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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

20.03.2024 um 18:49
Zitat von rr080419rr080419 schrieb:In diesem Zusammenhang kann ich immer noch nicht verstehen,
- weshalb die Anfrage erst im Herbst 2020 gestellt wurde,
Google speichert die Daten eines Accounts standardmäßig wohl 18 Monate.
Wenn man als Behörde noch die Nutzungsaktivität dieses Accounts über den Verschwindezeitraum eines Kontoinhabers hinaus beobachten möchte - man ermittelte ja weiterhin in alle Richtungen, ob es nicht doch noch ein digitales Lebenszeichen von R gab - dann macht es Sinn, die Daten erst kurz vor Löschung dieser Daten zu beantragen bzw erst einige Zeit nach dem digitalen Stillstand.

Werden die Google Daten zu früh beantragt, entgehen der Ermittlungsbehörde die Daten für die Monate nach Rs Verschwinden.

Das wäre jetzt mein Erklärungsansatz.

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Wo ist Rebecca Reusch?

20.03.2024 um 19:01
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Carbonara schrieb:
Zum anderen kann sich ja derjenige, auf den sich diese (angeblich unwahren) Aussagen beziehen, mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen, um diese Gerüchte aus der Welt schaffen zu lassen.
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Das wäre ja geschickt eingefädelt. Könnte direkt eine Strategie sein, oder?
Kannst du das näher erläutern?

Wenn die Berichterstattung nachweislich auf rufschädigender Unwahrheit beruht, sollte man als Geschädigter den/die dafür Verantwortlichen mit Einschaltung eines/r RA auffordern, dies öffentlich zu berichtigen.

Was hätte der Schwager denn zu verlieren, wenn es tatsächlich eine nachweislich falsche Behauptung wäre? Er würde dreifach gewinnen:

1. Die rufschädigende Behauptung wäre öffentlich weg vom Fenster.
2. Das Medium, welches sie verbreitet hat, muss ihm evtl. einen Schadensersatz zahlen.
3. Es bestände der Verdacht, die EB hätten absichtlich eine Falschmeldung durchgestochen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

20.03.2024 um 19:26
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:Kannst du das näher erläutern?
Das war im Kontext zu dem Zitat von @fortylicks
Er/Sie sprach von Strategie. Deswegen fragte ich:
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Das wäre ja geschickt eingefädelt. Könnte direkt eine Strategie sein, oder?
Zu…
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:Wenn die Berichterstattung nachweislich auf rufschädigender Unwahrheit beruht, sollte man als Geschädigter den/die dafür Verantwortlichen mit Einschaltung eines/r RA auffordern, dies öffentlich zu berichtigen.
…, kann ich mir vorstellen, das kein Strafverteidiger der Welt seinem Mandanten raten würde, neben einem laufenden Ermittlungsverfahren dieser Größenordnung, solch einen zivilen Prozess zu beginnen. Dazu ist das dann auch wieder zu irrelevant.

Sollen sie doch drucken was die für richtig halten, ich persönlich halte diese Dinge aus ermittlerkreise für erstunken und erlogen. Denke ebenfalls nicht das ein Staatsanwalt solch irrelevanten komprimierende Inhalte an Journalisten weiter gegeben hätte.
Und Ermittler die so etwas doch getan hätten, wären dann besser bei der BILD aufgehoben.


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20.03.2024 um 19:30
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Werden die Google Daten zu früh beantragt, entgehen der Ermittlungsbehörde die Daten für die Monate nach Rs Verschwinden.
Das ist durchaus vorstellbar. Allerdings könnte man eine solche Anfrage vermutlich auch wiederholen. Vielleicht hat es die erste Anfrage bereits ganz zu Anfang als "Dringlichkeitsanfrage" gegeben, als in den Augen der Ermittler noch Hoffnung bestand, Rebecca lebend zu finden.


