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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

3.929 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, 2017 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.04.2024 um 12:00
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich habe Kaietans Beitrag so gelesen, als würde der eindeutige Zusammenhang durch weitere Untersuchungen nochmal auf den Prüfstand gestellt werden.
In diesem Fall gibt es ein ballistisches Gutachten der Staatsanwaltschaft, das aber noch keiner detailliert kennt, in dem behauptet wird, individuelle Auswurfspuren an der gefundenen Patrone zeigen, dass sie aus RAs Waffe ausgeworfen wurde. Technisch ist das durchaus möglich, aber es ist nicht ganz so einfach, wie Fingerabdrücke zu vergleichen. Ich bin mir sicher, die Verteidigung hat sich bemüht, ebenso qualifizierte Gutachter zu finden, welche die Sache anders sehen. Man muss abwarten, bis die Details im Prozess bekannt werden, und was eine Jury davon hält.

Es ist aber sicherlich immer noch das entscheidende Indiz.
Okay, ich verstehe, es gibt keine Neuigkeiten, Kaietan ist einfach gespannt auf ein Gutachten, das bereits existiert, aber dessen Details der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind.

Wegen der Umstrittenheit besagter ballistischer Evidenz: Ich habe irgendwann eine Studie von 2018 gelesen, in der die beteiligten Forscher letztendlich zu dem Schluss kamen, dass bis zur wirklich zuverlässigen Beurteilbarkeit, ob eine Patrone aus einer bestimmte Waffe stammt, noch viel Wasser den Jordan runterfließen muss bzw. technisch viel passieren muss. Nun ist 2018 schon länger her, ich weiß nicht, was sich zwischenzeitlich technologisch getan hat.

Jedenfalls möglich, dass die durch R. und B. beauftragte Gutachten wieder zu ganz anderen Schlüssen kommen und wie schon andere vorher schrieben, hoffe ich, dass nicht verhindert wird, dass ein entsprechendes Gutachten berücksichtigt wird.

Bislang ist es ja so, dass KEINES der Indizien, die RA entlastet hätten bzw. eine Ermittlungsrichtung forciert hätten, die auch woanders hindeutet als auf RAs vermutete Schuld, von offizieller Seite ordentlich dokumentiert oder entsprechend berücksichtigt wurden. Kein einziges.
Oder täusche ich mich?

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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.04.2024 um 12:15
Zitat von alias.aliasalias.alias schrieb:Das ist korrekt, jedoch gestehen dann die meisten Menschen vor den Beamten, von denen sie verhört werden und nicht nur der Familie.
Ist dir ein solcher Fall bekannt, dass ein in U- Haft Sitzender, es seiner Familie gesteht statt den Beamten und es dann widerruft?
Das finde ich einen sehr guten Einwand. Wer unter dem immensen Druck der Einzelhaft seelisch zusammenbricht, der würde auch in meinen Augen eher einem Ermittler gegenüber ein Geständnis ablegen, weil er sich dadurch Hafterleichterungen oder einen beschleunigten Prozess erhofft. Aber doch nicht seinen engsten Bezugspersonen gegenüber, also seiner Ehefrau und seiner Mutter.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Bislang ist es ja so, dass KEINES der Indizien, die RA entlastet hätten bzw. eine Ermittlungsrichtung forciert hätten, die auch woanders hindeutet als auf RAs vermutete Schuld, von offizieller Seite ordentlich dokumentiert oder entsprechend berücksichtigt wurden. Kein einziges.
Oder täusche ich mich?
Ich denke Du täuscht Dich. Und zwar insofern, als dass wir eben immer nur die Aussagen von R&B und auch nur die teilweise kennen. Die Gag order hat immer noch bestand, deshalb kennt man immer nur Teilaspekte, die über die Erläuterungen in den eingereichten Anträgen bekannt wurden.

Natürlich sieht das, etwas wir bisher wissen, tatsächlich so aus, als sei bei den Ermittlungen extrem viel falsch gelaufen, schlampig gearbeitet worden und "rein zufällig" immer das verschwunden, gelöscht, nicht aufgezeichnet worden, was RA entlasten oder andere Personen belasten könnte.
Man muss sich ja aber klar sein, dass das die Vorabauswahl von R&B ist. Die Ermittlungsakten umfassen 10.000de, wahrscheinlich eher 100.000de Seiten, die R&B als RAs Verteidiger durcharbeiten und dort gezielt nach Indizien, Beweisen, Fehlern und Hinweisen suchen, die RA entlasten, zumindest aber zu seinen Gunsten vorgebracht werden können. Natürlich schreiben die in ihren Anträgen nicht, was alle toll gelaufen ist und wie logisch es für die Ermittler war, RA als Täter zu identifizieren.
Vielmehr versuchen sie von möglichst vielen Seiten aus die Ermittlungen zu torpedieren und damit Hebel an verschiedenen Stellen anzusetzen. Das müssen sie auch tun, denn egal wie überzeugend oder wenig überzeugend sie eines ihrer Argumente finden, können sie sich nicht sicher sein, dass die Richterin oder später die Jury ihrer Argumentation folgt.

