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Wie seht ihr die Privatisierung des Maßregelvollzugs?

2 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Staat, Zwang, Bverfg. ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Radix Diskussionsleiter
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Wie seht ihr die Privatisierung des Maßregelvollzugs?

19.01.2012 um 04:21
Was haltet ihr von dem Urteil des BVerfG.:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120118_2bvr013310.html

"Wegschließen darf nur der Staat - und zwar nur durch seine Beamten. Er darf diese Aufgabe daher in der Regel nicht privaten Wirtschaftsunternehmen überlassen. Doch jetzt hat das Bundesverfassungsgericht von diesem Grundsatz eine Ausnahme zugelassen. Anlass für die Entscheidung war die Verfassungsbeschwerde eines Straftäters.

Während seiner Therapie randalierte der Mann derart, dass die Pfleger ihn in eine Beruhigungszelle einschließen mussten. Das Problem: Ein privates Unternehmen betreibt diese Klinik. Die Pfleger und Schwestern sind also Angestellte eines Privatunternehmens. Private Pfleger hätten daher kein Recht, Zwangsmaßnahmen über die Insassen auszuüben, argumentiert Bernard Schroer, Anwalt des Klinikinsassen: "Das sind Grundrechtseingriffe, die so nur der Staat vornehmen darf und nicht eine private GmbH."

Tatsächlich schreibt das Grundgesetz in Artikel 33 vor, dass "in der Regel" nur Angehörige des öffentlichen Dienstes hoheitlich tätig werden dürfen. Doch keine Regel ohne Ausnahme - und eine solche Ausnahme liegt hier vor, urteilte nun der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Der Staat darf zwar seine Aufgaben nicht lediglich aus Kostengründen auf die Privatwirtschaft abwälzen. Hier aber sollte vor allem der Verbund von Kliniken und die Qualität der Therapie erhalten bleiben. Die Privatisierung in Hessen bezeichneten die Richter als "rein formell" - Träger der Hessischen Klinik-Gesellschaft ist nämlich ein Kommunalverband, kurz: die öffentliche Hand."

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/27/0,3672,8461051,00.html (Archiv-Version vom 19.01.2012)


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Das BVerfG. hat richtig geurteilt.
6 Stimmen (15%)
Mir ist egal was mit Straftätern passiert.
9 Stimmen (22%)
Der Zwang sollte in jedem Fall beim Staat bleiben.
26 Stimmen (63%)

Wie seht ihr die Privatisierung des Maßregelvollzugs?

20.01.2012 um 02:25
Finde die Gerichtsentscheidung geht in Ordnung. Auch in vielen anderen Bereichen des (ehemals) "öffentlichen Dienstes" sind ja mittlerweile ( -natürlich- vornehmlich aus Kostengründen und hier in der Hauptsache die pensionsmäßige "Versorgung" betreffend) eine ganze Reihe von -eigentlich- "hoheitlichen" Aufgaben, privaten -respektive "halbprivaten"- Firmen und Institutionen übertragen worden. Das "Berufsbeamtentum" als solches wurde radikal beschnitten; kaum noch vorstellbar die Zeiten, als z.B. Lokomotivführer im verbeamteten "Dienst- und Treueverhältnis" standen. Brief- und Paketsendungen werden "im Auftrag der Deutschen Post AG" zugestellt - von Fahrer/innen die entweder als (schein-)selbstständige "Subunternehmer/innen" oder gleich im Angestelltenverhältnis für kargen Lohn bei Tag und Nacht unterwegs sind. Ganze Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen kein direkter "Publikumsverkehr" gegeben ist, wurden "entbeamtet". Bei der Polizei- und Zollverwaltung ebenso wie im Strafvollzug. Da sitzen mittlerweile -teilweise- vereidigte Angestellte statt beamteten "Wärtern" auf den Wachtürmen... ;)
Und ganz klar stehen -gleich ob bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden- die Kostengründe für solcherlei Stellen-Besetzung im Vordergrund. Schon jetzt schauen Politiker und Amtsleitungen mit Grausen auf die kommenden Jahre, wo ganze Heerscharen an Beamten mit guten Pensions-Ansprüchen nach Erreichen der regulären Altersgrenze und dementsprechend ohne irgendwelche Abstriche in den Ruhestand gehen - entsprechende Vorsorge durch Ansparen und Verzinsung von Steuergeldern ist nicht getroffen worden. Und auch hier wird sich dieser schäbige "Schraubstockstaat" der Leistungen seiner ehemaligen, über Jahre und Jahrzehnte in -teilweise Schicht- und Wechseldienst- stehenden, treuen Beamt/innen nicht mehr erinnern, sondern ihnen vom Renten-Lohn für die erbrachte Lebensleistung wieder nehmen, was er nur raffen kann. Aber Bundespräsidenten a.D. erhalten bis an´s Lebensende einen üppigen "Ehrensold"; Bundestags-Abgeordnete nach nur zwei Legislaturperioden (8 Jahre) und ab dem 55. Lebensjahr mehr Pension als ein "Durchschnitts-Rentner" Rente bekommt - über 1500,- Euro monatlich.
Um in der gesetzlichen Rentenversicherung einen entsprechend hohen Anspruch zu erwerben, müßten normale Arbeitnehmer 93 Jahre lang den Höchstbeitrag einzahlen.


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