Verschwörungen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

27.10.2014 um 21:44
@JosefK1914

Strate dürfte mittlerweile ein paar hundert Seiten zum Fall Mollath eingestellt haben. Und nun reduzieren wir die Diskussion auf so ein beschränktes Wikipedia-Artikelchen? Einfach nur lächerlich. Diese ganze Schwarzgeldgeschichte ist abgehakt, erledigt und führt, ohne Darlegung, über welchen konkreten Fall wir gerade reden, nicht weiter.

Schon mit der reformatio in peius vertraut gemacht? Könnte hilfreich sein, wenn wir uns demnächst mit der Revision befassen.

Anzeige
melden

Der Fall Gustl Mollath

27.10.2014 um 22:54
Sie haben nach den Aussagen der Steuerfahnder gefragt, ich habe Ihnen nur die Quellen genannt, die Sie offensichtlich nicht kannten.

Und hier wurden letztendlich die Untersuchungsergebniosse einer neutralen Kommission dargelegt. Und die sprechen letztendlich eine deutliche Sprache. Zweifeln Sie siese etwa an?

Und hätten Sie meine Beiträge gelesen, wissen Sie, dass auch ich wegen Verjährung hier kein Verfahren gegen die ehemalige Frau Mollath zu rechnen ist.

Wäre damals die StA jedoch tätig geworden, sähe das u.U. anders aus, da könnte die ehemalige Frau Mollath u.U. Glück gehabt haben.

Die Einschätzungen bzgl. der Revision habe ich hier auch schon dargelegt und auch auf das Verbot der Verschlechterung hingewisesen, den man aus dem Anspruch rechtlichen Gehörs ableiten kann. Dass @DoctorWho hier anderer Ansicht ist, er diese konkret jedoch nicht begründet, hat hier schon ein anderer User bemängelt.


melden

Der Fall Gustl Mollath

27.10.2014 um 23:36
Ich fragte, welcher Steuerfahnder und wenn ich darauf keine Antwort bekomme, dann auch egal, so wichtig ist mir das auch nicht, ist eh alles schon längst gegessen

Wenn dr.who etwas schreibt, dann ist das nicht seine "Ansicht", sondern der weiß das, der hat das gelernt, der ist nämlich Jurist, sogar ein promovierter. Aber was ist das schon gegen die Hybris eines @JosefK1914 :D

"Und hätten Sie meine Beiträge gelesen", (seit wann sind wir per Sie?) dann wüsstest du, dass ich besagtem User den Link zukommen ließ :D


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 00:00
Zitat von emzemz schrieb:Wenn dr.who etwas schreibt, dann ist das nicht seine "Ansicht", sondern der weiß das,
Interessant, es aber darzustellen aus welchem Artikel unseres Grundrechts dieser abzuleiten ist, hat er vermieden. Ich behaupte, er weiß es in Wirklichkeit nicht.

Suchen Sie halt mal im Grundrecht nach dem Verbot des reformatio in peius, Sie werden garantiert nicht fündig.

Wie man es aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör einfach ableitet, habe ich in nur zwei Sätzen dargelegt.


Und bzgl. der Folgen sind wir uns in keiner Weise uneins. Wovon es angeleitet werden kann, ist letztendlich für die Wirkung egal.


melden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 00:04
Hiermit ernenne ich @JosefK1914 zum Prof. Allmy


melden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 00:13
Ja, ziehen Sie das einfach ins lächerliche.

Ich würde aber an Ihrer Stelle auch mal nachsehen, ob man im Grundgesetz etwas findet, aus dem man das Verbot des reformatio in peius ableiten kann.

Bildung schadet nicht, Obrigkeitsglauben ist nicht immer vernünftig.

Ich hatte im übrigen @DoctorWho per PM um entsprechende Literatur gebeten, aber es war dann Funkstille.


melden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 00:52
Da bin ich aber mal froh, dass du nicht an meiner Stelle bist. Ich weiß nämlich im Gegensatz zu dir, wo meine Grenzen in juristischen Dingen sind.

Übertreiben musst du jetzt aber auch nicht, denn zur Obrigkeit würde ich dr.who nun auch nicht rechnen.

Komisch, ich bekomme immer eine Antwort, wenn ich eine Frage habe.


