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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Doku, Doppelmord, Mainz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

10.08.2022 um 23:29
Zitat von frusciante15frusciante15 schrieb:Komischerweise hält das hier einige Leute nicht davon ab, sehr überzeugt von der Schuld des Verurteilten zu sein. Warum bleibt aber offen oder fehlt mir schlicht dieses Ur-Vertrauen in Autoritäten?
Also ich zähle mich zu den Leuten die nicht von der Unschuld des Verurteilten überzeugt sind.
So wie es dargestellt wird, ist B. nur ein Spanner gewesen. Aber die DOKU hat eklatante Schwächen und manche Sachen sind auch stark zu hinterfragen.
Zitat von frusciante15frusciante15 schrieb:Da aber keiner meine Frage nach objektiven Beweisen beantworten kann und will, muss ich davon ausgehen, dass sich alle Beweislast (vordergründig das Geständnis) aus den Verhören ergibt. Und ab da wird es dann halt knifflig.
Na ja, wenn er in den Verhören aber Indizien lieferte, die Ihn belasten, z.B. reines Täterwissen und daraus wird ja wohl auch im Urteil eingegangen.

Ohne zu lesen, wie das Gericht, argumentierte kann ich mir jedenfalls kein Urteil bilden.
Zitat von talula77talula77 schrieb:1970er Jahren in Dänemark die Pornografie legalisiert wurde. Anscheinend stellt die kommerzielle Pornografie eine
Befriedigungsmöglichkeit dar, die ohne sie durch Spannen befriedigt werden würde.

Genau das habe ich auch vermutet.
Als B im offenen Vollzug war, hat er dann ja auch Pornos konsumiert. Das wird ja zugegeben in der DOKU
Aber das ihm da gleich für Jahre die Vergünstigungen gesperrt wurden.
Wäre doch eigentlich übertrieben die Reaktion.
Da wird in der Reportage gar nicht drauf eingegangen.

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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

11.08.2022 um 00:51
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Als B im offenen Vollzug war, hat er dann ja auch Pornos konsumiert. Das wird ja zugegeben in der DOKU
Aber das ihm da gleich für Jahre die Vergünstigungen gesperrt wurden.
Wäre doch eigentlich übertrieben die Reaktion.
Da wird in der Reportage gar nicht drauf eingegangen.
Bei den Vollzugslockerungen gab es offensichtlich Auflagen, denen er nicht nachkam:
Zudem lagen Beweise dafür vor, dass der Beschwerdeführer im April und Mai 2002 die Wege zum und vom Arbeitsplatz mehrmals ausgedehnt hatte. https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-116717

Da befürchtet man, dass man ein Restrisiko für die Allgemeinheit nicht ausschließen kann.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

11.08.2022 um 18:28
Zitat von emzemz schrieb:Da befürchtet man, dass man ein Restrisiko für die Allgemeinheit nicht ausschließen kann.
Deshalb muß er sich ja um 21 Uhr einfinden, wie du bereits mitgeteilt hattest .
Zitat von emzemz schrieb am 31.07.2022:weil man ihn aufgrund seiner sexuellen Deviation, wo es ihm wohl an Einsicht zu mangeln scheint, besser nicht rauslässt, sondern darauf achtet, dass er sich spätestens um 21.00 Uhr wieder in der JVA einfindet.
Ab 21 Uhr ist damit die Allgemeinheit vor ihm geschützt.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Als B im offenen Vollzug war, hat er dann ja auch Pornos konsumiert. Das wird ja zugegeben in der DOKU
Aber das ihm da gleich für Jahre die Vergünstigungen gesperrt wurden.
Wenn jedem, der Pornos konsumiert, das 9 Euro-Ticket gestrichen werden würde, hätte ich es heute im Berufsverkehr möglicherweise einfacher gehabt.

Im übrigen geht es hier um die Jahre 2002-2007, die schon zwei bzw. anderthalb Jahrzehnte Geschichte sind.