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20.03.2024 um 19:37
Zitat von OutbackOutback schrieb:Eine mögliche Wartezeit bis zur google-Anfrage könnte ich mir nur damit erklären, dass man auch Daten eines bestimmten Zeitraums nach Rebeccas Verschwinden brauchte, zB um eine spätere Nutzung ihres Google-Accounts durch Dritte oder das spätere Google-Verhalten des TV zu erfassen.
Eine sehr gute Überlegung!
Zitat von MairaMaira schrieb:Da die ausgeschlossen werden müssen weil die Decke sich wohl öfter im Auto befand sind wir wieder bei "keine Spuren".
Wir wissen doch gar nicht, ob mögliche gefundene Faserspuren der Decke im Kofferraum als Indiz auf eine anschließende Verbringung Rs. bezogen seitens der EB ausgeschlossen worden sind.

Und nochmal: Einzeln betrachtet lässt sich in diesem Fall sicherlich so einiges noch anders erklären.


Zu diesen möglichen synthetischen Spuren im Kofferraum der Himbeere bleibe ich persönlich bei folgender Ansicht, sollten wirklich solche Spuren (im Kofferraum und nicht nur auf Rückbänken) gefunden worden sein:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bis heute haben die im Kofferraum der Himbeere gefundenen Faserspuren der mit R verschwundenen Decke für mich einen bitteren Beigeschmack.

Gut möglich, klar, dass man sie einzeln betrachtet auch wunderbar anders erklären kann/könnte - aber im Gesamtbild wirken sie auf mich bis heute sehr verdächtig.



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20.03.2024 um 19:45
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Sollen sie doch drucken was die für richtig halten, ich persönlich halte diese Dinge aus ermittlerkreise für erstunken und erlogen.
Kannst du halten wie du willst.

Die Information bleibt trotzdem weiterhin in den Medien verbreitet:

Der Schwager hat laut EB am Morgen diese Fesselsex-Pornos angeschaut und nach Strangulationspraktiken gegoogelt.

Solange dazu kein offizieller Widerspruch kommt, ist diese Aussage gültig.


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20.03.2024 um 19:51
Zitat von MairaMaira schrieb:Was macht dich denn so sicher? Solange die Staatsanwaltschaft oder die Ermittler nichts bestätigen, solange sind das lediglich Gerüchte. Wie man nachlesen konnte wurde sogar das Gerücht mit den Drogen in Allmy erfunden. So sagt zumindest die Verfasserin die es als erstes erwähnt haben will.
Ganz einfach, weil die BILD die Ermittler explizit "zitiert" und in den letzten 5 Jahren nicht nachweislich grob daneben lag, eher im Gegenteil, wie bei KESY.

Das mit dem "Copyright" auf das Drogengerücht ist Blödsinn. F. hat die KESY-story den Eltern am 1.3./2.3. erzählt. Am 5.3. nachts berichtete die BILD erstmals von den KESY-Fahrten. Am 6.3. mittags veröffentlichte die Polizei eine Pressemeldung dazu, abends war der Fall bei XY. Das Wort "Drogenkurier" habe ich am 6.3. zigfach in diversen Medien und Foren gelesen. Spätestens nach Vater Reuschs Aussage im RTL Mittagsmagazin am 6.3. war das jedem als naheliegende Erklärung klar. Am 10.3. berichtete die BILD, dass Vater Reusch die Quelle ist, was Mutter Reusch abstreitet.
Zitat von oberurseloberursel schrieb:so ähnlich wie „wenn er nicht redet wird sein Bild freigegeben“
Oder wie es sich sachlich formulieren ließe: Wenn du nicht redest, bleibt uns leider keine andere Möglichkeit als eine Aufklärungsfahndung mit deinem Bild. Dies als rein rechtlicher Hinweis über die erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen.
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Dachte hier hätte wer Fantasie genug um darüber zu spekulieren welcher Strategie dem wohl zu Grunde liegen könnte.
Das ist ja nicht so schwer zu erraten. Darauf hoffen, dass die Familie iwann wieder in der Realität ankommt und F angemessen kritisch hinterfragt. Vllt. noch um Mitwisser in Brandenburg zu aktivieren oder an das Gewissen des TV zu appellieren. Also womöglich normale ermittlungstaktische Maßnahmen und Auskünfte wie in jedem Kriminalfall. Gerade bei öffentlich wahrnehmbaren Vorgängen, wie einer Hausdurchsuchung in einem bekannten Kriminalfall, besteht nach dem Presse- und Informationsfreiheitsrecht mE ein gewisser Anspruch auf Auskunft oder sogar auf teilweise Akteneinsicht.


