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Der tragische Tod von Tanja Gräff

83.697 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Handy, Aktenzeichen Xy, Schreie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
makky ehemaliges Mitglied

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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 15:23
@AnnaKomnene
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:http://gesichterparty.de/index.php?modul=board&action=viewthread&board_thread_id=47209&page=75
Ein Albtraum auch für den Leiter der Sonderkommission, Bernd Michels, wenn auch vor allem ein ermittlungstaktischer. Bislang gibt es keine Spuren, die Tanja Gräff hinterlassen hat. Kein Handy, keine Sonnenbrille, einfach gar nichts.
Ich bin schon einmal über die Sonnenbrille gestolpert. Da TG ja bis zum nächsten Mittag unterwegs sein wollte, hätte sie vermutlich auch eine SONNENBRILLE mitgenommen, oder? Gesetzt den Fall, wurde diese aufgefunden?!

Die Haarclipse + evt. ihre Sonnenbrille, die fehlen könnten, würde ggf. was bedeuten?

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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 18:55
@makky
@makky

War es rechtlich überhaupt richtig, Alibis der Zeugen abzufordern?
Ich vermute, Du hängst Dich hier an einem kleinen, für den Gesamtfall und vor allem dessen Diskussion jedoch unbedeutenden Detail auf. Es wurde mutmaßlich niemand festgenommen, verhört und ein Alibi eingefordert. Zumindest ist mir von offizieller Seite keine Quelle bekannt, die das Aussagt. Das heißt aber meiner persönlichen Meinung nach NICHT, dass deshalb ein rechtliches Problem besteht, eine Ermittlung zu führen, die von einem Kapitalverbrechen ausgeht oder getroffene Aussagen von Zeugen zu prüfen und/oder bei einem hinreichenden Verdacht auch entsprechend (gegen ihn/sie) zu verwenden. Wo ist also jetzt der Knackpunkt, den Du hier als zentrale Frage des Falles anführst ? Wenn sich Personen mit ihrer freiwilligen Zeugenaussage gleichzeitig ein überprüfbares Alibi für den Fall einer Verdächtigung verschafft haben, ist das doch kein Problem. Im Gegenteil. Soweit ich weiß, da bin ich mir sicher, werden in der BRD alle vorliegenden Beweise für eine Urteilsbildung herangezogen. Im Gegensatz zu den USA selbst dann, wenn deren Beschaffung unter rechtswidrigen Umständen stattgefunden haben sollte. War das Deine Frage ?

