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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doku, Doppelmord, Mainz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

01.08.2022 um 18:23
Ich weiß gar nicht ob es das ursprüngliche Urteil überhaupt noch gibt.
Ich hatte mal ein Urteil aus den 1970er oder 1980er Jahren angefragt und da antwortete man, dass die Aufbewahrungsfrist nur 20 (oder 25?) Jahre seien und man mir da leider nicht mehr helfen kann.

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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

01.08.2022 um 18:42
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich weiß gar nicht ob es das ursprüngliche Urteil überhaupt noch gibt.
Ich hatte mal ein Urteil aus den 1970er oder 1980er Jahren angefragt und da antwortete man, dass die Aufbewahrungsfrist nur 20 (oder 25?) Jahre seien und man mir da leider nicht mehr helfen kann.
Würde zumindest erklären, warum es in diesem Fall niemand angefordert hat bzw. dieses nichts ergeben hat (Stichwort Doku). Ich kenne mich da gar nicht aus, wie läuft denn sowas ab?


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

01.08.2022 um 19:55
Zitat von LentoLento schrieb:Die Schwere der Schuld ist nichts besonderes bei einem Doppelmord, die wird dabei immer festgestellt. Das hat nichts damit zu tun, dass die Schuld besonders gut bewiesen wurde.
Bitte nicht das Wort im Munde umzudrehen versuchen, danke! Ich habe nicht davon gesprochen, daß bei der Feststellung der besonderen Schwere irgendwas besonders gut oder schlecht bewiesen wurde, SONDERN davon, daß üblicherweise ziemlich ausführlich in der Begründung darauf eingegangen wird, weshalb man auf besondere Schwere erkannt hat. Und bedingt, daß die Begründungen in der Regel sehr gut sind.
Wäre das ein so klares Fehlurteil gewesen, wie die Macher dieser "Doku" behaupten, hätte dieses Urteil nicht einmal die erste Revision überstanden.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich bekomme da jedenfalls Bauchschmerzen, wenn der Verurteilte behauptet hatte, dass er sich an einem Waschbecken die blutigen Hände gewaschen hat und er bei der Tatortbegeheung die Einhebelmischbatterie nicht bedienen konnte. Damals waren noch recht neu auf dem Markt und waren für die meisten unbekannt.
Da bekomme ich keine Bauchschmerzen wie Du. Nur weil jemand die Mischbatterie nicht richtig bedienen kann und damit seine persönliche Schnuckeltemperatur nicht trifft, ist meist irrelevant. Denn selbst ohne Ahnung wie der/die Hebel genau zu bedienen sind, bekommst Du Wasser zum Waschen raus!
Das ist genauso ein flaches Gegenargument wie die hohle Story "Er konnte den Nachlademechanismus nicht richtig beschreiben, also hat B. die Waffe nicht geklaut". Du kannst Dinge stehlen, von denen du keine Ahnung hast, wie das überhaupt funktioniert.

Diese Doku oder besser Machwerk impliziert etwas völlig Falsches! Sie versuchen es so darzustellen, daß Bs technisches Unvermögen (was teils auch überzeichnet sein könnte) seine Anwesenheit am Tatort negiert. Das stimmt aber nicht! Die Technik ist nicht so kompliziert gewesen, daß es keine Ergebnisse gebracht hat. Wasser zum Waschen bekommst du trotz Unkenntnis der Mischbatterie und da die gestohlene Waffe nicht irgendwann leergefeuert wurde, ist das genaue Nachladen nicht von Relevanz. Zudem würden außer Waffenkennern die meisten Laien sowas auch fehlerhaft beschreiben. Das hindert aber niemanden daran eine Waffe zu klauen.
Was die Doku lieber etwas unter den Teppich fallen läßt ist die viel wichtigere Aussage, daß B. nämlich wußte wo die Waffe versteckt war. Und das wußte außer der Familie G. praktisch niemand. Und diese werden es B. ganz sicher nicht "gesteckt" haben, wo der Revolver ist.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das sehe ich auch so. Unabhängig ob er nun der Täter war oder nicht. Das war nicht der harmlose Spanner. Soweit ich das mitbekommen habe, ist er schon vorher in Häuser eingedrungen und hat dabei sexuelle Gewalt ausgeübt.
Auf das Vorstrafenregister des Verurteilten wird aber in der DOKU lieber erst gar nicht eingegangen. Vielleicht, weil es doch Zweifel an der Unschuld aufkommen lassen würde?
Ganz sicher färben die Macher der "Doku" den Verurteilten schön wo es nur geht. Da kommt es nicht so gut zugeben zu müssen, daß der Verurteilte kein harmloser Spanner, wie sie behaupten, sondern ein nachgewiesener Einbrecher und brutaler Vergewaltiger ist. Das ist Fakt, denn diese Taten werden vor Gericht nicht einmal von der Verteidigung bestritten.
Und wegen dieser Schönfärberei und dem Verbiegen von Fakten glaube ich dieser Doku nichts mehr. Anstatt in die Offensive zu gehen und zuzugeben, daß der Verurteilte schon einige üble Sch... gebaut hat, sie ihn aber nicht für einen Mörder halten, fingen sie an, B. als einen harmlosen, geistig nicht sehr hellen Spanner darzustellen. Und eben das war und ist er nicht. Warum sollte man also solchen Typen, die bewußt nicht ehrlich zum Pulikum sind, noch irgendetwas anderes zum Fall glauben?


