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Verbrechen in Höxter

8.904 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

05.06.2018 um 17:46
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Dennoch sind die Frauen, welche mit ihm gemeinsam in der Lage waren, Personen zu quälen, sadistisch veranlagt.
Das wird sicher so sein. Nur musste er erst einmal solche Frauen finden. Was ihm ja gleich zweimal gelungen ist.
Umso wichtiger ist, dass er nicht wieder auf die Welt losgelassen wird.


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Verbrechen in Höxter

05.06.2018 um 18:40
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Auch wenn er sich eventuell, teilweise, als Voyeur im Hintergrund gehalten hat, ist er dennoch voll schuldfähig, da er an den Taten beteiligt war und sie (wenn A.W. in Rage war und Frauen gequält hat), dieses billigend in Kauf genommen hat, er hatte auch gefilmt, etc.pp.
Beide, W.W. und A.W. sind, aus meiner Sicht, voll schuldfähig.
@Sunrise76

der Punkt macht dir Sorgen? dass sie mit "nicht schuldfähig" davonkommen könnten?
Brauchst du nicht. Bestimmt nicht.
Ihnen war bewusst, dass sie Unrecht tun.


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Verbrechen in Höxter

05.06.2018 um 20:12
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:der Punkt macht dir Sorgen? dass sie mit "nicht schuldfähig" davonkommen könnten?
Brauchst du nicht. Bestimmt nicht.
Ihnen war bewusst, dass sie Unrecht tun.
Sollte das Gericht dem Gutachten von Dr. Saimeh im Bezug auf W. folgen, dann könnte er durchaus als schuldunfähig eingestuft werden.


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Verbrechen in Höxter

05.06.2018 um 20:22
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Sollte das Gericht dem Gutachten von Dr. Saimeh im Bezug auf W. folgen, dann könnte er durchaus als schuldunfähig eingestuft werden.
Schätze ich auch als durchaus möglich ein.
Aber warum das für manche so schlimm wäre, das kann ich nicht nachvollziehen.
Als ob das letztendlich nicht völlig egal wäre.


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Verbrechen in Höxter

05.06.2018 um 22:56
Wurde erwähnt, welches IQ Testverfahren angewandt wurde?
Jeder dieser Tests hat je nach Manual nämlich vier z.b. beim aktuellen HAWIK IV (V) bis 20 Untertests.
D.h. man kann mit IQ 59 durchaus Auto fahren und Textnachrichten schreiben, da hapert es dann woanders, laienhaft ausgedrückt.


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06.06.2018 um 00:57
Ob W.W. nun schuldig gesprochen wird oder als schuldunfähig in einer Psychiatrie eingewiesen wird empfinde ich persönlich als weniger bedeutend. Ich gehe davon aus, dass W.W. auf Grund des Gutachtens auch bei einer erwiesenen Schuldunfähigkeit nicht wieder als freier Mann leben wird.

1. ist die Entlassung aus einer forensischen Psychiatrie nicht ganz so einfach.
2. selbst dann ist nur eine Wohngemeinschaft mit starker sozialer Kontrolle laut dem bisher bekanntem Gutachten vorstellbar.

Auszug aus Wikipedia:

Einem Verurteilten muss die grundsätzliche und gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit eingeräumt werden, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Allein die Möglichkeit der Begnadigung nach z. B. 30 oder 40 Jahren Haft reicht dazu nicht aus. Dies gebieten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde (BVerfGE 45, 187, 253 ff.). Die lebenslange Freiheitsstrafe ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem Grundgesetz gerade noch vereinbar, jedoch nie als absolute Strafe im Sinne einer von vornherein feststehenden Strafverbüßung bis zum Tode.


Das gilt auch für Patienten in der Forensik. Das kann ein Grund sein warum W.W. ein späteres Leben in einer Wohngemeinschaft als Möglichkeit in Aussicht gestellt werden muss. Das heißt nicht, dass W.W. die Forensik tatsächlich jemals verlassen wird.

Weiterer Auszug Wiki:

Die neben der lebenslangen Freiheitsstrafe verhängbare Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB ist keine Strafe, sondern eine "freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung" bei Tätern, die fortdauernd eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Wenn diese Gefahr nicht mehr besteht, muss auch die Sicherungsverwahrung ausgesetzt werden, allerdings mit intensiveren Auflagen als bei der Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe.



