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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.351 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.03.2024 um 19:31
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wenn es dem Täter gelingt, ob durch geschickte Planung oder Glück, die Tat so zu begehen, dass niemand anderes zusieht, das Tatwerkzeug verschwinden zulassen und noch dazu das Glück hatte, dass die Leiche erst nach fast 12 Stunden und 10 km Flussstrecke entdeckt wird, so dass alle DNA-Spuren von ihm gründlich abgewaschen sind, dann soll er Deiner Meinung nach ungestraft damit davon kommen, weil ohne diese Infos niemand verurteilt werden darf?
Du meinst, dann soll lieber ein ggf. Unschuldiger verurteilt werden, Hauptsache, es ist nicht "niemand"?
Wenn der Täter schon so viel Glück hatte, könnte es ja rein theoretisch auch sein, dass er einfach niemandem aufgefallen ist (weil ja zur vermuteten Tatzeit am vermuteten Tatort keiner irgendwas gesehen hat bzw. niemand auf der Straße war) - erst Recht, wenn er nicht mit Stirnlampe auffällig durch die Gegend gejoggt ist.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.03.2024 um 19:33
Zitat von XluXXluX schrieb:Aber anscheinend haben es immer noch nicht alle verstanden 😀.
ST war nicht in Einzelhaft, sprich er hatte Kontakt zu anderen. Und anscheinend hat er mindestens mit einem anderen Häftling (M) länger über seinen Fall gesprochen. Oder glaubst Du ernsthaft, er ist - ohne jemals zuvor mit M über seinen Fall und den Grund seiner Verhaftung gesprochen zu haben - zu M gegangen, hat ihm schnell mal die wahren Details erzählt (+ die falschen verschwiegen), hat dann zum Schluss noch kurz ein Geständnis abgelegt, um dann nach 5 min wieder abzuhauen?
Man hat von der Richterin eine gute Begründung dafür gehört, dass ST und M. sich über den Fall unterhalten haben. Ich glaube das hält jeder Mensch für möglich.

Die wahrscheinliche Schlussfolgerung, dass somit auch absolut glaubwürdig ist, dass es das Geständnis so gab, wurde nicht ausgesprochen. Angedeutet wurde ja auch in den Schlussvorträgen will?

Vielleicht weil es so naheliegend ist? Oder aber vielleicht weil es sich mündlich unrund und unlogisch anhören würde?

Ich hoffe ja dass die schriftliche irgendwo erscheint. Besonders wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.03.2024 um 19:44
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die wahrscheinliche Schlussfolgerung, dass somit auch absolut glaubwürdig ist, dass es das Geständnis so gab, wurde nicht ausgesprochen. Angedeutet wurde ja auch in den Schlussvorträgen will?
Umso schlimmer und noch weniger nachvollziehbar, dass M dann trotzdem als Hauptbelastungszeuge geführt wird.


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20.03.2024 um 20:18
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Angedeutet wurde ja auch in den Schlussvorträgen will?
Was bedeutet dieser Satz?


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20.03.2024 um 20:28
Zitat von XluXXluX schrieb:Oder glaubst Du ernsthaft, er ist - ohne jemals zuvor mit M über seinen Fall und den Grund seiner Verhaftung gesprochen zu haben - zu M gegangen, hat ihm schnell mal die wahren Details erzählt (+ die falschen verschwiegen), hat dann zum Schluss noch kurz ein Geständnis abgelegt, um dann nach 5 min wieder abzuhauen?
Woher soll ich das wissen? Hier wurde moniert, dass M zu wenig Details über das Geständnis des ST erzählt hat, weshalb M nicht glaubwürdig sei. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass ST dem M nicht alle Details erzählt haben muss. Wieso hätte ST das müssen?

Hier kennt keiner die Aussage des M vollständig. Auch hat niemand hier einen persönlichen Eindruck von M bei seiner Aussage gewonnen. ICH würde für mich daher nicht vollmundig verkünden, dass M nicht glaubwürdig ist. Ob er glaubwürdig ist, weiß ich auch nicht, das zu entscheiden überlasse ich den Richtern, die seine Aussage vollständig kennen UND ihn dabei erlebt haben.


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20.03.2024 um 20:36
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Was bedeutet dieser Satz?
Wurde auch in den Schlussvorträgen viel.


