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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

17.03.2024 um 13:41
@x-aequitas
Jaaa und R hat das ohne sich zu wehren, geschehen lassen. F hatte keine Verletzungen . Das wird ganz bestimmt gecheckt worden sein. Das wäre nämlich dann was F erklären müsste, warum er Verletzungen , Kratzer , blaue Flecke etc gehabt haben muß. Und R hätte bestimmt geschrien.
Ausserdem hätte er bestimmt diese Praktiken nicht mit R ausgelebt , wusste er dann doch, dass damit seine Familie zerstört wäre oder er sie töten müsse. Hätte er einfacher haben können.....mMn

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Wo ist Rebecca Reusch?

17.03.2024 um 13:54
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:F hatte keine Verletzungen
Dafür gibt es keinen Beleg.
Er wurde 10 Tage nach dem Verschwinden von Rebecca festgenommen (Themen Wiki) damit würde eine solche Behauptung erst ab diesem Datum Gültigkeit haben.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Und R hätte bestimmt geschrien.
Die Frage ist wie relevant das ist wenn das Schreien in einem EFH stattfindet und oder das Schreien durch eine Tätermaßnahme keine große Außenwirkung haben kann.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Ausserdem hätte er bestimmt diese Praktiken nicht mit R ausgelebt , wusste er dann doch, dass damit seine Familie zerstört wäre oder er sie töten müsse. Hätte er einfacher haben können
Das trifft auf sehr viele innerfamiliäre Täter zu und trotzdem ist nicht bekannt das dies zu einer Abschreckung führt.


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17.03.2024 um 14:03
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Und R hätte bestimmt geschrien.
Vielleicht hat sie das. Vielleicht wurde sie auch daran gehindert. Alles reine Spekulation.

Ermittler haben offenbar Akustik-Messungen durchgeführt. Über deren Ergebnis ist mir nichts bekannt.


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17.03.2024 um 14:15
@behind_eyes
Aber er wurde schon früher als Zeuge von den EBs befragt , da können keine sichtbaren Verletzungen gewesen sein. Und seine Frau hat ihn ohne Kleidung gesehen , behaupte ich mal und hätte sich so ihre Gedanken gemacht und dann wären in ihr Zweifel gekommen, behaupte ich mal jetzt nochmal. Aber klar ich vergass sie schweigt ja , um ihren Mann nicht zu verlieren.
Soviel ich weiß haben die Ebs aber genau das gemacht. Sie haben Messungen im Haus gemacht, der Artikel wurde hier schon mehrfach verlinkt. Dabei haben sie dann auch Ergebnisse bekommen, die wir aber nicht wissen. Also können wir dazu auch nichts sagen, ob man die Schreie nicht auch hätte hören können.
Da geb ich dir recht. Aber was mich dann echt beschäftigt ist die Frage, warum er dann obwohl schon so viele Jahre in der Familie,er es an diesem Morgen haben musste.
Er war übermüdet, alkoholisiert ev Drogen intus, der Zeitfaktor etc. Er hätte einen besseren Zeitpunkt finden können, wenn es denn unbedingt R sein musste. Und er hätte besser geplant behaupte ich nun auch mal.. und jetzt kann man wieder das bringen , weil er Alkohol und ev Drogen intus hatte kam es zu diesem Übergriff.Aber die Familie hat F schon öfters betrunken gesehen, wenn er gefeiert hat und es ist vorher nie was passiert , auch hatte R öfters schon bei der Schwester übernachtet und war bestimmt nicht das erste Mal allein mit F , gut kann ich nicht belegen , aber die Logik sagt mir das nun mal.
Aber gut bevor das hier wieder in eine Endlos- Schleife geht, denk ich, soll jeder für sich entscheiden, wie praktikabel das wohl ist.. und wie sehr man das für möglich hält.