Leider finde ich die Quelle nicht mehr aber ich habe mak gelesen. dass

Ein lebenslanger Freiheitsentzug ohne Aussicht auf Freiheit gilt als Folter und ist mit den europäischen Menschenrechtskonventionen nicht vereinbar.

Allerdings ist die Aussicht auf Freiheit nicht gleichbedeutend damit, dass ein W.W. aus der Forensik entlassen wird. Er könnte theoretisch wenn von ihm keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht. Also irgendwann als Pflegefall ins Altersheim vielleicht.


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06.06.2018 um 01:56
Zitat von emzemz schrieb:Schätze ich auch als durchaus möglich ein.Aber warum das für manche so schlimm wäre, das kann ich nicht nachvollziehen. Als ob das letztendlich nicht völlig egal wäre.
Bei manchen Mitschreiber/innen ist ja ein unbedingter Verurteilungswillen vorhanden. Nach dem jetzt aber das Gutachten auf dem Tisch liegt, dass dem Angeklagten eine leichte geistige Behinderung (IQ-Bereich 50 bis 70) bescheinigt, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben das W.W. beim nächsten Verhandlungstag aus dem laufenden Gerichtsverfahren heraus genommen wird und unbefristet in den Maßregelvollzug geschickt wird.

Im Maßregelvollzug würde dann der genaue Grad seiner geistigen Behinderung erfasst. Eine geistige Behinderung ist aber mit psychiatrischer/psychologischer Intervention, bzw. medikamentöser Einstellung nur bedingt oder überhaupt nicht therapierbar.
Die einzige Möglichkeit dem Patienten zu helfen besteht darin, ihn in einer betreuten Wohngruppe außerhalb des Maßregelvollzugs mit ebenfalls geistig Behinderten unterzubringen. In dieser Wohngruppe wird er dann in seinem täglichen Lebensablauf unterstützt und von den Therapeuten kontrolliert. Eine solche intensive Betreuung wie sie in einer solchen Wohngruppe geleistet wird, ist meinem Verständnis nach im Maßregelvollzug nicht zu erbringen. Da kann ich mich aber auch täuschen. Deshalb denke ich das W.W. den Maßregelvollzug auch alsbald verlassen würde, wenn das Gericht ihn in diesen einweisen würde. Natürlich wäre der Aufenthalt in der Wohngruppe mit gerichtlich verfügten Auflagen verbunden. W.W. verliert seine Freiheitsrechte. Die verantwortlichen Therapeuten haben das Recht, ihn mit Zwangsmitteln vor Ort in der Gruppe festzuhalten. Das ist meine persönliche Meinung, zur aktuellen Situation.


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Verbrechen in Höxter

06.06.2018 um 09:49
Zitat von emzemz schrieb:Aber warum das für manche so schlimm wäre, das kann ich nicht nachvollziehen.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Bei manchen Mitschreiber/innen ist ja ein unbedingter Verurteilungswillen vorhanden.
Unsinn. Es geht vor allem um den Schutz von potenziell weiteren Opfern. Falls W nicht schuldfähig ist (was ich bezweifle, war er doch zumindest so schlau, sich abzusichern), dann ist die Gefahr, die von ihm ausgeht, umso größer.

Mir ist es gleichgültig, ob er ins Gefängnis oder in die geschlossene Psychiatrie kommt. Wichtig ist nur, dass er nie wieder die Gelegenheit hat, irgendjemanden zu tyrannisieren. In einer Wohngemeinschaft, mag die Betreuung auch noch so engmaschig und intensiv sein, hätte er die.


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Verbrechen in Höxter

06.06.2018 um 09:57
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb: In einer Wohngemeinschaft, mag die Betreuung auch noch so engmaschig und intensiv sein, hätte er die.
Magst du ausführen, wieso du glaubst, in einer Wohngruppe hätte es diese Möglichkeit?
Hältst du das Personal für derartig unfähig?

Das halte ich schon deshalb für abwegig, da sich seine Gewalt bislang noch nicht gegen Männer gerichtet hat.