Es geht in einer Ermittlung immer um Beweise und/oder aussagekräftige Indizien. Je mehr davon vorhanden sind, desto besser. Ohne Beweise/Indizien wird für gewöhnlich niemand verurteilt. Es ist Aufgabe der Ermittler einen Geschehnishergang aufzuklären und im Falle einer strafbaren Handlung Beweise/Indizien zu sichern um den/die Täter zu ermitteln und eine Verurteilung zu ermöglichen.
Jeder Zeuge, der mit einer dieser möglichen Tat stehen könnte, hätte auch eine Falschaussage machen können. Ein möglicher Täter muss nicht die Wahrheit sagen, würde es ihn doch belasten! im Zweifel immer für den Angeklagten! (hier gibt es keinen)
Ein Zeuge ist auch wenn er nicht als tatverdächtig vernommen wird verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Selbstverständlich kann er die Aussage verweigern, wenn er dadurch sich selbst oder einen direkten Angehörigen belasten würde. Er darf jedoch soweit mir bekannt nicht straffrei eine Lüge auftischen, nur weil ihn die Wahrheit selbst belastet. Er kann in einem solchen Fall nur die Aussage verweigern. Das ist meine persönliche Auffassung, ohne selbst Jurist zu sein. Bitte korrigieren, sollte ich da falsch liegen.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 19:15
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Hier wurde oft die Frage gestellt, warum Tanja sich nicht hilfesuchend an Dritte Personen gewandt hat. Wissen wir ob das nicht doch vielleicht geschehen sein könnte?
Bekannt ist lediglich, dass noch zweimal telefoniert wurde.
Die vorliegenden Informationen lassen zwar vermuten, dass zwecks Verabredung eines Dates an der Porta telefoniert wurde. Das kann auch so gewesen sein. Es kann aber auch ganz anders gewesen sein.
Anhand der uns zur Verfügung stehenden Informationen kennen wir keine genauen Gesprächsinhalte. IIn beiden Telefongesprächen soll es laut Gesprächspartner um das Nachkommen TGs in die Stadt gegangen sein. Da wir das als Privatleute nicht überprüfen können und wir uns da auf die Ermittler verlassen sollten, der Aufgabe das ist, sollten wir das ersteinmal so als gegeben hinnehmen. Denn sonst können wir alles "Offizielle" in Frage stellen und alles an Szenarien zusammenstricken, was die Phantasie so hergibt. Also eher weniger zielführend.
Zitat von meerminmeermin schrieb:.Die Beobachtungen des Zeugen Heiko und der Tim-Gruppe sprechen allerdings doch eher für eine in gewisser Weise agressive Stimmung.
Tanja hatte ein Handy dabei, das Handy funktionierte zu diesem Zeitpunkt noch. Was hätte also näher gelegen als jemanden anzurufen nachdem es zu dem Vorfall am Bierstand gekommen war. Tanja hat zwei Telefonate geführt nachdem es am Bierstand zu dem Vorfall mit Heiko gekommen war.
Sofern TG die Aggressivität auch als solche verstanden hat, die sich ggf. gegen sie selbst richten könnte. Wäre sie mit der LTIR-Aktion z.B. einverstanden gewesen, vlt. sogar die Initiatorin, hätte sie keinen Grund, eine aggressive Grundstimmung wahrzunehmen und deshalb zu telefonieren. Es war eine Sache zwischen LTIR und H. Selbst wenn sie die LTIR-Situation als "Vorfall" gesehen hätte, hätte sie eigentlich um so mehr Gründe gehabt, dass Fest zu verlassen und in die Stadt zu folgen. Also daran würde ich jetzt nicht unbedingt etwas festmachen.
Gesten Nacht wurde hier die Frage aufgeworfen ob Tanja eventuell von völlig unbekannten Personen angesprochen worden sein könnte. Eine interessante Frage wie ich finde.
Ich gehe aufgrund der von mir schon oft beschriebenen Umstände, der Örtlichkeit selbst usw. einfach mal rein spekulativ davon aus, dass TG nicht allein zum Absturzort gelangte. Wenn wir die "üblichen Verdächtigen" da jetzt mal rauslassen, sollte(n) der/die Begleitperson(en) TGs relativ schnell Zugang zu TG gefunden und eine gravierende Planänderung bei ihr herbeigeführt haben. Letzte vlt. nicht direkt auf dem Festgelände, jedoch zeitnah zu TGs verschwinden von Selbigen.


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makky ehemaliges Mitglied

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08.01.2017 um 20:04
@Slaterator
Im Link von @AnnaKomnene spricht der damalige leitende Ermittler Herr Michels Klartext:
28.06.2007: Da weiter ausgeschlossen wird, dass sich Tanja spontan abgesetzt hat, ist für den Chefermittler nur klar: Sie ist Opfer eines Gewaltverbrechens geworden.
Obwohl es keine Spuren eines Verbrechens gab, wurde von einem Tötungsdelikt ausgegangen. Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit eines Verbrechens von Tag zu Tag gestiegen; meine Frage war in Verbindung mit @Svensvenson´s Frage, ob Zeugenbefragungen eine Alibifunktion anschließen darf, wenn es keine Spuren zu einem Tötungsdelikt gibt?

Die Freunde der TG bei JBK erzählen von einer langen Phase eines Verdachts:

Youtube: JBK Tanja Gräff
JBK Tanja Gräff
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.


von 4:18 min - 4:39 Uhr

JBK: Sind Sie auch mal verdächtigt worden?
CJ: Ziemlich lange sogar. Unsere ALIBIS wurden, also meins erst vor 2 Wochen bestätigt...

+

youtube.com/watch?v=NNY0Es_vMOM

ab 2:10 min

SA: Dass man in Verdacht gerät, ist irgendwie logisch, weil man eben zum engeren Kreis gehört...

@Slaterator Es gibt kein Tatgeschehen, so dass es auch keiner Alibis bedarf. Ist das jetzt verständlich von mir erklärt?