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17.03.2024 um 14:25
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Aber er wurde schon früher als Zeuge von den EBs befragt , da können keine sichtbaren Verletzungen gewesen sein
Was ja nun völlig anders ist als:
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:F hatte keine Verletzungen
---------
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Und seine Frau hat ihn ohne Kleidung gesehen , behaupte ich mal und hätte sich so ihre Gedanken gemacht und dann wären in ihr Zweifel gekommen, behaupte ich mal jetzt nochmal. Aber klar ich vergass sie schweigt ja , um ihren Mann nicht zu verlieren
Das Recht zu Schweigen ist ihr durch unsere Gesetzgebung erteilt und es gibt dutzende Gründe warum sie schweigen könnte.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Soviel ich weiß haben die Ebs aber genau das gemacht. Sie haben Messungen im Haus gemacht, der Artikel wurde hier schon mehrfach verlinkt. Dabei haben sie dann auch Ergebnisse bekommen, die wir aber nicht wissen. Also können wir dazu auch nichts sagen, ob man die Schreie nicht auch hätte hören können
Richtig, aber auch das ist etwas völlig anderes als diese Argumentation:
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Und R hätte bestimmt geschrien.
weil das im Grunde völlig egal ist bzw kaum Tatbeeinflussend.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Aber was mich dann echt beschäftigt ist die Frage, warum er dann obwohl schon so viele Jahre in der Familie,er es an diesem Morgen haben musste.
Angenommen es war so, dann ist dieser Morgen eben nicht "ausgerechnet dieser" sondern einfach ein Morgen wie jeder andere auch für eine erste Tat... Verdachtsbegünstigend kommt hinzu das Enthemmungsmerkmale offensichtlich erfüllt waren (Alk, Trunkenheit) als auch entsprechende Trigger auf ihn haben einwirken können (SM Porno).
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Er war übermüdet, alkoholisiert ev Drogen intus,
Im Kontext von Drogenkonsum kann sich eine Übermüdung aber auch nur sehr schwach wenn überhaupt auswirken.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Er hätte einen besseren Zeitpunkt finden können, wenn es denn unbedingt R sein musste.
Das setzt planvolles Handeln vorraus. Sehe ich nicht.
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:weil er Alkohol und ev Drogen intus hatte kam es zu diesem Übergriff.Aber die Familie hat F schon öfters betrunken gesehen, wenn er gefeiert hat und es ist vorher nie was passiert , auch hatte R öfters schon bei der Schwester übernachtet und war bestimmt nicht das erste Mal allein mit F , gut kann ich nicht belegen , aber die Logik sagt mir das nun mal.
Wir wissen nicht was in der Vergangenheit passierte und davon völlig ab: irgendwann ist immer das erste Mal.
Nachbar ist oft besoffen Auto gefahren, da ist nie was passiert... bis auf diesen einen Morgen.. ausgerechnet.


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17.03.2024 um 14:25
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Diese selektive Wahrnehmung. ob nun in die eine die andere Richtung stört mich seit Anfang an in dieser Diskussion hier.
Wenn man schon Fakten vorträgt, dann doch bitteschön alle, die im jeweiligen Zusammenhang wichtig sind.
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Und letzendlich hat ja selbst die Staatsanwaltschaft nach der zweiten Haftentlassung keine Beschwerde erhoben: Ergo: Auch sie sieht keinen dringenden Tatverdacht, immer bezogen auf die bisherigen Ermittlungsergebnisse.
Das ist Blödsinn.
Der Staatsanwalt bzw die Staatsanwälte , die Haftbefehl erlassen haben, sahen dringenden Tatverdacht gegeben und werden ihn auch noch immer gesehen haben , als die Kollegen, die über die Haftbeschwerde verhandelten ihn eben nicht als so dringend ansahen, um den Haftbefehl aufrecht zu erhalten. Vielleicht auch den Argumenten der Verteidigung folgend.
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Unterm Strich bleibt aber, dass selbst die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde einlegte - bis heute nicht - und bei Haftentlassung kein dringender Tatverdacht bestand - und dies bis heute nicht.
Und dies ganz formaljuristisch.
Das ist eine vollkommen falsche Annahme
Das dagegen keine Beschwerde eingelegt wurde heißt nicht, das betreffender Staastsanwalt nunmehr seine Meinung geändert hat und kein dringenden Tatverdacht mehr sieht, sondern nur, das er keinen Erfolg für eine Beschwerde sieht.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Aber nicht weil sich Indizien geändert haben, sondern Zitat Steltner weil nichts neues hinzugekommen ist.
Das heißt, die Zeitachse ist hier nicht nur nicht zu vernachlässigen sondern laut Steltner ("das war hier so") entscheidend für die Entlassung gewesen weil nichts neues hinzugekommen ist.
Das ist auch falsch so. Sicherlich ging man davon aus, das mit den weiteren Ermittlungen auch neue Indizien kommen.
Aber die Staatsanwälte, die die Haftbefehle ausgestellt haben, waren zu diesem Zeitpunkt anhand der präsentierten Indizien,von einem dringenden Tatverdacht überzeugt und werden das immer noch sein.
Andere Juristen, die über die >Haftbeschwerde zu entscheiden hatten eben nicht 100% ig.
Das heißt nicht, das diese keinen Tatverdacht sahen, ihn für unschuldig hielten. Sie stuften den Tatverdacht anhand der vorliegenden Indizien gegen den Mann , als nicht so dringenden Tatverdacht ein, das ein Haftgrund gegeben wäre.
Ist halt eine Sache wie man den bestehenden Tatverdacht auslegt
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Die Kleidungssituation ist unklar. Was wurde im Container hinter den Gropius Passagen gefunden? Da können wir uns leider kein Bild zu mache
Gar nichts relevantes wurde gefunden. Es wurden Sachen gefunden, bei denen sich heraus stellte, das sie mit R. und deren Verschwinden nichts zu tun hatten.