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Verbrechen in Höxter

06.06.2018 um 09:58
emz schrieb:
Aber warum das für manche so schlimm wäre, das kann ich nicht nachvollziehen.
EDGARallanPOE schrieb:
Bei manchen Mitschreiber/innen ist ja ein unbedingter Verurteilungswillen vorhanden.
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Unsinn. Es geht vor allem um den Schutz von potenziell weiteren Opfern. Falls W nicht schuldfähig ist (was ich bezweifle, war er doch zumindest so schlau, sich abzusichern), dann ist die Gefahr, die von ihm ausgeht, umso größer.

Mir ist es gleichgültig, ob er ins Gefängnis oder in die geschlossene Psychiatrie kommt. Wichtig ist nur, dass er nie wieder die Gelegenheit hat, irgendjemanden zu tyrannisieren.
Ja, das sehe ich auch so.
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Wichtig ist nur, dass er nie wieder die Gelegenheit hat, irgendjemanden zu tyrannisieren. In einer Wohngemeinschaft, mag die Betreuung auch noch so engmaschig und intensiv sein, hätte er die.
Ich hoffe, dass die Betreuung so intensiv ist, dass das nicht möglich sein wird.


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06.06.2018 um 11:23
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Die weitere Bedeutung lese ich nicht raus. Herr stummer ist Mediziner. Er beschreibt
die medizinischen Faktoren. Nicht das Fehlverhalten der abeiden Angeklagten.
So schlau bin ich auch…

Ich persönlich hatte diesen Satz erweitert interpretiert und das bleibt mir unbenommen.

Das ändert nichts an den Fakten.


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06.06.2018 um 11:26
Zitat von emzemz schrieb:Sunrise76 schrieb:
Dennoch sind die Frauen, welche mit ihm gemeinsam in der Lage waren, Personen zu quälen, sadistisch veranlagt.

@emz antwortet:
Wollen wir denn nicht erst mal abwarten, was das Gutachten hierzu sagt?
Oder woher hast du deine Informationen?
Du hast recht!

Natürlich müsste ich jetzt andere Gutachten, aus ähnlich gelagerten Fällen zitieren, in denen Frauen, um einen Mann an sich zu binden, andere Frauen gequält und gefoltert haben und ein entsprechendes Gutachten erfolgte.

Frauen, welche zu derartigen Handlungen, über einen langen Zeitraum fähig sind, haben, aus meiner Sicht, ein massives Problem.

Ich denke jedoch, da A.W. sich hat von W.W. quälen lassen, obwohl er das bestreitet, hat sie einen Vorsprung in Richtung Urteil.

Abwarten...


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Verbrechen in Höxter

06.06.2018 um 11:28
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Das wird sicher so sein. Nur musste er erst einmal solche Frauen finden. Was ihm ja gleich zweimal gelungen ist.
Umso wichtiger ist, dass er nicht wieder auf die Welt losgelassen wird.
Korrekt, er hat zweimal ihm entsprechende Frauen gefunden.

Was A.W. betrifft, hatte diese ein tolles Angebot für ihn parat...sie besorgte und führte ihm Frauen zu und profitierte letztendlich davon.

Dass beide aktuell inhaftierten Personen nicht mehr auf die „Menschheit“ losgelassen werden, was Du als wichtig proklamierst, dem kann ich mich anschließen.


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06.06.2018 um 11:30
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:der Punkt macht dir Sorgen? dass sie mit "nicht schuldfähig" davonkommen könnten?
Brauchst du nicht. Bestimmt nicht.
Ihnen war bewusst, dass sie Unrecht tun.
Hatte mit keiner Zeile eventuell „nicht schuldfähig“ gepostet, sondern das Gegenteil.

Erhoffe mir lediglich, dass beide Angeklagten eine gerechte Strafe erhalten, in Bezug auf ihr unvorstellbar grausames Vorgehen, gegenüber „geköderten“ Frauen.

Sicher war beiden bewusst, was sie tun und leider nicht lassen konnten.


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06.06.2018 um 11:30
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb: ist die Wahrscheinlichkeit gegeben das W.W. beim nächsten Verhandlungstag aus dem laufenden Gerichtsverfahren heraus genommen wird und unbefristet in den Maßregelvollzug geschickt wird.
Die Feststellung erfolgt erst in der Hauptverhandlung Beitrag von emz (Seite 422)
Das Verfahren wird also bis zur Urteilsverkündung unverändert gegen beide Angeklagten geführt werden. Denn auch wenn dieses Gutachten vorliegt, so besteht kein Zwang, dass dem vom Gericht auch vollumfänglich so entsprochen wird.


