@konstanz 'Priester dürfen nicht heiraten, dürfen aber unkeusch sein'.
Das ist falsch. Die Ehelosigkeit als Weihebedingung schließt selbstverständlich die sexuelle Enthaltsamkeit ein.
Zudem ist Keuschheit nicht dasselbe wie Enthaltsamkeit. Das Keuschheitsgebot ist eines der 10 Gebote (das sechste) und gilt darum für alle Menschen, ob verheiratet oder unverheiratet, ob Kind oder Greis.
'Mönche dürfen verheiratet sein, müssen aber enthaltsam leben.'
Auch das stimmt nicht. Niemand wird ins Kloster eingelassen, wenn er verheiratet ist. Er müsste denn Witwer sein, oder die Frau müsste ihn freigegeben haben.
Ein Mönch kann die Enthaltsamkeit wieder aufgeben, indem er das Kloster verlässt und heiratet.
Das ist im Noviziat jederzeit möglich, nach den zeitlichen Gelübden ab dem Ablauf der Frist. Erst nach der Ablegung der 'ewigen Gelübde' braucht es eine besondere Dispens.