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17.03.2024 um 14:31
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Sicherlich ging man davon aus, das mit den weiteren Ermittlungen auch neue Indizien kommen.
Aber die Staatsanwälte, die die Haftbefehle ausgestellt haben, waren zu diesem Zeitpunkt anhand der präsentierten Indizien,von einem dringenden Tatverdacht überzeugt und werden das immer noch sein.
Andere Juristen, die über die >Haftbeschwerde zu entscheiden hatten eben nicht 100% ig.
Das heißt nicht, das diese keinen Tatverdacht sahen, ihn für unschuldig hielten. Sie stuften den Tatverdacht anhand der vorliegenden Indizien gegen den Mann , als nicht so dringenden Tatverdacht ein, das ein Haftgrund gegeben wäre.
Ist halt eine Sache wie man den bestehenden Tatverdacht auslegt
Das muss ich, der Argumentation von Steltner folgend, anders sehen. Seiner Argumentation folgend haben sich die Anforderungen an die Haftgründe im Zeitverlauf geändert, nicht jedoch die Bewertung der Indizien und dies lässt für mich plausibel die Haftthematik erklären.


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17.03.2024 um 14:44
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Die Information bzgl "Porno-Seiten", "Pornos", tauchte hier im Thread Ende Nov 20 auf. Möglicherweise etwas früher, falls ich nicht gründlich genug gewühlt haben sollte, und wurde demnach wohl erstmals über die Pod Casts der beiden Journalistinnen veröffentlicht, worauf man dann darüber grübelte, von wem die Informationen an die beiden Journalistinnen durchgestochen worden sein könnten.
Es kam erst über den Podcast an die Öffentlichkeit.
Wer da was durchgestochen hätte, wenn die Aussagen der Journalistinnen denn stimmen, dürften dann ja wohl die Kollegen im Büro gewesen sein dessen Unterhaltung sie „heimlich“ mitschnitten.
„Alle wissen wer es gewesen ist“
Oder?
Zitat von x-aequitasx-aequitas schrieb:Dabei stellten die Fahnder eine Tendenz bei den angesehenen Praktiken fest. Florian R. rief vor allem Seiten auf, auf denen Fesselsex und Strangulationspraktiken zu sehen waren. „Deshalb suchten wir im Haus gezielt nach Gegenständen wie lange Schnürsenkel, Stoff ummantelte Kabel, Hosen- und Bademantelgürtel, mit denen man Sex-Partner würgen kann“, berichtet ein Ermittler gegenüber „ Bild “. [...]
Hier wird nun sehr deutlich das ein Reporter direkten Kontakt zu diesem „Fahnder“ mit Detailierten Wissen über Zweck und Ergebnisse der Hausdurchsuchung hatte. Wenn das denn alles so stimmt.
Die Staatsanwaltschaft selbst, gab darüber öffentlich KEINE Auskunft.
Sie bestätigte lediglich auf Anfrage das eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat. Aber nannte dazu nicht einmal das Datum.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Danach war nicht nur Rebecca in der Nacht und am Morgen vor ihrem Verschwinden bei Google eingeloggt, sondern auch ihr Schwager Florian R.
Das war meiner Erinnerung nach überhaupt der Grund für die Anforderung dieser Daten. Man wollte ihre Bewegungen und Kontakte und einloggdaten von Rebecca ermitteln. Um herauszufinden wo zb das Snapchat Foto versendet wurde.

