@Namakubi Da es zu Irritationen gekommen ist möchte ich kurz darlegen was ich mit Standesgericht meine. Die heutigen militärischen Ehrengerichte (Standesgericht) haben den Zweck, die gemeinsame Ehre des Offizierstandes sowie die Ehre des Einzelnen zu wahren, gegen Mitglieder, deren Benehmen die Standesehre verletzt, einzuschreiten und auf die Entfernung unwürdiger Glieder aus der Genossenschaft anzutragen. Es ist selbstverständlich kein offizielles Gericht sondern ein Zusammenschluss von Offizieren die gemeinsam über die Ethik der Offiziere diskutieren.
Rechtsradikale Gesinnung hat in diesen Kreisen auch nichts verloren und diese Leute werden aus der Gemeinschaft verbannt.
Das ein Offizier eher konservativ ist dürfte allgemein bekannt sein und liegt in der Natur der Sache. Ein Linksradikaler wird kaum seine Knochen für unseren Rechtsstaat hinhalten. In diesem Zusammenhang sollte man auch die Nachteile fehlender Wehrpflicht beachten. Durch die Wehrpflicht wehte ein offenerer Geist durch die Kasernen, es war ein größerer Querschnitt der Bevölkerung vertreten. Sobald nur konservativere Personen (Beamte auf Zeit) anwesend sind ist die Selbstkontrolle natürlich auch viel weiter nach rechts gerückt.
Solange der Soldat seine Dienstpflichten ordnungsgemäß erfüllt hat und seine private persönliche Gesinnung nicht in der Kaserne öffentlich machte kann kein Dienstherr ahnen was in dem Kopf vorgeht. Jeden Offizier auch privat Schritt für Schritt zu kontrollieren ist nicht Aufgabe des MAD´s und auch nicht im Sinne einer Armee die einer freiheitlichen und demokratischen Republik dient.
Versagt haben daher in erster Entscheider der Asyllinie, die nicht bemerkten das falsche Angaben vorlagen. Dies hat System und ist nicht zu tolerieren. Auch Arbeitsüberlastung ist kein Argument. Dann muss der BMI für ausreichend Personal sorgen, damit solche Fälle nicht vorkommen bzw. bei Nachprüfungen entdeckt werden.