Anwaltsschreiben wegen Tauschbörse
27.10.2010 um 16:57Anzeige
Ashert001 schrieb:Die Anwälte die euch abmahnen und die Anwälte die euch gegen die Abmahner verteidigen, spielen sich doch gegenseitig in die Hände, das sind nicht wirklich Feinde, die wollen beide nur euer Geld und stammen vielleicht sogar noch aus der selben Kanzlei.Ja das nennt man ja Anwaltspingpong. Ich glaub nicht, dass die von einer Kanzlei sind aber es ist schon scheiße diese Regelung.
Ashert001 schrieb:Geht immer davon aus, der Richter ist euer Freund!Naja wenns was anderes wäre und nicht verboten dann wäre mein Richter mein Bruder LOL.
lightbringer schrieb:Hier wird das ja wunderbar hingestellt, als ob man das Anwaltschreiben bekommt, weil man nichts runtergeladen hat. fakt ist doch, dass in 99% der Fälle eben tatsächlich runtergeladen wurde, was strafbar ist. Ende.Das würde ich anders sehen. Wenn in einem Dorf plötzlich über 30 Bürger ein und den selben SM und Dirty Schwulenporno, nicht runtergeladen sondern angeblich aktiv im Netz verbreitet haben (es geht nicht ums runterladen), dann denke ich das etwas an der Sache stinkt.
Innocenct schrieb:Diese schrieben ja auch, dass ein nicht gut gesichertes Netzwerk mich nicht vor einer Strafe schütze.Das ist ja auch so eine Angstfloskel. Mit nicht gut gesichert meint man ein einfaches Passwort. Die meisten Leute benutzen aber den Code auf der Box und der ist nunmal gut gesichert und nicht erratbar.