Alles in allem ist es aber doch unsinnig das Ermittler erst nach dem ausgesprochenen Tatverdacht, der anschließenden Verhaftung und der ungewöhnlich frühen Veröffentlichung seines Fotos, digitale Daten von Rebecca und Florian ausgewertet hätten.
Oder will man hier allen ernstes meinen das die Ermittler zuvor nicht alles ausermittelt haben um zb auch Florian zu entlasten oder Hinweise auf den Verbleib von Rebecca zu bekommen, bevor sie mit großen Aufwand eine Leiche, und Hinweise, Zeugen, oder Mitwisser für ein Tötungsdelikt suchten?

Es scheint doch wohl eher so das die entsprechenden Journalisten sich hier jahrelang in zu viel in Fantastereien gesteigert haben.
Der Zweck des ganzen würde in den Bereich der Spekulation fallen, Profit wäre der naheliegendste, meine ich mal.


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17.03.2024 um 14:46
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Seiner Argumentation folgend haben sich die Anforderungen an die Haftgründe im Zeitverlauf geändert, nicht jedoch die Bewertung der Indizien und dies lässt für mich plausibel die Haftthematik erklären.
Das ist die Laienvorstellung ,ohne juristische Grundkenntnisse
Die Anforderungen an die Haftgründe ändern sich nicht. Sie stehen so in der StPo.
Es muss dringender Tatverdacht gegeben sein um einen Haftbefehl zu erlassen.
Wie die vorgelegten Indizien und Ermittlungen zu werten sind und ob sich daraus ein dringender Tatverdacht ergibt , der einen Haftgrund impliziert, ist natürlich auch Auslegungssache.
Wenn der Haftrichter im Gegensatzt zu seinen Kollegen ernsthafte Zweifel hat, das der Tatverdacht so eindeutig und dringend ist, das eine Verurteilung erfolgen können, hebt er die Haft ggf, eben wiesder auf.


Maßgebend hier ist es doch, das 2x unterschiedliche Richter die gegen den F, ermittelten Indizien, als so belastend angesehen haben, das sie zu diesem Zeitpunkt, als sie die Entscheidung treffen mussten, einen dringenden Tatverdacht als gegeben angesehen hatten.
Es müssen also recht belastende Indizien gegen F. vorgelegen haben.
Die Interpretation, wie dringend dieser Tatverdacht nun ist, da gibt es bestimmt unterschiedliche Auslegungen.
Das bedeutet aber nicht, das er auf einmal nicht mehr der Haupttatverdächtige ist. Schon gar nicht wird automatisch erwartet, das im Laufe der Zeit noch mehr belastende Indizien beigebrtacht werden müssen um einen Haftbefehl zwingend aufrecht zu erhalten, wie eineige hier mutmaßten


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17.03.2024 um 14:59
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:das im Laufe der Zeit noch mehr belastende Indizien beigebrtacht werden müssen um einen Haftbefehl zwingend aufrecht zu erhalten, wie eineige hier mutmaßten
Die braucht es je nachdem aber, um auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer weiter andauernden freiheitsentziehenden Maßnahme zu klären.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das bedeutet aber nicht, das er auf einmal nicht mehr der Haupttatverdächtige ist.
Das hat hier auch niemand behauptet.

Status eines Beschuldigten, auch eines alleinigen, steht unabhängig davon, ob auch oder ob immer noch eine Haft gegen einen Beschuldigten aufrechterhalten werden kann.

