebedürftigen frei.

--->
Und wie stellst Du Dir das vor? Deutschland einzäunen?
Nein, ich schrieb ja, an den Außengrenzen schon anfangen. Das was ja jetzt eigentlich von der Regierung beabsichtigt ist, nur kommt das meines Erachtens viel zu spät.

In den großen Lagern wie z.B. Jordanien hätte man viel mehr Geld geben müssen, damit die Menschen dort gut leben können. Dann hätte man dort schon schauen können, wer Verfolgter ist und wer nicht und hätte die Leute dann direkt dort abholen können - alles schön geordnet.

Aber diese chaotische Völkerwanderung die jetzt gelaufen ist und noch läuft ... da sieht ja sogar Merkel ein, dass das nicht gut ist....


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18.12.2015 um 18:18
@Optimist
Boah. Und jetzt fängst Du auch noch damit an, was man in der Vergangenheit alles hätte machen können,....


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:20
Vorsicht! Es geht hier um EU-Ausländer, nicht um Kriegsflüchtlinge.
Wer aus der EU kommt, kann sich innerhalb dieser grundsätzlich frei bewegen.


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18.12.2015 um 18:20
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie wäre es damit, dass man erst mal dafür gesorgt hätte, dass wirklich NUR Kriegsflüchtlinge und Verfolgte reinkommen und die Anderen an den Außengrenzen abgewiesen worden wären
Eben genau da liegt ja schon viel diskutiertes Problem. Es ist einfach nicht machbar/nachweisbar wer woher aus welchen Beweggründen hierher oder auch woandershin kommt. Wer oder wie soll man das nachvollziehen, geschweige denn ernsthaft nachprüfen?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:22
@eckhart
Optimist schrieb:
ich wollte damit keine Stimmung machen, sondern mir geht es nur um die sachlichen Fakten.
Und da bin ich immer noch der Meinung, dass es ein Ausländer einfacher hat und ein Deutscher schwerer.

--->
und was hindert jemanden an der Schlussfogerung, es Deutschen einfacher zu machen?

Ist es so, dass man sich als Deutscher nur wohl fühlt, wenns andere mindestens gleichschwer haben?
Lies doch bitte meine Beiträge richtig, ehe du mir was unterstellst. Die obige Aussage war lediglich eine Feststellung. Und ich schrieb doch dann auch selbst, dass man es den Deutschen einfacher machen könnte.


@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Und jetzt fängst Du auch noch damit an, was man in der Vergangenheit alles hätte machen können,....
Warum denn nicht? Vor Jahren hatten schon Journalisten z.B. davor gewarnt, dass mal sehr viele Flüchtlinge kommen werden.
Man hätte es es auch dieses Jahr schon viel eher vorraussehen und handeln können. Aber Politik wartet ja meist gerne bis das Kind im Brunnen ist, ehe sich was bewegt.
Da kannst du gerne eine andere Meinung drüber haben, ich für meinen Teil sehe das so. :)


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 18:24
@SergeyFärlich
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Vorsicht! Es geht hier um EU-Ausländer, nicht um Kriegsflüchtlinge.
Wer aus der EU kommt, kann sich innerhalb dieser grundsätzlich frei bewegen.
Ja. Aber deshalb lässt sich dazu auch nichts mehr sagen. Letztlich hat die ganze Flüchtlings/Asyldebatte nichts mit dem Kernthema zu tun. Aber das ist doch auch irgendwo abgefrühstückt, oder?


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