Meiner Meinung nach können wir das im Moment nicht beurteilen und müssen den Prozess abwarten, wenn es denn einen geben wird. Da werden dann die einzelnen Argumente vorgebracht werden und es wir direkte Erwiderungen geben und das gilt dann eben für beide Seiten. Sowohl der StA kann auf R&B's Argumente eingehen, aber eben auch R&B auf die Argumente des StA.
Ich hoffe nach wie vor, dass Gull Kameras für den Prozess zulassen wird. Sie hat zwei Anträge von lokalen Fernsehsendern abgewiesen. Das heiß aber nicht, dass die die Übertragung generell nicht erlauben wird. Bei der einen Anhörung, die übertragen wurde, war es ja auch so, dass nur Court-TV eine Kameras haben durfte, auf deren Bilder dann die anderen Sender und Journalisten zugreifen konnten. Natürlich will man keine 10 oder 20 Kamerateams im Gerichtssaal haben, wer will da noch kontrollieren, was die senden.

Quelle: https://www.theindianalawyer.com/articles/cameras-in-indianas-courtrooms-will-the-judge-in-the-delphi-double-murder-trial-allow-them


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.04.2024 um 12:49
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:equinoxx schrieb:
Bislang ist es ja so, dass KEINES der Indizien, die RA entlastet hätten bzw. eine Ermittlungsrichtung forciert hätten, die auch woanders hindeutet als auf RAs vermutete Schuld, von offizieller Seite ordentlich dokumentiert oder entsprechend berücksichtigt wurden. Kein einziges.
Oder täusche ich mich?
Ich denke Du täuscht Dich. Und zwar insofern, als dass wir eben immer nur die Aussagen von R&B und auch nur die teilweise kennen. Die Gag order hat immer noch bestand, deshalb kennt man immer nur Teilaspekte, die über die Erläuterungen in den eingereichten Anträgen bekannt wurden.
Gut, dass was bislang unter Verschluss ist, kann damit natürlich nicht mitgemeint sein, da hätte ich mich präziser ausdrücken müssen.
Natürlich spreche ich von den Indizien, die uns bekannt sind und hier ins Feld geführt wurden. Und für die gilt das allesamt.
Nichtsdestotrotz hast du auch recht: Auf Basis unseres Wissensstands können wir natürlich nicht ausschließen, dass Indizien die gegen RAs Schuld sprachen, nachgegangen worden ist, diese aber letztendlich nicht als schuldentkräftend beurteilt wurden.

Mathematisch gesehen: Man kann sagen alle Indizien, die ihn entlasten hätten können und uns bekannt sind, wurden nicht angemessen berücksichtigt, aber das heißt nicht gleichzeitig, dass die Gesamtheit der ihn entlastenden Indizien nicht berücksichtigt wurde, hier fehlt uns die Gesamtheit als Unbekannte.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:alias.alias schrieb:
Das ist korrekt, jedoch gestehen dann die meisten Menschen vor den Beamten, von denen sie verhört werden und nicht nur der Familie.
Ist dir ein solcher Fall bekannt, dass ein in U- Haft Sitzender, es seiner Familie gesteht statt den Beamten und es dann widerruft?
Das finde ich einen sehr guten Einwand. Wer unter dem immensen Druck der Einzelhaft seelisch zusammenbricht, der würde auch in meinen Augen eher einem Ermittler gegenüber ein Geständnis ablegen, weil er sich dadurch Hafterleichterungen oder einen beschleunigten Prozess erhofft. Aber doch nicht seinen engsten Bezugspersonen gegenüber, also seiner Ehefrau und seiner Mutter.
Denke man sollte hier nicht davon ausgehen, was "normal" oder "nachvollziehbar ist. Im Grunde ist die menschliche Psyche zu jeder vorstellbaren Reaktion fähig, egal wie schräg, unlogisch oder unwahrscheinlich.
Wenn es so ist, dass RA unter psychotischen Zuständen litt, kann es auch sein, dass er in dem Moment dachte, er wäre tatsächlich der Mörder --selbst wenn er es nicht gewesen sein sollte. Kann sein, dass er die Annahme, die ihm im Umfeld institutioneller Gewalt zugeschrieben wurde, zeitweilig internalisiert hat. Das ist in Rahmen von Traumata überhaupt nicht mal ungewöhnlich.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.04.2024 um 13:06
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Denke man sollte hier nicht davon ausgehen, was "normal" oder "nachvollziehbar ist. Im Grunde ist die menschliche Psyche zu jeder vorstellbaren Reaktion fähig, egal wie schräg, unlogisch oder unwahrscheinlich.
Wenn es so ist, dass RA unter psychotischen Zuständen litt, kann es auch sein, dass er in dem Moment dachte, er wäre tatsächlich der Mörder --selbst wenn er es nicht gewesen sein sollte. Kann sein, dass er die Annahme, die ihm im Umfeld institutioneller Gewalt zugeschrieben wurde, zeitweilig internalisiert hat. Das ist in Rahmen von Traumata überhaupt nicht mal ungewöhnlich.
Aber man kann eben auch nicht automatisch sagen: "Der arme unschuldige Kerl ist unter den schlimmen Haftbedingungen total zusammengebrochen, in eine Psychose gerutscht und legt falsche Eingeständnisse am laufenden Band ab."
Natürlich müssen diese Eingeständnisse und auch sein psychischer Gesundheitszustand genau überprüft werden.