Seit dieser Zeit hat schon so mancher Lebenslängliche seine Strafe abgesessen.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

11.08.2022 um 20:14
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Wenn jedem, der Pornos konsumiert, das 9 Euro-Ticket gestrichen werden würde, hätte ich es heute im Berufsverkehr möglicherweise einfacher gehabt.
Eben
Und wenn B sich ein paar Pornos aus der Videothek ausgeliehen hätte, wäre das auch nachzuvollziehen und kein wirklicher Grund jahrelang die Vergünstigungen komplett zu streichen.
Es kommt halt darauf an, was das für Pornos das waren. Ebenso, wie das bei ihm gefundene Fesselmaterial (Kabelbinder) zu deuten sind.
Offensichtlich hat die Justiz nach dem Fund der Gegenstände die Gefährlichkeit des Mannes höher gestuft. so daß der offene Vollzug entfiel.
Aber auch um das zu beurteilen müsste man gebaues wissen


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

11.08.2022 um 20:52
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:JestersTear schrieb:
Wenn jedem, der Pornos konsumiert, das 9 Euro-Ticket gestrichen werden würde, hätte ich es heute im Berufsverkehr möglicherweise einfacher gehabt.
Eben
Und wenn B sich ein paar Pornos aus der Videothek ausgeliehen hätte, wäre das auch nachzuvollziehen und kein wirklicher Grund jahrelang die Vergünstigungen komplett zu streichen.
Es kommt halt darauf an, was das für Pornos das waren. Ebenso, wie das bei ihm gefundene Fesselmaterial (Kabelbinder) zu deuten sind.
Offensichtlich hat die Justiz nach dem Fund der Gegenstände die Gefährlichkeit des Mannes höher gestuft. so daß der offene Vollzug entfiel.
Aber auch um das zu beurteilen müsste man gebaues wissen
Habe gerade mal "Kabelbinder" gegoogelt, die ersten drei Ergebnisse haben mir schon gereicht.

Nachgeschmissen werden sie dir von einem ganz großen Online-Versandhandel, von einer großen Baumarkt-Kette, von einer großen Supermarkt-Kette...

Scheinen nicht wirklich was Ungewöhnliches zu sein.

Thema Pornos: waren 1972 noch illegal. Ich behaupte mal ganz frech, daß so ziemlich jeder Kerl, der in den frühen 70ern in den Bau ging und Frauen jahrelang nur sporadisch zu Gesicht bekam, in neu gewonnener Freiheit in den 80ern irgendwann mal auf die Idee kam zu prüfen, was in diesen "Beate Uhse" - Shops um die Ecke eigentlich so abging.

Bräunig hatte (laut Doku) in dieser Zeit Frauenbekanntschaften. Probleme hat es anscheinend keine gegeben.. Was der vielleicht im Kämmerlein einvernehmlich getrieben hat, ist seine Privatsache. Draussen scheint ja nix passiert zu sein.

Sein ehemaliger und langjähriger Arbeitgeber ( Wäscherei) berichtet von 500 Angestellten, die Hälfte davon weiblich. Keine einzige Beschwerde über KB wegen unadäquatem Verhaltens Frauen gegenüber.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

12.08.2022 um 10:19
Ich habe die Doku gesehen und den Podcast gehört und war eigentlich ziemlich erstaunt, dass ich zuvor noch nie von diesem Doppelmord gehört hatte, obwohl ich mich relativ viel mit dem Thema „True Crime“ beschäftige und verschiedenste derartige Formate konsumiere.

Habe auch die bisherigen 22 Seiten hier im Thread komplett gelesen, bin mir allerdings nach wie vor noch unschlüssig, ob ich KB für den Täter halte oder nicht.
Sollte der Mann tatsächlich die ganzen Jahrzehnte im Gefängnis gesessen haben und die beiden Morde nicht begangen haben, wäre dies wohl wirklich ein Justizskandal.
Auch wenn er die Morde begangen haben sollte, hat er seine Strafe m E mittlerweile verbüßt und mit 78 Jahren wird die Gefahr, die aktuell noch von ihm ausgeht, wohl überschaubar sein.
Es gibt ja auch Einrichtungen für entlassene Häftlinge, in denen zumindest eine gewisse „Kontrolle“ auch nach der Entlassung noch möglich wäre, vll wäre eine Unterbringung in einer derartigen Einrichtung für KB eine Möglichkeit.