6x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 07:44
Es hätte von @DoctorWho ein einziger Satz gereicht, aus welchem Artikel des GG er meint aus dem sich der Grundsatz der Verbot der Verschlechterung ergibt. Ein EINZIGER Hinweis.

Der fehlte jedoch vollkommen. So etwas ist schlicht und einfach unproffesionell und lässt eher darauf schließen, dass er es nicht (mehr) weiß.

Für die einfache Rechtsanwendung ist dieses Wissen auch nicht notwendig, da es auch in einfachrechtlichen Gesetzen steht. Nur in seltenen Spezialfällen, muss man auf das GG zurückgreifen.

Aber wie die Wikipedia so richtig mit folgendem Satz formuliert ist:
Da sich von der Verfassung sämtliche Rechtssätze eines Rechtssystems ableiten, bildet diese den Abschluss des Stufenbaus der Rechtsordnung.
Ein Hinweis auf die Ableitung fehlt aber bisher, daher gehe ich nach wie vor davon aus, dass es sich aus GG 103 ergibt.
Zitat von emzemz schrieb:Komisch, ich bekomme immer eine Antwort, wenn ich eine Frage habe.
Ja ist es nicht komisch? Die Frage habe nicht nur ich ihm gestellt, sondern auch @Dumas. Aber ich hoffe insgeheim, dass er dies auch noch nachholen wird. Ich wollte mich daher auch nicht weiter dazu äußern, da es sich hier "nur" um rechtstheoretische Fragen geht, wir aber bei der Rechtsanwendung einig sind, aber bei Ihrer Anspielung hielt ich dies dann doch noch für notwendig.


melden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 08:23
@JosefK1914
Das ist doch wieder mal bezeichnend. Da regt sich ausgerechnet jemand auf, der selbst fast nicht bereit ist, irgendwelche Rückfrage, die man ihm stellt, zu beantworten.

Und dann immer diese leichte Verdreherei der Fakten. Dumas hatte allgemein gefragt, worum es bei dem Wortgeplänkel zwischen euch überhaupt ging. Aber doch noch nicht nach der Ableitung, wie du es darstellst, die geht ihr nämlich genauso wie mir sonstwo vorbei.


3x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 08:31
Zitat von emzemz schrieb:Und dann immer diese leichte Verdreherei der Fakten.
Wir sollten uns hier nicht solche Dinge an den Kopf werfen. Verdrehen will hier niemand, es geht hier eher darum, wie bestimmte Aussagen von jemandem verstanden werden.

Bei folgendem Satz von @Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Hallo? Nicht nur "falsch" sagen @DoctorWho , sondern auch begründen. Wir wollen doch an Deinem Gedankengang teil haben.
Ging es gerade nicht um eine allgemeine Frage, was wir hier diskutieren, sondern an eine ganz klare Anfrage in Richtung @DoctorWho zu dessen Gedankengang in dieser Sache. So habe ich jedenfalls diesen Satz verstanden. Es mag sein, dass Sie diesen anders verstehen wollen, aber verdrehen will hier niemand.

Und noch eins, häufig lassen sich gleiche Rechtssätze aus verschiedenen Artikeln unseres GG ableiten, so dass letztendlich es auch immer möglich ist. dass alle Recht haben. Mit "Falsch" sollte man daher gerade im Recht bei solchen Diskussionen über Grundsätze nicht reagieren.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 08:37
@JosefK1914

so, mein werter herr, da sie mich ja mehrfach persönlich angesprochen haben ... zum einen bin ich nicht täglich online und mir war daher schlicht und ergreifend entgangen, dass sie mir eine pm gesendet haben. von einem bewussten schweigen, dass auf unwissenheit beruht, kann daher keine rede sein. zum anderen kann ich im gegensatz zu ihnen sehr wohl meine ansicht belegen, auch wenn ich dazu bislang keinen anlass sah. meine erfahrung in solchen foren zeigt, dass jedermann glaubt, sich über juristische dinge auslassen zu können, ohne jedoch über entsprechendes wissen zu verfügen. derartigen sinnlosen diskussionen gehe ich aus dem weg. sie bringen nichts und sind vergeudete lebenszeit.