Man kann halt auch umgekehrt sagen, dass ein Täter, der 5 1/2 Jahre unerkannt in der gleichen Kleinstadt weiterlebte, in der er die Tat ausgeführt hat, sich absolut sicher und überlegen gefühlt haben muss. Dass die Verhaftung für ihn aus heiterem Himmel kam, er aber weiter dachte, dass er damit durchkommt. Dass er dann aber, als er von seinen Verteidigern die Anklage und Teile der Ermittlungsakten bekam erkannt hat, dass die Polizei handfeste Indizien gegen ihn in der Hand hat, er aus der Sache nicht mehr rauskommt und das Ganze inkl. seines gesamten bisherigen Lebens mit Familie, Eigenheim und Job damit für den Rest seines Lebens vorbei ist.

RA war, das ist für mich unstrittig, zumindest zeitweise, in einem psychisch sehr schlechten Verfassung. Man erkennt auf dem Bild, das R&B veröffentlicht haben, dass es ihm wirklich schlecht geht (selbst wenn meiner Meinung nach vieles an dem Bild gestellt und damit übertrieben ist) und auch die Bilder, die wir von den Verhandlungen von damals kennen, zeigen, dass er in einem schlechten mentalen Zustand ist. Meiner Meinung nach sind das auch keine bloßen körperlichen Veränderungen, sondern man sieht schon irgendwie, dass es ihm seelisch schlecht geht (meine persönliche Meinung, nicht medizinisch fundiert, man kann sowas natürlich nicht an ein paar wenigen Bildern beurteilen, und auch nicht ohne Fachkenntnisse, aber aus meiner Sicht sieht man ihm eine seelische Qual durchaus an).

Aber das heißt für mich eben nicht, dass die Geständnisse automatisch falsch sind und auch nicht, dass sie im Prozess nicht verwendet werden dürfen.
Auch dass er unter den Haftbedingungen und den über ihm schwebenden Anschuldigungen leidet, heißt doch gar nichts. Ein unschuldig Inhaftierter würde unter diesen Bedingungen genauso leiden wie ein schuldiger Täter, dem die Polizei nach 5 1/2 Jahren auf die Spur gekommen ist. Jeder von beiden hätte seine Gründe, verzweifelt zu sein. Und jeder von beiden könnte, aus den unterschiedlichsten Motiven, Eingeständnisse abliefern, die wahr oder falsch sind.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

19.04.2024 um 13:22
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:equinoxx schrieb:
Denke man sollte hier nicht davon ausgehen, was "normal" oder "nachvollziehbar ist. Im Grunde ist die menschliche Psyche zu jeder vorstellbaren Reaktion fähig, egal wie schräg, unlogisch oder unwahrscheinlich.
Wenn es so ist, dass RA unter psychotischen Zuständen litt, kann es auch sein, dass er in dem Moment dachte, er wäre tatsächlich der Mörder --selbst wenn er es nicht gewesen sein sollte. Kann sein, dass er die Annahme, die ihm im Umfeld institutioneller Gewalt zugeschrieben wurde, zeitweilig internalisiert hat. Das ist in Rahmen von Traumata überhaupt nicht mal ungewöhnlich.