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

01.08.2022 um 22:54
Zitat von frusciante15frusciante15 schrieb:Ich kenne mich da gar nicht aus, wie läuft denn sowas ab?
Man kann das zuständige Gericht anschreiben (mit Aktenzeichen) und danach fragen.
Ich hab grad nochmal nachgeschaut:
Ein Urteil von 1960 war potenziell noch da, konnte aber im Archiv nicht gefunden werden, weil ich leider kein Aktenzeichen hatte.
Ein Urteil aus 1992 konnte ich nicht bekommen, weil da drei Fälle verhandelt wurden und in einem ein Opfer überlebt hatte und man da hätte nochmal nachfragen müssen ob es okay sei (wollte aber keine alten Wunden aufreißen und es dann nicht weiterverfolgt.
In einem Fall aus den 80ern wurde das mit den Aufbewahrungsfristen geschrieben.
In einem anderen Fall sollte ich mich an die Staatsanwaltschaft wenden.

Scheint also durchaus je nach Gericht unterschiedlich gehandhabt zu werden.

Hilfsbereit waren alle, allerdings gab es auch einen journalistischen oder wissenschaftlichen Hintergrund der Anfragen. Wie das bei Privatpersonen gehandhabt wird weiß ich nicht.

Ich kann nur definitiv sagen, dass nur rund 20% der Anfragen erfolgreich waren und viel Aufwand und Zeit bis dann mal ein Urteil eingegangen ist. Muss ja auch gesucht werden usw.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

01.08.2022 um 22:59
Nachtrag: Um es noch zu verkomplizieren, hier noch eine andere Antwort exemplarisch, siehe Hinweis auf verschiedene Aktenzeichen:

leider hilft mir auch das Gerichtsaktenzeichen nicht weiter. Für eine gezielte Suche bei uns im Hause benötige ich das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Generell gilt im Falle einer Verurteilung eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren.
Quelle: Nicht veröffentlichter Mailverkehr


Es ist also nicht wirklich einfach an ein altes Urteil zu kommen


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01.08.2022 um 23:19
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich weiß gar nicht ob es das ursprüngliche Urteil überhaupt noch gibt.
Ich hatte mal ein Urteil aus den 1970er oder 1980er Jahren angefragt und da antwortete man, dass die Aufbewahrungsfrist nur 20 (oder 25?) Jahre seien und man mir da leider nicht mehr helfen kann.
Das Urteil aus 1970 verfügt eine lebenslange Strafe. Da darf man es natürlich nicht vor Ablauf der Gültigkeit entsorgen.
Akten über erstinstanzliche Strafsachen beim Oberlandesgericht
in denen auf Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe erkannt ist,
[sind] aufzubewahren bis zum Ablauf des Jahres, in dem die oder der Beschuldigte das 100. Lebensjahr vollendet hätte
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAufbewV-ANL_1