Trotz Aufhebung eines Haftbefehls (seitens eines Richters) kann eine Person für die StA weiterhin alleiniger Tatverdächtiger und offiziell Beschuldigter bleiben, so lange weiterhin zureichende-tatsächliche Anhaltspunkte die Aufrechterhaltung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen.
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Alles in allem ist es aber doch unsinnig das Ermittler erst nach dem ausgesprochenen Tatverdacht, der anschließenden Verhaftung und der ungewöhnlich frühen Veröffentlichung seines Fotos, digitale Daten von Rebecca und Florian ausgewertet hätte
Ich weiß es auch nicht mehr, aber hieß es nicht irgendwann mal, dass die EB erst volle Zugriffsrechte später im Jahre 2021 oder so erhalten haben sollen und erst danach war eine vollständige Auswertung aller digitalen Daten als Oberbegriff möglich?


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17.03.2024 um 15:05
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Das war meiner Erinnerung nach überhaupt der Grund für die Anforderung dieser Daten. Man wollte ihre Bewegungen und Kontakte und einloggdaten von Rebecca ermitteln. Um herauszufinden wo zb das Snapchat Foto versendet wurde
Das hat aber mit den Google-Daten nichts zu tun.
Es gab ein ungefähres Zeitfenster für die Übermittlung des Fotos anhand der Aussagen der Freundin die es bekommen hat.. über die Routerdaten lässt sich ermitteln ob das Handy in diesem Zeitpunkt das Internet des Routers genutzt hat und damit ist ermittelt wo das Bild versendet wurde.
Google-Daten sind alle Daten den Account betreffend... zum Beispiel Browserverlauf, Googlekalenderdaten etc.
Whatsapp Inhalte zum Beispiel könnten auch auf dem Google Konto gespeichert gewesen sein (Backup).
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das ist die Laienvorstellung ,ohne juristische Grundkenntnisse
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Anforderungen an die Haftgründe ändern sich nicht. Sie stehen so in der StPo.
Das widerspricht dem was er gesagt hat.
Und klar wir sind alle keine Profis, aber genau die genteilige Annahme - der eine Haftrichter hat dem anderen widersprochen und ihn freigelassen - ist für mich nach dem was der Steltner gesagt hat genau die von dir erwähnte Laienvorstellung.
Für mich war die Aussage von Steltner dazu fast mit das Interessanteste an dem ganzen Podcast überhaupt, ich habe mir damals die Stelle mehrfach angehört weil ich es anfangs garnicht glauben konnte. Davor war ich nämlich auch der Meinung das da ein Haftrichter dem anderen widersprochen hat, geht man aber der Argumentation von Steltner folgend ins Detail ist dem eben nicht so.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es muss dringender Tatverdacht gegeben sein um einen Haftbefehl zu erlassen
Richtig und dieser muss aber aufrecht erhalten werden und offenbar ändern sich die Anforderungen daran NACH dem Aussprechen des dringendem Tatverdachtes.
Da muss also mehr kommen wenn die vorliegenden Indizien - welche rechtmäßig zum Haftbefehl geführt haben - nicht erhärtet werden NACH der Inhaftierung.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wenn der Haftrichter im Gegensatzt zu seinen Kollegen ernsthafte Zweifel hat, das der Tatverdacht so eindeutig und dringend ist, das eine Verurteilung erfolgen können, hebt er die Haft ggf, eben wiesder auf.
Der Argumentation von Steltner folgend war es in diesem Fall so, daß es keiner ernthaften Zweifel bedurfte um ihn zu entlassen sondern es reichte das keine Erhärtung der Indizien im Nachgang erfolgte.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Maßgebend hier ist es doch, das 2x unterschiedliche Richter die gegen den F, ermittelten Indizien, als so belastend angesehen haben, das sie zu diesem Zeitpunkt, als sie die Entscheidung treffen mussten, einen dringenden Tatverdacht als gegeben angesehen hatten.
Es müssen also recht belastende Indizien gegen F. vorgelegen haben.
Das sehe ich auch so. Von Anfang an aber nicht ausreichend um Anklage zu erheben.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Schon gar nicht wird automatisch erwartet, das im Laufe der Zeit noch mehr belastende Indizien beigebrtacht werden müssen um einen Haftbefehl zwingend aufrecht zu erhalten, wie eineige hier mutmaßten
Der Argumentation von Steltner folgend war hier in diesem Fall aber genau das der Fall.