Aber man kann eben auch nicht automatisch sagen: "Der arme unschuldige Kerl ist unter den schlimmen Haftbedingungen total zusammengebrochen, in eine Psychose gerutscht und legt falsche Eingeständnisse am laufenden Band ab."
Natürlich müssen diese Eingeständnisse und auch sein psychischer Gesundheitszustand genau überprüft werden.
Hm, aber an wen adressierst du deinen letzten Beitrag gerade? Ich habe nichts von alledem gesagt, sondern nur dahingehend widersprochen ... ich will mich nicht wiederholen, siehe mein letzter Beitrag. Bezüglich seiner möglichen Unschuld habe ich im Konjunktiv gesprochen: "Selbst wenn..."
Und wenn ich von institutioneller Gewalt spreche, sage ich nicht gleichzeitig, dass er außergewöhnlich schlimme Haftbedingungen hatte, auch wenn ich es mir nach allem was bekannt ist, sehr gut vorstellen kann.
Ich denke auch, wie du selbst andeutest, Gefängnisaufenthalte sind an sich schon eine extreme Gewalterfahrung, schließlich handelt es sich dabei um den absoluten Entzug der eigenen Autonomie. Wie du ausführst, auch schuldig verurteilt leidet man höchstwahrscheinlich extrem darunter. Denke aber natürlich, dass es in der Regel noch erschütternder ist, unschuldig inhaftiert zu sein, weil dann zum Verlust der basalsten Rechte auch noch das grundverunsichernde Gefühl der Ungerechtigkeit hinzukommt.
(Okay es gibt Ausnahmen, gewisse narzisstische Subjekte wie ein gewisser hier im Forum rauf- und runter diskutierter JS, die dieses Gefühl der ungerechten Behandlung auch haben, obwohl sie schuldig hinter Gittern saßen.)


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25.04.2024 um 17:24
Die Staatsanwaltschaft möchte die im Gefängnis gemachten Geständnisse Richards Allens im Prozess verwerten.
Sie sieht in dem Kontext keine Verletzung der Rechte Richard Allens, was ja das Argument des Verteidigerteams war, dahingehend, dass diese Geständnisse vor Gericht keine Rolle spielen sollten.

Leider ist nur diese Quelle verfügbar, die sich darauf beschränkt, aus dem Murdersheet Podcast zu zitieren — alle anderen sind in Deutschland gesperrt.

https://www.wishtv.com/news/i-team-8/prosecution-in-delphi-murders-case-fight-to-keep-jailhouse-confessions-as-evidence/

Und es sollen keine Kameras im Gerichtssaal zugelassen werden.

https://www.theindianalawyer.com/articles/judge-in-delphi-double-murder-case-denies-another-request-to-allow-courtroom-cameras-at-trial


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25.04.2024 um 17:36
Oh, und am Dienstag haben die Anwälte Richard Allens wohl einen 11-seitigen Antrag gestellt, in dem sie wegen des ‚Zurückhaltens von Beweisen’ Sanktionen gegen die Staatsanwaltschaft fordern.

https://eu.pal-item.com/story/news/crime/2024/04/24/delphi-murders-richard-allen-defense-wants-prosecutor-sanctioned-evidence-libby-german-abby-williams/73437925007/


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26.04.2024 um 03:49
Es stehen noch einige Entscheidungen der Richterin aus. Noch immer gibt es keine Entscheidung zu den Vorwürfen gegen die Verteidiger.

Ebenfalls steht noch eine Entscheidung aus zur Frage, ob die angeblichen Geständnisse im Prozess eingebracht werden dürfen. Das alles ist ja schon bekannt.

Neu ist, dass die Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt hat, und die Richterin hat diesen genehmigt, die Personalakte des damaligen Polizeichefs von Rushville, Todd Click, einsehen zu dürfen. Der Staatsanwalt meint, dass sich daraus ergeben würde, dass dieser einen Hang zu Unwahrheit habe. Click war wohl derjenige, der einige der sog. "Odinisten" vernommen hat. Er wurde von der Verteidigung als Zeuge angekündigt.

https://www.jconline.com/story/news/crime/2024/04/23/delphi-prosecutor-targets-ex-rushville-chief-todd-glick-investigation-odinist-richard-allen/73424767007/

Hier auch ein interessantes Interview mit David Hennessey, dem Anwalt der Verteidiger:
https://fox59.com/news/fox59-exclusive-attorney-for-delphi-defense-team-puzzled-by-court-and-prosecutor-blow-back/?ipid=promo-link-block1
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Oh, und am Dienstag haben die Anwälte Richard Allens wohl einen 11-seitigen Antrag gestellt, in dem sie wegen des ‚Zurückhaltens von Beweisen’ Sanktionen gegen die Staatsanwaltschaft fordern.
Und die haben es in sich. Es geht weiter darum, welche Beweismittel eingebracht werden dürfen, bzw. nicht eingebracht werden sollten, weil die Staatsanwaltschaft wichtige Prozessregeln, vor allem hinsichtlich der zeitigen Übergabe an die Verteidigung, missachtet habe.