dessen ungeachtet: die reformatio in peius wird, siehe aber das nachstehende, in der rechtswissenschaftlichen literatur ausschließlich unter artikel 19 absatz 4 GG diskutiert. siehe hierzu z.b. jarass/pieroth und z.b. BVwerG 51, 310; NVwZ 87, 215.

im übrigen lässt sich das verbot der reformatio in peius auch keinesfalls aus dem grundgesetz selbst herleiten, also als grundrecht oder grundrechtsgleiches recht. es wird, insbesondere in der strafrechtsliteratur und rechtsprechung, auch nicht als zwingende folge des rechtsstaatsprinzips angesehen, was sie intendieren, sondern vielmehr als vom "gesetzgeber gewährte rechtswohltat". siehe hierzu z.b. BGH 9, 324; BGH NJW 83, 174; BayVGH NJW 59, 285; beliebige kommentare zu § 331 StPO, Meyer-Gossner, Karlsruher kommentar.

summa summarum: ihre ansicht findet in der aktuellen rechtsprechung und literatur keinen widerhall. sie ist singulär. sie dürfen diese ansicht gerne haben, sie ist allerdings, was ihre dogmatische verortung betrifft, unzutreffend.

der rechtsberatungskiosk hat dann wieder geschlossen.


2x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 08:38
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Mit "Falsch" sollte man daher gerade im Recht bei solchen Diskussionen über Grundsätze nicht reagieren.
in diesem fall schon ...


melden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 08:38
@JosefK1914

Grundgesetz und Wikipedia, mehr brauchst du nicht zum Leben, stimmt's :D


melden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 08:39
@DoctorWho

Dann können Sie auch mir sicherlich folgende Frage beantworten, die ich Ihnen per PM gestellt habe:
Ich frage mich, warum Sie hier einen Unterschied zwischen dem Verbot der Verschlechterung und dem Verbot der Sanktion des Verschaffens rechtlichen Gehörs sehen wollen.
Den hätte ich doch noch gern beantwortet.


melden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 08:49
Herrlich, I break together vor lauter Lachen.

Da führt der @DoctorWho seitenweise Literatur an, wo man sich selbst schlau machen könnte, wenn man denn wirklich interessiert wäre, dieses "Problem" für sich zu lösen.
Und was macht der @JosefK1914, der stellt eine Minute später gebetsmühlenartig die immer noch gleiche Frage.

Ja lies dich doch erstmal durch, @JosefK1914, was dir an Lesestoff empfohlen wurde. Oder könnte es sein, dass du jetzt schon weißt, dass du das gar nicht verstehen würdest, und deshalb besser gleich davon Abstand nimmst?


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 08:53
Zitat von emzemz schrieb:Da führt der @DoctorWho seitenweise Literatur an, wo man sich selbst schlau machen könnte, wenn man denn wirklich interessiert wäre, dieses "Problem" für sich zu lösen.
In der seitenweisen Literatur gibt es keine Anspieling auf den GG103. Wie ich sagte, Rechtsätze lassen sich auch auf vielerlei Arten ableiten.

Die entscheidende Frage, den ich ihn schon per PM gestellt habe, hat er nicht beantwortet.

Dass die Verschaffen von rechlichem Gehör nicht sanktioniert werden darf, ist ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, auch hierzu könnte ich ausreichend Fachliteratur bringen.


1x zitiertmelden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 08:55
@JosefK1914
Na dann bring doch bitte jetzt mal ausreichend Fachliteratur! Das ist interessant!


melden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 08:59
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:In der seitenweisen Literatur gibt es keine Anspieling auf den GG103.
Da war aber einer schnell im Lesen, und gleich alles in wenigen Minuten verstanden? Ich verneige mich in Ehrfurcht :D :D :D


melden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 09:02
@sigbert

Gerade mal gesucht nur als Beispiel:

Entsprechende Rechtsansicht bzgl. des Verbots der Sanktion geht aus dem Beschluss des BVerfG 2 BvR 963/90 ab RN 26 hervor. Dort ging es um eine strafrechtliche Verurteilung, die durch ein Verschaffen rechtlichen Gehörs bedingt war. Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg.


melden

Der Fall Gustl Mollath

28.10.2014 um 09:06
@JosefK1914
Quellenangabe?


Anzeige

melden