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20.03.2024 um 20:45
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hier die Einschätzung für die Dauer der Revision und worauf es wohl ankommt aus Sicht zweier unbeteiligter RAs. Peter Dürr kennen wir ja schon. Der Bericht ist noch länger. Nur Auszüge daraus sind zitiert
Der Fall soll wohl weiter medial zu etwas hochgejazzt werden, was er nicht ist. Als wenn der BGH noch nie mit Revisionen zu tun gehabt hätte, die (auch) auf den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gestützt werden. Man mag es nicht für möglich halten, aber der BGH hatte sehr wohl schon mit solchen Fällen zu tun :D
Zitat von LanzaLanza schrieb:Kurzum. Das Urteil dürfte sicher veröffentlicht werden
Niemand kann Nebenkläger oder Verteidigung hindern, das Urteil zu veröffentlichen. Sie sollten dann aber etwas mehr Sorgfalt auf die Anonymisierung verwenden als etwa RA Strate. Auf dessen HP ist das Urteil in Sachen Andreas Darsow veröffentlicht. Man hat dort aber vergessen, etliche Namen unkenntlich zu machen. So lange sich die Betreffenden nicht beschweren, ist alles ok. Wahrscheinlich haben sie es noch nicht gemerkt, da hat Strate Glück….


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.03.2024 um 21:18
Habe von der ersten bis zur letzten Seite diesen Fall hier verfolgt, insbesondere dank @fassbinder1925
war es überhaupt möglich tieferen Einblick in das Verfahren und seinen Ausgang zu bekommen. Meinem Empfinden nach hat es den Täter erwischt, aber bloßes Empfinden sollte zu keiner Verurteilung führen - ich will hier nicht sämtliches Für und Wider der letzten ~500 Seiten in meinen Worten erneut gegeneinander abwiegen, dennoch bin ich der Meinung: der Angeklagte hatte drei Rechtsanwälte und ist im Rahmen seiner Möglichkeiten sicherlich in der Lage zum Ablauf der Geschehnisse beizutragen. Hätte er das Wort ergriffen, persönlich oder in einem Statement seiner Verteidiger und kundgetan dass sein „Spassgeständnis“ ein ebensolches war und sein „Knastgeständnis“ ein situatives Wichtigmachen war und der Kommentar Richtung seines Vaters („3. Geständnis“) völlig aus dem Zusammenhang gerissen war, dann würde ich mich als Richter mit einem Schuldspruch wesentlich schwerer tun. Da hätte es vermutlich weniger Anträge und Budenzauber gebraucht um die Indizienlage in einem anderen Licht erscheinen zu lassen. Sollte es überhaupt jemals zu einer Wiederaufnahme kommen wäre an seiner Stelle dann schweigen das letzte was ich täte.


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20.03.2024 um 22:10
Zitat von kösterköster schrieb:Hätte er das Wort ergriffen, persönlich oder in einem Statement seiner Verteidiger und kundgetan dass sein „Spassgeständnis“ ein ebensolches war und sein „Knastgeständnis“ ein situatives Wichtigmachen war und der Kommentar Richtung seines Vaters („3. Geständnis“) völlig aus dem Zusammenhang gerissen war, dann würde ich mich als Richter mit einem Schuldspruch wesentlich schwerer tun.
Mich hätte ja brennend interessiert, warum er bei der Polizei eine Freizeithose abgegeben hat. Wäre es wenigstens eine Sporthose gewesen, hätte man es ja noch als Verwechslung verstehen können. Aber Freizeithose?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.03.2024 um 22:38
Um die Sache weiterzuspinnen: Hätte seine Mutter zusätzlich ausgesagt, wäre das vermutlich kein Fehler gewesen: hat sie mitbekommen wann und wie lange er weg war (Duschen ja oder nein, Computerspiel er oder sie etc.)
Auch Einlassungen von seiner Seite hätten theoretisch folgendes bringen können: er redet sich (weiterhin) um Kopf und Kragen, das hätte ihm (zu Recht, denn ich wiederhole mich: mein BMI und ich halten ihn für den Täter) ein weiteres Jahr eingebrockt oder aber er hätte (ob unschuldig oder nicht) Zweifel säen, den Mordvorwurf entkräften und bei Freispruch mangels ausreichender Beweise oder Totschlag landen können. Schweigen ist Gold war in diesem Prozess für ihn wohl nicht der beste Weg.
Am Ende bleiben nur Verlierer und ein fader Beigeschmack den vermutlich auch das schriftliche Urteil (so es denn zu unserer Kenntnis gelangt) nicht ändern wird. Sollte womöglich der wahre Täter noch frei herumlaufen dann wäre das Pech des Angeklagten kaum noch in Worte zu fassen und Hannas Tod bliebe eine noch größere Tragödie


