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Der Fall Sandra D.

4.438 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

06.04.2016 um 17:43
@hexe40
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Dieses sagte der leibliche Vater von Sandra Tochter.
Ach so! Ja, das ist dann etwas anderes, er wird halt auch froh gewesen sein, dass der Prozess ein Ende hatte. Und natürlich denkt man als Betroffener: " Das wird schon alles so richtig sein, wenn das Gericht urteilt"

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Der Fall Sandra D.

06.04.2016 um 18:09
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:" Das wird schon alles so richtig sein, wenn das Gericht urteilt"
Warum soll das auch nicht richtig sein, was ein Richter am Ende eines Prozesses festlegt? Wenn der Tatverdächtige am Ende durch die Revision frei kommt, dann hat er sehr viel Glück gehabt in meinen Augen und ein Mord wird für immer ungesühnt bleiben... aber in letzter Zeit scheint man sich hier eher daran zu ergötzen, wenn ein Revisionsverfahren wegen Verfahrensfehler zu einem Freispruch führt.


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Der Fall Sandra D.

06.04.2016 um 18:16
@obskur

Wo ergötze ich mich denn? Ich hab damals schon am Urteil gezweifelt weil es keinen Beweis gab. Und ja, es gab schon Fehlurteile. Der Mutter von Peggy K. wird heute noch vorgeworfen, dass sie dem Gericht geglaubt und in Ulvi K. den Mörder ihrer Tochter gesehen hat - daran dachte ich vorhin.


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06.04.2016 um 18:39
Zitat von obskurobskur schrieb:Warum soll das auch nicht richtig sein, was ein Richter am Ende eines Prozesses festlegt?
Die Frage ist schon falsch. In einem Rechtsstaat muss man die Schuld beweisen.

Und da muss man die Frage stellen, warum soll das Urteil richtig sein, wenn so viele Dinge es nicht ausreichend abgewogen bzw. beurteilt hat. Das war nicht nur eine unwesentliche Sache, der BGH hat sehr viele Punkte bemängelt, in denen die Urteilsbegründung nicht ausreichend war. Soviel Fehler in so vielen Punkten findet man da selten. Also warum soll so ein Urteil richtig sein? Woher willst Du da die notwendige Gewissheit nehmen um einen Menschen 11 Jahre einzusperren?

Fest steht momentan, dass mit der Begründung des 1. Gerichts der Angeklagte nie hätte verurteilt werden dürfen.

Wird der Angeklagte erneut verurteilt, lag das 1. Gericht mehr oder weniger nur zufällig richtig, was für einen Rechtsstaat aber nicht ausreichend ist.

Wenn der Angeklagte von einem 2. Tatsachengericht freigesprochen wird, hätte das erste Urteil nie erfolgen dürfen.

Ich weiß, aus einem anderen Thread, dass einige Regeln eines Rechtsstaates nicht Deine Meinung widerspiegeln.

Aber Du solltest Dich doch mal fragen, was wäre, wenn der Angeklagte wirklich unschuldig wäre. Dann wäre die Tat nur scheinbar gesühnt, in Wirklichkeit ein weiteres schweres Unrecht in die Welt gesetzt worden, einen eventuellen Mord oder Totschlag kann man durch ein Fehlurteil nicht rückgängig machen. Damit wäre außer neuem Unrecht nichts gewonnen. Daher muss man auch verlangen, dass ein Schuldspruch auch vernünftig begründet ist.


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Der Fall Sandra D.

06.04.2016 um 18:52
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Aber Du solltest Dich doch mal fragen, was wäre, wenn der Angeklagte wirklich unschuldig wäre. Dann wäre die Tat nur scheinbar gesühnt, in Wirklichkeit ein weiteres schweres Unrecht in die Welt gesetzt worden, einen eventuellen Mord oder Totschlag kann man durch ein Fehlurteil nicht rückgängig machen. Damit wäre außer neuem Unrecht nichts gewonnen.
Tja so hat jeder eine andere Sicht, ich stell mir die Frage andersrum, was wenn er schuldig ist und ungestraft davon kommt. Die Urteilsbegründung legt das nah.
Warum soll das auch nicht richtig sein, was ein Richter am Ende eines Prozesses festlegt?