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20.03.2024 um 20:04
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:Dem Schwager steht es doch jederzeit frei, die Berichtigung einer unwahren Behauptung zu verlangen, wenn Nachteiliges über ihn öffentlich verbreitet wird, sofern es eine falsche Tatsachenbehauptung ist.
Die Verbreiter müssten dann zum einen nachweisen, woher sie die Info bezogen haben und wenn sie nachweislich falsch sein sollte, einen Widerruf veröffentlichen.

Sollte es also eine unwahre Behauptung sein, dass der Schwager sich am fraglichen Morgen Fesselsexpornos angeschaut und nach Strangulationspraktiken gegoogelt hat, dann sollte der Schwager aber auf der Stelle handeln und seine/n RA beauftragen, dagegen anzugehen.
Zitat von CarbonaraCarbonara schrieb:Warum hält denn der Schwager die Füße still, wenn z.B. diese Aussage bezüglich Fesselsexpornos anschauen plus Googlesuche nach Strangulationspraktiken nachweislich nicht stattgefunden haben, sondern eine Fantasiebehauptung bzw. Unterstellungen sind?

Es könnte sich ja für ihn durchaus auch finanziell auszahlen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wer sich genauer mit Gegendarstellungsbegehren befassen möchte, dem möchte ich diesen Wikipedia-Eintrag empfehlen.
Wikipedia: Gegendarstellung
Da das alles sehr umfangreich ist, möchte ich nicht näher darauf eingehen, weil wir sonst ganz schnell im OT landen.

Presserecht und Zivilrecht sind zweierlei.

Ich würde immer von einem Gegendarstellungsbegehren abraten, denn letztendlich wird das Geschriebene nur wiederholt, bleibt also den Lesern so erst recht im Gedächtnis und lautet dann etwa so:

In der Ausgabe vom soundsovielten wurde benauptet: .........
Dies entspricht nicht den Gegebenheit, richtig ist vielmehr: ........

Und wenn die Redaktion dann den Satz dranhängt: vom Inhalt der Gegendarstellung distanzieren wir uns, hat man gar nichts gewonnen.
Denn geklärt, was denn nun wirklich der Wahrheit entspricht, ist nicht Bestandteil der Gegendarstellung.

Inzwischen wäre es aber sowieso zu spät, hiergegen noch vorzugehen, da die entsprechende Frist längst abgelaufen ist.


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20.03.2024 um 20:38
Die EB (oder deren Sprecher) haben/hat des Öfteren gesagt,
dass sie nicht wissen, was im Haus passiert ist.

Zwischen den Zeilen kann man (weil bei XY kein Roman
erzählt werden kann - bei einem eingeschobenen, dringlichen
Fall) sehr wohl auch lesen...