Damit du mich richtig verstehst. Die intensiven Zeugenbefragungen gehören zum normalen Ablauf bei der Suche nach TG dazu. Die Frage ist aber, warum die Zeugen ein festes Alibi vorweisen sollten? Es gab doch keine Spur eines Verbrechens; es konnte nur spekuliert werden, dass... Die zeugen wurden aber plötzlich nicht nur befragt, sondern es wurde über sie ermittelt. Die Frage ist, ob das rechtlich richtig sein kann, wenn ohne Spurenlage Zeugen in Verdacht geraten? Ich verstehe jetzt User, die andeuteten, dass sich Zeugen möglicherweise nicht meldeten, um nicht in Verdacht zu geraten. Ich halte diesen Punkt für sehr wichtig, zu erörtern. Aus meinem Rechtsverständnis darf das meiner meinung nicht sein. Erst als TG aufgefunden wurde, erst dann hätte meiner Meinung nach Zeugenbefragungen aus 2007 mögliche Verdachtshypothesen anklingen können, wenn eine Zeugenaussage aus 2007 zum Auffindeort in 2015 einen Zusammenhang ergeben hätte. Erst dann dürften meiner Meinung nach Ermittlungen zur Person greifen, vorher aber nicht.
Zitat von SvensvensonSvensvenson schrieb:Ich frage mich immer noch wie man ein Alibi für etwas haben kann wo weder Zeit noch Ort einer möglichen Tat bekannt sind.
Wenn die Vorgehensweise der Kripo so korrekt ist, okay. Doch was nutzen die Alibis damals u. heute? Es gab keine Spur, nichts, was auf TG hingewiesen hätte; keine Zeugen, keine Spuren. Deshalb hätte jede Zeugenaussage im Prinzip einen Verdacht lenken können u. die Gefahr einer Trugspur wäre meiner Meinung nach dadurch enorm angestiegen. - Die Frage ist, ob diese Vorgehensweise möglicherweise dazu geführt haben könnte, dass Zeugen sich nicht gemeldet haben, um nicht ins Kreuzfeuer eines möglichen Verdachts zu geraten u. Zweitens es deshalb möglicherweise Trugspuren vorliegen, so dass TG deshalb auch nicht gefunden werden konnte?

Viele Köche verderben den Brei?
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Es ist Aufgabe der Ermittler einen Geschehnishergang aufzuklären und im Falle einer strafbaren Handlung Beweise/Indizien zu sichern um den/die Täter zu ermitteln und eine Verurteilung zu ermöglichen.
Das ist ja richtig. Die Frage ist doch aber, ab welchem Zeitpunkt?


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makky ehemaliges Mitglied

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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 20:16
@Slaterator
Du schreibst selbst:
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:im Falle einer strafbaren Handlung Beweise/Indizien zu sichern
Ja, im Falle einer strafbaren Handlung wäre es kein Thema. Doch gab es keine eine diese Handlung. Was, wenn sich herausstellen würde, es war ein Alleinunfall? Welche Sprache sprechen dann die abgesegneten Alibis? In diesem Falle würden die gesicherten Alibis vermutlich einen Alleinunfall bestärken. - Was aber, wenn sich herausstellt, dass eine der gesicherten Alibis sich als Trugspur erweisen würde? Da es kein Geschehensablauf nach 4:13 Uhr gibt, wie soll denn überhaupt ein Alibi gesichert sein? Das war die Frage von User @Svensvenson u. aus meiner Sicht eine Kernfrage.


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makky ehemaliges Mitglied

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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 20:29
EDIT: Ein anderer Käse ist dann auch noch der, dass die SB-Spur aus meiner Sicht dann inkonsequent nicht verfolgt wurde, aber die Freunde sehr lange unter Verdacht standen; während SB bei TG gestanden haben soll, also so quasi Kronzeuge, dieser Zeuge aber erst 4 Jahre (zu spät) befragt wurde, aber die engsten Freunde in den Fokus eines Verdachts rückten, die noch nicht einmal auf dem Fest waren. Mir ist die Vorgehensweise jedenfalls nicht schlüssig.


