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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

21.710 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Wald, Mädchen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:07
Danke @AndySipowicz. Das wusste ich nicht.

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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:08
Zum Glück war ja parallel schon eine Spurensicherung eingeleitet worden, wenn auch nicht zur ersten Stunde.
Weiß jemand gerade wann es genau parallel zu einer Spurensicherung kam??


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:08
Wer sich informieren möchte, was im § 235 StGB steht, hier ist der Link:

http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:09
@Feelee
@Comtesse
@inci2

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist recht nützlich, denn die Polizei bekommt so einige Rechte, die sie allein auf polizeirechtlicher Basis nicht haben würde. Und es wird natürlich dadurch schon auch der Fokus auf strafrechtlich relevante Dinge gelegt, z.B. was Spurensicherung angeht.


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:11
@Rick_Blaine

Das ist mir schon klar. Eine kleine Bitte, wenn Du
wieder §en einstellst. Bestünde die Möglichkeit,
die Kurzerläuterung und den Link ebenfalls zu posten?


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:13
@inci2

Mach ich doch gerne. http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
§ 235
Entziehung Minderjähriger

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2. die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.

(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.



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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:15
@Rick_Blaine

Danke, für die anderen. Ich hatte es mittlerweile
aber auch schon gegoogelt. :)


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:15
Ich bin grad etwas verwirrt...was ist denn jetzt der Unterschied zwischen Entführung und Entziehung ? Es sind ja zwei verschiedene Pragraphen...und wovon kann man da jetzt eigentlich genau ausgehen ? 😕


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:17
Entführung ist der strafrechtliche Oberbegriff, den es so aber im Strafgesetzbuch nicht mehr gibt. Die Entziehung Minderjähriger ist ein Spezialdelikt in der Klasse der Entführungsdelikte.


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:18
@Rick_Blaine

Was für rechtliche Vorteile gibt es jetzt für die Polizei?


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:20
@Barnaby
hoffentlich dürfen sie die handydaten abgreifen...,denn wie schon öfters im T. mitgeteilt
ist es nicht so leicht mit der vorratsdatenspeicherung, da ran zu kommen.


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:22
@kleinerprinz

Ja das wäre gut. Warum muss in diesem Land immer alles so bürokratisch sein?


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Egi ehemaliges Mitglied

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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:22
Eine Idee (auf die die Polizei bestimmt schon längst gekommen ist). Vielleicht haben Jäger Wildkameras im dortigen Wald angebracht. Könnte zumindest einen Zufallstreffer ergeben, wenn die Wahrscheinlichkeit auch sehr gering ist.


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:23
Kann mir mal eben jemand antworten?
*doofbin*
hubertzle schrieb:
Zum letzten BILDartikel: Was hat denn die blonde schreibende Frau im Wald sitzend mit dem Fall zutun? taucht in dem video bei mir gar nicht auf.


Wie meinst du das, ich verstehe das nicht?



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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:24
@xTrina

Die Frau ist doch die Bild-Reporterin, oder?


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:24
@Barnaby

Zum Beispiel hier Wikipedia: Doppelfunktionale Maßnahme findet man Informationen, wie polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung miteinander verzahnt sind.


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:24
@Barnaby
ja leider, da immer wichtige Zeit verloren geht. Aber wie gesagt, das die Suchhunde, MT-hunde
keine konkrete Spur verfolgen konnten bisher, war für die Ermittler bestimmt auch zu viel Unklarheiten,
deshalb das ganze jetzt.


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:25
@Barnaby

Handydaten wären ein Aspekt, den sie unter strafprozessualen Ermittlungen in Angriff nehmen kann. Generell muss ja für Ermittlungsschritte, die irgendwie die Privatsphäre der Bürger betreffen, eine Rechtsgrundlage existieren. Man kann ja nicht einfach massive Eingriffe in diese unternehmen, je nach Lust und Laune.

In der Regel sind solche Eingriffe nur im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erlaubt. Auf polizeirechtlicher Grundlage gibt es auch Möglichkeiten, aber hier zum Beispiel wird es problematisch, wenn eine Gefahr im Verzug solcher Massnahmen immer geringer wird. Auf strafprozessualer Grundlage steht die Polizei einfach besser.

§ 161ff StPO regeln das generell, die Einzelheiten sind vermutlich für die meisten hier etwas zu langweilig.


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:27
@kleinerprinz
Zitat von kleinerprinzkleinerprinz schrieb:hoffentlich dürfen sie die handydaten abgreifen...,denn wie schon öfters im T. mitgeteilt
ist es nicht so leicht mit der vorratsdatenspeicherung, da ran zu kommen.
Auch ohne Vorratsdatenspeicherung, ist es für Ermittlungsbehörden
ein leichtes an Verbindungsdaten zu kommen. Das läuft über die Staatsanwaltschaft
und geht in solchen Fällne ratz-fatz.

@Barnaby
Zitat von BarnabyBarnaby schrieb:Ja das wäre gut. Warum muss in diesem Land immer alles so bürokratisch sein?
Ja, gräßliche Bürokratie. Ich nehme an, Du heißt
im real life nicht "Barnaby" mit Nachnamen.


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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst

07.05.2015 um 13:28
@Rick_Blaine

Ah OK, danke!
Also können Sie jetzt verdächtige Personen besser untersuchen (Duchssuchungsbefehl). Bis jetzt war das also alles freiwillig.
Dann macht die Sachse Sinn.


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