Die Frage ist schon falsch. In einem Rechtsstaat muss man die Schuld beweisen.
Was soll an der Frage falsch sein bitte? Der Richter hat im ersten Prozess die Schuld bewiesen nach seinem Rechtsempfinden, so ganz aus dem Nichts wird das wohl nicht geschehen sein.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wenn der Angeklagte von einem 2. Tatsachengericht freigesprochen wird, hätte das erste Urteil nie erfolgen dürfen.
Wenn der Angeklagte von einem 2. Tatsachengericht schuldig gepsrochen wird, wäre das 1. Urteil richtig.

Also alles hätte hätte Fahrradkette...Am Ende kackt die Ente und bis dahin zieh ich mich hier zurück, bringt ja im Moment eh nichts.


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Der Fall Sandra D.

06.04.2016 um 20:57
Tja so hat jeder eine andere Sicht, ich stell mir die Frage andersrum, was wenn er schuldig ist und ungestraft davon kommt. Die Urteilsbegründung legt das nah. t
In einem Rechtsstaat sollte viel eher der ( von einigen Bundesrichtern oft zitierte Satz gelten )
" Lieber tausend bestialische Mörder frei , als einer unschuldig drin

Außerdem das das Urteil massive Fehler aufweist und damit keine Grundlage mehr sein kann, brauchen wir glaub ich nicht zu diskutieren, selbst dann nicht wenn im 2 Verfahren eine ( unwahrscheinliche ) Verurteilung erfolgt. Denn das diese nicht mehr auf die Aussage von TA gestützt werden darf steht nach der BGH ENtscheidung fest


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Der Fall Sandra D.

06.04.2016 um 21:49
Zitat von obskurobskur schrieb:Tja so hat jeder eine andere Sicht, ich stell mir die Frage andersrum, was wenn er schuldig ist und ungestraft davon kommt. Die Urteilsbegründung legt das nah.
Hast Du die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung. Und nahe legen, reicht in einem Rechtsstaat nicht aus, das muss ausreichend begründet werden, glücklicherweise.

Also nahelegen tut es auch nicht die Urteilsbegründung. Wenn, dann hat dies das Geständnis nahe gelegt. Nur ist ein Teil dieses Geständnisses mittlerweile - sollte das neue Tatsachengericht es nicht doch anders sehen - eine freie Erfindung, sprich, das Urteil macht das Geständnis deutlich fragwürdiger, als es vorher war. Daher legt es das Urteil eben gerade nicht nahe, ganz im Gegenteil, es wirkt hier schon mal entlastend für den Angeklagten.

Bzgl. dem ersten Teil des Geständnisses sehen wir jedoch, dass zumindest in der Begründung, welche Du heranziehst, enorm viele zwingende Bewertungen nicht erfolgten und Dinge, welche zum Vorteil des Angeklagten gewesen wären, überhaupt nicht in Betracht gezogen und aufgeklärt wurden und das in einer so ungewöhnlichen massiven Form, dass man eigentlich davon ausgehen muss, dass das erste Gericht befangen war. An der Stelle lässt der BGH kein Stein auf dem andern, so dass Deine Ansicht, dass das erste Urteil nahe gelegt haben soll, zumindest in meinen Augen nicht zutreffend ist.

Der andere Teil der Frage ist in einem Rechtsstaat schon längst beantwortet, das erspare ich mir hier, das würde zu einer Grundsatzdiskussion hier führen und das wäre unter anderen Threads sicherlich besser aufgehoben. Was erstmal vorrangig wäre, für eine mögliche Verurteilung, dass erstmal die Zweifel an der Schuld ausgeräumt werden müssten, und dazu war das erste Gericht nicht fähig.

Warum gehst Du eigentlich jetzt schon davon aus, dass es zu einem Freispruch kommen soll? Wenn es so wäre, wie Du es behauptest, dann sollte das 2. Tatsachengericht es genau so sehen, wovor hast Du eigentlich Angst?
Zitat von obskurobskur schrieb:Was soll an der Frage falsch sein bitte? Der Richter hat im ersten Prozess die Schuld bewiesen nach seinem Rechtsempfinden, so ganz aus dem Nichts wird das wohl nicht geschehen sein.
Glücklicherweise hat sich das "Rechtsempfinden" eines Richters an gewisse Regeln zu halten. Das Problem ist eben, dass dieses Empfinden des Richters in diesem Fall wohl wenig mit Recht zu tun hatte, jedenfalls lässt dieser Schluss des BGH-Urteils zu.