Was von den vorgefundenen Gegenständen (Kabelbinder, Pornos…) zu halten ist, darüber kann man sicherlich auch geteilter Ansicht sein.
Die Kabelbinder kann er tatsächlich für Haushaltszwecke gekauft haben (ich z B habe sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz Kabelbinder, benutze diese für verschiedene Zwecke und finde es daher zunächst auch nicht sonderlich auffällig/ ungewöhnlich, wenn jemand Kabelbinder besitzt) und ob er Pornos konsumiert und welche Art von Pornos er konsumiert, ist doch zunächst einmal Privatsache des KB.
Ausschließlich aufgrund dieser aufgefundenen Gegenstände die Hafterleichterungen dauerhaft zu streichen, finde ich nicht 100%ig nachvollziehbar.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

12.08.2022 um 11:16
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es kommt halt darauf an, was das für Pornos das waren. Ebenso, wie das bei ihm gefundene Fesselmaterial (Kabelbinder) zu deuten sind.
In den Urteilen von BMJ und EGMR heißt es:
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmte die Justizvollzugsanstalt D. u. a. Ferngläser, mehrere Zeitschriften, Fotos und Videokassetten pornographischen Inhalts, Seile und Klebstreifen sowie Damenunterwäsche.
Woher die Info mit den Kabelbindern kommt, vielleicht kann das ja mal jemand sagen.
Im übrigen finde ich es durchaus auffällig, dass bei ihm Ferngläser gefunden wurden und er ausgedehnte Spaziergänge unternahm.
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:... und ob er Pornos konsumiert und welche Art von Pornos er konsumiert, ist doch zunächst einmal Privatsache des KB.
Das ist es nicht, wenn es hierzu Bewährungs-Auflagen gibt, wovon auszugehen ist, ansonsten wäre es nicht eigens erwähnt worden.
Ausschließlich aufgrund dieser aufgefundenen Gegenstände die Hafterleichterungen dauerhaft zu streichen, finde ich nicht 100%ig nachvollziehbar.
Da ihm derzeit Ausgang gewährt wird, trifft dein Argument nicht zu.
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:Es gibt ja auch Einrichtungen für entlassene Häftlinge, in denen zumindest eine gewisse „Kontrolle“ auch nach der Entlassung noch möglich wäre, vll wäre eine Unterbringung in einer derartigen Einrichtung für KB eine Möglichkeit.
Dafür bräuchte es allerdings kein Wiederaufnahmeverfahren und um ein solches und nichts anderes geht es schließlich. Das hat der TE hier deutlich gemacht:
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb am 30.07.2022:Der will die Freiheit gar nicht mehr genießen . Sondern einfach nur seinen Namen reingewaschen haben.



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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

12.08.2022 um 13:38
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:Was von den vorgefundenen Gegenständen (Kabelbinder, Pornos…) zu halten ist, darüber kann man sicherlich auch geteilter Ansicht sein.
Die Kabelbinder kann er tatsächlich für Haushaltszwecke gekauft haben (ich z B habe sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz Kabelbinder, benutze diese für verschiedene Zwecke und finde es daher zunächst auch nicht sonderlich auffällig/ ungewöhnlich, wenn jemand Kabelbinder besitzt) und ob er Pornos konsumiert und welche Art von Pornos er konsumiert, ist doch zunächst einmal Privatsache des KB.
Ausschließlich aufgrund dieser aufgefundenen Gegenstände die Hafterleichterungen dauerhaft zu streichen, finde ich nicht 100%ig nachvollziehbar.
Ich denke, daß es die Kombination der Gegenstände zusammen mit den ausgeweiteten Spaziergängen waren, die ihm zetweilig die Hafterleichterungen nahmen. Was nicht vergessen werden sollte, den Doppelmord einmal ausgeklammert, daß eine offenbar bestätigte Vorgeschichte von Einbruch, sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung vorliegt! Anders als in der "Doku" dargestellt, war B. kein harmloser Spanner, sondern hat eine Vorgeschichte ernster Straftaten. Diese Taten werden nicht einmal von der Verteidigung vor Gericht bestritten, also ist da was dran. Und diese Weißwaschung des Verurteilten in der Doku ist ein gewichter Grund, diesem film sehr skeptisch gegenüber zu sein.