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02.08.2022 um 10:39
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Bitte nicht das Wort im Munde umzudrehen versuchen, danke! Ich habe nicht davon gesprochen, daß bei der Feststellung der besonderen Schwere irgendwas besonders gut oder schlecht bewiesen wurde, SONDERN davon, daß üblicherweise ziemlich ausführlich in der Begründung darauf eingegangen wird, weshalb man auf besondere Schwere erkannt hat. Und bedingt, daß die Begründungen in der Regel sehr gut sind.
Wie gesagt, die besondere Schwere ist bei einem Doppelmord sehr wahrscheinlich. Das liegt fast auf der Hand, das muss nicht groß begründet werden. Das bringt doch für die Frage ob schuldig oder unschuldig in Wirklichkeit nichts. Hier wird doch gar nicht der Schuldspruch bzgl. der besonderen Schwere in Frage gestellt, sondern die Schuld insgesamt, war er wirklich der Täter? Ich dachte daher, es wäre Dir um die Frage der Schuld gegangen, und dass das die Feststellung der besonderen Schwere die Schuld noch weiter belegen würde. Das ist jedoch nicht der Fall, es geht da mehr um die Ausführung der Tat selber und deren scheinbarens Motiv. Ob der Verurteilte dann wirklich der Täter ist, dazu liefert diese Art der Verurteiung und deren Begründung keinen Hinweis.


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02.08.2022 um 16:27
Zitat von LentoLento schrieb:Das kann man grundsätzlich bei jeder Lebensveränderung fragen. Sein Ziel ist offenbar mehr Freiheit und ich kann mir nicht vorstellen, dass - wenn man jemanden ausreichend aufklärt - diesen Zwischenschritt dann wirklich ablehnt. Du darfst hier auch nicht einen Menschen auf das angebliche "Hobby" "Lubbern" reduzieren, als wenn das nur sein einziges Ziel weäre, dafür fehlt mir das Verständnis. Der Aufenthalt in einer JVA ist grundsätzlich etwas anderes als in einer entsprechenden Wohngruppe. Ich glaube, da gibts nichts zu diskutieren.
Doch, genau darauf reduziere ich den Fall. Denn was den Doppelmord anbelangt, wenn es nur um den ginge, da könnte er längst schon in völliger Freiheit irgendwo in seinem Appartment leben, hätte er entsprechende Bewährungsauflagen befolgt.
Seine unveränderte Tatleugnung und Verharmlosung seiner sexuellen Deviation stünden jedoch jeglicher Perspektive, therapeutische Fortschritte zu machen, entgegen.
Quelle: https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-116717%22]}
So lang Bräunig seine sexuellen Präferenzen als harmlos ansieht, stellt er halt eine mögliche Gefahr für all diejenigen dar, die das nicht so harmlos sehen und die gilt es zu schützen.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

02.08.2022 um 18:33
Zitat von emzemz schrieb:So lang Bräunig seine sexuellen Präferenzen als harmlos ansieht, stellt er halt eine mögliche Gefahr für all diejenigen dar, die das nicht so harmlos sehen und die gilt es zu schützen.
Wir drehen uns im Kreise, wir waren doch schon fast einig, dass ohne die Verurteilung wegen des Doppelmords eine Unterbringung nicht verhältinsmäßig wäre. Es geht in Wirklichkeit doch um die Frage, hat er den Doppelmord verübt oder nicht. Und da habe ich meine Zweifel.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

03.08.2022 um 09:56
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Vielen Dank, @emz für das einstellen des Links! Das hilft schon ganz schön weiter.
Der Link ist nichts Neues, den hatte die Userin @Minnimaus123 schon am 04.07. eingestellt. Er wurde bereits besprochen.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:. Offensichtlich bestreitet vor Gericht nicht einmal die Verteidigung die Einbrüche, die brutalen sexuellen Belästigungen und die nicht minder brutale Vergewaltigung(en). Von wegen harmloser Spanner!
Er hat hat sogar einen Doppelmord gestanden ! Ob er ihn , wie andere Dinge auch, denn tatsächlich begangen hat oder nur das erzählt hat, was man von ihm hören wollte, sei mal dahingestellt.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:ABER diese Kammer von 2011 hatte keinerlei Zweifel an der Schuld des Verurteilten
Die Kammer hat die Schuld des Verurteilten nicht neu beurteilt !

Grrr...
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:die brutalen sexuellen Belästigungen und die nicht minder brutale Vergewaltigung(en)
Du meinst bestimmt diese Textstelle?
1969 gelang es dem Beschwerdeführer jedoch zweimal, durch ein geöffnetes Fenster in die Wohnung einer arglosen jungen Frau einzusteigen und sie zu Boden zu werfen, als sie seine sexuellen Annäherungsversuche zurückwies. Hinsichtlich der Tötung der beiden Frauen im April 1970 sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Beschwerdeführer in der Zeit von Ende März bis zum 10. April 1970 die 17-jährige Tochter nachts durch das Schlafzimmerfenster in ihrem Elternhaus in Mainz mehrfach beobachtet hatte.
Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20120510_22919-07.html[/quote]

Ich frage seit Wochen, ob jemand einen Beleg hat, daß ihn die Professorentochter F. , denn um die geht es hier, einwandfrei identifiziert hat ?

