miwu schrieb:"Da ist zum Beispiel im Hintergrund die Stimme von Reinhard Weimar zu hören: „Wir werden wahrscheinlich abgehört. Das weiß ich zufällig von...“
Schade das „…“ nicht bekannt ist, dabei kann es sich ja durchaus um einen Bekannten von RW gehandelt haben, der ihm den Tipp gab, das die Ermittler
wahrscheinlich ihn und seine Ehefrau abhören werden. RW sagte ja lt. dem Artikel:
“ „Wir werden wahrscheinlich abgehört.“ und nicht „Wir werden abgehört“ was ich erwarten würde wenn er die Maßnahme der TKÜ aus Ermittlerkreisen erfahren hätte.
Man muss ja kein Schwerkrimineller sein, um etwa aus dem Tatort, Aktenzeichen XY, oder anderen damals bereits ausgestrahlten Crime Sendungen zu wissen, daß dies zu den normalen Mitteln der Strafverfolgung gehört.
Unterm Strich war es aber wohl so, daß RW in den Telefonaten doch häufig von den Kindern sprach, während Monika W. die Beziehung zu Pratt aufrechterhalten wollte.
miwu schrieb:Dass die Polizei die Abholzung des Busches überhaupt erlaubt hat, spricht schon Bände. Bei der Rekonstruktion über das, was Frau N. vom Küchenfenster hat sehen können, nimmt man nicht etwa ein Kind von der Größe der Karola sondern einen bestimmt viel größeren Polizeibeamten.
Weshalb sollte man? Die Ermittler hatten, nachdem Frau N. bzgl. der Entfernung angefragt hatte ihre Erlaubnis gegeben, und möglicherweise sind in den Akten ja auch „Vor-der-Busch-Entfernung“ Vermerke enthalten, oder Fotos („Tatortfotos“) anhand derer man die spätere Rekonstruktion nahezu cm-genau durchführen konnte?! Ich meine es gab ein Foto aus der N.‘schen Küche mit Blick aus dem Fenster und dem Busch, ich weiß nur nicht, wo ich das gesehen habe, und finde es jetzt nicht. Das von außen mit dem Spielplatz und dem Busch ist ja aus der Doku bekannt.
miwu schrieb:Aber die Ermittlungen waren gewiss nicht einseitig.
Die Strafverfolgungsbehörde ist verpflichtet, auch
entlastendes zu ermitteln, so geschehen im Mordfall Weimar als MW die Nachtversion auftischte, da rückte ihr Mann in den Focus, allerdings konnte man diese halt nicht beweisen, sprich man konnte nichts Belastendes ermitteln und das ermittelte Entlastende rückte die Mutter wieder in den Mittelpunkt. Außerdem, bevor es zur Anklage und zu einem Prozess kommt werden die Ermittlungsergebnisse schon nochmal genauestens geprüft.
@quaerere1 Sehe ich genauso!