Was jetzt die Kabelbinder an sich betrifft, könnte es sein das die gekaufte Menge auffällig war. Zum Beispiel viel mehr als benötigt und Kabelbinder sind als Fesselungsmaterial durchaus beliebt. Bei den Pornos wird es wohl das Thema selbiger gewesen sein, daß die Alarmglocken schrillen ließ. Kein Schwein hätte es wohl gejuckt wenn das z.B. "Tyra Misoux" Pornos, zur damaligen Zeit eine bekannte Darstellerin, gewesen wären. Spekulativ waren die von B. konsumierten Filme Gewalt- oder "Snuff"pornos oder ähnliches, sonst wären die Pornos völlig unbeachtet geblieben. Da muß etwas Entsprechendes gewesen sein, anders wird kein Schuh drauß.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

12.08.2022 um 15:58
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:ob er Pornos konsumiert und welche Art von Pornos er konsumiert, ist doch zunächst einmal Privatsache des KB.
Ausschließlich aufgrund dieser aufgefundenen Gegenstände die Hafterleichterungen dauerhaft zu streichen, finde ich nicht 100%ig nachvollziehbar.
Deshalb glaube ich auch, das mehr dahinter steckt. Die Vergünstigungen wurden ihm ja nicht zeitweilig sondern dauerhaft gestrichen.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Und diese Weißwaschung des Verurteilten in der Doku ist ein gewichter Grund, diesem film sehr skeptisch gegenüber zu sein.
Genau dieses Gefühl hab ich bei der DOKU eben auch und würde mal gerne die komplette Story unabhängig dargestellt lesen.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Bei den Pornos wird es wohl das Thema selbiger gewesen sein, daß die Alarmglocken schrillen ließ. Kein Schwein hätte es wohl gejuckt wenn das z.B. "Tyra Misoux" Pornos, zur damaligen Zeit eine bekannte Darstellerin, gewesen wären
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Spekulativ waren die von B. konsumierten Filme Gewalt- oder "Snuff"pornos oder ähnliches, sonst wären die Pornos völlig unbeachtet geblieben. Da muß etwas Entsprechendes gewesen sein, anders wird kein Schuh drauß.
Das denke ich auch.
Das ein erwachsener Mann Pornos konsumiert, wie sie seinerzeit in jedem Sexshop ab 18 frei verkäuflich oder in der Videothek auszuleihen waren, wäre ja eher normal.

Das zusammen mit den anderen gefundenen Gegenständen und der Vorgeschichtemuß die Justiz davon überzeugt haben, das es seinerzeit eben nicht auszuschließen war, das noch Gefahr von dem Mann ausging.
Auch zur Streichung der Vergünstigungen benötigt es einen Gerichtsbeschluss, der auch nachvollziehbar begründet werden muß.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

12.08.2022 um 18:11
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das zusammen mit den anderen gefundenen Gegenständen und der Vorgeschichte muß die Justiz davon überzeugt haben, das es seinerzeit eben nicht auszuschließen war, das noch Gefahr von dem Mann ausging.
Doku Teil 3, so ab Minute 28: es gab bei allen Ablehnungen seiner Freilassung immer die gleiche Begründung: er habe " sich nicht mit seinen Taten auseinandergesetzt"

Und ich frage mich, wie sich jemand überhaupt mit Taten auseinandersetzen soll, von denen er behauptet, sie nicht begangen zu haben ?
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Was jetzt die Kabelbinder an sich betrifft, könnte es sein das die gekaufte Menge auffällig war. Zum Beispiel viel mehr als benötigt und Kabelbinder sind als Fesselungsmaterial durchaus beliebt.
Baugroßmarkt, große Supermarktkette und Mega Online-Versandhandel verkaufen sie teilweise in 100er Packungen.