Bekannt ist nämlich nur, daß Bräunig diese beiden Überfalle gleich mit dem Doppelmord mitgestanden hat.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Nein, so etwas wäre vom Spiegel überhaupt nicht thematisiert worden. Ein komplett eindeutiges Urteil wäre gar nicht erwähnt worden.
Richtig. So eindeutig scheint es dann ja nicht gewesen zu sein.
Zitat von emzemz schrieb:weil man ihn aufgrund seiner sexuellen Deviation, wo es ihm wohl an Einsicht zu mangeln scheint, besser nicht rauslässt, sondern darauf achtet, dass er sich spätestens um 21.00 Uhr wieder in der JVA einfindet.
Gottseidank werden vor 21 Uhr keine Sexualstraftaten begangen.

Glaubt wer, man würde ihm bis 21 Uhr Freigang gewähren, wenn der noch eine tickende Zeitbombe wäre?
Zitat von emzemz schrieb:r Einzelzelle in der JVA, wo er sich auskennt und tagsüber Ausgang hat, in ein Einzelzimmer einer unbekannten Wohngruppe, wo er sich erst noch eingewöhnen muss, zieht? Seinem Hobby, dem Lubbern, kann er dort nicht nachgehen.
Sind Lubberer denn heutzutage noch ein grösseres Thema? Heutzutage muß sich niemand mehr in Gärten rumdrücken. Es reicht, nach 22 Uhr Trash-TV einzuschalten um zu sehen, was man(n) sehen will .
1970 dagegen schien Mainz vor Lubberern gewimmelt zu haben.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:JestersTear schrieb:
Staatsanwalt oder Kommissar hätten genauso gut nur in einem Satz erwähnen brauchen, warum KB aus ihrer Sicht eindeutig schuldig ist und die ganze Doku wäre überflüssig gewesen
So einfach ist das nicht.
Es gibt ein bestehendes Urteil und es gibt wohl niemanden mehr, der dierekt beteiligt war.
Und selbst wenn. Kein seriöser Jurist würde sich äußern zu einem Urteil, das andere ausgebildete Juristen so gefällt haben und das Rechtskraft erlangt hat.
Und das ist ein Problem-denn es gibt offenbar auch keine Aufzeichnungen, die so sie wie sie aus heutiger Sicht hätten sein sollen.
Zitat von frusciante15frusciante15 schrieb:keeprunning schrieb:
Die Urteilsverkündung und damit auch die Begründung waren damals ja wohl öffentlich. Im Übrigen kann meines Wissens die anonymisierte Urteilsbegründung für ein bestimmtes Urteil von jedem Bürger angefordert werden. Ich sehe da keine Notwendigkeit, dass es der Staat von sich aus macht. Offenbar hat sich darum aber niemand bemüht, vor allem die Macher der Doku nicht. Was wiederum für mich eine red flag ist.
Warum hast du die Urteilsbegründung nicht angefordert? Anhand deiner Formulierung "meines Wissens nach" ist dies ja auszuschliessen.
Ich sage nur " BDSM-Pornos" und " Identifikation durch die Professorentochter". Dieser User hatte eine blühende Phantasie, ohne seine Behauptungen jemals belegt zu haben.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Das ist genauso ein flaches Gegenargument wie die hohle Story "Er konnte den Nachlademechanismus nicht richtig beschreiben, also hat B. die Waffe nicht geklaut". Du kannst Dinge stehlen, von denen du keine Ahnung hast, wie das überhaupt funktioniert.
Woher wußte er, daß in der Schreibtischschublade im Erdgeschoss ein Revolver war?
Er mordet im ersten Stock und im Keller, hinterläßt dabei keine Spuren ,wobei er auch die Spuren der Bewohnerinnen selbst an den Türen entfernt, und klaut dann zielgerichtet ausgerechnet den Revolver in der Schreibtischschublade, der sich genau seit zwei Tagen dort befand und läßt , obwohl chronisch klamm, alle anderen Wertsachen zurück?
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:sondern ein nachgewiesener Einbrecher und brutaler Vergewaltiger ist.
Belege mir noch mal das " nachgewiesen" !
Wir haben alle hier dieselben Quellen, wobei ich den Eindruck habe, daß die einen mehr und andere deutlich weniger genau gelesen haben, wobei ich da noch nicht einmal dich meine. Nirgendwo ist zu hören oder zu lesen, daß er identifiziert wurde. Man weiß lediglich, daß er die Überfälle auf F. im Zusammenhang mit den G.-Morden gleich mitgestanden hat.
Zitat von emzemz schrieb:So lang Bräunig seine sexuellen Präferenzen als harmlos ansieht, stellt er halt eine mögliche Gefahr für all diejenigen dar, die das nicht so harmlos sehen und die gilt es zu schützen.
Aber erst nach 21 Uhr ;-)
Zitat von LentoLento schrieb:Wir drehen uns im Kreise
Wir drehen uns seit Wochen im Kreise, weil es drei oder vier Mit-Diskutanten gibt, die lediglich davon ausgehen, daß 1972 nicht sein konnte was nicht sein durfte.
Zitat von LentoLento schrieb:Es geht in Wirklichkeit doch um die Frage, hat er den Doppelmord verübt oder nicht. Und da habe ich meine Zweifel.
So ist es.