Die Argumentation von Steltner:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wenn sie zu Beginn der Ermittlungen Indizien haben die gegen einen Beschuldigten sprechen, dann reicht das zu Beginn der Ermittlungen aus einen sogenannten dringenden Tatverdacht, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zu begründen.
Wenn dann aber in den nächsten Wochen und Monaten nichts hinzukommt dann reicht das eben nicht mehr aus und dann ist der Verdacht, der vor 2 Monaten noch dringend war eben nicht mehr dringend und dann sind die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht mehr gegeben. So war das hier, deswegen ist der Schwager wieder entlassen worden"
und das ist exakt:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:das im Laufe der Zeit noch mehr belastende Indizien beigebrtacht werden müssen um einen Haftbefehl zwingend aufrecht zu erhalten
Was in diesem Fall, nicht generell, passiert ist lt. Steltner.


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17.03.2024 um 16:22
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Guck dir die Timeline an, dazu hätte er keine Zeit gehabt.. Was er in der Zeit eh schon alles gemacht haben soll , ist eh schon abenteuerlich, mMn
Ja, ich kenne die Timeline, ich möchte aber auch nicht auf mein vorher Geschriebenes beharren, jedoch Zeit hätte er von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr gehabt.. .


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17.03.2024 um 17:07
Es gibt Aussagen, er sei gewalttätig in früheren Beziehungen gewesen von Person A.
Und es gibt die Gegenaussage von Person B (die Schwester von Person A), dass es in ihrer eigenen Beziehung mit FR keine Gewalt gab und dass es Person B oft mit der Wahrheit nicht genau nehme.

Quelle: Podcast "Im Dunkeln", Folge "Stimmen der Vergangenheit", Zeitstempel : Ab Minute 14.
Link: Youtube: Stimmen aus der Vergangenheit| Im Dunkeln – Der Fall Rebecca Reusch | E7 | Podimo
Stimmen aus der Vergangenheit| Im Dunkeln – Der Fall Rebecca Reusch | E7 | Podimo
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Ich sage auch seit 5 Jahren nicht, dass ich mir die These von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht vorstellen kann, sondern ich sage, dass die Vorverurteilung des FR und die Art und Weise, wie er in die Öffentlichkeit gezerrt wurde und immer wieder erneut wird, beispiellos ist.
Seine Fotos zu veröffentlichen, gewisse Details zu veröffentlichen, das wirkt alles nicht professionell und mit nicht ausreichend kühlem Kopf genug.

Man war sich sicher, man überführt ihn eines Verbrechens, für das es bis heute nicht ausreichend Beweise gibt, wenn man nur den Druck hoch genug fährt. Das ist nicht rechtstaatlich.
Es wird vermutlich weiter jedes Jahr um den Jahrestag entsprechende Pressemitteilungen geben.

Ja,ich kann mir vorstellen, dass es zu einem Tötungsdelikt von FR an RR gekommen ist.
Wenn es dazu aber keine weiteren Indizien gibt, ausser Routerdaten,einer fehlenden Decke,einem fehlenden Bademantelgürtel, Pornos und Kesy
und keine Leiche gefunden wird, dann bleibt den Ermittlern nur, dass die Tötung gestanden wird.

Die Art und Weise, ihn dessen überführen zu wollen, nämlich es immer und immer wieder in die Öffentlichkeit zu zerren, ist eben nicht rechtlich mit der Unschuldsvermutung überein zu bringen.

Da müssten sie eher außerhalb der Öffentlichkeit verdeckte Ermittler einsetzen, wie im Fall Georgine Krüger, und ein Geständnis erreichen.


Ich sagte, ich kann mir vorstellen, dass es zu einem Tötungsdelikt von FR an RR gekommen ist. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass es kein geplanter, heimtückischer Angriff auf sie war, mit dem Vorhaben ihr sexualisierte Gewalt anzutun und sie zu töten. Das kommt zwar auch in Familien vor, ja, aber in diesem Fall war ja eindeutig, dass er der letzte mit ihr im Haus war.