Wie den meisten ja bekannt sein dürfte, entscheidet im amerikanischen Strafprozess allein die Jury über Schuld und Unschuld, allein aufgrund der im Prozess eingebrachten Indizien. Der Richter hat aber eine sehr gewichtige Funktion, er entscheidet nämlich, welche Indizien und Beweismittel überhaupt der Jury vorgelegt werden dürfen (natürlich aufgrund der Gesetze). Das ist der Stoff, aus dem die meisten Revisionsanträge und -urteile bestehen: ob der Richter hier Fehler macht oder nicht.

Man wird sehen.


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01.05.2024 um 21:52
Die Richterin Frances Gull hat in der "Contempt of Court"-Angelegenheit entschieden und dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Sie verurteilt darin das Verhalten R&B ziemlich scharf, hat aber entscheiden, keine Sanktionen gegen sie zu verhängen.

Quelle: https://www.wishtv.com/news/judge-in-delphi-murders-case-defense-sloppy-but-not-in-contempt/

Derweil geht das Vorgeplänkel zum Prozess geht weiter und Verteidigung und StA haben inzwischen jeweils einige Anträge und Erwiderungen eingereicht.

Die StA hat 118 Zeugen, die im Prozess gehört werden sollen, benannt und 93 Beweismitteln ("exhibits") aufgelistet. R&B haben eine Liste mit 71 namentlich benannten Zeugen zzgl. allgemeiner Personen (die nicht namentlich, sondern nach ihrer Funktion benannt wurden) eingereicht. Es gibt natürlich Überschneidungen zwischen den beiden Listen, also Personen, die von beiden Seiten als Zeuge berufen werden sollen, aber wohl nicht allzuviele, so dass eine sehr hohe Gesamtzahl an Zeugen aufgerufen werden soll.
R&B sehen den Zeitplan des Gerichts insgesamt als kritisch an, weil Gull schon verkündet hat, sie sei nicht bereit, mehr Zeit für den Prozess einzuplanen. Man müsse mit der eingeplanten Zeit (13. bis 31. Mai) auskommen. Sie haben eine Pre-Trial-Anhörung beantragt, die am 7. Mai, 9.00 Uhr Ortszeit, stattfinden soll. An dem Termin soll auch der "Motion in Limine"-Antrag der StA verhandelt werden (s.u.)

Auf die Anfrage des Gerichts, wie viel Zeit die Verteidigung für ihre Darstellung des Falls benötigen wird, kam die Antwort: "Mehrere Wochen." - Was man jetzt davon halten soll, weiß ich auch nicht... Kommt mir irgendwie trotzig und pampig vor.

McLeland hat beantragt, dass bestimmte dritte Personen und Sachverhalte im Prozess nicht als Beweis eingebracht und der Jury vorgelegt werden dürfen, wenn die Verteidigung nicht vorher eindeutig einen Zusammenhang zwischen diesen dritten Personen und der Straftat darlegt (sog. Motion in Limine). Darunter befinden sich: Ron Logan, Kegan und Jerry Kline, Brad Holder, Patrick Westfall, Elvis Field, Johnny Messer, Odinisten und Kultische oder Rituelle Tötung.

Außerdem hat die StA beantragt, Todd Clicks Personalakte als Beweismittel heranzuziehen, um darzulegen, dass er offenbar schon öfter im Amt bewusst die Unwahrheit gesagt hat. Diesem Antrag ist auch stattgegeben worden.

R&B haben im Namen von RA einen vierten Antrag auf ein Franks Hearing gestellt. Neben den Begründungen aus den ersten drei Anträgen, die ausdrücklich aufrecht erhalten werden sollen, führen sie darin an, dass Libbys Handy, das am 14. Februar am Tatort unter Abbys Körper gefunden wurde, angeblich zwischendurch woanders gewesen sein muss, also vom Täter vom Tatort entfernt und danach wieder dorthin gebracht worden sein muss. Sie schlussfolgern das aus den Ping-Daten dieses Handys, die die Ermittler ausgewertet haben.

