AfD
14.11.2023 um 20:13Die AfD ist mit ihrem Eil-Antrag in Wiesbaden gescheitert.
Die Anzahl der Eilanträge wird meiner Meinung nach in ihrer Gesamtheit unübersichtlich.
Die Anzahl der Eilanträge wird meiner Meinung nach in ihrer Gesamtheit unübersichtlich.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden teilte am Dienstag mit, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die hessische AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf.Es lägen Verhaltensweisen der hessischen AfD vor, die insbesondere in Verbindung mit erniedrigenden Bezeichnungen oder unangemessenen und unhaltbaren Vergleichen den Zweck verfolgten, beim Zuhörer Hass oder Neidgefühl hervorzurufen, so das Gericht. Diese Verhaltensweisen seien generell geeignet, den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen, insbesondere Flüchtlingen und Muslimen, zu bereiten.Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/afd-verfassungsschutz-hessen-100.html
Auch bewege sich die AfD außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit und einer – auch zulässigerweise mit überspitzten Mitteln arbeitenden – politischen Opposition.Sie arbeite gehäuft mit Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen gegen die Organe und Repräsentanten der Bundesrepublik. Ihr Verhalten verdichte sich zu gehäuft auftretenden Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen, gerichtet gegen die Organe der Bundesrepublik und ihrer Repräsentanten mit der Tendenz, das Vertrauen der Bevölkerung in diese von Grund auf zu erschüttern und damit zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung als Ganzes fragwürdig erscheinen zu lassen. Zudem komme der pauschalen Absprache der Existenzberechtigung eines jeden politischen Gegners ein mit dem grundgesetzlichen Demokratieverständnis unvereinbarer Anspruch auf Alleinrepräsentanz zum Ausdruck. Allerdings sei die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung rechtswidrig gewesen, so das Gericht. Sie bedürfe angesichts der Auswirkungen auf das Recht der AfD, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.