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Verbrechen in Höxter

06.06.2018 um 11:41
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Natürlich müsste ich jetzt andere Gutachten, aus ähnlich gelagerten Fällen zitieren, in denen Frauen, um einen Mann an sich zu binden, andere Frauen gequält und gefoltert haben und ein entsprechendes Gutachten erfolgte.
Es geht nicht um irgendwelche anderen Gutachten und ähnlich gelagerte Fälle sondern konkret um diesen Fall und diese Behauptung, die man nicht einfach so als allgemeingültig in den Raum stellen kann.
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Dennoch sind die Frauen, welche mit ihm gemeinsam in der Lage waren, Personen zu quälen, sadistisch veranlagt.
Vielleicht darf ich noch darauf hinweisen, dass Wilfried keine sadistischen Neigungen zugerechnet werden.


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Verbrechen in Höxter

06.06.2018 um 11:44
Zitat von emzemz schrieb:Die Feststellung erfolgt erst in der Hauptverhandlung
Was steht denn beim nächsten Verhandlungstag an ?

Da bin ich nicht im Bilde.


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Verbrechen in Höxter

06.06.2018 um 11:54
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Was steht denn beim nächsten Verhandlungstag an ?

Da bin ich nicht im Bilde.
Ich leider auch nicht.
Wenn ich das dem Terminplan des Landgerichts richtig entnehme, dann ist der nächste Termin am 12.06.2018, 15.00 Uhr.

Was der Richter meinte, dass beide Gutachten noch im Juni verlesen werden sollen.
Meine Vermutung ist, dass das nicht am selben Tag erfolgen wird.


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06.06.2018 um 12:09
Zitat von emzemz schrieb:Es geht nicht um irgendwelche anderen Gutachten und ähnlich gelagerte Fälle sondern konkret um diesen Fall und diese Behauptung, die man nicht einfach so als allgemeingültig in den Raum stellen kann
Das hatte ich doch klar dargelegt...ich hatte mich grundsätzlich auf diesen Fall bezogen.
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht darf ich noch darauf hinweisen, dass Wilfried keine sadistischen Neigungen zugerechnet werden
Natürlich darfst du darauf hinweisen...A.W. berichtete jedoch, dass sie von W.W. "gedeckelt" und in die Brust gebissen wurde.

Ob das als "natürliche Zuwendung" interpretiert werden darf, darüber vermag ich nicht zu urteilen.

Ist mir auch völlig gleichgültig, beide Angeklagten tragen Schuld, aus meiner Sicht en masse.


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06.06.2018 um 12:55
Zitat von emzemz schrieb:Magst du ausführen, wieso du glaubst, in einer Wohngruppe hätte es diese Möglichkeit?
Hältst du das Personal für derartig unfähig?
Überhaupt nicht. Das ist leider gar nicht zu verhindern, falls er in eine normale Wohngruppe für geistig Behinderte gerät. Egal wie engagiert die Betreuer sind. Schließlich ist es u.a. Aufgabe einer solchen Wohngruppe, den Behinderten zu einem möglichst selbständigen Leben zu helfen. Wie dieses aber bei Wilfried W. aussehen würde, hat er durch sein vorheriges Leben doch deutlich genug gezeigt.
Ich würde nicht nur nicht ausschließen, sondern fast damit rechnen, dass er beginnen würde, auch Mitbewohner(innen) zu tyrannisieren und sie so zu manipulieren, dass sie sich nicht trauen, den Betreuern irgendetwas zu sagen. Solche Leute können sich schließlich noch schlechter wehren.
Von eventuellem Ausgang (er würde ja allein wieder zurückfinden und dürfte darum sicher bald ohne Begleitung raus) mal ganz zu schweigen. Ein Opfer hatte er in dessen eigener Wohnung terrorisiert.
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht darf ich noch darauf hinweisen, dass Wilfried keine sadistischen Neigungen zugerechnet werden.
Ich nehme an, das ist Sarkasmus oder zumindest ein sehr schlechter Scherz.
Und: Nein, ich bitte dich nicht, auszuführen, warum du Wilfried nicht für sadistisch hältst.


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