Ich kann mir vorstellen (eigene Meinung),
dass FR übermüdet mit Restalkohol (belegte Aussage)
Pornos konsumiert hat (Ermittlungsergebnis),
dann das Wasser der Dusche hat rauschen hören (Hypothese),
die Duschende für seine Frau hielt,weil nicht auf die Uhr geachtet (Hypothese)
und dann erregt zu ihr in die Dusche ging. Nur,dass er nicht auf seine Frau traf, sondern die duschende RR. (Hypothese)

Aus dieser Hypothese heraus kann nun sowohl ein Tötungsdelikt stattgefunden haben zur Verdeckung eines bis dahin nicht geplanten Sexualdeliktes.

Oder aus dieser Hypothese heraus kann nun ein Unfallgeschehen hervor gehen. Die duschende RR wird erschreckt,FR erschreckt sich, es kommt zu einem Gerangel mit Unfalltod und einer Verdeckung.


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17.03.2024 um 17:22
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Ich sage auch seit 5 Jahren nicht, dass ich mir die These von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht vorstellen kann, sondern ich sage, dass die Vorverurteilung des FR und die Art und Weise, wie er in die Öffentlichkeit gezerrt wurde und immer wieder erneut wird, beispiellos ist.
Seine Fotos zu veröffentlichen, gewisse Details zu veröffentlichen, das wirkt alles nicht professionell und mit nicht ausreichend kühlem Kopf genug
Ich glaube das die Veröffentlichung des Fotos damals im Kontext einer noch schwebenden Wahrscheinlichkeit geschehen ist, daß Rebecca noch "irgendwo" lebt und nur gefunden werden müsse. Da man den TV als Einzigen hatte, er aber unkooperativ war (Falschaussagen) kann ich mir vorstellen das dies damals zwar eine harte Entscheidung war die sich sicher niemand einfach gemacht hat, aber legitim.
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Das kommt zwar auch in Familien vor, ja, aber in diesem Fall war ja eindeutig, dass er der letzte mit ihr im Haus war
So richtig eindeutig ist eigentlich nur, daß die Schwester als Letzte mit ihr im Haus war. Das R mit F früh alleine war wird weder von ihm zugegeben ("sie war schon weg") noch reichen die Indizien für einen 100% Beleg.


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17.03.2024 um 17:27
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Die Art und Weise, ihn dessen überführen zu wollen, nämlich es immer und immer wieder in die Öffentlichkeit zu zerren, ist eben nicht rechtlich mit der Unschuldsvermutung überein zu bringen.
Ich denke, F kann damit gut leben, wie es scheint.

Und sollte er sich unfair behandelt fühlen, könnte er ja aktiv werden und den Ermittlern Antworten geben, die sich beweisen lassen.


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17.03.2024 um 17:38
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich glaube das die Veröffentlichung des Fotos damals im Kontext einer noch schwebenden Wahrscheinlichkeit geschehen ist, daß Rebecca noch "irgendwo" lebt und nur gefunden werden müsse. Da man den TV als Einzigen hatte, er aber unkooperativ war (Falschaussagen) kann ich mir vorstellen das dies damals zwar eine harte Entscheidung war die sich sicher niemand einfach gemacht hat, aber legitim.
Dies ist nicht zutreffend. Die Fotos wurden am 06. März 2019 u.a. in der Fernsehsendung XY ungelöst veröffentlicht. In dieser Sendung sprach der Leiter der Mordkommison Michael Hoffmann den folgenden Satz: "
Zitat von AlbertoAlberto schrieb am 10.04.2019:"Wenn wir die allgemeinen Ermittlungen übereinander legen, hierbei auch das Telefonverhalten von Rebeacca beachten und auch die Auswertung der Routerdaten aus dem Haus, kommen wir zu dem Sc hluss, dass R das Haus nicht verlassen haben dürfte."
Insofern kann Ihre Annahme nicht stimmen.
Also wer ein Haus nicht verlassen hat, kann auch nicht irgendwoanders sein.
Es ging schon damals den EB nicht mehr um eine lebende R..