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03.08.2022 um 10:11
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich weiß gar nicht ob es das ursprüngliche Urteil überhaupt noch gibt.
Ich hatte mal ein Urteil aus den 1970er oder 1980er Jahren angefragt und da antwortete man, dass die Aufbewahrungsfrist nur 20 (oder 25?) Jahre seien und man mir da leider nicht mehr helfen kann.
Laut Allgemeiner Zeitung Mainz, liegt dort der Redaktion das Urteil in voller Länge vor. Das kann man ergoogeln. Unklar hier ist nur ob die Redaktion noch eine Original Kopie aus dem Jahr 1972 hat, oder etwas aktuelles, zum Beispiel eine anonymisierte PDF Datei.


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03.08.2022 um 10:45
Zitat von LentoLento schrieb:Es geht in Wirklichkeit doch um die Frage, hat er den Doppelmord verübt oder nicht. Und da habe ich meine Zweifel.
Für die meisten User hier mag das tatsächlich die eigentliche Frage sein, die sie beschäftigt.

Die Anwältin hingegen arbeitet an einem Reformvorschlag des § 359 Nr. 5 StPO, wie ich hier ausführlich dargestelt habe:
Beitrag von emz (Seite 17)
Dass es Mitleid mit Bräunig ist, was sie veranlasst hat, sich des Falls anzunehmen, halte ich für fernliegend.
Zitat von LentoLento schrieb:Wir drehen uns im Kreise, wir waren doch schon fast einig, dass ohne die Verurteilung wegen des Doppelmords eine Unterbringung nicht verhältinsmäßig wäre.
Ich würde es mal so formulieren. Ohne den Doppelmord wäre er möglicherweise nicht in der JVA sondern in einer forensischen Klinik untergebracht worden. Denn irgendwann hätte man ihn sicherlich beim Einsteigen in fremde Häuser erwischt und festgestellt, dass seine sexuellen Präferenzen einer Behandlung bedürfen. So lange er da als gefährlich eingestuft wird und es an der nötigen Einsicht mangeln lässt, was aktuell alle zwei Jahre zu prüfen ist, kommt er dort auch nicht raus. Und so groß ist der Unterschied zwischen JVA und Forensik nun auch wieder nicht.


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03.08.2022 um 11:50
Zitat von emzemz schrieb:Dass es Mitleid mit Bräunig ist, was sie veranlasst hat, sich des Falls anzunehmen, halte ich für fernliegend.
Welcher Strafverteidiger, vielleicht mit Ausnahme einiger idealistischer Pflichtverteidiger, vertritt seine Klienten denn aus Mitleid?
Zitat von emzemz schrieb:Denn irgendwann hätte man ihn sicherlich beim Einsteigen in fremde Häuser erwischt und festgestellt
...wenn er denn in fremde Häuser eingestiegen sein sollte. Erwischt hatte man ihn bis zur Festnahme im Juni 1970 ja offenbar nicht.
Zitat von emzemz schrieb:dass seine sexuellen Präferenzen einer Behandlung bedürfen.
Da "Lubbern" zu Beginn der 70er offenbar beliebter Männersport in Mainz (und möglicherweise in Deutschland) war, dürfte demzufolge das "Behandlungsangebot" eher begrenzt gewesen sein.


