@azrael das zeige mir bitte jemand ...
ich war immer der meinung, dass ich in mein auto einbauen kann, was ich will (und bevor jetzt irgend ein klugscheißer kommt - ich spreche von kleingeräten, wie einem mobilen navi oder einer kleinen cam, die NICHT in die papiere eingetragen werden müssen - also keine baulichen veränderungen)
schon zu meiner eigenen sicherheit und ggf. zur rechtlicher aufklärung bei unfällen
Kannste benutzen...
aber sobald jemand unwissentlich(auf öffentlichen Boden) aufgenommen wird
und in Misskredit gerät,der nichts,aber auch gar nichts mit der eigentliche Sache zutun hat haste
richtig schlechte Karten vor Gericht..sofern er klagt.
So wie in der Ukraine kannste solche "privatgefilmten Filmchen"
nicht vor Gericht verwenden oder einfach ins Netz stellen.
Jeder gute Anwalt würde dein Filmchen vor Gericht auseinander nehmen und "nicht Zulassung" beantragen.
Fotos wo nur der Schaden drauf erscheint..ja.
Eigene Filmchen Nein(sobald fremde Personen,Handlungen etc zuerkennen sind)
und wenn doch,dann nur in Ausnahmefällen.
Stimmt aber schon,
um eigene Dinge oder Straftaten zu belegen sind Foto´s und Video´s unschlagbar,
dort entfalten sich auch Sonderregeln.Blubb
Aber man kann davon ausgehen,
daß auf deinem Kameraspeicher viel eher irgendwer auftaucht,
der sich nicht filmen lassen will,als das du einem fremdverschuldeten Unfall aufnimmst..Ist halt so.
Eigentlich müsste auch bei jedem Foto auf Fb nachgefragt werden,
wenn man irgendwo anders unwissentlich erscheint.
Fotos von der letzen Betriebsfeier des angetrunkenen Chef sind zwar der Renner,
aber rechtlich gesehen mehr als eindeutig und fatal für den Verteiler,
wenn der ahnungslose Chef Wind davon bekommt.
Schau mal bei FB in die AGB´s,
FB behält sich das recht vor,deine geposteten Fotos weiter zu verwenden.
Steht dort nicht umsonst.
Streetview ist auch ein exemplarisches Beispiel.
Weißte noch was da damals in Deutschland los war?
Nicht umsonst der ganze Stress.
Modellflugzeuge mit eingebauten Kameras sind auch erlaubt...Keine Frage.
Aber auch dort ist es eine eher schwierige Rechtslage.
Naja.
schwieriges Thema.
Aber stimmt schon,
anbringen&besitzen darf man es,
benutzen&kaufen auch........,
aber sobald es um die persönliche Privatsphäre geht,
hat man als Privatmensch(mit Kamera) vor Gericht sehr schlechte Karten...ist halt so
;)Ich kann persönlich nur auf Privatgelände dazu raten,Azrael.
Nicht Umsonst nehmen clevere Bösewichte lieber die Hauptstraße als durch fremde Gärten zurobben,wenn sie ihre Dinge tuen die sie nunmal tuen.zb.
Die Rechtslage ist hier ein wenig verwirrend,
aber wenn irgendwer nicht fotografiert werden möchte,
und die Fotos dennoch direkt ins Internet gelangen(zb.) macht man sich strafbar.
Dann darf man gerne klagen und gewinnt meist auch..
Hierbei geht es nicht um Menschenmassen als Status an sich.
Eher darum als Privatperson fotgrafiert zu werden,
weil man besonder´s aussieht..oder ähnliches.
Jeder Assi der die Handykamera bei einer Schlägerei hochhält macht sich nicht nur der "Unterlassenen Hilfeleistung"schuldig,sondern auch des unerlaubten Filmens...
Selbst wenn es nachher als Beweis angeführt wird,kann der Beschuldigte oder sonstwer dagegen klagen sowie deren Zulassung verhindern.
Muss nicht..kann aber.
Promis,Politiker etc sind Personen des Öffentlichen Lebens,
auch bei Landschaftsbildern brauch man(eigentlich)keine Angst haben.
Dort sieht die Rechtlage auch schon wieder anders aus.
Ich kenne einen Fotgrafen,
der die Grenzen sehr verwaschen sieht
und mittlerweile richtig aufpassen muss,
wenn er nicht die Kamera den Leuten direkt unter die Nase hält und/oder direkt nachfragt,
wenn möglich.
Alles nur Beispiele die ich aufführte,
im normalen Leben nimmt es natürlich nicht solche Ausmaße an,
außer man passt nicht auf oder man macht was man will....
Hier nochmal die Gesetzeslage,
das nüchterne und trockene aus dem Gesetzbuch will ich dir nicht antuen:
(Dieses Fotostudio kenn ich nicht)
http://www.ralfonso.de/Fotoschule/fotoschule80.htmlSoo,
genug OT.
Bin dann für heute auch raus.
Schönen Samstag euch noch.