@pipilotta Was sollte sich daraus genau für die Verteidigung ergeben? Zwei Tage später wird es wohl nicht mehr möglich gewesen sein sich derart den Rücken mit Blut zu besudeln, dass die Blutspuren auf dem Fahrersitz nicht nur oberflächlich waren, sondern sogar ins Polster eingezogen sind!
Das Holz wurde am 13.12. aufgestellt. Offenbar fuhr Ulf mit seinem eigenen Auto dafür zum Tatort. Den Spaten hat er dann natürlich auch transportiert. Und wenn an diesem Blut war, dann konnte es so auch in sein Auto gelangt sein. Das gleiche gilt für seine Schuhe.
Der Tatort war großflächig mit Blut übersät. Eine Übertragung von Blut vom feuchten Untergrund auf Schuhwerk usw ist mMn denkbar.
Wie bei diesem Szenario Blut an die Rückenlehne gekommen sein kann, ist natürlich fraglich. Allerdings reicht es für die Verteidigung ja zunächst einmal, wenn man eine Erklärung für den Großteil der Blutspuren hat. Dann hat man den Ball der Anklage zugespielt, die dann zweifelsfrei darlegen muss, dass durch ein Besuch am Tatort kein Blut an die Rückenlehne des Fahrzeugs gelangen konnte.
Ulf könnte sogar behaupten er war am schon am 12.12. am Tatort. Er wohnt unweit des Tatortes und ist ein Verwandter des Opfers. Es wäre also absolut unverfänglich, das so darzustellen.
Die Klage und eine mögliche Verurteilung baut maßgeblich auf den Blutspuren des Opfers im Wagen des Tatverdächtigen auf. Meiner Meinung wäre es für die Verteidigung mögliche erste Zweifel an dieser Basis anzubringen bzw zu konstruieren. Damit ist das Hauptindiz angreifbar und auch (zumindest in Ansätzen) aufzuweichen.
Das Problem ist, man hat einfach sehr wenig gegen den Tatverdächtigen in der Hand. Der Richter hat mit seinen Äußerungen das auch klar bestätigt. Sie können dem Tatverdächtigen die Tat nicht nachweisen, gehen aber von seiner Schuld aus. Einzig der Tatverdächtige selbst könne dem gegensteuern, indem er sein Schweigen bricht. Damit wird mMn das Recht zu Schweigen sogar ein Stück weit ausgehöhlt.
Daher kann und darf in diesem Fall (wenn man den bisherigen Stand berücksichtigt) in meinen Augen auch keine Höchststrafe rausspringen.