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20.03.2024 um 21:08
Zitat von OutbackOutback schrieb:Oder wie es sich sachlich formulieren ließe: Wenn du nicht redest, bleibt uns leider keine andere Möglichkeit als eine Aufklärungsfahndung mit deinem Bild.
Bitte lies hier:
https://www.advok.de/strafrecht/schweigerecht/
Auch ist das Schweigerecht des Beschuldigten zwingend zu akzeptieren. Wird trotz eindeutig erklärtem Willen schweigen zu wollen von den Ermittlungsbeamten ständig weitergefragt, kann dies zur Unverwertbarkeit einer daraufhin getätigten Aussage führen, beispielhaft hierzu: BGH 3 StR 435/12.
Und hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136a.html#:~:text=(1)%20Die%20Freiheit%20der%20Willensentschließung,durch%20Täuschung%20oder%20durch%20Hypnose.
Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
Edit: Sorry falsches Zitat. Bearbeitung nimmer möglich
Zitat von OutbackOutback schrieb:Ganz einfach, weil die BILD die Ermittler explizit "zitiert" und in den letzten 5 Jahren nicht nachweislich grob daneben lag, eher im Gegenteil, wie bei KESY.
Die Ermittler …werden konkreter „Fahnder“ „ein Ermittler“ „Ermittler nah“ „Kontakte in ermittlerkreise“ genannt und jene, werden zitiert! Ob es sich dabei um DIE Ermittler handelt, steht da nicht ausdrücklich.
Zitat von OutbackOutback schrieb:Gerade bei öffentlich wahrnehmbaren Vorgängen, wie einer Hausdurchsuchung in einem bekannten Kriminalfall, besteht nach dem Presse- und Informationsfreiheitsrecht
Dem wurde ja auch entsprochen. Herr Büchner erklärte auf Nachfrage das es eine Hausdurchsuchung gab.
Das war’s. Zu den Gründen und Ergebnissen äußerte ER sich nicht, um Ermittlungen nicht zu gefährden.


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20.03.2024 um 21:11
Und prompt ein neuer Artikel bezüglich des zeitlichen Ablaufs der Google-Anfragen...
Seit mehr als fünf Jahren gilt Rebecca Reusch als vermisst. Nun erhebt ein Polizist schwere Vorwürfe gegen Kollegen in Berlin. Haben die Ermittlungen eine Chance verpasst?
Quelle: https://www.fr.de/panorama/vermisste-rebecca-reusch-brisante-mails-aufgetaucht-polizist-erhebt-schwere-vorwuerfe-kollegen-zr-92903829.html [/quote]


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20.03.2024 um 21:23
Zitat von SMSSMS schrieb:Und prompt ein neuer Artikel bezüglich des zeitlichen Ablaufs der Google-Anfragen...
Na, was für ein Zufall.
Auch Dirk B., der in einer anderen Polizeibehörde des Landes tätig ist, beobachtet den Fall Rebecca Reusch aus der Ferne aufmerksam. Als „Polizist aus Überzeugung“ geht er nun an die Öffentlichkeit, und um die Kollegen „wachzurütteln“, wie er sagt.
Das sieht ja langsam so aus, als ob man seine Meinung nur noch über die Medien kundtun kann, wenn man sie schon nicht in einem Forum loswerden kann.


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20.03.2024 um 21:29
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Die Erkenntnisse aus diesen Daten, werden mit Sicherheit nicht mit der Öffentlichkeit geteilt. Wozu auch? Das alles wird es erst wieder relevant, wenn der Fall evtl mal gelöst wird und möglicherweise eine Anklage erhoben wird.
Danke...es ist für einige hier anscheinend immer noch nicht vorstellbar, dass nicht sämtliche Ermittlungsergebnisse mit der Öffentlichkeit geteilt werden. Wir wissen das allermeiste nicht. Weder ist es Pflicht, noch sinnvoll, über jeden Ermittlungsschritt Auskunft zu erteilen. Einige hier glauben aber fleißig weiter, dass wenn man über dies und das nichts gehört hat, ja, dann stimmt es auch nicht.
Hat von euch (den Zweiflern) schon jemand einem Mordprozess beigewohnt? Ihr würdet euch wundern, was da alles auf den Tisch kommt, wovon vorher nie jemand Kenntnis hatte.

Ich lese hier auch relativ viel Kritik an den Medien. Ja - das mag teilweise berechtigt sein, aber damit verdienen die ihre Brötchen. Denen ist schlicht wurst, wen sie damit verletzen oder ob sie Halbwahrheiten oder Falschinformationen weitergeben.

Entscheidend ist am Ende zumindest für mich, was von offizieller Stelle an Fakten zur Debatte steht- wozu übrigens nicht mal die Wäsche gehört, die angeblich liegen geblieben ist. Man darf mich gerne korrigieren, aber stammte diese Info nicht von RTL?