Wieviele braucht es denn, damit es verdächtig wird?
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Kein Schwein hätte es wohl gejuckt wenn das z.B. "Tyra Misoux" Pornos, zur damaligen Zeit eine bekannte Darstellerin, gewesen wären.
Da kennt sich einer aus. Geschmackssache....
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Spekulativ waren die von B. konsumierten Filme Gewalt- oder "Snuff"pornos oder ähnliches, sonst wären die Pornos völlig unbeachtet gebliebe
...und dann geht die Phantasie wieder durch.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Vergünstigungen wurden ihm ja nicht zeitweilig sondern dauerhaft gestrichen.
Nein, bis 2007, also bis vor 15 Jahren.
Zitat von emzemz schrieb:Woher die Info mit den Kabelbindern kommt, vielleicht kann das ja mal jemand sagen.
Im übrigen finde ich es durchaus auffällig, dass bei ihm Ferngläser gefunden wurden und er ausgedehnte Spaziergänge unternahm.
Ja, Doku Teil 2, ab Min 20:30. Aber woher kommt das mit den "ausgedehnten Spaziergängen"?


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12.08.2022 um 20:14
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Auch zur Streichung der Vergünstigungen benötigt es einen Gerichtsbeschluss, der auch nachvollziehbar begründet werden muß.
Ist doch alles da, siehe verlinktes Urteil EGMR
27. Nach Anhörung des besagten psychiatrischen Sachverständigen sowie des Beschwerdeführers ordnete das Landgericht Koblenz mit Beschluss vom 29. Januar 2002 unter Bezugnahme auf die schriftlichen Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft Mainz und der Justizvollzugsanstalt D. erneut die weitere Vollstreckung der Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers an.
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:emz schrieb:
Woher die Info mit den Kabelbindern kommt, vielleicht kann das ja mal jemand sagen.
Im übrigen finde ich es durchaus auffällig, dass bei ihm Ferngläser gefunden wurden und er ausgedehnte Spaziergänge unternahm.

Ja, Doku Teil 2, ab Min 20:30.
Danke.
Da erzählt Bräunig, dass er die Kabelbinder angeschafft hatte, um seine Plastiktüten zuzubinden.
Hätte ja gerne noch was zum Verwendungszweck der Ferngläser erfahren.
Aber woher kommt das mit den "ausgedehnten Spaziergängen"?
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-116717
Ziffer 40.


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12.08.2022 um 20:49
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Doku Teil 3, so ab Minute 28: es gab bei allen Ablehnungen seiner Freilassung immer die gleiche Begründung: er habe " sich nicht mit seinen Taten auseinandergesetzt"
Und ich frage mich, wie sich jemand überhaupt mit Taten auseinandersetzen soll, von denen er behauptet, sie nicht begangen zu haben ?
Es geht dabei weniger um den Doppelmord (natürlich auch um den), als besonders die Taten vor dem Mordfall, um die Einbrüche, sexuellen Belästigungen und Vergewaltigung!
Es geht u.a. aus dem im Thema verlinkten Urteil von 2011 hervor, daß auch Bs. Verteidigung diese Taten vor Gericht NICHT abstreitet! Nur den Mord bestreiten sie, nicht aber seine anderen Vergehen.
Das bedeutet, B. war nicht der harmlose Spanner, als den ihn die "Doku" hinstellen will!
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Baugroßmarkt, große Supermarktkette und Mega Online-Versandhandel verkaufen sie teilweise in 100er Packungen. Wieviele braucht es denn, damit es verdächtig wird?
Da gibt es keine Richtzahl, denn das hängt von der Situation ab. Es ist eine Sache, wenn z.B. Elektriker oder Computerfachleute, die Kabelbinder auf der Arbeit brauchen, hunderte von den Dingern rumkarren. Eine ganz andere, wenn ein Freigänger, der sexueller Straftaten überführt ist, keinerlei Interesse an der Aufarbeitung seiner Taten hat und bis heute als Rückfallgefährdet gilt, plötzlich deutlich mehr Kabelbinder hat als für den Hausgebrauch üblich.
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Da kennt sich einer aus. Geschmackssache....
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:
Spekulativ waren die von B. konsumierten Filme Gewalt- oder "Snuff"pornos oder ähnliches, sonst wären die Pornos völlig unbeachtet gebliebe
...und dann geht die Phantasie wieder durch.
Das ist weniger Auskennen als vielmehr einmal eine Zugfahrt im selben Abteil verbracht zu haben! Nette Dame übrigens!
Und was die spekulativen Gewaltpornos angeht, ist das keine Fantasie, sondern logische Rückschlüsse. Hätte man bei B. irgendwelche Standard- oder Amateurpornos gefunden, die man im Sexshop an der Ecke oder OnlyFans bekommt, hätte kein Hahn danach gekräht. Das von Behördenseite speziell Bezug auf die Pornos genommen wurde, deutet massiv auf Pornos der etwas "anderen Art" hin.
Zitat von emzemz schrieb:Hätte ja gerne noch was zum Verwendungszweck der Ferngläser erfahren.
Ich auch! Man beachte, die Rede ist von Ferngläsern, also Mehrzahl! Wozu braucht jemand wie der Verurteilte mehrere Ferngläser? Der war nicht Produkttester bei Zeiss, Nikon oder Steiner. Ganz abgesehen davon, daß ordentliche Ferngläser auch was kosten und man ganz sicher nicht von haushaltsüblicher Menge reden kann. Angesichts der Tatsache, daß der Verurteilte zur gleichen Zeit deutlich ausgedehnte Spaziergänge unternahm, ist es nicht schwer zu erkennen, weshalb man auf Behördenseite reagierte.