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20.03.2024 um 22:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Fall soll wohl weiter medial zu etwas hochgejazzt werden, was er nicht ist. Als wenn der BGH noch nie mit Revisionen zu tun gehabt hätte, die (auch) auf den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gestützt werden. Man mag es nicht für möglich halten, aber der BGH hatte sehr wohl schon mit solchen Fällen zu tun :D
Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags gegen drei Richter scheint zumindest etwas zu sein, was so selten vorkommt, dass Anwaltskollegen aus ganz Deutschland bei Herrn Dürr anrufen, dem Vorsitzenden des Rosenheimer Anwaltsvereins.
Wie darf man sich wohl so ein Gespräch vorstellen: "Hallo, hier spricht der Kollege Meier-Müller-Schulze aus Pusemuckel an der Elbe. Spreche ich mit dem Rosenheimer Anwaltsverein?" "Ja, Herr Meier-Müller-Schulze, da sind sie richtig verbunden. Dürr am Apparat. Worum geht es denn, wie kann ich Ihnen weiterhelfen?" "Ich wollte einfach mal fragen, was denn da unten bei Euch los ist. Sagen Sie, ist das wirklich wahr, dass am Landgericht in Traunstein ein Befangenheitsantrag gegen drei Richter der Jugendstrafkammer abgelehnt wurde?" "Ja, Herr Meier-Müller-Schulze, das sind Sie richtig informiert. Das ist ein Dingen, was?! Sie sind auch nicht der erste, der heute hier deswegen bei mir anruft." "Habe ich mir fast schon gedacht, ich musste es 10 mal versuchen, weil die Leitung immer belegt war. Das wird wohl noch spannend werden! Können Sie mir vielleicht sagen, worum es dabei geht?" "Also wenn Sie meine persönliche Meinung hören wollen: ich schätze mal, es geht um den Mailverkehr zwischen der Staataanwaltschaft und der vorsitzenden Richterin." blablabla

Selten so eine Quatsch gelesen...
Dass Anwälte Befangenheitsanträge stellen ist nun wirklich Arbeitsalltag an Landgerichten. Genauso dass sie abgelehnt werden oder ihnen stattgegeben wird.
Wieso sollten da "Anwälte aus ganz Deutschland" mit Interesse auf die Revision blicken und wieso sollten die dann ausgerechnet Herrn Dürr vom Anwaltsverein Rosenheim anrufen? Was wollen die denn mit dem besprechen?!
Um was es konkret beim Traunsteiner Verfahren geht: Es gab offenbar einen Mail-Verkehr zwischen einem Staatsanwalt und der Vorsitzenden Richterin von Anfang Januar, in dem sich beide über den möglichen Tatablauf ausgetauscht haben sollen – zu einem frühen Zeitpunkt, denn damals waren schon Termine bis zum 5. März angesetzt. Die "Bild"-Zeitung hatte zuerst berichtet. Die Verteidigung stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, der zurückgewiesen wurde.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/mordfall-hanna-warum-diese-revision-besonders-ist,U7XROA6

Und das ist doch einfach nur albern, das so darzustellen. Frau Aßbichler hat in der Urteilsbegründung kurz erklärt, dass es bei dem Mailverkehr um die Abstimmung bezgl. des rechtlichen Hinweises ging. Der muss natürlich gegeben werden, sobald sich im laufenden Verfahren erste Anzeichen ergeben, dass auch eine Verurteilung wegen einer juristisch schwerwiegenderen Straftat als der ursprünglich angeklagten erfolgen könnte.
Und natürlich passiert so etwas mitten im laufenden Verfahren und meist nicht erst gegen Ende. Es geht darum, mit dem rechtlichen Hinweis die Verteidigung zu "warnen" und ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Verteidigungsstrategie auf den neuen Anklagepunkt abzustimmen. Es geht dabei nicht darum, ob der Richter eine Verurteilung wegen dieses Anklagepunktes plant, sondern nur darum, dass auch eine solche Verurteilung prinzipiell in Frage käme.

