kinder gelten nicht als lärmbelästigung,
also liebe eltern lasst eure kids schrein und laut oder laute musik sein wie die wollen!!!!!
da können die vermieter, mitbewohner und nachbarn beklargen und beschwerden wie die wollen!!!

LMA :D Kinderlärm ist hinzunehmen.
Eine Unterlassungsklage gem. §1004 Abs. I BGB ist somit erfolglos.

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was is schon "lärmbelästigung"???!^^
wenn kids selber laut sind oder laute musik machen oder lauten fernsehr machen,
die müssen ja was verstehn wollen was die im fernsehr sagen oder im radio oder^^

da meint die eine omi im haus können sie bitte die musik als "zimmerlautstärke" machen, ich sagte zur ihr was is zimmerlautstärke??! sie meint das sei zu "laut", ich sagte zu ihr und was is schon "laut" die kids müssen ja was verstehn wollen oder, und was laut is das is meine sache so lange meine ohren net kaput gehn is alles okay^^ da is die omi jegangen^^ das ist ja schon belästigung und landfriedensbruch wenn einer kommt an der tür und meint das sei "laut", was is schon "laut" hääää???! nööö..., meine kids sind net taub, jeder hat ein anderes ohr empfinden als "laut" oder??!^^ was is schon leise??! und was ist schon "laut"??! jeder empfindet anderes als "laut" oder "leise" oder!!????