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12.08.2022 um 22:22
Zitat von emzemz schrieb:Hätte ja gerne noch was zum Verwendungszweck der Ferngläser erfahren.
Mir schwant nichts Gutes ... Ich besitze drei Stück. Eines habe ich als Kind geschenkt bekommen, zwei geerbt. Benutzen tue ich sie nicht, aber weggeben mag ich sie auch nicht. Hoffentlich komme ich nicht mal in die Verlegenheit, das erklären zu müssen ...


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12.08.2022 um 22:47
Doku Teil 2
Er ist Freigänger, hat eine eigene Wohnung, kommt nur noch zum Schlafen in die JVA.
Das läuft jahrelang ohne Beanstandung. 2002 muss er wieder zurück in den geschlossenen Vollzug. Denn bei einer Kontrolle seiner Wohnung finden Beamte Pornohefte, Gummihandschuhe und Kabelbinder.
Bräunig: "Da sagen sie, was willst du mit den Gummihandschuhen? Da gucke ich sie an, hat ihre Frau keine Gummihandschuhe? Ein Paar Gummihandschuhe für die Toiletten und ein Paar als Reserve, wenn die kaputt sind.
Da sagen sie, was willst du mit den Kabelbindern und den Plastikbeuteln? Da kommen meine ganzen Sachen rin, da will ich die zubinden, wenn ich umziehe. Da habe ich sie angeguckt, ja bin ich jetzt bekloppt oder die? Die dachten, ich tät mit die Kabelbinder Frauen fesseln."
So gesehen ist die Fragestellung tatsächlich bekloppt. Weiß doch jeder, wie so ein Umzug vor sich geht.
Oder verschließt nicht jeder seine Plastikbeutel mit Kabelbindern? :troll:


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12.08.2022 um 22:59
Zitat von FriedrichA.IIIFriedrichA.III schrieb:Mir schwant nichts Gutes ... Ich besitze drei Stück. Eines habe ich als Kind geschenkt bekommen, zwei geerbt. Benutzen tue ich sie nicht, aber weggeben mag ich sie auch nicht. Hoffentlich komme ich nicht mal in die Verlegenheit, das erklären zu müssen ...
:-) Das sollte im Normalfall nie ein Problem für dich werden! Die Sachlage ist eine andere bei Dir. Der Verurteilte hat in wohl recht kurzer Zeit all diese Ferngläser angeschafft, dazu haufenweise Kabelbinder, Handschuhe und ausgedehnte Spaziergänge... als nachgewiesener Sexualstraftäter alles doch ganz harmlos! Wie kann man da nur was Übles dabei denken? (Sarkasmusmodus aus)
Zitat von emzemz schrieb:So gesehen ist die Fragestellung tatsächlich bekloppt. Weiß doch jeder, wie so ein Umzug vor sich geht.
Oder verschließt nicht jeder seine Plastikbeutel mit Kabelbindern? :troll:
Ganz genau! Wenn ich was auf den Speicher schaffe, packe ich das auch immer in mehrere Dutzend Plastikbeutel, binde die mit Kabelbinder zu und trage sie einzeln hoch, damit ich nicht eine Tragekiste abnutze! :-) :-)
Kein Wunder, daß die Behörden bei dem Märchen mit dem Umzug da hellhörig wurden! Und gut, daß sie auch gehandelt haben!