Wenn die StA das so sieht, muss sie den Richter daraufhinweisen und ihn auffordern, einen rechtlichen Hinweis zu erteilen. Natürlich muss das zwischen den Richtern und der StA abgestimmt werden. Und natürlich kann ein Richter nicht einen rechtlichen Hinweis nach dem anderen rausballern. Deshalb ist es eben sinnvoll, dass wenn der StA einen Punkt sieht, wegen dem ein rechtlicher Hinweis erteilt werden muss, und die Richter eine Möglichkeit wegen einem anderen Tatbestand sehen, dass sich die beiden Seiten abstimmen, wie der Hinweis lauten soll.
Und natürlich sitzt die Verteidigung dabei nicht mit am Verhandlungstisch. Sie hat dabei kein Recht, mitzudiskutieren und erfahren tut sie es eh am nächsten Prozesstag. Dazu dient das ganze Prozedere ja.

Ich gehe davon aus, dass die Verteidigung das auch genauso wusste und der Antrag einfach dazu diente, ein paar dicke Backen zu machen, Zeit zu schinden und schonmal einen Fuß in das Hintertürchen für die Revision zu stellen. Peinliche Aktion, die den BGH sicher nicht dazu bewegen wird, Frau Aßbichler und ihre beiden Kollegen für befangen zu halten...

Echt, vom BR hätte ich etwas mehr sorgfältige Recherche und Differenziertheit in der Berichterstattung erwartet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.03.2024 um 22:59
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Mich hätte ja brennend interessiert, warum er bei der Polizei eine Freizeithose abgegeben hat. Wäre es wenigstens eine Sporthose gewesen, hätte man es ja noch als Verwechslung verstehen können. Aber Freizeithose?
Ich weiß nicht, wo die Info ursprünglich herkam, aber hier im Thread war sogar von einer Arbeitshose mit Reflektoren die Rede. Z.B. hier:
Zitat von KarajanaKarajana schrieb am 23.01.2024:Es hiess die Hose war lang und glich einer Arbeitshose mit Reflektoren.
Deshalb wurden im Prozess die Zeugen, die den Jogger gesehen hatten, auch alle befragt, was für eine Hose der Jogger anhatte: lang oder kurz, mit Reflektoren oder ohne.

Ich verstehe den "Schachzug", eine so offensichtlich falsche Hose - egal ob Freizeit- oder Arbeitshose - auch nicht. Er hat doch sicher mehrere Laufhosen und hätte irgendeine von denen abgeben können. Aber so muss ihm doch bewusst gewesen sein, dass man ihm das nicht abkaufen wird.


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20.03.2024 um 23:02
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und das ist doch einfach nur albern, das so darzustellen. Frau Aßbichler hat in der Urteilsbegründung kurz erklärt, dass es bei dem Mailverkehr um die Abstimmung bezgl. des rechtlichen Hinweises ging
Nun ja, dass die Möglichkeit besteht, dass es was mit dem rechtlichen Hinweis zu tun hat, ist ja jetzt nun nichts wirklich neues für uns. Aber dennoch, kann man das doch erst sicher beurteilen, wenn wir wissen was genau in der Ablehnung steht und wie der BGH die Sache sieht.

Es war eigentlich nur ein kritischer Satz, unter einer richtigen Erklärung verstehe ich was anderes. Kann ja sein, dass es so war, aber das Gegenteil wird sie wohl kaum sagen.

Insofern ist es ja auch erstmal nichts anderes als eine Darstellung von ihr.


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20.03.2024 um 23:07
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:h verstehe den "Schachzug", eine so offensichtlich falsche Hose - egal ob Freizeit- oder Arbeitshose - auch nicht. Er hat doch sicher mehrere Laufhosen und hätte irgendeine von denen abgeben können. Aber so muss ihm doch bewusst gewesen sein, dass man ihm das nicht abkaufen wird.
Ich weiß eigentlich gar nicht was ich mir in dem Fall genau unter einer Freizeithose vorzustellen habe.

Ich kenne nur Jogginghosen. Entweder in sportlich oder weicher Stoff.