Quelle: https://murdersheetpodcast.com/podcast/murder-sheet/episode/the-delphi-murders-a-response-an-objection-and-a-motion-in-limine-from-the-state


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gestern um 21:04
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die StA hat 118 Zeugen, die im Prozess gehört werden sollen, benannt und 93 Beweismitteln ("exhibits") aufgelistet. R&B haben eine Liste mit 71 namentlich benannten Zeugen zzgl. allgemeiner Personen (die nicht namentlich, sondern nach ihrer Funktion benannt wurden) eingereicht. Es gibt natürlich Überschneidungen zwischen den beiden Listen, also Personen, die von beiden Seiten als Zeuge berufen werden sollen, aber wohl nicht allzuviele, so dass eine sehr hohe Gesamtzahl an Zeugen aufgerufen werden soll.
R&B sehen den Zeitplan des Gerichts insgesamt als kritisch an, weil Gull schon verkündet hat, sie sei nicht bereit, mehr Zeit für den Prozess einzuplanen. Man müsse mit der eingeplanten Zeit (13. bis 31. Mai) auskommen. Sie haben eine Pre-Trial-Anhörung beantragt, die am 7. Mai, 9.00 Uhr Ortszeit, stattfinden soll. An dem Termin soll auch der "Motion in Limine"-Antrag der StA verhandelt werden (s.u.)

Auf die Anfrage des Gerichts, wie viel Zeit die Verteidigung für ihre Darstellung des Falls benötigen wird, kam die Antwort: "Mehrere Wochen." - Was man jetzt davon halten soll, weiß ich auch nicht... Kommt mir irgendwie trotzig und pampig vor.
Was hälst du denn von der Zeitplanung der Richterin? 15 Tage für etwa 130+X Zeugenaussagen. Ergibt vermutlich über 10 Zeugenaussagen pro Tag wenn man die anderen Aktivitäten mit einbezieht. Ist das realistisch? Oder ist es "irgendwie trotzig und pampig" wenn sie trotz dieser Vielzahl an Zeugen so eine Zeitlinie festlegt?


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

gestern um 21:44
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Was hälst du denn von der Zeitplanung der Richterin? 15 Tage für etwa 130+X Zeugenaussagen. Ergibt vermutlich über 10 Zeugenaussagen pro Tag wenn man die anderen Aktivitäten mit einbezieht. Ist das realistisch? Oder ist es "irgendwie trotzig und pampig" wenn sie trotz dieser Vielzahl an Zeugen so eine Zeitlinie festlegt?
Es sind 17 Verhandlungstage, weil auch samstags verhandelt werden soll. Allerdings sind die ersten 4 Tage für die Auswahl und Einschwörung der Jury vorgesehen, die fallen für die Zeugenanhörungen also schon mal weg.

Ich würde mit deutlich mehr als 130 Zeugen insg. rechnen, laut dem Antrag von R&B gibt es nur wenige Überschneidungen auf den Zeugenlisten.
Zudem ist es ja im US-Gerichtsverfahren nicht so, dass einfach ein Zeuge nach dem anderen hereingerufen und befragt wird, sondern teilweise wird die Jury aus dem Saal geführt, damit Dinge zwischen StA, Verteidigung und Richter besprochen werden, die die Jury nicht hören darf (z.B. ob ein best. Beweismittel zugelassen wird). Das kostet eben auch oft noch sehr viel Zeit.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass RA weiterhin im Westville-Gefängnis bleiben soll, was einfache Strecke zum Gericht ca. 1 1/2 Stunden Fahrt sind, plus die Vorbereitungszeit (er kann ja nicht einfach 2 Minuten vor Abfahrt zur verabredeten Abfahrstelle kommen, sondern muss erst gefesselt, durch das Gefängnis nach draußen gebracht werden etc.) und das gleiche auch bei Ankunft bei Gericht und abends dann wieder zurück. Zudem muss er sich zwischendurch auch unter 4 (oder eben 6) Augen mit seinen Anwälten besprechen können, auch dafür muss Zeit eingeplant werden.
Die Jury ist ebenfalls nicht in Delphi selbst untergebracht und muss ebenfalls jeden Tag an- und wieder weggekarrt werden.

Der Zeitrahmen war zuerst festgesteckt und die Richterin hat nur gesagt, sie wolle an dem Zeitplan festhalten. Ich habe keine Ahnung, wie verbindlich das ist, also ob sie nach 10 Verhandlungstagen einfach sagen kann, sie hängt noch X Tage dran, weil ihr das notwendig und sinnvoll erscheint.

Ich finde das auch alles sehr eng geplant, auf der anderen Seite verstehe ich wirklich nicht, wieso R&B ernsthaft Wochen brauchen sollten, um ihrer Version der Tat darzulegen. Wie kompliziert soll das gewesen sein?