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12.08.2022 um 23:12
Zitat von emzemz schrieb:Aber woher kommt das mit den "ausgedehnten Spaziergängen"?
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-116717
Ziffer 40.
Bei 40 lese ich das..
40. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 22. April 2002 in dem in Rede stehenden Verfahren ordnete die Justizvollzugsanstalt D. im Juni 2002 die Durchsuchung der Zelle und der außerhalb der Vollzugsanstalt belegenen Wohnung des Beschwerdeführers an. Zudem lagen Beweise dafür vor, dass der Beschwerdeführer im April und Mai 2002 die Wege zum und vom Arbeitsplatz mehrmals ausgedehnt hatte. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmte die Justizvollzugsanstalt D. u. a. Ferngläser, mehrere Zeitschriften, Fotos und Videokassetten pornographischen Inhalts, Seile und Klebstreifen sowie Damenunterwäsche.
...aber wo steht das mit den Spaziergängen?
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Es geht dabei weniger um den Doppelmord (natürlich auch um den), als besonders die Taten vor dem Mordfall, um die Einbrüche, sexuellen Belästigungen und Vergewaltigung!
Kannst du das bitte noch mal genau belegen?
Wir haben schon mehrfach gehört, daß seine Versuche, irgendwo "einzudringen in der Regel erfolglos blieben" .
Nirgendwo ist zu lesen, daß ihn die " Professorentochter F." identifiziert hat.
Man rechnet ihm diesen doppelten Überfall zu, weil er ihn mit den Geimer-Morden gestanden hat, wobei ich das Gefühl nicht loswerde, daß er zu der Zeit auch die Kennedy-Morde gestanden hätte.

Sexuelle Belästigung lasse ich gelten, wenn du mit "Vergewaltigung" die Verletzung der Siebenjährigen" meinst, ist das auch ok.Warum wurde diese Tat eigentlich nicht angezeigt?

Woher weiß das Gericht plötzlich davon, wenn sie nicht angezeigt wurde? Nicht auszuschließen, daß erst in dieser "Kreuzigt ihn" - Stimmung jemand damit die Ecke kam .
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:plötzlich deutlich mehr Kabelbinder hat als für den Hausgebrauch üblich.
Hatte er denn deutlich mehr als für den Hausgebrauch üblich oder ist das jetzt auch wieder Spekulation ?
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Das ist weniger Auskennen als vielmehr einmal eine Zugfahrt im selben Abteil verbracht zu haben! Nette Dame übrigens!
Wie hast du sie erkannt? Oder hat sie sich gleich als " Porno-Queen" vorgestellt?
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:. Das von Behördenseite speziell Bezug auf die Pornos genommen wurde, deutet massiv auf Pornos der etwas "anderen Art" hin.
Warum wurden die " Pornos der anderen Art" denn nicht einfach auch als solche bezeichnet? Dann wäre einiges klarer und wir bräuchten erst gar nicht über sie zu diskutieren.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Ich auch! Man beachte, die Rede ist von Ferngläsern, also Mehrzahl! Wozu braucht jemand wie der Verurteilte mehrere Ferngläser?
Das frage ich mich auch. Zum Spannen würde ja auch eins ausreichen. In dem Zusammenhang: Gab´s nach 2000 überhaupt noch Spanner? Selbst der legale Nachfolger, die " Peep-Show", dürfte zu der Zeit schon als ziemlich altbacken durchgegangen sein.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb::-) Das sollte im Normalfall nie ein Problem für dich werden! Die Sachlage ist eine andere bei Dir. Der Verurteilte hat in wohl recht kurzer Zeit all diese Ferngläser angeschafft, dazu haufenweise Kabelbinder, Handschuhe und ausgedehnte Spaziergänge... als nachgewiesener Sexualstraftäter alles doch ganz harmlos! Wie kann man da nur was Übles dabei denken? (Sarkasmusmodus aus)
In der Regel sitzen Leute , die anderen beim Ausziehen zugucken und sich dabei einen runterholen, keine 50 Jahre im Knast. Hier geht es um den Doppelmord. Die Ferngläser haben damit nichts zu tun. Passiert ist in Zeiten von Ferngläsern und Kabelbindern scheinbar sowieso nichts.
Zitat von HöhenburgHöhenburg schrieb:Kein Wunder, daß die Behörden bei dem Märchen mit dem Umzug da hellhörig wurden! Und gut, daß sie auch gehandelt haben!
...und vor allem dabei so konsequent waren . Zumindest nach 21 Uhr ist die Bevölkerung geschützt, wenn er sich um diese Zeit wieder einfinden muß.