Eine Arbeitshose wäre schon sehr seltsam abzugeben. Einerseits tatsächlich auffällig verdächtig. Es wäre aber auch auffällig blöd. Das ist ja jedem klar, dass sowas Verdacht erregt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.03.2024 um 23:08
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Frau Aßbichler hat in der Urteilsbegründung kurz erklärt, dass es bei dem Mailverkehr um die Abstimmung bezgl. des rechtlichen Hinweises ging.
Was ich bei der Erklärung aber nicht verstehe: Ein Gericht muss meines Wissens einen rechtlichen Hinweis nicht abstimmen - weder mit der StA noch mit der Verteidigung. Wenn das Gericht z.B. ein anderes Mordmerkmal für naheliegender hält, kann es einfach dahingehend am nächsten Verhandlungstag einen rechtlichen Hinweis erteilen. Dazu braucht es doch keine vorherigen Absprachen oder E-Mails!?


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20.03.2024 um 23:14
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich weiß eigentlich gar nicht was ich mir in dem Fall genau unter einer Freizeithose vorzustellen habe.

Ich kenne nur Jogginghosen. Entweder in sportlich oder weicher Stoff.
Hm... irgendwie kamen mir Jogginghosen nicht in den Sinn. (Vielleicht lebe ich schon zu lange in München, um auf die Idee zu kommen, mit einer Jogginghose vor die Tür zu gehen. ;-) ) Unter "Freizeithose" findet man bei Google alle möglichen Hosen.

Für mich klang die Ausführung der Richterin so, dass die Hose zum Laufen unpraktisch gewesen wäre. Ob das wirklich stimmt, weiß ich natürlich nicht...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.03.2024 um 23:25
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Dass Anwälte Befangenheitsanträge stellen ist nun wirklich Arbeitsalltag an Landgerichten. Genauso dass sie abgelehnt werden oder ihnen stattgegeben wird.
Wieso sollten da "Anwälte aus ganz Deutschland" mit Interesse auf die Revision blicken und wieso sollten die dann ausgerechnet Herrn Dürr vom Anwaltsverein Rosenheim anrufen? Was wollen die denn mit dem besprechen?!
Es geht sogar noch mehr: Bei der sog. Konfliktverteidigung gehört es zum Ritual, dass zu Anfang eines jeden Prozesses erst mal die Besetzungsrüge kommt. Das heißt, es wird gerügt, dass Richter einschließlich Schöffen bei dem Prozess mitmachen, die nach Geschäftsverteilungsplan eigentlich nicht „dran“ sind. Ist dieses Ritual, meist mit negativem Ergebnis für die rügende Seite, abgeschlossen, geht es weiter mit der Ablehnung von Richterrn. Ist auch das durch, kann es dann vielleicht endlich mal losgehen mit dem eigentlichen Prozess. Mittendrin kann natürlich weiter abgelehnt werden.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wieso sollten da "Anwälte aus ganz Deutschland" mit Interesse auf die Revision blicken
Das frage ich mich allerdings auch, was daran speziell für Anwälte, die derlei doch kennen müssten, so Besonderes ist.

Schließlich geht es um keine Grundsatzentscheidung, die wegweisend für eine Vielzahl von Parallelfällen wäre, auch nicht im Entferntesten um schwierige metrielle oder prozessuale Rechtsfragen, sondern um einen, soweit man das so ausdrücken kann, ziemlich „normalen“ Mordprozess. Der allerdings, für einen Nicht-Prominenten als Angeklagten, medial auf eine Weise ausgeschlachtet wurde, die ihresgleichen sucht.


