Unterhaltung
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Wie ist das mit der Steuer?

23 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Staat, Steuer, Gewerbe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:00
Habe einen bekannten, der sich zum 01.09. diesen jahres mit einer airbrush-firma selbstständig gemacht hat.
bis jetzt arbeitet er alleine ohne angestellte oder aushilfe...

er hat schätzungsweise bis dezember ein einkommen von ungefähr 6700,- erreicht. der grundfreibetrag liegt bei 7664,- pro jahr.

die frage: muss er jetzt steuern bezahlen oder nicht? er hat zwar dieses jahr dann nicht mehr den freibetrag überschritten, aber er ist ja auch kein ganzes jahr selbstständig... lediglich 4 monate in 2009

wir das mit den 7664,- immer auf ein jahr angerechnet, egal ob er im januar schon angefangen hat oder erst im september oder wird dann ein durchschnittseinkommen pro monat ermittelt und dann auf ein jahr hochgerechnet?

wer kann mir da evtl. weiterhelfen oder kennt sich gar aus?


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:04
Um die Steuererklärung kommt er nicht rum

Und wenn er unterm Freibetrag liegt dnn wird ihm das FA auch keine Rechnung schreiben.


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:06
Das wird nicht ANteilig auf das Jahr gerechnet. So kann man auch 6 Monate arbeiten und 6 Monate Urlaub machen :)
Wär ja noch schöner.


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:07
ja, er liegt ja drunter. aber er war ja in 2009 kein ganzes jahr selbstständig, sondern er hat lediglich in den 4 monaten diese einnahme erzielt. gilt dann trotzdem 7664,-? oder werden dann die 7664,- : 12 = 638 * 4 gerechnet?


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:09
natürlich gelten dann die 7664 immer noch.

Bis zum jahresabschluss egal wann du angefangen hast.

Aber der soll einfach seine Steuererklärung schreiben und keine sorge die melden sich schon wenn der noch was bezahlen muss :D


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:13
Und davon mal ab

Ob er den freibetrag innerhalb von 4 oder 12 Monaten überschreitet ist egal.

Überschritten ist Überschritten und als was hat er sich angemeldet?

Kleinunternehmer?

Zweckbetrieb?


Hab da noch was läuten von 17.500€ als freibetrag musste mal bei google schauen.


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:13
dann kann sich ja jemand im dezember quasi selbstständig machen und gleich 7600,- verdienen und muss nichts abführen? das ist ja mal geil... hab eigentlich gedacht es wäre anders...


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:15
ja es ist ja egal

wenn du unter deinem freibetrag bleibst bleibste drunter

da spielt die Zeit keine rolle

obde nun imm ersten oder vierten 8000 verdienst ist egal

und ab überschreiten musst du bezahlen.


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:16
also nicht ad hoc

aber spätestens am ende des jahres :D


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:16
das weiß ich jetzt nicht. er hat ein gewerbe angemeldet und sich ne kleine halle angemietet. wir haben dann zu 3 das ding ein wenig renoviert und dann hatte er zum 01.09. seine eröffnung. mit den aufträgen vom letzten monat sind es dann bis zum 31.12. an die 6700,- wo er verdient hat. umsatz im dezember fällt da wohl nimmer rein, da die leute ihre rechnungen ja nicht immer direkt bezahlen...


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:18
Wichtig ist das Rechnungsdatum, das muss er ja irgendwo hinterlegen für seine Bücher.

Und wenn er im Dez rechnungen geschrieben hat werden die noch angerechnet.


die 7664 hört sich eher nach "Selbststaendigkeit" an als an ein Gewerbe, das FA macht da nen Unterschied.

Und in dem Unterschied sind auch andere Freibetragssummen.


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:21
hmmm... also ich kenne mich da garnicht aus. er hat nur gemeint, dass er einen jahresfreibetrag von 7664,.- hat. kann auch selbstständigkeit sein. ich weiß ja nicht als was man sowas bezeichnet... künstler??? keine ahnung. der macht ja alles. macht immer so stylische bildchen mit ner kleinen sprühpistole


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:22
Dann ist er Freiberuflicher Künstler , das hört sich eher nach 7664 an.


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:24
so und jetzt haste nen begriff mit dem du Goggeln kannst.

Und Google wird dir da bestimmt besser weiterhelfen können ;)


Ich geh jetzt Autumn of dead angucken

nen billigen kanadischen Zombie Trash

Yeah!


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:26
klar, der steuerfritz wird da wohl seine arbeit machen. nur wir haben da vorhin darüber ne diskussion geführt und er meinte nur, dass er nichts nachzahlen muss, da er noch nicht allzuviele rücklagen hat. wenn das FA dem jetzt ne fette nachzahlung reinhaut, dann kann er wieder dicht machen.


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:28
wenn er eh unterm freibetrag ist dann isses egal

das FA steht nicht am 1.Jan vor seiner tür und haelt die Hand auf.

Wenn er drüber ist meine güte soll er ein wenig die Positionen verschieben und hier und da mal ausversehen was vergessen einzutragen.

Wie gesagt seine Steuererklärung muss er trotzdem machen

Ob drunter oder drüber is egal.


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 00:34
oki... danke nochmal


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 01:12
@kollateral
So weit ich weiß wird es eben doch anteilig berechnet. Quasi aufs Jahr hochgeschätzt. Aber das ist auch abhängig von der Gewerbe- bzw. Gesellschaftsform. Ob er jetzt das Ganze als Nebengewerbe laufen hat usw.