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08.01.2017 um 21:45
@makky

Ok, auch wenn diese Diskussion aus meiner persönlichen Sicht heraus nichts bringt, ist es ja immerhin mal eine Abwechslung. Deshalb mal meine Meinung zu dem Komplex:
Zitat von makkymakky schrieb: Die intensiven Zeugenbefragungen gehören zum normalen Ablauf bei der Suche nach TG dazu. Die Frage ist aber, warum die Zeugen ein festes Alibi vorweisen sollten?
Weil es sich schlicht um eine Routine handelt, solange der dringende Verdacht eines Verbrechens noch im Raum steht. Hier könnte ich die Antwort schon beenden. Doch ich führe mal aus meiner Sicht weiter aus. Die Erinnerung eines Zeugen an Örtlichkeiten, Uhrzeiten, Details allgemein schwinden mit jeder Sekunde, die er zwischen sich und das Erlebte bringt. Insofern ist es aus meiner persönlichen Sicht absolut sinnvoll und rechtlich auch keinesfalles problematisch, wenn man die Zeugen zeitnah zum Geschehnis auch ohne konkrete Spuren nach deren Aufenthaltsorten, Kontakten usw. zu bestimmten Zeiträumen befragt. Daraus könnten sich schließlich neue Erkenntnisse ergeben. Das Alibi entsteht so quasi nebenbei. Er ist schließlich als Zeuge nicht verpflichtet, darauf auch eine Antwort zu geben. Er könnte die Aussage verweigern oder z.B. vorgeben sich nicht zu erinnern, gerade wenn Alkohol im Spiel war. Doch auch wenn er quasi merken sollte, dass ein gewisser Verdacht gegen ihn mitschwingt, ist das der Sache/Aufklärung durchaus recht dienlich. Denn es unterstreicht den ernsten Charakter der Befragung und nötigt gewissermaßen gleichzeitig zu Fehlern bei denjenigen, die das Erlebte evtl. nicht ganz korrekt schildern.

Wir sollten auch zwischen einer Befragung als Zeuge und einer Vernehmung als tatverdächtige Person unterscheiden. Der Ermittler kann einen Verdacht haben, den auch äußern. Wenn er die Befragung jedoch als Zeugenvernehmung führt, ist das trotzdem kein Problem. Ich nehme an, dass für eine Vernehmung/ ein Verhör erst entsprechende Kreterien erfüllt sein müssen, um sie durchführen zu können. Und so ist es meinem Eindruck nach auch gehandhabt worden.

Ich verstehe natürlich, dass ein paar Menschen sich möglicherweise eine Aussage sparen, weil sie Angst haben, in Verdacht zu geraten. Das ist aber meines Erachtens aus Zeugensicht unbegründet. Schließlich gab es zu dem Zeipunkt ja lediglich die Vermutung, es könne sich möglichweise um ein Verbrechen handeln. Mehr nicht. Und wenn man nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat, kann man gefahrlos aussagen. Egal, ob nun ein Ermittler einen "privaten" Verdacht hegt. Schließlich zählen ja am Ende -ich sagte es schon- nur entsprechende Beweise/Indizien.
Zitat von makkymakky schrieb:Erst als TG aufgefunden wurde, erst dann hätte meiner Meinung nach Zeugenbefragungen aus 2007 mögliche Verdachtshypothesen anklingen können, wenn eine Zeugenaussage aus 2007 zum Auffindeort in 2015 einen Zusammenhang ergeben hätte. Erst dann dürften meiner Meinung nach Ermittlungen zur Person greifen, vorher aber nicht.
Es handelte sich mutmaßlich um Zeugenbefragungen. Wenn der Beamte sich für die Geschehnisse des Abends/der Nacht aus Zeugensicht interessiert und dabei abfragt: Wo waren sie in dem und dem Zeitraum ? Ist das doch nicht verwerflich ? Ermittlungen gegen eine oder mehrere Personen oder Institutionen können ferner auch ohne konketen und dringenden Tatverdacht geführt werden, sofern ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt, welcher ja -mehr od. weniger- pauschal alle Personen betrifft, die mit der Geschädigten im fraglichen Zeitraum Kontakt hatten. Meiner Meinung nach war der Umstand also gegeben. Das ist meine Meinung als Nichtjurist wohlgemerkt.
Zitat von makkymakky schrieb:Deshalb hätte jede Zeugenaussage im Prinzip einen Verdacht lenken können u. die Gefahr einer Trugspur wäre meiner Meinung nach dadurch enorm angestiegen.
Es ist meiner Meinung nach verfrüht, die Vorgehensweise der Ermittler zu kritisieren, ohne zuvor deren Sichtweise auf die Dinge gehört/gelesen zu haben. Diese werden -wenn überhaupt- erst nach dem Abschluss des Verfahrens zum Thema werden. Dann wäre auch der geeignete Zeitpunkt. Denn im Moment spekulieren wir nur über die Informationen und Lage, die den Ermittlern zum fraglichen Zeitpunkt vorlag.
Was, wenn sich herausstellen würde, es war ein Alleinunfall? Welche Sprache sprechen dann die abgesegneten Alibis? In diesem Falle würden die gesicherten Alibis einen Alleinunfall bestärken. - Was aber, wenn sich herausstellt, dass eine der gesicherten Alibis sich als Trugspur erweisen würde? Da es kein geschehensablauf nach 4:13 Uhr gibt, wie soll denn überhaupt ein Alibi gesichert sein?
Warten wir doch ersteinmal ab, was sich überhaupt herausstellt. Bislang ist offen, ob der Fall überhaupt geklärt werden wird und wenn nicht, was daraus wird. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Beweise/Indizien, die eindeutig für oder gegen Unfall/Tat/Sonstiges sprechen. Also mache ich mir über die Aussagen ersteinmal keine Sorgen. Das wird zum Thema, sobald sich überhaupt mal was greifbares ermitteln lässt. Bis jetzt haben wir faktisch kaum etwas.