Jetzt steht erst mal die Anhörung am 7. Mai an, wo wohl auch organisatorische Dinge besprochen werden. Außerdem der Motion in Limine-Antrag der StA. Wenn der durchgeht, fallen vielleicht ja schon einige von der Verteidigung benannte Zeugen und von ihnen favorisierte Tatversionen raus.

Insgesamt glaube ich noch nicht wirklich daran, dass der Prozess wirklich am 13. Mai beginnt. Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, wie das ablaufen soll. Mir kommt es so vor, als schwebten noch jede Menge vorbereitende Anträge in der Luft, die ja eigentlich vor dem Prozessbeginn abgearbeitet werden müssten. Z.B: steht ja immer noch der 4. Antrag auf ein Franks Hearing im Raum.


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gestern um 22:19
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Der Zeitrahmen war zuerst festgesteckt und die Richterin hat nur gesagt, sie wolle an dem Zeitplan festhalten. Ich habe keine Ahnung, wie verbindlich das ist, also ob sie nach 10 Verhandlungstagen einfach sagen kann, sie hängt noch X Tage dran, weil ihr das notwendig und sinnvoll erscheint.

Ich finde das auch alles sehr eng geplant, auf der anderen Seite verstehe ich wirklich nicht, wieso R&B ernsthaft Wochen brauchen sollten, um ihrer Version der Tat darzulegen. Wie kompliziert soll das gewesen sein?
Die Anzahl der Zeugen der Anklage übersteigt die der Verteidigung doch noch mal deutlich. Ich sehe jetzt nicht, warum die Verteidigung hier deiner Meinung nach die Länge des Prozesses diktiert. Mit deiner Einschätzung sagst du doch selbst, dass der von der Richterin anvisierte Zeitraum als zu kurz erscheint. Und dann bist du doch automatisch bei "einigen Wochen". Warum hängst du dich also an diesem Statement auf? Mir scheint das eher eine logische Konsequenz der von Anklage und Verteidigung vorgesehenen Anzahl von Zeugen und Beweismittel zu sein. Allein die Darstellung und Diskussion der Spuren auf der Patrone dürfte einiges an Zeit fressen.


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um 00:17
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Die Anzahl der Zeugen der Anklage übersteigt die der Verteidigung doch noch mal deutlich. Ich sehe jetzt nicht, warum die Verteidigung hier deiner Meinung nach die Länge des Prozesses diktiert.
Ich habe ja auch gar nicht gesagt, dass die Verteidigung die Länge des Prozesses diktiert. Das kann sie ja auch gar nicht, denn am Ende entscheidet die Richterin, wie viel Prozesstage durchgeführt werden und welche Zeugen wie lange gehört werden sollen. Natürlich ist auch sie nicht völlig frei in den Entscheidungen und muss sich an die gültige Prozessordnung halten. Aber sie kann das im Wesentlichen schon steuern.

Ich habe nur geschrieben, dass ich die Antwort, die Verteidigung brauche Wochen, um den Fall aus ihrer Sicht ausreichend darzustellen und zu erläutern, pampig und albern finde. Sorry, aber ich kann das nicht ernst nehmen. Für mich wirkt das wie ein Kind, das auf die Frage, wie viel Pudding es zum Nachtisch möchte, sagt, dass es mind. 5 Kilo will, weil es sonst nicht satt wird.

Es ist auch nicht so, dass die schiere Anzahl an benannten Zeugen der ausschlaggebende Einflussfaktor auf die notwendigen Verhandlungstage ist.
Und StA und Verteidigung müssen auch nicht in etwa die gleiche Anzahl an Zeugen haben, damit ein fairer Prozess sicher gestellt ist. Jede Seite benennt die Zeugen, die sie für notwendig und sinnvoll ansieht, um ihre Sichtweise auf den verhandelten Sachverhalt darzulegen und zu untermauern. Es ist vorgeschrieben, dass beiden Seiten ausreichend Gelegenheit gewährt werden muss, Zeugen zu berufen, zu hören und zu befragen, aber das ist nicht zahlentechnisch zu sehen oder festzumachen. Auch auf die reine Redezeit bzw. die Zeit, die einem Zeugen bzw. den Zeugen einer Seite gewidmet wird, kommt es nicht an.


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um 00:43
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich habe nur geschrieben, dass ich die Antwort, die Verteidigung brauche Wochen, um den Fall aus ihrer Sicht ausreichend darzustellen und zu erläutern, pampig und albern finde. Sorry, aber ich kann das nicht ernst nehmen. Für mich wirkt das wie ein Kind, das auf die Frage, wie viel Pudding es zum Nachtisch möchte, sagt, dass es mind. 5 Kilo will, weil es sonst nicht satt wird.
Dein gutes Recht, es so zu sehen. In den zurückliegenden Monaten hat sich das Verhalten von StA und Richterin Gull mMn in einigen Bereichen als nicht weniger „pampig und albern“ erwiesen. Es ist klar, dass ein Gerichtsprozess keine harmonische Zusammenkunft ist, aber für mein Empfinden hätte der Indiana Supreme Court den Fall lieber einem anderen Richter zugewiesen.