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03.08.2022 um 12:10
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:emz schrieb:
weil man ihn aufgrund seiner sexuellen Deviation, wo es ihm wohl an Einsicht zu mangeln scheint, besser nicht rauslässt, sondern darauf achtet, dass er sich spätestens um 21.00 Uhr wieder in der JVA einfindet.

Gottseidank werden vor 21 Uhr keine Sexualstraftaten begangen.
Glaubt wer, man würde ihm bis 21 Uhr Freigang gewähren, wenn der noch eine tickende Zeitbombe wäre?
Schaun wir uns seine Vorlieben an, denen er tagsüber nicht so einfach nachgehen konnte:
https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-116717%22]}
7. ... Er hatte sich in der Dunkelheit den Wohnungen mehrerer Mädchen oder junger Frauen genähert, um sie von draußen zu beobachten. Meistens hatte er auch versucht, die Aufmerksamkeit seiner Opfer auf sich zu lenken, sie zum Sexualverkehr aufgefordert und vor ihrem Fenster masturbiert. Seine Versuche, sich gewaltsam zu der Wohnung der Frauen Zugang zu verschaffen, blieben in der Regel erfolglos.
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Sind Lubberer denn heutzutage noch ein grösseres Thema? Heutzutage muß sich niemand mehr in Gärten rumdrücken. Es reicht, nach 22 Uhr Trash-TV einzuschalten um zu sehen, was man(n) sehen will .
Es ging ihm nicht nur ums Sehen sondern auch ums Gesehen-Werden. Diesen Aspekt bedient so ein Fernseher nicht.


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03.08.2022 um 12:17
Zitat von emzemz schrieb:Es ging ihm nicht nur ums Sehen sondern auch ums Gesehen-Werden
Und das weißt du jetzt genau woher ?
Zitat von emzemz schrieb:Seine Versuche, sich gewaltsam zu der Wohnung der Frauen Zugang zu verschaffen, blieben in der Regel erfolglos.
Verstehe ich das richtig....
Zitat von emzemz schrieb:Schaun wir uns seine Vorlieben an
..."wir" reden über "Versuche"?

"Drin" war er also nicht?

Woher weiß man denn, daß er es versucht hat?

Kann ja nur seinen eihgenen Geständnissen entnommen worden sein - womit wir wieder bei Thema der Doku sind!


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03.08.2022 um 13:23
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Kann ja nur seinen eihgenen Geständnissen entnommen worden sein - womit wir wieder bei Thema der Doku sind!
Auf die Position, alle Erkenntnisse entspringen einzig seinen Geständnissen, kann man sich nur zurückziehen, wenn man das Urteil, das mit Sicherheit belegte Details zu seinen Taten enthält, denn auch bei einem Geständnis muss die Tat bewiesen werden, geheim hält und die Zusammenfassung des EGMR, die auf diesem Urteil beruht, nicht als glaubwürdige Quelle akzeptiert.
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Zitat von emzemz schrieb:
Dass es Mitleid mit Bräunig ist, was sie veranlasst hat, sich des Falls anzunehmen, halte ich für fernliegend.

Welcher Strafverteidiger, vielleicht mit Ausnahme einiger idealistischer Pflichtverteidiger, vertritt seine Klienten denn aus Mitleid?
Die Frage, die sich meiner Aussage anschließt, müsste lauten: Was hat die Anwältin veranlasst, auf Bräunig zuzugehen und sich von ihm mandatieren zu lassen?


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03.08.2022 um 13:43
Zitat von emzemz schrieb:Auf die Position, alle Erkenntnisse entspringen einzig seinen Geständnissen, kann man sich nur zurückziehen, wenn man das Urteil, das mit Sicherheit belegte Details zu seinen Taten enthält, denn auch bei einem Geständnis muss die Tat bewiesen werden, geheim hält
Man kann sich genauso gut auf die Position "Das Urteil muß schon irgendwie seine Richtigkeit haben" zurückziehen, wenn man alle anderen zur Verfügung stehenden Quellen wie SPIEGEL ( "tendentiell links", immer "Anti-Polizei") oder "Doku der ÖR" ( "unseriös") gleich diffamiert.