Welche individuellen Ermittlungsfehler bislang geschehen sein mögen oder auch nicht, sei mal dahingestellt. Das ist ein ganz anderes Verfahren. Jetzt, wo wir gerademal den Iststand der letzten PK kennen, ein paar Gerüchte und sonstige Mutmaßungen, ist es zu früh für berechtigte Kritik. Wenn die Soko aufgelöst ist, wäre der richtige Zeitpunkt für soetwas. Dann müßte man dazu auch die andere Seite hören. Wir wissen viel zu wenig, als das wir die Polizeiarbeit objektiv und berechtigt mit Fundament ktitisieren könnten...


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 22:06
@Slaterator

Doch als Zeuge ist er verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen, und er kann die Aussage wie gesagt auch nur veweigern, wenn er sich oder einen nahen Verwandten belasten wuerde. Wenn jemand sagt, er koenne sich an nichts erinnern, zieht das normalerweise verstaerktes Interesse nach sich, auch wenn man es natuerlich nicht oeffentlich sagt.

Ich verstehe schon, dass man LTiR zunaechst nur als Zeugen suchte, und das vielleicht auch heute noch tut. Er war ja schliesslich nur jemand, der H angeblafft hatte, der aber anscheinend nicht mehr da war, als T mit TG sprach, also nur ein Ruepel auf einem Fest.

Ich wuerde auf jeden Fall empfehlen, zu einer Zeugenvernehmung freiwillig zu erscheinen, und nicht erst auf die Vorladung zu warten, und ganz besonders dann nicht, wenn das mutmassliche Opfer Verbindungen zur Justiz hatte, denn dann kann das so richtig Aerger geben, wenn man nicht Folge leistet.

Es gibt in Deutschland nur wenige Dinge, die man wirklich tun muss, und zu einer Zeugenvernehmung zu gehen ist eines davon. Um die Aussage zu verweigern, muss man uebrigens auch erst mal erscheinen.


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makky ehemaliges Mitglied

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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 22:17
@Slaterator
Erst einmal vielen Dank für deine Antworten :) - Hoffe, ich habe dich gut beschäftigt :)

Um das Thema abzuschließen, könnten die Freunde bei JBK evt. die Ermittlungsarbeit der Kripo missverstanden haben? "Unter Verdacht" zu stehen hat ja eine ganz andere Dimension, als eine intensive Zeugenbefragung. Bei JBK sagte allerdings CJ, dass er eine Bestätigung erhielt, die sein Alibi bestätigte. Insofern kann beim Zuhören eine vorangegangene Verdachtsklausel vermutet werden. - Okay, lassen wir es mal so stehen.