Und man soll froh sein, dass man hier in Deutschland nicht ganz der Willkür eines Gerichts ausgesetzt ist und dass es doch einen gewisse Kontrolle gibt, welche von einigen Fachleute aber als zu dürftig angesehen wird.
Wenn der Angeklagte von einem 2. Tatsachengericht schuldig gesprochen wird, wäre das 1. Urteil richtig.
Nichts anderes habe ich gesagt, Du solltest mal meinen Beiträge mal besser lesen. Ich zitiere mich mal selber:
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wird der Angeklagte erneut verurteilt, lag das 1. Gericht mehr oder weniger nur zufällig richtig, was für einen Rechtsstaat aber nicht ausreichend ist.
Ich frage mich da wirklich, warum Dir das BGH-Urteil nicht gefällt. Soll der BGH immer nur Ja und Amen sagen und die ihm zugeteilten Aufgaben nicht erfüllen? Der BGH hat berechtigte Fragen aufgeworfen, die nun von einem neuen Gericht berücksichtigt werden müssen, was stört Dich eigentlich so daran? Der BGH darf nur Urteile auf ihre rechtlichen Fehler untersuchen, sprich ob das Urteil mit dem geltenden Recht und Gesetz vereinbar ist, also mit den Fundamenten unserer Justiz. Tatsachenfeststellungen darf es nur bei so schweren Fehlern bemängeln, wenn diese mit dem gesunden Rechtsempfinden in keiner Weise mehr vereinbar sind. Schon dieser beschränkten Prüfung hat es nicht stand gehalten, dass ist ungewöhnlich und kommt sehr selten vor.


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13.08.2016 um 01:51
@Fine1 Danke! Der neue Prozess beginnt also in ca. zwei Wochen.


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16.08.2016 um 14:20
Hallo zusammen, wen es interessiert: Der Prozess beginnt wohl Montag in 2 Wochen :

http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/verhandlung-mord-ohne-leiche-100.html (Archiv-Version vom 19.08.2016)

Ich denke, ich werde hingehen, sofern ich rausfinde wann/wo (welcher Saal usw.)


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22.08.2016 um 08:22
@evi1

Die Daten sind einsehbar.
Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher welches Aktenzeichen passt.

Die Eckdaten wären:

Revision Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15

Vorinstanz: Landgericht Bonn - Urteil vom 2. Juli 2014 - 24 KLs-920 Js 887/12K-1/14

Mitteilung der Pressestelle 22. Februar 2016


Hier die relevanten Sitzungstermine am 29.08.16

09:00 Hauptverhandlungstermin Schwurgerichtsverfahren S 1.20 (Saalbau) 21 Ks 2/16

09:00 Hauptverhandlungstermin Strafsache vor der Großen Strafkammer S 0.14 (Saalbau) 24 KLs 1/16
Termin aufgehoben

Es gibt auch noch Fortsetzungstermine. Allerdings dürften diese nicht zutreffen.


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22.08.2016 um 14:29
Danke @hexe40 für die Infos :-)
Habe hier die Pressemeldung gefunden: http://www.lg-bonn.nrw.de/behoerde/presse/zt_aktuell_020/Aktuelle-Pressemitteilung/index.php

Der Prozess beginnt um 9 Uhr in Saal 0.15 steht dort, aber im Terminkalender steht das ja irgendwie nicht drinne :-/


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22.08.2016 um 14:50
@evi1
das ist ja ein Ding, hast recht, es ist dort nicht aufgeführt.

Gut das Du die Pressemitteilung gepostet hast.


Ich stelle sie mal im Text ein....


Aktuelle Pressemitteilung

Bonn, den 16.08.2016

Anmeldeverfahren und weitere Hinweise für das Strafverfahren „Mord ohne Leiche“



Die 1. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer verhandelt ab Montag, dem 29.08.2016, 09:00 Uhr, in Saal S 0.15, gegen den Angeklagten Dirk D. wegen des Verdachts des Mordes (§ 211 StGB). Die Sache ist neu zu verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 27.10.2015 – 2 StR 4/15 – das Urteil des Landgerichts Bonn – 24 Ks 1/14 – aufgehoben hat. Mit dem aufgehobenen Urteil war der Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden.

Dem heute 43-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau Sandra D. am 09.09.2012 in Eitorf heimtückisch ermordet zu haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn soll er der bereits schlafenden 42-Jährigen eine größere Menge Beruhigungsmittel eingeflößt haben. Als sie sich am Morgen des 09.09.2012 in das Erdgeschoss des Hauses begeben wollte, habe er seine arglose Ehefrau mit Tötungsvorsatz die Treppe hinuntergestoßen. Sie sei hierdurch jedoch nicht zu Tode gekommen. Er habe die 42-Jährige dann wieder ins Schlafzimmer zurückgetragen und dort zu Tode gewürgt. Die Leiche des mutmaßlichen Opfers ist bis heute nicht gefunden worden. Der Tatverdacht der Staatsanwaltschaft Bonn gründet sich unter anderem auf angebliche Äußerungen des Angeklagten gegenüber einer Freundin. Dieser soll er erklärt haben, dass er seine Ehefrau umgebracht und anschließend Leichenteile im Abfall einer Krankenhausküche entsorgt habe.

Hinsichtlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2015 wird auf die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2016 (Nr. 47/2016) hingewiesen.

Die Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn soll an weiteren 15 Verhandlungstagen bis zum 14.11.2016 fortgesetzt werden.


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29.08.2016 um 12:30
War heute jemand bei Gericht, und gibt es vielleicht eine kurze Info, Danke


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29.08.2016 um 15:29
Mehr habe ich noch nicht gefunden.


Sandra D. aus Eitorf Verteidiger im „Mord ohne Leiche“-Prozess zweifeln an Aussage

29.08.16, 08:44 Uhr
[....]Zu Beginn der erneuten Hauptverhandlung stand die Rolle dieser Zeugin im Mittelpunkt.
Der Verteidiger des 43-Jährigen sagte, er habe grundsätzliche Zweifel an der Verwertbarkeit ihrer Aussagen.
Die Frau habe in „zweifelhafter Eigeninitiative“ nicht nur im Falle seines Mandanten „ermittelt“, sondern sei auf eigene Faust auch schon gegen andere Menschen tätig geworden - ohne qualifiziert oder beauftragt worden zu sein.
Ermittler verhörten Zeugin mehrfach
Die Frau hatte als Zeugin im ersten Prozess ausgesagt und war schon zuvor mehrfach von Ermittlern verhört worden. Sie hatte geschildert, der 43-Jährige habe ihr gestanden, seine Frau erwürgt, zerstückelt und im Abfall seiner Arbeitsstätte - einer Krankenhausküche - entsorgt zu haben.
[....]
http://www.rundschau-online.de/region/rhein-sieg/eitorf/sandra-d--aus-eitorf-verteidiger-im--mord-ohne-leiche--prozess-zweifeln-an-aussage-24661794 (Archiv-Version vom 31.08.2016)


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29.08.2016 um 15:29
Ich habe es leider nicht geschafft, der erste Tag ging aber auch nur 30 Minuten.. hier die Infos aus der Express dazu: http://mobil.express.de/bonn/ehefrau-zerstueckelt--hier-lacht-der-angeklagte-beim-neustart-des-mord-prozesses-24663690?originalReferrer=http://m.facebook.com/&dmcid=sm_fb_p

Weiß jemand, wann es weitergeht?

Interessanterweise wird es sich in diesem Prozess wohl auch intensiv um allmystery drehen ;-)


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29.08.2016 um 15:42
Wenn mich nicht alles irrt, dann ist der 2. Verhandlungsgeschick am 01.09.

09:00 Fortsetzungstermin Schwurgerichtsverfahren S 1.20 (Saalbau) 21 Ks 2/16


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29.08.2016 um 15:53
Danke @hexe40
Der Prozess wird übrigens von Hinrich de Vries geleitet, Richter OLG - mein alter Dozent ;-)


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29.08.2016 um 16:57
Ich habe ihn in allen Prozessen so erlebt, dass er doch immer oft und schnell den richtigen Riecher hat (ich glaube zu 90 % gehts bei seinen Verhandlungen immer um Mord/Totschlag). Er hat unheimlich viel Erfahrung! Mit ihm haben wir im Studium über den Trudel Ulmen Fall und andere ähnlich gelagerte Fälle aus der Region rund um Bonn gesprochen. Der Fall Doland reiht sich da ja quasi nahtlos ein.

Von ihm habe ich allerdings auch gelernt, dass sich leider nicht immer alles nachweisen lässt, und somit auch Fälle, die man sofort durchblickt, nicht mit einem einfachen Urteil abschließen kann. Wenn er jedoch merkt, dass was faul ist, dann hakt er auch nach, und stellt Fragen, die den Rechtsanwälten nicht gefallen. Habe ich schon 2-3 mal bei ihm erlebt.

Die Sache mit Allmy wird wohl nochmals ausführlich durchgekaut werden. Der Angeklagte wirft der Hauptbelastungszeugin vor, dass über Allmy Aussagen abgesprochen wurden.


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