2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990
10.07.2012 um 01:22Anzeige
Artikel 7Quelle:
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Rainhard schrieb:Artikel 2 Absatz 1 lautet:steht eben drinnen - im letzten Satz - den mußt du schon auch lesen, das die gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen mit diesen Rechten und Verpflichtungen machen kann was es will, eben auch streichen. Habe ich schon ötfer geschrieben.
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschen Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Wolfi2000 schrieb:Alles sind von evtl ein paar Jahre ausgegangen, eben auch Carlo Schmidt.
Die letzte Bestimmung des Grundgesetzes ist ein Artikel, in dem gesagtParlamentarischer Rat, Stenographische Berichte über die Plenarsitzungen, S. 174. C.Schmid
ist, daß das Grundgesetz automatisch an dem Tage außer Kraft tritt, an
dem eine Verfassung wirksam wird, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung
beschlossen worden ist. Die neue, die echte Verfassung unseres
Volkes wird also nicht im Wege der Abänderung dieses Grundgesetzes
geschaffen werden, sie wird originär entstehen, und nichts in diesem
Grundgesetz wird die Freiheit des Gestaltungswillens unseres Volkes beschränken,
wenn es sich an diese Verfassung machen wird. Wann dieser
Tag sein wird, wissen wir nicht.
Ich für meine Person möchte hoffen, daß
ihm der Gründungstag der Vereinigten Staaten von Europa auf dem Fuße
folgen wird."
Nein das Zitat ist schon richtig - das von Carlo Schmidt.Zum Beispiel der Punkt, das das Grundgesetz erst nach diesem Zitat in Kraft trat und zwar am 23.05.1949.
Nur was das eben 1948, mittlerweile haben wir aber 2012, und sind seit
1990 wiedervereinigt.
Es hat sich viel verändert in Deutschland seit dem.
Außerdem was soll ich den Widerlegen`?
Rainhard schrieb:Und dieser Zustand endet erst mit der "verfassung" (siehe Carlo Schmidt), die dann einher geht mit dem Letztendlich bei der UNO folgenden Friedensvertrag mit den Alliierten.Wikipedia: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
dann, erst dann ist die Bevölkerung des Vereinigten wirtschaftsgebietes mit der Bezeichnung BRD völlig Souverän.
So ist das nunmal. ich habs mir nicht ausgedacht.
jimmybondy schrieb:Jo also macht kaum Spaß hier im Thread vorwärts zu kommen, es geht immerzu darum was irgendwer mal vor inkraftreten des Grundgesetztes vor 64 Jahren gesagt haben soll.Grundsätzlich hat man bei der Auslegung des Rechts, zumindest soweit es nicht gleich ersichtlich ist, so weit es möglich ist, zurück zu gehen! Will heissen der parlamentarische Rat ist nicht so einfach abzuhacken. Sondern dient sehr wohl zur Rechtsfindung.
»Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.Und darum das dadurch angeblich Deutschland nicht Souverän ist und immer noch besetzt.
Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. - Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:
»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3
SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2
NEUNTER TEIL: Artikel 1
ZEHNTER TEIL: Artikel 4«
Doch damit noch nicht genug:
Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ...« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, dass die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«. Nun können Sie selber Recherchieren was die Artikel im Einzelnen Aussagen. Sie werden Staunen. Natürlich können Sie gegen alle meine hier Aufgeführten Argumente den jeweiligen GEGENBEWEIS führen, was ich Ausdrücklich befürworten würde
„Dans chaque partie, la constitution n’est pas l’ouvrage du pouvoir constitué, mais du pouvoir constituant.“Wikipedia: Pouvoir constituant
(„In jedem ihrer Teile ist die Verfassung nicht das Werk der verfassten Gewalt, sondern der verfassunggebenden Gewalt.“)
Die fundamentale Bedeutung, welche der Lehre von der verfassunggebenden Gewalt des Volkes zukommt, sieht man beispielhaft daran, dass dieser Schlüsselbegriff zur Legitimierung des Geltungsanspruchs des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bemüht wird. Die Autoren des Grundgesetzes berufen sich in der Präambel auf die „verfassungsgebende Gewalt des Deutschen Volkes“. Sowohl in der Urfassung der Präambel von 1949 als auch in der Neufassung anlässlich der Deutschen Wiedervereinigung von 1990 fungiert der pouvoir constituant des Volkes als Angelpunkt aller demokratischen Legitimation:
„Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“[4]