RAs Verteidigung bemüht sich sicherlich auch im Sinne ihres Mandanten größtmögliche Professionalität an den Tag zu legen, doch im Unterbewusstsein werden diese Dinge bestimmt noch eine Rolle spielen. Da kann es auch mal zu solchen Antworten kommen. Für mich zutiefst menschlich.


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um 02:20
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Die Anzahl der Zeugen der Anklage übersteigt die der Verteidigung doch noch mal deutlich. Ich sehe jetzt nicht, warum die Verteidigung hier deiner Meinung nach die Länge des Prozesses diktiert. Mit deiner Einschätzung sagst du doch selbst, dass der von der Richterin anvisierte Zeitraum als zu kurz erscheint. Und dann bist du doch automatisch bei "einigen Wochen". Warum hängst du dich also an diesem Statement auf? Mir scheint das eher eine logische Konsequenz der von Anklage und Verteidigung vorgesehenen Anzahl von Zeugen und Beweismittel zu sein. Allein die Darstellung und Diskussion der Spuren auf der Patrone dürfte einiges an Zeit fressen.
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:Dein gutes Recht, es so zu sehen. In den zurückliegenden Monaten hat sich das Verhalten von StA und Richterin Gull mMn in einigen Bereichen als nicht weniger „pampig und albern“ erwiesen. Es ist klar, dass ein Gerichtsprozess keine harmonische Zusammenkunft ist, aber für mein Empfinden hätte der Indiana Supreme Court den Fall lieber einem anderen Richter zugewiesen.

RAs Verteidigung bemüht sich sicherlich auch im Sinne ihres Mandanten größtmögliche Professionalität an den Tag zu legen, doch im Unterbewusstsein werden diese Dinge bestimmt noch eine Rolle spielen. Da kann es auch mal zu solchen Antworten kommen. Für mich zutiefst menschlich.
So ist es. Es ist Unsinn, hier wieder einmal der Verteidigung vorzuwerfen, sie mache irgendetwas unlauteres. Angesichts des komplizierten Sachverhalts und der Zahl der Zeugen erscheint mir dagegen die Zeitplanung durchaus unrealistisch. Und Vorhersagen, wie lange man denn brauchen wird, sind immer sehr schwierig. Ich hatte letztens in einem Prozess 14 Zeugen benannt, und gerechnet, dass direkte Aussage jedesmal etwa 15 Minuten dauern wird, und das Kreuzverhör durch den Staatsanwalt etwa genau so lang - also eine halbe Stunde pro Zeuge.

Tatsächlich war es dann so, dass der Staatsanwalt so gut wie keine Fragen an meine Zeugen stellte und wir in einem Vormittag mit allem durch waren.

In einem anderen Prozess hatten Staatsanwalt und ich etwa 8 Stunden geschätzt, es wurden über 20 daraus. Das lag auch daran, dass die Richterin gerne lange Vorträge hielt :)

Aber zurück zu diesem Prozess: einige Wochen wäre genau die Antwort, die ich geben würde.


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Lionel.twain am 15.06.2018, Seite: 1 2 3 4 ... 32 33 34 35
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am 04.10.2023 »
Kriminalfälle: Doppelmord in Sumter County - Opfer nach 44 Jahren identifiziert
Kriminalfälle, 231 Beiträge, am 31.05.2021 von Aliki
vernon2 am 12.10.2014, Seite: 1 2 3 4 ... 9 10 11 12
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am 31.05.2021 »
von Aliki
Kriminalfälle: Mord an Lollie Winans und Julie Williams (1996)
Kriminalfälle, 6 Beiträge, am 13.06.2021 von SherlockJames
laikaaaaa am 01.02.2021
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am 13.06.2021 »
Kriminalfälle: Der Fall Friedrich F. (Doppelmörder auf der Flucht)
Kriminalfälle, 59 Beiträge, am 20.03.2024 von gibsea106
Capitano am 20.11.2017, Seite: 1 2 3
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am 20.03.2024 »
Kriminalfälle: Mordfall JonBenét Patricia Ramsey
Kriminalfälle, 3.678 Beiträge, am 11.01.2024 von Mazehare
Mr.Sunshine am 15.09.2008, Seite: 1 2 3 4 ... 182 183 184 185
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am 11.01.2024 »