@AnnaKomnene
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Es gibt in Deutschland nur wenige Dinge, die man wirklich tun muss, und zu einer Zeugenvernehmung zu gehen ist eines davon. Um die Aussage zu verweigern, muss man uebrigens auch erst mal erscheinen.
Das stimmt. In Deutschland muss man zur Vorladung gehen u. seine Steuererklärung pünktlich abgeben. Das ist jetzt Ernst gemeint.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 22:18
@AnnaKomnene
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:och als Zeuge ist er verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen, und er kann die Aussage wie gesagt auch nur veweigern, wenn er sich oder einen nahen Verwandten belasten wuerde. Wenn jemand sagt, er koenne sich an nichts erinnern, zieht das normalerweise verstaerktes Interesse nach sich, auch wenn man es natuerlich nicht oeffentlich sagt.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Es gibt in Deutschland nur wenige Dinge, die man wirklich tun muss, und zu einer Zeugenvernehmung zu gehen ist eines davon. Um die Aussage zu verweigern, muss man uebrigens auch erst mal erscheinen.
Das ist völlig korrekt und war von mir auch so vorausgesetzt. Es ist in JEDEM Fall ratsam, einer möglichen Vorladung zuvorzukommen und freiwillig seine korrekten/wahrheitsgemäßen Eindrücke des Sachverhaltes zu schildern, wenn man etwas beitragen kann. Ich stand aus beruflichen Gründen mehrfach als Zeuge zur Verfügung und hatte dabei nie ein schlechtes Gefühl. Im Gegenteil. Aus Tätersicht (sofern es soetwas in diesem Fall gibt) sieht das natürlich anders aus. Auch klar.
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Ich verstehe schon, dass man LTiR zunaechst nur als Zeugen suchte, und das vielleicht auch heute noch tut. Er war ja schliesslich nur jemand, der H angeblafft hatte, der aber anscheinend nicht mehr da war, als T mit TG sprach, also nur ein Ruepel auf einem Fest.
Ersteinmal gibt es ja mutmaßlich (noch) keine Beweise und/oder Indizien die klar für eine strafbare Handlung und einen/mehrer bestimmte Personen sprechen. Insofern sucht die Soko verständlicherweise nach Zeugen und fahndet nicht nach Tätern. LTIR ist zu befragen, weil seine Motivation rasend interessant ist. Außerdem wäre er einer der letzten Personen, die TG lebend gesehen und auch mit ihr gesprochen hätten. Klar ein ungeheuer spannender und wichtriger Zeuge. Auch weil seine Existenz eng mit der Aussage des H. zusammenhängt.


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makky ehemaliges Mitglied

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08.01.2017 um 22:57
@security
Der Security könnte TG gesichtet haben. Wie könnte er die Uhrzeit eingeordnet haben? Könnte die Kripo die Spur als gesichert annehmen, wenn der Zeuge nicht nur die Sichtung, sondern auch die Uhrzeit zuordnen konnte? Ist es realistisch? Er könnte zB. zu einer bestimmten Uhrzeit auf seine Uhr geschaut haben o. es hätte zu einer bestimmten Uhrzeit nach seiner Sichtung ein Kollegenwechsel vereinbart worden sein, somit er seine Sichtung eine Uhrzeit hätte zuordnen können. Es würde mich sehr interessieren, ob es dem Zeugen möglich gewesen war, die Sichtung auch zeitlich zu bestätigen.


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08.01.2017 um 23:09
@makky

Ich glaube, da spielen viele Dinge eine Rolle. Zunächst ist da die Tatsache, dass der Sec. TG mutmaßlich nicht persönlich und von Angesicht zu Angesicht kannte. Er konnte daher nur eine Erinnerung mit Fotos vergleichen. Außerdem ist da die Situation. War es dunkel ? Hell erleuchtet ? Hatte er (der Sec.) gute Sicht auf die Personen, so das er sie auch gut genug erkennen konnte ? War die Situation, welche zur Beobachtung führte besonders, so das sie besondere Aufmerksamkeit und damit genaueres/längeres Hinsehen bewirkte ?

Die Uhrzeit allein ist da auch nur ein Merkmal von vielen. Doch über die Aussage sind die Infos eh schwammig. Ich bewerte sie nicht besonders.


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makky ehemaliges Mitglied

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08.01.2017 um 23:20
@Slaterator
Mir geht es gerade nur um die Uhrzeit. Es wäre interessant zu wissen, ob er die Sichtung auch zeitlich einordnen konnte. Wenn er ausgesagt hätte, es muss so gegen 4:30 Uhr gewesen sein, da er zB. eine bestimmte Musikband spielen hörte, die ihren Auftritt um diese Zeit hatten, dann könnte ein Merkmal zumindest auf eine Übereinstimmung hindeuten, so meine Überlegung.