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ARD True Crime Doku:Doppelmord an Margot & Dorothee G. 1970 in Mainz

12.08.2022 um 23:46
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:... dass der Beschwerdeführer im April und Mai 2002 die Wege zum und vom Arbeitsplatz mehrmals ausgedehnt hatte.

...aber wo steht das mit den Spaziergängen?
Ich denke mal, das hat jeder verstanden, was unter den ausgedehnten Spaziergängen zu verstehen ist, es sind die ausgedehnten Wege von und zum Arbeitsplatz.
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Warum wurden die " Pornos der anderen Art" denn nicht einfach auch als solche bezeichnet? Dann wäre einiges klarer und wir bräuchten erst gar nicht über sie zu diskutieren.
Sämtliche Akten zu diesem Fall sind streng geheim, warum ist das so? Es bringt nichts, das zu hinterfragen.


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12.08.2022 um 23:51
Zitat von emzemz schrieb:Ich denke mal, das hat jeder verstanden, was unter den ausgedehnten Spaziergängen zu verstehen ist, es sind die ausgedehnten Wege von und zum Arbeitsplatz.
Auch schon mal auf die Idee gekommen, daß der einfach das getan haben könnte, was Richter, Staatsanwälte, JestersTears oder andere Kerle auch hier und da vor und nach der Arbeit tun, nämlich noch auf einen Kaffee in den Starbucks, ein Feierabendbierchen oder bei der neuen Freundin schnell einen verstecken?

Das Leben hat nach 30 Jahren Knast (2002) so seine Verlockungen ...
Zitat von emzemz schrieb:Sämtliche Akten zu diesem Fall sind streng geheim, warum ist das so?
Ich hab da so meine Vorstellungen ....


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13.08.2022 um 00:00
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Auch schon mal auf die Idee gekommen, daß der einfach das getan haben könnte, was Richter, Staatsanwälte, JestersTears oder andere Kerle auch hier und da vor und nach der Arbeit tun, ...
Der Unterschied ist nur, denen dreht keiner die Bude auf links, wenn sie es tun. Ihm war das offensichtlich verboten.


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13.08.2022 um 00:06
Zitat von emzemz schrieb:JestersTear schrieb:
Auch schon mal auf die Idee gekommen, daß der einfach das getan haben könnte, was Richter, Staatsanwälte, JestersTears oder andere Kerle auch hier und da vor und nach der Arbeit tun, ...
Der Unterschied ist nur, denen dreht keiner die Bude auf links, wenn sie es tun. Ihm war das offensichtlich verboten.
Das ist richtig. Der Cleverste ist er wohl nicht. Allerdings bin ich hier und da auch von der Grundschule nicht direkt nach Hause gegangen , obwohl Mama mit dem Essen gewartet und geschimpft hat. War auch nicht clever. Das Zuspätkommen macht Bräunig aber nicht zwingend verdächtig, wieder in irgendwelche Spanner-Aktivitäten verwickelt gewesen zu sein.


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