@schlumsidie medizinischen Dienste der Flughäfen, die ich kenne, muss man selbstverständlich bezahlen. Wie aber das Abrechnungsverfahren ist, hängt von der Krankenkasse (ich weiß ja nicht, wie Lars versichert war). In der Regel ist eine Auslandkrankenversicherung für Regelbehandlungen innerhalb der EU rausgeschmissenes Geld, da zB. alle deutschen, gesetzlichen Krankenversicherungen zum Bund des europäischen Sozialabkommen gehören und die Vorlage der Krankenkassenkarte ausreicht und dierekt in einem Clearingsystem abgerechnet wird, zumindest die Leistungen gemäß Leistungskatalog des Landes, wo man die Krankenversicherung führt.
Das ereknnt man an seiner eigenen Krankenkasssenkarte, wenn man diese umdreht und draufsteht "Europäische Krankenkassenkarte" und die Ländrkennung im Europarat abgebildet ist. Bei mir zum Beispiel Seguridad Social Europea - ES.