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17.03.2024 um 17:39
Zitat von sphereherespherehere schrieb:Und sollte er sich unfair behandelt fühlen, könnte er ja aktiv werden und den Ermittlern Antworten geben, die sich beweisen lassen.
Da kann ich mich uneingeschränkt anschliessen.

So läuft das eben, wenn man die EB mehrfach belügt und
sich permanent weigert, mit der Polizei zusammenzuarbeiten.

Bei einem Kapitalverbrechen (wovon die EB aber ausgehen)
wird er immer wieder in den Medien von sich lesen...

Ich denke, dass die EB durchaus legitim handelten und handeln !!


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17.03.2024 um 17:52
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Dies ist nicht zutreffend. Die Fotos wurden am 06. März 2019 u.a. in der Fernsehsendung XY ungelöst veröffentlicht. In dieser Sendung sprach der Leiter der Mordkommison Michael Hoffmann den folgenden Satz: "
Das stimmt und damit das auch:
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Es ging schon damals den EB nicht mehr um eine lebende R..
Das hätte ich anders in Erinnerung.

—-------
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Also wer ein Haus nicht verlassen hat, kann auch nicht irgendwoanders sein.
genau das ist aber Realität.
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Ich denke, dass die EB durchaus legitim handelten und handeln !!
Wenn man davon ausgeht das das Opfer tot ist, stellt sich für mich schon die Frage warum man diese doch nicht ganz einfache Entscheidung getroffen hat. Rebecca selber hätte es nicht mehr geholfen.
Also die juristischen Feinheiten dieser Entscheidung würden mich schon interessieren.


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17.03.2024 um 17:52
@rhapsody3004
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ja na klar. Halte ich auch nach wie vor für ein mögliches Tatmittel. Wenn ich mich nicht irre, ist mit Strangulieren auch schneller der Tod herbeizuführen als nur bspw. mit Händen jemanden zu würgen.

F könnte an dem Morgen zu jedem Zeitpunkt gegen den Willen seiner Schwägerin etwas mir ausprobiert haben.
So wie er (sexuelle) Dinge schon vorher mit seinen Freundinnen ausprobiert hatte , gegen den Willen.
Hatte er die Grenzen der Frauen respektiert?
Nach den Schilderungen der Exfreundinnen nicht
Er habe sogar mehrfach versucht, sie gegen ihren Willen zu fesseln und im Zimmer eingesperrt. Auch sexuelle Gewalt habe es gegeben, berichtet Angie, führt das aber nicht weiter aus.
Quelle: https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/ex-freundinnen-berichten-rebeccas-schwager-soll-gewalttaetig-gewesen-sein

Es ergibt das Bild das der TV sadistische Neigungen hatte und es nicht etwa bei Gewaltfantasien blieb sondern er sie auch ausführte.

Vielleicht hatte sich an jenem Morgen die Geschichte wiederholt?

Er hatte also am Morgen seinen Drang verspürt Fessel und Strangulationspraktiken anzuschauen und es liegt Nahe das er das Gesehene auch ausprobieren wollte und er war es gewohnt das zu bekommen was er wollte.

In der Gesamtschau seiner sadistischen Neigung , Gewalt gegen Freundinnen, Lügen und Schweigen ist das Bild recht eindeutig.


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17.03.2024 um 18:08
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Ich denke, dass die EB durchaus legitim handelten und handeln !!
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wenn man davon ausgeht das das Opfer tot ist, stellt sich für mich schon die Frage warum man diese doch nicht ganz einfache Entscheidung getroffen hat. Rebecca selber hätte es nicht mehr geholfen.
Also die juristischen Feinheiten dieser Entscheidung würden mich schon interessieren.
Die EB haben gehofft, entscheidende Hinweise zu erhalten und die Leiche zu finden und damit den Indizienring schließen zu können. Zumindest in der Nachschau jetzt, 5 Jahre später, ist die Veröffentlichung der Fotos von F. nicht zielführend gewesen. Insofern ist Kritik an den EB in diesem Punkt sehr wohl nachvollziehbar und auch berechtigt. Denn: Der Unschuldsvermutung war dies nicht zuträglich.
Und vor diesem Hintergrund ist auch die Frage berechtigt, ob es legitim war und ist. Ich persönlich verneine dies.


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