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20.03.2024 um 21:32
Zitat von SMSSMS schrieb:Und prompt ein neuer Artikel bezüglich des zeitlichen Ablaufs der Google-Anfragen
Der Artikel bestätigt die Cooperationsbereitschaft von Google bei dringenden Fällen.

https://www.fr.de/panorama/vermisste-rebecca-reusch-brisante-mails-aufgetaucht-polizist-erhebt-schwere-vorwuerfe-kollegen-zr-92903829.html
Er kenne einen Fall, bei dem seine Einheit durch einen Emergency Call innerhalb von Stunden von Google ALLE Daten des Täters bekommen konnte



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20.03.2024 um 21:43
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Weil Frau Reusch etwas bestätigt hat was sie eigentlich nicht wissen sollte/könnte…was jedenfalls sehr seltsam anmutete, soll die Story wahr sein?
Wenn dieser Gürtel eine ganz besondere Relevanz hätte, und irgendwas mit dem ableben von Rebecca zu tun haben soll, dann ist es doch kurios das sie weiß was mit diesem Gürtel geschehen ist?
Sie beschrieb, bzw sie wurde derart zitiert, das man annehmen könnte das sie selbst bei dem wegwerfen des schmutzigen Gürtels nicht anwesend war.
Wenn wir das voraussetzen wurde es ihr mitgeteilt.
Also, Brigitte wird darüber informiert das man den Gürtel entsorgt hätte.
Hm, das finde ich schon ungewöhnlich.
Und es kann dann deiner Meinung also nur so sein, dass die Medien etwas frei erfunden haben? Wie wäre es denn, wenn Frau Reusch das tatsächlich gesagt hat? Vielleicht um ihren Schwiegersohn zu entlasten, weil sie an seine Unschuld glaubt?


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20.03.2024 um 21:46
Zitat von GhuronGhuron schrieb:Das sieht ja langsam so aus, als ob man seine Meinung nur noch über die Medien kundtun kann, wenn man sie schon nicht in einem Forum loswerden kann.
Korrekt. Und das nicht erst mit „Dirk B“ in diesem Artikel.


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20.03.2024 um 21:53
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Und es kann dann deiner Meinung also nur so sein, dass die Medien etwas frei erfunden haben? Wie wäre es denn, wenn Frau Reusch das tatsächlich gesagt hat? Vielleicht um ihren Schwiegersohn zu entlasten, weil sie an seine Unschuld glaubt?
Ja wie gesagt, ich schenke dem nicht viel glauben.
Frau Reusch gibt keine Interviews mehr. Das wurde im neusten Podcast auch noch einmal bestätigt
Minute 4:13
Youtube: Seit fünf Jahren vermisst: Der Fall Rebecca Reusch | Podcast Die Spur der Täter | MDR
Seit fünf Jahren vermisst: Der Fall Rebecca Reusch | Podcast Die Spur der Täter | MDR
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20.03.2024 um 21:56
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Ja wie gesagt, ich schenke dem nicht viel glauben.
Frau Reusch gibt keine Interviews mehr. Das wurde im neusten Podcast auch noch einmal bestätigt
Minute 4:13
Das ist im Prinzip auch das Beste, was sie tun kann. Das ganze Medienverhalten war von Anfang an eher unklug.. Vermutlich mit bester Absicht und dann durch irgendwelche Verträge geknebelt. (Vermutung)

Wieso schenkst du denn dem Podcast so absoluten Glauben?


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20.03.2024 um 22:02
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Bitte lies hier:
https://www.advok.de/strafrecht/schweigerecht/
Auch ist das Schweigerecht des Beschuldigten zwingend zu akzeptieren. Wird trotz eindeutig erklärtem Willen schweigen zu wollen von den Ermittlungsbeamten ständig weitergefragt, kann dies zur Unverwertbarkeit einer daraufhin getätigten Aussage führen, beispielhaft hierzu: BGH 3 StR 435/12.
Und hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136a.html#:~:text=(1)%20Die%20Freiheit%20der%20Willensentschließung,durch%20Täuschung%20oder%20durch%20Hypnose.
Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
Rechtliche Hinweise, wie der Verweis auf erforderliche strafprozessuale Aufklärungsmaßnahmen nach §131, falls der TV keine Angaben zu den als Zeuge mit einer Lüge verschleierten und ggü. der Familie verschwiegenen KESY-Fahrten machen will, sind in einer Vernehmung zulässig.