@Handy-Ortung
http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/telefon-klau-berliner-fasst-diebe-per-handyortung-a-467867.html
22.02.2007
Allerdings hat das System seine Grenzen. Die Genauigkeit der Positionsbestimmung hängt stark davon ab, wie dicht die Mobilfunk-Basistationen beieinander stehen. In den Innenstädten, wo viele solcher Stationen aufgebaut sind, kommt man auf eine Genauigkeit von 30 bis 50 Metern. Auf dem Land hingegen hat man kaum Chancen, auch nur eine halbwegs genaue Positionsbestimmung durchzuführen.
Es bereitet doch immer wieder Kopfzerbrechen, diese Handyortung.

Dann komme ich immer wieder dazu, zu denken, es war möglicherweise alles ganz anders...


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 23:25
@makky

Ich lasse Deine Frage nach der Uhrzeit mal so unbeantwortet stehen. Wir wissen nichts darüber. Ich fürchte, dass wird auch so bleiben. Zumindest mal bis zur PK III. Obwohl ich auch absolut nicht damit rechne, dass diese mögliche Aussage dort ein Thema sein wird.
Zitat von makkymakky schrieb:Dann komme ich immer wieder dazu, zu denken, es war möglicherweise alles ganz anders...
Klar. Das denke ich permanent. Allein weil wir nichtmal wissen, ob ein Verbrechen vorliegt. Wir brauchen einfach mehr Details. Kriegen sie aber nicht...


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 23:39
@AnnaKomnene
Was willst Du damit andeuten? "....wenn das mutmassliche Opfer Verbindungen zur Justiz hatte." Welche Verbindungen meinst Du? Denkst Du aus Sicht von Polizei und Justiz gibt es Bürger erster und zweiter Klasse - solche mit und ohne Verbindungen zur Justiz?


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08.01.2017 um 23:43
@Leonberger

Die Justiz ermittelt sicherlich immer im gleichen Masse. Aber ein Zeuge wird es sich noch drei Mal ueberlegen, ob er es wirklich auf eine Ladung des Staatsanwaltes ankommen lassen moechte, wenn das mutmassliche Opfer Verbindungen zur Justiz hatte.


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makky ehemaliges Mitglied

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08.01.2017 um 23:49
@Slaterator
Die Uhrzeitabfrage ist natürlich rhetorisch zu sehen. Es soll nur ein gedanklicher Hinweis sein, wie realistisch seine Zeugenaussage sein könnte.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Wir brauchen einfach mehr Details. Kriegen sie aber nicht...
Jup, die 3. PK wird aber einige Fragen beantworten; ich denke es, so wie die PK2 doch eine ganze Menge Infos geboten hat; nicht zur gänzlichen Zufriedenheit für Allmys, aber ist auch klar, dass wir uns in einem ungeklärten Todesfall u. nicht auszuschließen möglichen Mordfall bewegen. Insofern wäre ich schon mit einigen Infos zum Handy, zum Pulli, zum Schreizeugen, zum Security ... zufrieden.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 23:55
@makky

Ich nehme diese Sec.-Geschichte persönlich (noch) nicht in die Kalkulation.
Zitat von makkymakky schrieb:Insofern wäre ich schon mit einigen Infos zum Handy, zum Pulli, zum Schreizeugen, zum Security ... zufrieden.
Ich wäre schon zufrieden, wenn es überhaupt etwas mehr Details und Ergebnisse geben würde. Ich vermute aber nicht, dass wir etwas wirklich interessantes sehen werden. Meine Vermutung kennst Du ja. Kurz und knapp wird der Deckel zugemacht. Meine These.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

08.01.2017 um 23:55
@AnnaKomnene
Ich weiß, dass es hier "schick" ist, mal solche Andeutungen in den Raum zu werfen, um zu sehen, ob jemand "anbeißt". Selbst wenn TG irgendwelche "Verbindungen zur Justiz" gehabt haben sollte, glaubst Du, dass das Zeugen hinsichtlich ihrer Aussagebereitschaft beeinflußt?


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08.01.2017 um 23:55
Denkt ihr, dass es eine PK3 geben wird?


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