Wenn du die Schlagwörter des Falles in die Suchmaschine deines Vertrauens eingibst, wirst du ausschließlich Quellen finden, die das bestätigen. Ich verwende sie allerdings nicht, weil nicht sicher ist, ob sie diese Aussagen nicht einfach nur z.B. der Doku entnommen haben.

Wobei sich mir der wahrscheinlich nicht unbegründete Verdacht aufdrängt , daß sich der ein oder andere die Doku noch nicht einmal angeschaut, geschweige denn den Podcast gehört hat. Selbst dich habe ich dazu mehrfach auffordern müssen, obwohl du hier schon fleißig mitgemischt hattest.
Zitat von emzemz schrieb:wenn man das Urteil, das mit Sicherheit belegte Details zu seinen Taten enthält,
Ist das so? Hast du plötzlich doch Zugriff auf das Urteil?
Zitat von emzemz schrieb:und die Zusammenfassung des EGMR, die auf diesem Urteil beruht, nicht als glaubwürdige Quelle akzeptiert.
Zum Allerletzten mal: dort wurde sich nicht mit der Schuldfrage, sondern mit der "Prognose" des Verurteilten auseinandergesetzt.


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03.08.2022 um 14:01
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Zum Allerletzten mal: dort wurde sich nicht mit der Schuldfrage, sondern mit der "Prognose" des Verurteilten auseinandergesetzt.
Der EGMR-Beschluss enthält eine gute Zusammenfassung der Feststellungen des Urteils im Strafverfahren. Es wurde nicht behauptet, dass das EGMR die Schuldfrage neu aufgerollt hätte.


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03.08.2022 um 14:17
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Der EGMR-Beschluss enthält eine gute Zusammenfassung der Feststellungen des Urteils im Strafverfahren.
Und die Frage aller Fragen ist: hätte dieses Urteil unter all den bekannten Widrigkeiten bzw. offen gebliebenen Punkten ( Waffe? Zeugen? Spuren? Wie kam der Täter ins Haus? Was soll das Motiv gewesen sein? ) wirklich so zustande kommen dürfen ?

Was ist Täterwissen, was wurde dem Verurteilten vielleicht doch unbeabsichtigt in den Mund gelegt, wenn Vernehmungen nur "zusammenfassend" dokumentiert wurden?

Wäre es überhaupt zu einem Geständnis gekommen, wenn er von Anfang an einen Rechtsbeistand gehabt hätte?

Wäre er verurteilt worden , wenn man schon damals gewusst hätte, welche Gründe es für "falsche Geständnisse " gibt und das die gar nicht mal so selten sind, wenn selbst der Geschworene / Schöffe sagt " Warum hätte er gestehen sollen, wenn er es nicht war?" und " Es gab halt keinen anderen Verdächtigen?"

Was ist mit diesen ganzen Leumundszeugen?
Weder Ex-Beziehung, noch Arbeitgeber, Gefängnispfarrer, Schließer ,beide haben ihre Erfahrungen im Justizvollzug und sollten weitestgehend durchschauen, wer Unsinn erzählt oder wessen Täterschaft eher zweifelhaft ist, oder Psychologe sehen in KB den Gewalttäter, als der er damals verurteilt wurde. Irgendwer kam hier als Vergleich mit "Ted Bundy" um die Ecke - der war ein hochintelligenter Manipulator - was auf Bräunig nun nicht wirklich zutreffen dürfte.

Wir drehen uns weiter im Kreis!


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03.08.2022 um 14:36
Zitat von LichtgestähltLichtgestählt schrieb:Der EGMR-Beschluss enthält eine gute Zusammenfassung der Feststellungen des Urteils im Strafverfahren. Es wurde nicht behauptet, dass das EGMR die Schuldfrage neu aufgerollt hätte.
Du verstehst @JestersTear nicht :D . Ich versuche es mal zu erklären:

Da gibt es also nun eine neue Anwältin, die will ein Wiederaufnahmeverfahren. Es heißt, die Verurteilung basiere einzig auf den später widerrufenen Geständnissen des Verurteilten.

Nun soll hier diskutiert werden, ob der Verurteilte tatsächlich ein Mörder ist.

Da die Richtigkeit dieses Urteils bestritten wird, kann man sich auch auf nichts aus diesem Urteil, das ja falsch sein soll, beziehen.

Damit sollen wir uns auf das beschränken, was die Doku als Info rausgibt und was seinerzeit in einem Spiegel-Artikel veröffentlicht wurde.


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