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20.03.2024 um 23:28
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Eine Arbeitshose wäre schon sehr seltsam abzugeben. Einerseits tatsächlich auffällig verdächtig. Es wäre aber auch auffällig blöd. Das ist ja jedem klar, dass sowas Verdacht erregt.
Auch hier hätte wieder eine einfache Aussage „entkräften“ können: unser Mandant war dermaßen durch den Wind dass er sich einfach nicht mehr erinnern konnte und hat einfach irgendeine Hose vorgelegt oder aber es wird im Nachhinein versucht zu klären im Sinne von: hier sind seine zwei, drei, x Jogginghosen, eine von denen muss es gewesen sein - klar wäre da vermutlich forensisch nicht mehr viel zu entdecken gewesen aber es hätte mal eine „Regung“ seitens des Angeklagten gegeben. Natürlich weiß ich dass man ihm zum Schweigen geraten hat aber an seiner Stelle wäre vermutlich einigen von uns irgendwann mal zwischendurch der Kragen geplatzt und man hätte gesagt: so, dazu kann ich eine klare Aussage machen (ohne mich direkt um Kopf und Hals zu reden)
Ebenso zum Thema „einen Kumpel nachts auf der Joggingroute treffen“: es hätte doch gereicht klarzustellen dass das eine Ausrede war um sich nicht wegen dieser für Außenstehende doch etwas schwer nachvollziehbaren nächtlichen Rennerei verdächtig zu machen - und schon wäre es deutlich schwerer gewesen ihm diesen Umstand bis zum Schluss vorzuhalten. Ich an seiner Stelle hätte irgendwann meine Anwälte gefragt was sie eigentlich beruflich machen… „Spaß“ beiseite: dass der Angeklagte sich in einer polizeilichen Befragung eventuell überfordert gefühlt hat und dementsprechend zum Teil fabuliert/gelogen hat liegt ja relativ deutlich auf der Hand, aber das hätte er ja durchaus mit Hilfe seiner Verteidiger an einem der zahlreichen Verhandlungstage zum Ausdruck bringen können - ich gehe davon aus dass seine Anwälte diese Strategie sicherlich auch als Option durchgespielt haben aber offenbar sind sie zu dem Schluss gekommen ihren Mandanten um jeden Preis schweigen zu lassen. Für mich persönlich spricht das stark dafür dass vielleicht abgesehen von Frau RA Rick auch die Verteidiger nicht unbedingt von seiner Unschuld ausgingen


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20.03.2024 um 23:29
Zitat von kösterköster schrieb:Um die Sache weiterzuspinnen: Hätte seine Mutter zusätzlich ausgesagt, wäre das vermutlich kein Fehler gewesen: hat sie mitbekommen wann und wie lange er weg war (Duschen ja oder nein, Computerspiel er oder sie etc.)
Warum die Mutter nicht ausgesagt hat, habe ich mich auch schon mehrmals gefragt. Sie hätte doch ggfls. auch die Aussage richtig rücken können, wann sie zum ersten mal mit dem Sohn darüber gesprochen hat, dass in der Prien eine tote junge Frau aus Aschau aufgefunden worden war.
Er sagte, er sei sich sicher, dass es am 3. Oktober war, als er von einer Freundin aus Traunstein zurückkam und dass es an dem Tag war, an dem er nachts für den Marathon trainiert hatte.
Hätte sie ausgesagt, dass es an einem Abend ein Gespräch zu dem Thema zwischen ihnen gegeben hat, sie sich aber sicher sei, dass es nicht am 3. war und ihr Sohn das wohl verwechselt hat, wäre es schwer gewesen, ihm die Aussage mit dem 3. als Indiz anzulasten.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es war eigentlich nur ein kritischer Satz, unter einer richtigen Erklärung verstehe ich was anderes. Kann ja sein, dass es so war, aber das Gegenteil wird sie wohl kaum sagen.

Insofern ist es ja auch erstmal nichts anderes als eine Darstellung von ihr.
Aber denkst Du im Ernst, wie würde sich da in aller Öffentlichkeit hinstellen und etwas behaupten, was nicht durch die Entscheidung und ihre Begründung der den Antrag prüfenden 1. Jugendkammer gedeckt ist.
Das würde ihr doch extrem schnell um die Ohren fliegen.