Bitte lies hier:
Natürlich ist man im deutschen Strafverfahren nicht dazu verpflichtet sich selbst zu belasten. Man hat das Recht zu schweigen und das bedeutet, dass auf die beschuldigte Person keinerlei Druck ausgeübt werden darf, sich selbst zu belasten und zu sprechen.
[..]
Was aber als zulässig erachtet wird, sind beispielsweise rechtliche Hinweise, bestimmte Erklärungen. Und man kann es ja durchaus als einen rechtlichen Hinweis sehen, wenn der Beschuldigte darüber aufgeklärt wird, dass, wenn er sich selbst nicht einlässt, andere Ermittlungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Anna Helena Albrecht, Junior-Professorin für Strafrecht
Quelle Podcast Im Dunkeln, Teil 4
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Die Ermittler …werden konkreter „Fahnder“ „ein Ermittler“ „Ermittler nah“ „Kontakte in ermittlerkreise“ genannt und jene, werden zitiert! Ob es sich dabei um DIE Ermittler handelt, steht da nicht ausdrücklich.
Stimmt schon, dass die "Ermittler" nicht namentlich genannt werden, journalistischer Quellenschutz halt. Ändert aber nix am Pressekodex und auch nicht daran, dass BILD im Fall RR oft richtig lag. Dass der ganze Kram mit Strangulationspraktiken, Bademantel und Fesselsex rein der Fantasie eines BILD-Journalisten entsprang, ist absolut unwahrscheinlich.
Zitat von SMSSMS schrieb:Und prompt ein neuer Artikel bezüglich des zeitlichen Ablaufs der Google-Anfragen...
Um ehrlich zu sein, ich kann diese Zeiträume, vor allem das späte Ermittlungsersuchen an google, auch nicht wirklich nachvollziehen. Man hätte durchaus 2 Anfragen machen können, eine schnelle und eine spätere. Für 2020 fiele mir noch Corona als Verzögerungsfaktor ein, das wars aber auch.


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Wo ist Rebecca Reusch?

20.03.2024 um 22:33
Zitat von RabbitHoleRabbitHole schrieb:...Gewisse Leute von euch werden schon wissen was es mit der List auf sich hat. Denn konnte sich doch der Gesetzgeber der Verwendung des Begriffs "List" enthalten und genau deswegen ist es möglich...
Ja : Ein Tatbestandsmerkmal "List" fehlt bei den verbotenen Vernehmungsmethoden, die u. a. auch für eine Zeugenvernehmung gelten. Das Tatbestandsmerkmal "Täuschung" ist schon sprachlich nicht identisch mit "List".
§ 136a
Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote
(1) 1Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. 2Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. 3Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
(3) 1Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. 2Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html

Wer sich mit diesem Spannungsfeld vertieft beschäftigen möchte, dem empfehle ich immer noch :
[Holger Kraschutzki
Die Abgrenzung zwischen verbotener Täuschung und erlaubter List
im Rahmen des § 136a StPO an Hand ausgewählter Fallbeispiele
unter besonderer Berücksichtigung des so genannten
Telefonmithörens durch Polizeibeamte
in Arbeiten zu Studium und Praxis
im Bundesgrenzschutz (ASPiBGS)
Band 10
Herausgeber:
Fachbereich Bundesgrenzschutz der
Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung]
Quelle http://edoc.vifapol.de/opus/volltexte/2009/1231/pdf/band_10.pdf (Archiv-Version vom 02.11.2018)
[Ggf. Änderungen bei den vom Verfasser in Bezug genommenen einzelnen Gesetzen seit dem Erscheinen des Aufsatzes habe ich nicht überprüft. Hervorhebung von mir]


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