@vampirekiss Schon klar - unter Freunden ist "kein Richter wo kein Kläger". Aber wenn Außenstehende in irgendeiner Weise geschockt oder erschreckt werden und die Polizei rufen - kann man dafür angezeigt werden? Weiß nicht - und unser "allmy-Rechtsbeistand" ist derzeit nicht "online"...
:("Totstellen" muß ja auch nicht immer gleich ein "gespielter Mord" sein. Dann könnte es ja tatsächlich die "vorgetäuschte Straftat" darstellen. Aber wenn ich ohne Anzeichen von Gewalteinwirkung mich auf einer Wiese nieder lege, mich nicht bewege und für tot gehalten werde...?