Dazu kann ich nur empfehlen: Als Freiberufler oder Selbständiger führt jeder Weg zum Steuerberater. Alles andere (es sei denn man ist gelernter Buchhalter bzw. Steuerberater) ist gewerblicher Selbstmord. Falls ihm dafür das Budget fehlt, kann er sich auch wesentlich billiger an einem der zahlreichen Steuervereine wenden.

Wg. Nachzahlung: Hier kann man eine spätere Nachzahlung bzw. eine Stückelung beantragen. Das FA ist zwar auf jeden Cent scharf, aber die werden kaum ein junges Gewerbe abwürgen, wenn Potential da ist. Vorraussetzung ist ein entsprechende Kommunikation. Auch hier empfiehlt sich professionelle Hilfe.


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 09:19
Kleinunternehmer nach § 19 UStG:

http://www.stb-scheck.de/service/top-themen-rss/achtung-stolperfalle-bei-kleinunternehmern.html (Archiv-Version vom 23.09.2009)


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 12:15
@Belight82
Ich versuche es mal ganz einfach auszudrücken.

Umsatzsteuer:
Hier durch verteuert dein Bekannter seinen Umsatz.
Wenn dein Bekannter kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, muss er für seine Einnahmen Umsatzsteuer zahlen (vereinnahmte Mehrwertsteuer abzüglich gezahlte Vorteuer).

Einkommensteuer:
Hierdurch verteuert dein Bekannter sein Einkommen.
-Dein Bekannter errechnet zuerst die "Summe seiner Einkünfte" (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietungen, Kapitalerzträge).
-Davon zieht er eventuelle Alterentlastungen oder sonstige Freibeträge (aber nicht den Steuerfreibetrag) ab. Dann hat er den "Gesamtbetrag der Einkünfte".
-Davon zieht er dann seine "ausgleichsfähigen negativen Einkünfte" (z.b. Verlustabzug (erst im nächsten Jahr), Webungskosten, Spenden, sonstige außergewöhnlichen Ausgaben, Kosten für Kinderbetreuung usw.) ab. Das ist dann das "Einkommen" deines Bekannten.
- Danach zieht er noch ebentuelle Kinderfreibeträge ab und erhält dann sein "zu versteuerndes Einkommen".
- Dieses wird dann laut einer Tabelle (eingeteilt in Tarifzohnen) versteuert. Je mehr man also an Einkommen hat, desto höher ist auch der Steuersatz (Eingangssteuersatz 14 %, Höchststeuersatz 42 %. Ab einem Einkommen von 250.001 € (ledige) und 500.001 € (verheiratete) greift dann die "Reichensteuer" mit einem Steuersatz von 45 %).

Bis 7.834 €, fällt keine Einkommensteuer an (Steuerfreibetrag). Ab 2010 liegt der Freibetrag übrigens knapp über 8.000 €.

Zu vergessen ist im Zusamenhang mit der Einkommenssteuer auch nicht der Soli Zuschlag (5,5 %). Aber daruf möchte ich hier nicht mehr eingehen, weil die ganze Geschichte so schon kompliziert genug ist.

Der Veranlagungszeitraum für die Einkommrenssteuer ist das Kalenderjahr aber ACHTUNG: Bei Gewerbebetrieben kann das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweichen. Laut dieser Regelung zählt als Kalenderjahr das Jahr, in dem das Wirtschaftsjahr deines Bekennten endet.

Gewerbesteuer:
Hierdurch versteuert dein Bekannter seinen Gewerbeertrag. Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben in der das Gwerbe angemeldet ist.

-Vom Gewerbeertrag zieht man den Freibetrag von glaube ich z.Zt. 24.500 € ab und multipliziert die Summe dann mit der Steuermesszahl (3,5 %). Dann erhält man den "Gewerbesteuermessbetrag".
- Dieser wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und man erhält die zu zahlende Gewerbesteuer.

Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch. Der Gesetzgeber hat jedoch vor Jahren vorgeschrieben das er mindestens 200 % betragen muss. Es gibt jedoch auch Gemeinden die verlangen fast 500 % Hebesatz.

Ich hoffe das war nicht zu verwirrend.
Dein bekannter sollte jedoch, wenn er sich in Stuerfragen nicht auskennt, UNBEDINGT einen Steuerberater aufsuchen, denn: EINE AUCH AUS UNWISSENHEIT FALSCH ABGEGEBENE STEUERERKLÄRUNG GILT ALS STEUERHINTERZIEHUNG.


melden

Wie ist das mit der Steuer?

09.12.2009 um 23:55
so, der gute mann hatte heute mit einem steuerfritzen telefoniert. ist wirklich so... er muss für 2009 nichts bezahlen. natürlich soweit er bis zum 31.12. nicht die 7664,-überschreitet. denn es wird nicht auf den monat geteilt, sondern gilt fürs ganze jahr. egal wann man sein gewerbe angemeldet hat. ob januar oder september... das spielt keine rolle! der betrag gilt immer für 1 jahr.

ausserdem hatte @kollateral recht. er ist selbstständiger und kein kleinunternehmer. der ist sogar privat versichert... die sau^^

auf jedenfall erhebt er keine umsatzsteuer (muss er als freischaffender künstler auch nicht) und ist deswegen auch nicht zur weitergabe ans FA verpflichtet.


melden