Sorry, aber man muss auch einfach mal davon ausgehen, dass Leute weder dumm sind noch dass sie gezieltes berufliches Kamikaze begehen wollen...
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Was ich bei der Erklärung aber nicht verstehe: Ein Gericht muss meines Wissens einen rechtlichen Hinweis nicht abstimmen - weder mit der StA noch mit der Verteidigung. Wenn das Gericht z.B. ein anderes Mordmerkmal für naheliegender hält, kann es einfach dahingehend am nächsten Verhandlungstag einen rechtlichen Hinweis erteilen. Dazu braucht es doch keine vorherigen Absprachen oder E-Mails!?
Braucht es nicht, aber es ist auch nicht verboten.
Ich vermute (wirklich vermute, auch nur gemutmaßt, spekuliert, geraten), dass sie Initiative vom StA ausging, der die Kammer gebeten hat, einen rechtlichen Hinweis zu erteilen. Er selber kann keinen erteilen, dass muss vom Gericht kommen. Er muss ja aber die Möglichkeit haben, seine ursprünglichen Anklagepunkte abzuändern. Also muss er das Gericht ansprechen und dort natürlich begründen, warum er auf welchen Tatbestand hingewiesen haben will.
Aßbichler darf und muss zurückfragen, wenn es für sie etwas unklar ist. Muss auch drauf hinweisen, wenn der StA ihrer Meinung nach falsch liegt. Oder wenn sie selbst eh einen Hinweis erteilen wollte, aber vielleicht nicht den gleichen wie der StA.
Es ist wichtig, dass das irgendwie abgestimmt wird. Das Gericht kann wie gesagt, nicht ständig rechtliche Hinweise erteilen, weil man sich korrigieren muss, weil was falsch verstanden wurde oder man noch ergänzen muss.

Das könnte so gelaufen sein:
StA per Mail an Kammer: "Hallo Jaqu, ich bin der Meinung, dass sich aus den bisher im Prozess erhobenen Beweisen ergibt, dass auch der Tatbestand XY erfüllt sein könnte. Kannst Du bitte einen rechtlichen Hinweis dafür erteilen?"

Aßbichler an StA: "Danke Wolfgang für die Nachricht. Ich/Wir hatten aber auch schon überlegt, ob sich daraus nicht der Sachverhalt XY ergibt und damit nicht der Tatbestand XY sondern AB erfüllt wäre."

StA: "Danke Jacqu für den Hinweis, ich sprech noch mal mit dem Kollegen Jeserer, wie er das sieht, und melde mich dann, welcher Hinweis erteilt werden soll."

Antwort StA an Aßbichler ein paar Tage später:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 12.03.2024:„Hallo Jacqu , der Kollege Jeserer und ich sind letztens noch länger zusammengesessen und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir den selben Sachverhalt wie ihr zugrunde legen. Der Angeklagte hatte Stress im Elternhaus und wollte leicht bekleidete Frauen vor dem Eiskeller sehen (Die Pornos in den Tagen davor zeigen seinen Druck auf) dort trifft er auf Hanna und bricht ihr brutal die Schulterdächer er wollte sie nur bewusstlos schlagen, da er mit ihr noch andere Ziele hatte. Weil er sich aber nicht mehr ausgesehen hat oder aus Angst vor Entdeckung hat er sie dann in den Fluss verbracht.“
Jacqus Antwort an den StA:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 12.03.2024:„Hallo Wolfgang, ich denke dass hierbei die Aussage des M. ganz wichtig ist. Der A. sagt er wollte sie niederschlagen nicht töten. Deswegen gef. KV in Tatmehrheit Mord.“
Also, wenn man das so ließt, ist das völlig unverfänglich und sogar eine sinnvolle und notwendige Abstimmung, denn wie gesagt, man kann einen rechtlichen Hinweis, ist er einmal erteilt, nicht mehrfach ändern, verbessern oder ergänzen.

Das ist natürlich eine von mir ausgedachte, fiktive Kommunikation zwischen Kammer und StA, aber es zeigt, finde ich, dass wenn man sich die richtigen Passagen gezielt rauspickt, dass ganze ganz anders aussieht, als es vielleicht war.
Anhand dieser Schnipsel, die veröffentlicht wurden und die Frau Rick nochmal im Plädoyer vorgelesen hat, sieht es nach Verabredung und Komplott aus. Das muss es aber nicht gewesen sein, und die 1. Jugendkammer hat das geprüft und entschieden, dass es nicht so ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.03.2024 um 23:33
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Hm... irgendwie kamen mir Jogginghosen nicht in den Sinn. (Vielleicht lebe ich schon zu lange in München, um auf die Idee zu kommen, mit einer Jogginghose vor die Tür zu gehen. ;-) ) Unter "Freizeithose" findet man bei Google alle möglichen Hosen.
Also ich würde mir unter "Freizeithose" so etwas wie Chinohosen oder Cargohosen (mit so aufgesetzten Seitentaschen an den Oberschenkeln) vorstellen.


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