@E.A.Poe
Wenn der Verdächtige unschuldig wäre, hätte er doch eine Aussage gemacht, oder nicht?
Die Aussageverweigerung lässt für mich nur den Schluss zu, dass er was zu verbergen hat.
Wenn dir die Polizei mitteilt, dass du als Beschuldigter in einem Strafverfahren angesehen wirst, ist es das einzig Vernünftige, was du machen kannst, die Aussage zunächst zu verweigern, egal ob du schuldig bist oder nicht. Alles andere wäre ziemlich naiv.
Die Grundregel in so einer Situation ist, erst einmal Akteneinsicht zu beantragen, damit du einen Überblick darüber bekommst, was denn überhaupt im Einzelnen gegen dich vorliegt und wie die Polizei auf die Idee kommst, du könntest hier eine Straftat begangen haben. Danach kannst du dich dann immer noch in aller Ruhe zur Sache einlassen.